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Die Beratung hat uns gezeigt, wo wir die größten Einsparpotenziale haben – das macht sich jetzt deutlich bei den Energiekosten bemerkbar.
Serkan Demir
Wir hätten nicht gedacht, dass kleine Maßnahmen so viel bewirken können – die Beratung hat sich wirklich gelohnt.
Kathrin Weber
Jetzt wissen wir endlich, wo wir anfangen müssen – und sehen die Ergebnisse direkt auf der nächsten Rechnung.
Christian Berthold

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) – zentrales Element der Energieberatung

Die Energieberater in Willich analysieren den energetischen Zustand Ihres Hauses und zeigen erste Einsparpotenziale auf. Darauf aufbauend fasst der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) alle Ergebnisse strukturiert zusammen und übersetzt sie in konkrete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen. So erhalten Immobilienbesitzer:innen in Willich eine verlässliche Grundlage, um ihre Sanierung Schritt für Schritt, förderfähig und langfristig umzusetzen.

Ihr Weg zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

So läuft der Prozess von der ersten Beratung bis zum fertigen Sanierungskonzept – transparent, verständlich und auf Ihr Zuhause abgestimmt.

Kartenausschnitt Standortseite | ProEco Rheinland

Welche regionalen Förderprogramme gibt es in Willich?

Willich gehört zu den Kommunen im Kreis Viersen mit eigenen Zuschussprogrammen – und zwar zwei. Die Stadt unterstützt zum einen Dachbegrünungen mit einem Zuschussprogramm; Richtlinie, Antrag und Verwendungsnachweis stehen zum Herunterladen bereit. Als Begründung nennt die Stadt ausdrücklich, dass Regenwasser nur verzögert in die Kanäle gelangt oder vor Ort verdunstet und sich damit das Mikroklima in teils stark verdichteten Baugebieten verbessert. Zum anderen fördert Willich Photovoltaik, und dabei getrennt nach Anlagengröße: Es gibt eigene Verwendungsnachweise für Balkon-Photovoltaik und für große Photovoltaikanlagen, dazu eine gemeinsame Förderrichtlinie. Wichtig für die Planung: Die Verwaltung hat im Sachstandsbericht zu ihren Klimaschutzmaßnahmen festgehalten, dass die Begrünungsförderung von den verfügbaren Haushaltsmitteln abhängt. Beide Programme sind also budgetgebunden – vor der Auftragsvergabe gehört der Blick in die aktuelle Richtlinie und die Nachfrage nach dem Mittelstand zum Pflichtprogramm, denn nachträglich lässt sich ein Antrag nicht heilen. Was Willich nicht fördert, ist die Gebäudehülle und der Heizungstausch. Auch vom Kreis kommt dazu nichts: Das Förderprogramm Klimaschutz des Kreises Viersen, das Dachflächen-Photovoltaik, Stecker-Solar-Geräte, Batteriespeicher und Wallboxen bezuschusste, ist beendet. Der Kreis hatte dafür im November 2023, August 2024 und November 2024 Förderfenster mit insgesamt rund 700.000 Euro geöffnet und stellt fest, dass kein neuer Förderaufruf geplant ist; nur bestehende Zusagen können noch über einen Auszahlungsantrag abgerechnet werden. Für Dämmung, Fenster und Wärmeerzeuger bleiben damit ausschließlich Bund und Land. Stand dieses Beitrags: August 2026. Für eine bestmögliche Ausschöpfung der verfügbaren Förderung Ihrer energetischen Sanierung empfehlen wir Ihnen unseren Förderservice – unsere Energieeffizienz-Experten beraten Sie unabhängig.

Warum ist Energieberatung in Willich besonders wichtig?

In Willich kommen zwei Themen zusammen, die es an anderen Standorten nicht in dieser Kombination gibt. Das erste ist die Wärmeversorgung: Die Stadt erarbeitet ihre kommunale Wärmeplanung gemeinsam mit der Stadt Meerbusch – ein Vorgehen, das beide Verwaltungen mit dem Ziel begründen, die Wärmewende vor Ort effizient, wirtschaftlich und bürgernah zu gestalten. Für Eigentümer heißt das: Es entsteht eine belastbare Gebietsaussage, aber eben eine Gebietsaussage. Ob im eigenen Haus eine Wärmepumpe sinnvoll arbeitet, hängt von Heizlast, Vorlauftemperatur, Heizflächen und Dämmzustand ab – und die stehen in keinem Plan. Das zweite Thema ist das Grundwasser. Für Willich gibt es über den Kreis Viersen ein Frühwarnsystem für Grundwasser mit Hinweisen, wie Eigentümer ihr Zuhause schützen können. Das ist bei energetischen Maßnahmen unmittelbar relevant: Perimeterdämmung, Kellerbodenaufbau, Abdichtung und die Frage, ob Erdwärme überhaupt in Betracht kommt, entscheiden sich am Wasserstand – wer hier ohne Bestandsaufnahme dämmt, riskiert Feuchteschäden statt Einsparung. Hinzu kommt die Klimaanpassung: Willich hat einen Hitzeaktionsplan mit Maßnahmenstart und arbeitet an klimaschutzbezogenen Festsetzungen in der Bauleitplanung. Und schließlich der Zeitrahmen: Das Kreisprogramm ist beendet und wird nicht neu aufgelegt, die städtischen Programme hängen am Haushalt, und der Klimageschwindigkeitsbonus der Bundesförderung sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte. Wer 2026 eine größere Maßnahme plant, sollte die Reihenfolge kennen, bevor der erste Auftrag rausgeht. Genau das leistet ein individueller Sanierungsfahrplan – er legt die Schritte fest und erhöht die Förderquote für Einzelmaßnahmen an der Hülle.

Was zeichnet den Gebäudebestand in Willich aus?

Willich besteht aus vier eigenständig gewachsenen Orten: Willich, Anrath, Schiefbahn und Neersen. Jeder hat einen eigenen historischen Kern, und die Bausubstanz unterscheidet sich von Ortsteil zu Ortsteil deutlich – eine pauschale Sanierungsempfehlung für „Willich“ gibt es deshalb nicht. In den alten Kernen stehen niederrheinische Backsteinbauten, teils traufständig in geschlossener Reihe mit gemeinsamen Brandwänden, teils als Hoflage mit Wirtschaftstrakt. Bei diesen Gebäuden ist die Außenwand häufig zweischalig ohne Kernfüllung oder einschalig massiv – der Unterschied entscheidet darüber, ob eine Einblasdämmung der Hohlschicht in Frage kommt oder nur Dämmung von innen beziehungsweise ein Verzicht auf die Wand zugunsten von Dach und Kellerdecke. Rund um Neersen mit seinem Schloss und in den gewachsenen Ortsmitten spielt zudem das Ortsbild eine Rolle, was sichtbare Maßnahmen an der Straßenfassade einschränken kann. Den größten Teil des Bestandes bilden jedoch die Eigenheimgebiete der 1960er bis 1990er Jahre, die als Wohnstandort zwischen Krefeld, Mönchengladbach und Düsseldorf entstanden sind: freistehende und Doppelhäuser, oft mit Satteldach und ausgebautem oder halb ausgebautem Dachgeschoss, ungedämmter Kellerdecke, Rollladenkästen als Wärmebrücke und Fenstern aus den 1980er und 1990er Jahren, die inzwischen technisch am Ende sind. Eine Besonderheit von Willich betrifft ausgerechnet den Keller: Wegen der Grundwassersituation, für die es ein eigenes Frühwarnsystem gibt, sind Kellerabdichtung, Perimeterdämmung und Erdwärmenutzung hier nicht Standardfragen, sondern Einzelfallprüfungen. Dazu kommen jüngere Quartiere und Nachverdichtungen in verdichteten Baugebieten, in denen die Stadt selbst auf Regenwasserrückhalt und Mikroklima abhebt.

Finanzielle Vorteile mit dem iSFP

Auf viele Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie mit einem gültigen Sanierungsfahrplan den sogenannten iSFP-Bonus. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 verdoppeln sich die förderfähigen Kosten weiterhin von maximal €30.000 auf €60.000, der zusätzliche 5 % Förderungszuschlag greift jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von €30.000 und wird nur auf den darüberliegenden Betrag berechnet.*
Förderinstitut
Förderung ohne Sanierungsfahrplan (iSFP)
Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
BAFA
15 % der maximal förderfähigen Kosten von €30.000, bis zu €4.500
15 % auf €60.000 (€9.000) + 5 % Bonus auf den Anteil über €30.000 (bis €1.500) = bis zu €10.500
Ohne iSFP:
Mit iSFP:
Förderung:
Gebäudehülle: Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch von Türen und Fenstern
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Anlagentechnik:Tätigkeiten wie der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen und die Installation digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Heizungsoptimierung: Schritte wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen zur Optimierung der Heizung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
*Der 5 %-Bonus wird nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von €30.000 berechnet (gültig für Anträge ab 21.07.2026). Bei mehr als einer Wohneinheit sind höhere Förderungssummen möglich. Quelle: BAFA-Förderrichtlinien BEG Einzelmaßnahmen, veröffentlicht 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.

Energieberatung in 2 Minuten erklärt

Jede Immobilie ist anders – deshalb beginnt gute Energieberatung immer mit Zuhören und einem klaren Plan.

Das heißt für uns: Orientierung schaffen, Einsparpotenziale erkennen und gezielt umsetzen.

Timo Schulze
Energie-Effizienzberater der ProEco Rheinland

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Ihre Fragen,
unsere Antworten

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan, der in Maßnahmenpaketen aufzeigt, wie Sie Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Die Umsetzung der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei förderfähigen Maßnahmen an der thermischen Hülle mit zusätzlichen 5% bezuschusst und die förderfähige Investitionssumme ist doppelt so hoch wie ohne iSFP (Stand Oktober 2024).

Nach Ihrer Unterschrift des iSFP-Serviceauftrags erfragen wir von Ihnen bereits vorhandene Immobiliendokumente. Anschließend führen wir bei Ihnen vor Ort eine detaillierte Datenaufnahme durch, um den iSFP fachgerecht zu erstellen. Zentraler Bestandteil unseres Services ist ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir die einzelnen Maßnahmenpakete mit Ihnen besprechen und den Ablauf der geplanten Sanierung definieren.

Durch staatliche Förderung können Sie diese Kosten deutlich senken. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % der Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 650 Euro bei 1–2 Wohneinheiten. Bei 3 oder mehr Wohneinheiten sind es bis zu 850 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit 3 oder mehr Wohneinheiten kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu, wenn der Energieberater die Ergebnisse des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in der Eigentümerversammlung erläutert. (Stand September 2026)

Nach der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans entscheiden Sie, ob und wann Sie welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Wichtige Entscheidungsgrundlagen erfahren Sie im Beratungsgespräch. Gerne unterstützen wir Sie in jedem Schritt der Beantragung staatlicher Fördermittel im Rahmen unseres Förderservices.
Aktuell bietet ProEco Energieberatungen ausschließlich für Wohngebäude an. Wir arbeiten jedoch bereits daran, unser Angebot zu erweitern, sodass wir in naher Zukunft auch Energieberatungen für Nicht-Wohngebäude anbieten können.
Eine Energieberatung von ProEco kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratung im Rahmen einer energetischen Sanierung an selbstgenutzten Wohngebäuden erfolgt. Dazu zählt beispielsweise die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eine Beratung über förderfähige Maßnahmen.
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