Die Beratung hat uns gezeigt, wo wir die größten Einsparpotenziale haben – das macht sich jetzt deutlich bei den Energiekosten bemerkbar.
Serkan Demir
Wir hätten nicht gedacht, dass kleine Maßnahmen so viel bewirken können – die Beratung hat sich wirklich gelohnt.
Kathrin Weber
Jetzt wissen wir endlich, wo wir anfangen müssen – und sehen die Ergebnisse direkt auf der nächsten Rechnung.
Christian Berthold

Die Energieberater in Krefeld analysieren den energetischen Zustand Ihres Hauses und zeigen erste Einsparpotenziale auf. Darauf aufbauend fasst der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) alle Ergebnisse strukturiert zusammen und übersetzt sie in konkrete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen. So erhalten Immobilienbesitzer:innen in Krefeld eine verlässliche Grundlage, um ihre Sanierung Schritt für Schritt, förderfähig und langfristig umzusetzen.

Ihr Weg zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

So läuft der Prozess von der ersten Beratung bis zum fertigen Sanierungskonzept – transparent, verständlich und auf Ihr Zuhause abgestimmt.

Kartenausschnitt Standortseite | ProEco Rheinland

Welche regionalen Förderprogramme gibt es in Krefeld?

Krefeld fördert private Klimaschutzmaßnahmen mit dem Programm „Klimafreundliches Wohnen in Krefeld“ – derzeit aber ohne Mittel. Die Stadt teilt auf ihrer Programmseite mit, dass beide Töpfe, der für die allgemeine und der für die soziale Förderung, ausgeschöpft sind. Das Budget der allgemeinen Förderung war am 4. Dezember 2024 bereits nach kurzer Zeit vollständig aufgebraucht; Anträge über das Online-Formular sind seither nicht mehr möglich. Zur Größenordnung: Für die private Klimaförderung waren im Haushaltsentwurf 2023 500.000 Euro eingeplant. Inhaltlich ist das Programm breit angelegt und fördert unter anderem Photovoltaik- und Solarthermieanlagen, Balkon-Photovoltaik ausdrücklich auch für Mieterinnen und Mieter sowie Dachbegrünung. Sechs Regeln sollte man kennen, weil sie bei einer Wiederauflage voraussichtlich fortgelten. Erstens werden die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet – bei einem Topf, der binnen Stunden leer war, entscheidet die Vorbereitung. Zweitens darf die Maßnahme erst nach Erhalt der Förderzusage beauftragt werden. Drittens ist eine Kombination mit anderen Programmen zulässig, insgesamt aber begrenzt auf 50 Prozent der Gesamtkosten; Kreditprogramme und steuerliche Abschreibungen sind daneben kombinierbar. Viertens beträgt die Abruffrist 18 Monate nach der Zusage zur Förderfähigkeit. Fünftens gibt es bei kombinierter Neuinstallation von Dachbegrünung und Photovoltaik auf derselben Fläche eine Zusatzförderung von 1.000 Euro. Sechstens können besondere Maßnahmen mit hohem Klimaschutzbeitrag – etwa Fassadenbegrünung – im Einzelfall geprüft werden. Bei Systemen mit vorgesehenem Selbstaufbau ist Eigenleistung zulässig, wenn ein Herstellernachweis vorliegt. Stand dieses Beitrags: August 2026. Für eine bestmögliche Ausschöpfung der verfügbaren Förderung Ihrer energetischen Sanierung empfehlen wir Ihnen unseren Förderservice – unsere Energieeffizienz-Experten beraten Sie unabhängig.

Warum ist Energieberatung in Krefeld besonders wichtig?

Krefeld verfolgt das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2035, und die Stadt hat dafür eine Besonderheit zu bieten: Sie fördert Wärmepumpen und thermische Solaranlagen aus kommunalen Mitteln, während viele Nachbarstädte ihre Programme eingestellt haben. Damit ist Krefeld eine der Kommunen, in denen sich kommunale, Landes- und Bundesförderung tatsächlich noch stapeln lassen – vorausgesetzt, die Anträge werden in der richtigen Reihenfolge und jeweils vor der Beauftragung gestellt. Der bauliche Hintergrund macht die Beratung anspruchsvoll. Krefelds Bestand reicht von den Seidenweberhäusern mit ihren hohen Webkellern über gründerzeitliche Stuckfassaden bis zu den Bauhaus-Ikonen von Ludwig Mies van der Rohe – ein hoher Anteil steht unter Denkmalschutz, wo eine Außendämmung ausgeschlossen ist und die Lösung in Innendämmung, Kastenfenstersanierung und angepasster Anlagentechnik liegt. Bundesrechtlich hat sich 2026 der Druck verlagert: Die Pflicht zu 65 Prozent erneuerbaren Energien bei neuen Heizungen ist entfallen, ebenso das Betriebsverbot für alte Heizkessel. Dafür benötigen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe, und der Klimageschwindigkeitsbonus der Bundesförderung sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte. Wer die Krefelder Wärmepumpen-Förderung mit der Bundesförderung kombinieren will, sollte den Zeitpunkt daher nicht dem Zufall überlassen. Eine unabhängige Energieberatung durch Energieeffizienz-Experten (EEE) prüft, welche Maßnahmen am denkmalgeschützten oder gründerzeitlichen Gebäude bauphysikalisch tragen; die Kombination der Programme übernimmt unser Förderservice. Die Stadt benennt den Hebel selbst: Private Haushalte sind für rund 32 Prozent des Energieverbrauchs in Krefeld verantwortlich, und der Stadtrat hat als Ziel formuliert, im Jahr 2035 klimaneutral zu sein.

Was zeichnet den Gebäudebestand in Krefeld aus?

Krefelds Gebäudebestand ist ein Spiegel der Seidenindustrie. Rund um die vier Wälle der planmäßig angelegten Innenstadt stehen klassizistische Stadthäuser und gründerzeitliche Mehrfamilienhäuser mit repräsentativen Fassaden, dazu die charakteristischen Seidenweberhäuser mit ihren hohen Webkellern und Werkstätten. In Quartieren wie Cracau, Bismarckviertel und Dionysiusviertel dominieren Altbauten mit Stuck, hohen Räumen und Kastenfenstern – vielfach denkmalgeschützt. International bedeutend sind die Bauhaus-Moderne-Bauten von Ludwig Mies van der Rohe, Haus Lange und Haus Esters, sowie weitere Fabrikanten- und Direktorenvillen im Grünen. Nach den Kriegsschäden folgte in Teilen der Innenstadt der Wiederaufbau der 1950er Jahre mit schlichten Putzbauten, später kamen Zeilen- und Punkthochhaussiedlungen der 1960er und 1970er Jahre hinzu. In den Stadtteilen Uerdingen, Hüls, Fischeln, Traar und Bockum mischen sich historische Ortskerne mit typischer niederrheinischer Backsteinbebauung, Hofstellen und weitläufigen Ein- und Zweifamilienhausgebieten der Nachkriegsjahrzehnte. Von der Denkmal-Villa über das Weberhaus bis zum 70er-Jahre-Reihenhaus verlangt jeder dieser Typen eine eigene, gebäudespezifische Sanierungslösung.

Finanzielle Vorteile mit dem iSFP

Auf viele Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie mit einem gültigen Sanierungsfahrplan den sogenannten iSFP-Bonus. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 verdoppeln sich die förderfähigen Kosten weiterhin von maximal €30.000 auf €60.000, der zusätzliche 5 % Förderungszuschlag greift jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von €30.000 und wird nur auf den darüberliegenden Betrag berechnet.*
Förderinstitut
Förderung ohne Sanierungsfahrplan (iSFP)
Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
BAFA
15 % der maximal förderfähigen Kosten von €30.000, bis zu €4.500
15 % auf €60.000 (€9.000) + 5 % Bonus auf den Anteil über €30.000 (bis €1.500) = bis zu €10.500
Ohne iSFP:
Mit iSFP:
Förderung:
Gebäudehülle: Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch von Türen und Fenstern
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Anlagentechnik:Tätigkeiten wie der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen und die Installation digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Heizungsoptimierung: Schritte wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen zur Optimierung der Heizung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
*Der 5 %-Bonus wird nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von €30.000 berechnet (gültig für Anträge ab 21.07.2026). Bei mehr als einer Wohneinheit sind höhere Förderungssummen möglich. Quelle: BAFA-Förderrichtlinien BEG Einzelmaßnahmen, veröffentlicht 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.

Energieberatung in 2 Minuten erklärt

Jede Immobilie ist anders – deshalb beginnt gute Energieberatung immer mit Zuhören und einem klaren Plan.

Das heißt für uns: Orientierung schaffen, Einsparpotenziale erkennen und gezielt umsetzen.

Timo Schulze
Energie-Effizienzberater der ProEco Rheinland

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Ihre Fragen,
unsere Antworten

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan, der in Maßnahmenpaketen aufzeigt, wie Sie Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Die Umsetzung der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei förderfähigen Maßnahmen an der thermischen Hülle mit zusätzlichen 5% bezuschusst und die förderfähige Investitionssumme ist doppelt so hoch wie ohne iSFP (Stand Oktober 2024).

Nach Ihrer Unterschrift des iSFP-Serviceauftrags erfragen wir von Ihnen bereits vorhandene Immobiliendokumente. Anschließend führen wir bei Ihnen vor Ort eine detaillierte Datenaufnahme durch, um den iSFP fachgerecht zu erstellen. Zentraler Bestandteil unseres Services ist ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir die einzelnen Maßnahmenpakete mit Ihnen besprechen und den Ablauf der geplanten Sanierung definieren.

Durch staatliche Förderung können Sie diese Kosten deutlich senken. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % der Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 650 Euro bei 1–2 Wohneinheiten. Bei 3 oder mehr Wohneinheiten sind es bis zu 850 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit 3 oder mehr Wohneinheiten kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu, wenn der Energieberater die Ergebnisse des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in der Eigentümerversammlung erläutert. (Stand September 2026)

Nach der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans entscheiden Sie, ob und wann Sie welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Wichtige Entscheidungsgrundlagen erfahren Sie im Beratungsgespräch. Gerne unterstützen wir Sie in jedem Schritt der Beantragung staatlicher Fördermittel im Rahmen unseres Förderservices.
Aktuell bietet ProEco Energieberatungen ausschließlich für Wohngebäude an. Wir arbeiten jedoch bereits daran, unser Angebot zu erweitern, sodass wir in naher Zukunft auch Energieberatungen für Nicht-Wohngebäude anbieten können.
Eine Energieberatung von ProEco kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratung im Rahmen einer energetischen Sanierung an selbstgenutzten Wohngebäuden erfolgt. Dazu zählt beispielsweise die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eine Beratung über förderfähige Maßnahmen.
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