+++ Aktuell hohe Nachfrage – jetzt Termin sichern +++
Die Beratung hat uns gezeigt, wo wir die größten Einsparpotenziale haben – das macht sich jetzt deutlich bei den Energiekosten bemerkbar.
Serkan Demir
Wir hätten nicht gedacht, dass kleine Maßnahmen so viel bewirken können – die Beratung hat sich wirklich gelohnt.
Kathrin Weber
Jetzt wissen wir endlich, wo wir anfangen müssen – und sehen die Ergebnisse direkt auf der nächsten Rechnung.
Christian Berthold

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) – zentrales Element der Energieberatung

Die Energieberater in Gummersbach analysieren den energetischen Zustand Ihres Hauses und zeigen erste Einsparpotenziale auf. Darauf aufbauend fasst der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) alle Ergebnisse strukturiert zusammen und übersetzt sie in konkrete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen. So erhalten Immobilienbesitzer:innen in Gummersbach eine verlässliche Grundlage, um ihre Sanierung Schritt für Schritt, förderfähig und langfristig umzusetzen.

Ihr Weg zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

So läuft der Prozess von der ersten Beratung bis zum fertigen Sanierungskonzept – transparent, verständlich und auf Ihr Zuhause abgestimmt.

Kartenausschnitt Standortseite | ProEco Rheinland

Welche regionalen Förderprogramme gibt es in Gummersbach?

In Gummersbach führt der wichtigste Weg für Sanierer über den Kreis – allerdings als Darlehen, nicht als Zuschuss, und das ist für die Planung entscheidend. Das Kreisbauamt des Oberbergischen Kreises berät zu zinsgünstigen Darlehen der NRW.BANK für die energetische Sanierung von Wohngebäuden und ist zugleich Bewilligungsbehörde. Der Ablauf ist klar geregelt: Der Förderantrag wird bei der Kreisverwaltung gestellt, bei Vorliegen aller Voraussetzungen wird eine Förderzusage erteilt, und auf deren Grundlage kommt der Darlehensvertrag mit der NRW.BANK zustande. Der Kreis führt diese Leistung ausdrücklich unter den Stichworten Modernisierung von Wohnraum, energetische Sanierung, Energieeinsparung im Wohnungsbau und Gebäudesanierung. Damit erreicht dieser Weg die Gebäudehülle und die Anlagentechnik und geht über Begrünung und Photovoltaik hinaus. Zu beachten ist, dass die Wohnraumförderung des Landes an Fördervoraussetzungen einschließlich Einkommensgrenzen gebunden ist – wer sie nutzen will, klärt das vor der Beauftragung beim Kreisbauamt. Ein Zuschussprogramm mit eigenen Kreismitteln für private Wohngebäude besteht daneben nicht; die auf der Kreisseite geführten Förderprogramme richten sich an Dorfvereine und Dorfgemeinschaften. Ergänzend stellt der Kreis ein Solarpotenzialkataster bereit, in dem sich gebäudescharf und kostenlos Prognosewerte zu Stromertrag, Geldertrag und CO2-Einsparung abrufen lassen; erforderlich ist nur die Adresse. Die Stadt Gummersbach selbst weist kein eigenes Zuschussprogramm für private Sanierung aus. Sie verweist auf ihre Verpflichtung nach Paragraf 13 des Bundes-Klimaschutzgesetzes und setzt Maßnahmen zu Hitze-Spots und Starkregenschutz um. Als Lastenzuschuss zahlt die Stadt Wohngeld auch an Eigentümer, wobei die anzuerkennende Belastung um die CO2-, Klima- und Heizkostenkomponente erhöht wird – kein Sanierungszuschuss, aber ein Entlastungsweg. Stand dieses Beitrags: August 2026. Für eine bestmögliche Ausschöpfung der verfügbaren Förderung Ihrer energetischen Sanierung empfehlen wir Ihnen unseren Förderservice – unsere Energieeffizienz-Experten beraten Sie unabhängig.

Warum ist Energieberatung in Gummersbach besonders wichtig?

Gummersbach liegt im Oberbergischen und damit in einer Höhenlage mit deutlich längerer und kälterer Heizperiode als das Rheintal – das Stadtgebiet reicht von rund 150 auf über 500 Meter. Jeder Prozentpunkt Einsparung an der Gebäudehülle wirkt hier stärker als in der Ebene, und eine Wärmepumpe braucht niedrigere Vorlauftemperaturen, um wirtschaftlich zu laufen. Damit ist die Reihenfolge entschieden: erst die Hülle, dann der Wärmeerzeuger – wer umgekehrt vorgeht, dimensioniert zu groß und heizt dauerhaft teurer. Der Kreis hat den Handlungsbedarf im Bestand ausdrücklich benannt: Im interkommunalen Klimawandelanpassungskonzept gehört zum Handlungsfeld Bauen und Wohnen die Anpassung im Gebäudebestand bei Gebäudehülle, Gebäudetechnik und Begrünung. Die Stadt nennt punktuelle Hitze-Spots und den Schutz gegen Starkregen als Vorsorgethemen – sommerlicher Wärmeschutz und Regenwasser sind hier also keine Randfragen. Für die Finanzierung ist wichtig, dass es keinen kommunalen und keinen kreiseigenen Zuschuss für private Sanierung gibt. Der Kreis vermittelt zinsgünstige Darlehen der NRW.BANK und ist dafür Bewilligungsbehörde, die Bundesförderung bleibt der Zuschussweg – und dort sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus der Bundesförderung alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte ab Februar 2027. Wer Darlehen und Zuschuss kombinieren will, muss beide Antragswege aufeinander abstimmen, denn Reihenfolge und Kumulierungsregeln unterscheiden sich. Erschwerend kommt hinzu, dass die verpflichtende Beratung vor der Antragstellung entfallen ist: Anträge gehen schneller, die Verantwortung für die richtige Reihenfolge liegt aber vollständig bei den Eigentümern. Ein individueller Sanierungsfahrplan liefert die belastbare Maßnahmenliste mit Kosten, die beide Wege verlangen, ordnet Reihenfolge und Termine und erhöht die Förderquote für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.

Was zeichnet den Gebäudebestand in Gummersbach aus?

Gummersbach ist die größte Stadt des Oberbergischen und zeigt den typischen bergischen Gebäudebestand in drei Schichten. Die erste ist die bergische Bauweise in den gewachsenen Orts- und Dorfkernen: Fachwerkbauten, häufig verschiefert oder mit Schindeln verkleidet, mit grünen Fensterläden und weißen Sprossenfenstern als prägendem Dreiklang. Bei diesen Gebäuden ist die Außenhülle in der Regel nicht frei verfügbar; wirksam sind Dach und oberste Geschossdecke, Kellerdecke, ortsbildverträgliche Fenster und ein Innendämmaufbau, der bei Fachwerk zwingend einen Feuchteschutznachweis braucht. Die Schieferverkleidung ist dabei kein Hindernis, sondern oft die Chance: Bei einer Erneuerung der Verkleidung lässt sich eine Dämmebene hinter der Schale unterbringen, ohne das Erscheinungsbild zu verändern. Die zweite Schicht ist das industrielle Erbe: Gummersbach wuchs ab der Mitte des 19. Jahrhunderts mit dem Maschinen- und Kesselbau, und aus dieser Zeit stammen Arbeiter- und Werkswohnhäuser in Ziegelbauweise sowie gründerzeitliche Gebäude mit gegliederten Fassaden; auf dem ehemaligen Industriegelände nahe dem Bahnhof ist inzwischen ein neues Quartier mit Hochschulstandort entstanden. Die dritte und größte Schicht sind die Eigenheimgebiete der 1950er bis 1990er Jahre in den zahlreichen Ortsteilen, oft in Hanglage: freistehende Häuser und Doppelhäuser mit viel Hüllfläche, teilunterkellert, mit erdberührten Bauteilen, ungedämmter Kellerdecke und Heizungen unterschiedlicher Generationen. Hanglage und Talsperrenumfeld machen Verschattung, Entwässerung und Frostsicherheit zu Planungsthemen.

Finanzielle Vorteile mit dem iSFP

Auf viele Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie mit einem gültigen Sanierungsfahrplan den sogenannten iSFP-Bonus. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 verdoppeln sich die förderfähigen Kosten weiterhin von maximal €30.000 auf €60.000, der zusätzliche 5 % Förderungszuschlag greift jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von €30.000 und wird nur auf den darüberliegenden Betrag berechnet.*
Förderinstitut
Förderung ohne Sanierungsfahrplan (iSFP)
Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
BAFA
15 % der maximal förderfähigen Kosten von €30.000, bis zu €4.500
15 % auf €60.000 (€9.000) + 5 % Bonus auf den Anteil über €30.000 (bis €1.500) = bis zu €10.500
Ohne iSFP:
Mit iSFP:
Förderung:
Gebäudehülle: Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch von Türen und Fenstern
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Anlagentechnik:Tätigkeiten wie der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen und die Installation digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Heizungsoptimierung: Schritte wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen zur Optimierung der Heizung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
*Der 5 %-Bonus wird nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von €30.000 berechnet (gültig für Anträge ab 21.07.2026). Bei mehr als einer Wohneinheit sind höhere Förderungssummen möglich. Quelle: BAFA-Förderrichtlinien BEG Einzelmaßnahmen, veröffentlicht 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.

Energieberatung in 2 Minuten erklärt

Jede Immobilie ist anders – deshalb beginnt gute Energieberatung immer mit Zuhören und einem klaren Plan.

Das heißt für uns: Orientierung schaffen, Einsparpotenziale erkennen und gezielt umsetzen.

Timo Schulze
Energie-Effizienzberater der ProEco Rheinland

Kontakt aufnehmen!

Ihre Fragen,
unsere Antworten

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan, der in Maßnahmenpaketen aufzeigt, wie Sie Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Die Umsetzung der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei förderfähigen Maßnahmen an der thermischen Hülle mit zusätzlichen 5% bezuschusst und die förderfähige Investitionssumme ist doppelt so hoch wie ohne iSFP (Stand Oktober 2024).

Nach Ihrer Unterschrift des iSFP-Serviceauftrags erfragen wir von Ihnen bereits vorhandene Immobiliendokumente. Anschließend führen wir bei Ihnen vor Ort eine detaillierte Datenaufnahme durch, um den iSFP fachgerecht zu erstellen. Zentraler Bestandteil unseres Services ist ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir die einzelnen Maßnahmenpakete mit Ihnen besprechen und den Ablauf der geplanten Sanierung definieren.

Durch staatliche Förderung können Sie diese Kosten deutlich senken. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % der Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 650 Euro bei 1–2 Wohneinheiten. Bei 3 oder mehr Wohneinheiten sind es bis zu 850 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit 3 oder mehr Wohneinheiten kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu, wenn der Energieberater die Ergebnisse des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in der Eigentümerversammlung erläutert. (Stand September 2026)

Nach der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans entscheiden Sie, ob und wann Sie welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Wichtige Entscheidungsgrundlagen erfahren Sie im Beratungsgespräch. Gerne unterstützen wir Sie in jedem Schritt der Beantragung staatlicher Fördermittel im Rahmen unseres Förderservices.
Aktuell bietet ProEco Energieberatungen ausschließlich für Wohngebäude an. Wir arbeiten jedoch bereits daran, unser Angebot zu erweitern, sodass wir in naher Zukunft auch Energieberatungen für Nicht-Wohngebäude anbieten können.
Eine Energieberatung von ProEco kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratung im Rahmen einer energetischen Sanierung an selbstgenutzten Wohngebäuden erfolgt. Dazu zählt beispielsweise die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eine Beratung über förderfähige Maßnahmen.
Ihre Frage nicht dabei / weitere Fragen