AGB

Stand: 10. Mai 2024

 

1. BEGRIFFSBESTIMMUNG UND GELTUNGSBEREICH

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der ProEco Rheinland GmbH Co. KG, mit Sitz in der Friedrichstraße 84, 40217 Düsseldorf (im Folgenden "ProEco Rheinland") dem vertragschließenden Auftraggeber (im Folgenden "Kunde"). Die AGB gelten ausschließlich für Kunden, die natürliche Personen sind und die als Verbraucher handeln (§ 13 BGB).

1.2 Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen der ProEco Rheinland gegenüber dem Kunden, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

 

2. DIENSTLEISTUNGEN UND VERTRAGSSCHLUSS

2.1 Die von ProEco Rheinland gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen (die „Dienstleistungen“) können insbesondere Leistungen zur Energieeffizienz- und Zuschussberatung, ergänzt durch Beratungs- und Vermittlungsleistungen zu Photovoltaik-Anlagen und Wärmepumpen, umfassen.

2.2 Der konkrete Umfang der Dienstleistungen wird ausschließlich durch den Inhalt des jeweiligen Angebots bestimmt. Sonstige Darstellungen auf der Website oder in sonstigen Medien stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar. Sie werden nicht Gegenstand des zwischen dem Kunden und ProEco Rheinland geschlossenen Vertrags.

2.3 Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde das ihm von ProEco Rheinland oder von einem Partner der ProEco Rheinland übersandte Angebot innerhalb der Angebotsfrist durch Auftragserteilung annimmt ("Vertragsabschluss").

2.4 ProEco Rheinland ist berechtigt, Dienstleistungen auch durch externe, von ProEco Rheinland beauftragte Servicepartner durchführen zu lassen. In diesen Fällen bleibt ProEco Rheinland gegenüber dem Kunden für die Erbringung der Dienstleistungen verantwortlich.

2.5 Soweit ProEco Rheinland für den Kunden im Rahmen der Dienstleistungen Vermittlungsdienste erbringt, die zu einem direkten Vertrag zwischen dem Kunden und einem Dritten führen, wird ProEco Rheinland nicht Partei dieses Dritt-Vertrags und übernimmt insofern auch keinerlei Verpflichtungen oder Verantwortung unter solchen Vertragsverhältnissen.

 

3. MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN

3.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Vertragsausführung erforderlichen und durch ProEco Rheinland angeforderten Informationen zutreffend und unverzüglich mitzuteilen.

3.2 Der Kunde verpflichtet sich ferner, alle sonstigen zur Leistungserbringung erforderlichen und von ProEco Rheinland angeforderten Mitwirkungshandlungen gemäß des vereinbarten Zeitplans, oder soweit kein Zeitplan vereinbart wurde, unverzüglich zu erbringen.

 

4. VERGÜTUNG

4.1 Die Kosten der vereinbarten Dienstleistungen ergeben sich aus dem Angebot. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Überweisung oder SEPA-Lastschrift, sofern im Angebot keine abweichende Regelung getroffen wird.

4.2 ProEco Rheinland wird dem Kunden die Dienstleistungen nach Leistungserbringung in Rechnung stellen, soweit im Vertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Vergütung ist 30 Tage nach Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. Im Falle der Nichtleistung gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.

4.3 Einwände gegen die Rechnungshöhe müssen innerhalb von sechs (6) Wochen nach Rechnungserhalt schriftlich geltend gemacht werden, anschließend gilt die Rechnungshöhe als zutreffend.

 

5. KÜNDIGUNG

5.1 Der Vertrag ist nur außerordentlich aus wichtigem Grund kündbar (§ 314 BGB), sofern die Parteien nichts anderes in Textform vereinbart haben.

5.2 Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn

5.2.1 das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien auf Grund nach Vertragsschluss eingetretener Umstände erheblich gestört ist oder andere Umstände vorliegen, auf Grund derer ein Festhalten am Vertrag der jeweils anderen Partei nicht mehr zugemutet werden kann;

5.2.2 der Kunde seine Zahlungen eingestellt hat, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt hat oder die Leistungsfähigkeit des Kunden aus anderen Gründen so beeinträchtigt ist, dass ein Vertrauen in seine Fähigkeit zur vertragsgerechten Erfüllung nicht mehr besteht;

5.2.3 der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkungsleistung trotz Mahnung unterlässt und dadurch ProEco Rheinland wesentlich behindert ist, seine Leistung vertragsgemäß auszuführen;

5.2.4 der Kunde mit einer fälligen Zahlung trotz Mahnung oder auf andere Weise mit einer erheblichen Vertragspflicht in Verzug gerät.

5.3 Kündigungen bedürfen der Textform.

 

6. HÖHERE GEWALT

6.1 Soweit und solange ein Fall höherer Gewalt ("Höhere Gewalt") vorliegt, sind die Parteien zeitweise von ihren Leistungspflichten befreit.

6.2 Höhere Gewalt ist ein unvorhergesehenes betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder sonstige außergewöhnliche Umweltereignisse oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das mit wirtschaftlich zumutbaren Mitteln auch durch die nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist. Dies umfasst insbesondere auch Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, Pandemien und Epidemien und vergleichbare Ereignisse die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen.

6.3 Die Parteien können den Vertrag kündigen, wenn das Höhere Gewalt-Ereignis länger als 3 Monate andauert.

 

7. HAFTUNG

7.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ProEco Rheinland, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

7.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ProEco Rheinland nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.3 Die Einschränkungen der Absätze 7.1 und 7.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ProEco Rheinland, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

7.4 Die sich aus Absätzen 7.1 und 7.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ProEco Rheinland den Mangel arglistig verschwiegen hat.

 

8. NUTZUNGSRECHTE

ProEco Rheinland räumt dem Kunden das einfache Recht ein, die Leistungen und Arbeitsergebnisse der ProEco Rheinland für das mit dem Angebot vereinbarte vertragsgegenständliche Objekt zu verwenden, sofern die Leistungen durch den Kunden vollständig bezahlt wurden. Andernfalls werden Nutzungsrechte nicht übertragen, es sei denn, eine entsprechende Erklärung von ProEco Rheinland liegt mindestens in Textform vor. Sofern keine spezifischen Regelungen getroffen wurden, beschränkt sich das Nutzungsrecht auf die zum Vertragszweck erforderlichen Nutzungsarten.

 

9. ABTRETUNG UND AUFRECHNUNG

9.1 Keine der Parteien darf diesen Vertrag (ganz oder teilweise) ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten oder anderweitig übertragen (wobei diese Zustimmung nicht unbillig verweigert werden darf), es sei denn, dies geschieht im Rahmen des Verkaufs des gesamten oder eines wesentlichen Teils des Vermögens einer Partei. 

9.2 Es besteht ein Aufrechnungsverbot soweit die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

10. WIDERRUFSBELEHRUNG

10.1 Widerrufsrecht

10.1.1 Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

10.1.2 Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

10.1.3 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde uns (ProEco Rheinland GmbH & Co. KG, Friedrichstraße 84, 40217 Düsseldorf, Telefon (+49 211 204973 100), E-Mail (info@proeco-rheinland.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

10.1.4 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

10.2 Folgen des Widerrufs

10.2.1 Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat ProEco Rheinland ihm alle Zahlungen, die ProEco Rheinland von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von ProEco Rheinland angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über sein Widerruf dieses Vertrags bei ProEco Rheinland eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet ProEco Rheinland dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird ProEco Rheinland dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.

10.2.2 Hat der Kunde verlangt, dass Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Kunde ProEco Rheinland einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er ProEco Rheinland von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

10.3 Muster-Widerrufsformular

An: ProEco Rheinland GmbH & Co. KG, Friedrichstraße 84, 40217 Düsseldorf, E-Mail (info@proeco-rheinland.de)

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):__________________

Bestellt am (*)/erhalten am (*): ________________________________________________

Name des/der Verbraucher(s): __________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ________________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum: _______________________________________

(*) Unzutreffendes streichen.

 

11. ANPASSUNG DER AGB

11.1 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mitgeteilt.

11.2 Die von ProEco Rheinland angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfolgend geregelten Zustimmungsfiktion.

11.3 Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebotes (Zustimmungsfiktion), wenn

    • das Änderungsangebot durch ProEco Rheinland erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung der AGB (i) aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder (ii) durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf in Einklang zu bringen ist

und

    • der Kunde das Änderungsangebot von ProEco Rheinland nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat.

11.4 ProEco Rheinland wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.

11.5 Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung bei Änderungen, die (i) die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder (ii) bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet sind, oder (iii) bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen, oder (iv) bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten von ProEco Rheinland verschieben würden.

11.6 Macht ProEco Rheinland von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen.

11.7 Auf dieses Kündigungsrecht wird ProEco Rheinland den Kunden in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.

 

12. ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG

Die Europäische Kommission betreibt eine Plattform zur Online Streitbeilegung (OS) in Verbraucherangelegenheiten. Diese ist erreichbar unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. ProEco Rheinland nimmt nicht hieran und auch sonst an keinem Streitschlichtungsverfahren teil (dies schließt Streitbeilegungsverfahren vor deutschen Verbraucherschlichtungsstellen ein) und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

 

13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

13.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

13.2 Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht. Ergänzungen oder Vertragsänderungen sind nur wirksam, wenn sie der Textform genügen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

13.3 Andere Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit sie individuell vereinbart wurden oder ProEco Rheinland ihnen ausdrücklich zugestimmt hat. Soweit ProEco Rheinland lediglich auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, stellt dies keine Zustimmung zur Geltung jener Geschäftsbedingungen dar.

13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.

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