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Die Beratung hat uns gezeigt, wo wir die größten Einsparpotenziale haben – das macht sich jetzt deutlich bei den Energiekosten bemerkbar.
Serkan Demir
Wir hätten nicht gedacht, dass kleine Maßnahmen so viel bewirken können – die Beratung hat sich wirklich gelohnt.
Kathrin Weber
Jetzt wissen wir endlich, wo wir anfangen müssen – und sehen die Ergebnisse direkt auf der nächsten Rechnung.
Christian Berthold

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) – zentrales Element der Energieberatung

Die Energieberater in Essen analysieren den energetischen Zustand Ihres Hauses und zeigen erste Einsparpotenziale auf. Darauf aufbauend fasst der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) alle Ergebnisse strukturiert zusammen und übersetzt sie in konkrete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen. So erhalten Immobilienbesitzer:innen in Essen eine verlässliche Grundlage, um ihre Sanierung Schritt für Schritt, förderfähig und langfristig umzusetzen. 

Ihr Weg zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

So läuft der Prozess von der ersten Beratung bis zum fertigen Sanierungskonzept – transparent, verständlich und auf Ihr Zuhause abgestimmt.

Kartenausschnitt Standortseite | ProEco Rheinland

Welche regionalen Förderprogramme gibt es in Essen?

Essen fördert die energetische Gebäudemodernisierung im Rahmen seines Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP). Gefördert werden vor allem Maßnahmen an der thermischen Hülle – Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke, Fenster und Haustüren – sowie ausdrücklich die Energieberatung selbst: Sie wird pauschal mit 300 Euro bezuschusst. Voraussetzung dafür ist das Angebot einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten, und der individuelle Sanierungsfahrplan muss im Rahmen dieser Beratung entstehen. Eine Kumulierung mit der Bundesförderung ist von städtischer Seite erlaubt. Die Anträge laufen ausschließlich über das Serviceportal der Stadt, und maßgeblich ist stets die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Förderrichtlinie. Der Auftrag darf bei Antragstellung noch nicht erteilt sein. Ein Hinweis zur Planungssicherheit: Die Essener Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Im August 2024 musste sie wegen restriktiver Haushaltsbewirtschaftung ausgesetzt werden; nach einem Ratsbeschluss vom 26. Februar 2025 waren ab dem 1. April 2025 wieder Anträge möglich, damals mit einem Budget von rund 2,5 Millionen Euro. Wer in Essen saniert, sollte den aktuellen Programmstand deshalb vor der Antragstellung prüfen – genau das übernimmt unser Förderservice. Stand dieses Beitrags: August 2026. Für eine bestmögliche Ausschöpfung der verfügbaren Förderung Ihrer energetischen Sanierung empfehlen wir Ihnen unseren Förderservice – unsere Energieeffizienz-Experten beraten Sie unabhängig.

Warum ist Energieberatung in Essen besonders wichtig?

Essen ist ein Sinnbild für Strukturwandel – von der Kohle- und Stahlmetropole zur Grünen Hauptstadt Europas 2017. Der Gebäudebestand hält mit diesem Wandel nicht automatisch Schritt: Ein Großteil der Wohnhäuser entstand vor der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977, und viele Zechen- und Arbeitersiedlungen sowie Nachkriegsbauten sind bis heute nur teilsaniert. Das bedeutet hohe Wärmeverluste über Fassade, Dach und Kellerdecke – und genau in solchen Gebäuden ist der Einspareffekt jeder Maßnahme am größten. Zwei Entwicklungen machen den Zeitpunkt wichtig. Erstens hat das Gebäudemodernisierungsgesetz seit Ende Juli 2026 die Pflicht zu 65 Prozent erneuerbaren Energien bei neuen Heizungen gestrichen; wer eine Gas- oder Ölheizung einbaut, muss dafür ab 2029 aber einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe beziehen. Das Berliner Öko-Institut rechnet in einer Studie damit, dass die Wärmekosten dadurch von etwa 11 auf rund 15 Cent je Kilowattstunde steigen. Zweitens wird die Bundesförderung schrittweise reduziert – ab Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus der Bundesförderung alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte. Da Essen ein großes Fernwärmenetz besitzt, stellt sich zudem die Frage, ob Wärmepumpe, Fernwärmeanschluss oder eine Hybridlösung am eigenen Standort die tragfähigere Wahl ist. Eine unabhängige Energieberatung priorisiert die Maßnahmen nach Wirtschaftlichkeit, erstellt den individuellen Sanierungsfahrplan und verhindert bauphysikalische Fehler bei Teilsanierungen im dichten Altbaubestand – die Beratung selbst wird von der Stadt bezuschusst.

Was zeichnet den Gebäudebestand in Essen aus?

Kaum eine Stadt zeigt die Baugeschichte des Ruhrgebiets so deutlich wie Essen. Weltbekannt ist die Margarethenhöhe, eine der ältesten Gartenstadt-Siedlungen Deutschlands – denkmalgeschützt und energetisch nur mit besonderem Fingerspitzengefühl zu modernisieren. Rund um Zollverein und in Altenessen, Katernberg oder Karnap prägen Zechen- und Arbeitersiedlungen aus dem späten 19. und frühen 20. Jahrhundert das Bild: massive Ziegelbauten mit kleinen Wohneinheiten, oft ungedämmt und mit einfachverglasten Fenstern. In Rüttenscheid und Holsterhausen stehen gründerzeitliche Mehrfamilienhäuser mit Stuckfassaden, während die im Krieg schwer getroffene Innenstadt überwiegend von Wiederaufbau-Architektur der 1950er und 1960er Jahre geprägt ist – schlichte Putzbauten mit schwacher Hüllqualität. Im grünen Essener Süden, etwa in Bredeney, Werden oder Kettwig, dominieren großzügige Villen, Fachwerk- und Einfamilienhäuser; im Norden finden sich Großwohnsiedlungen und Zeilenbauten der 1960er und 1970er Jahre. Dieses ausgeprägte Nord-Süd-Gefälle bedeutet für die Praxis: Sanierungskonzepte müssen zwischen denkmalgeschützter Siedlung, Ziegel-Altbau, Nachkriegs-Mehrfamilienhaus und Nachkriegs-Eigenheim klar unterscheiden.

Finanzielle Vorteile mit dem iSFP

Auf viele Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie mit einem gültigen Sanierungsfahrplan den sogenannten iSFP-Bonus. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 verdoppeln sich die förderfähigen Kosten weiterhin von maximal €30.000 auf €60.000, der zusätzliche 5 % Förderungszuschlag greift jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von €30.000 und wird nur auf den darüberliegenden Betrag berechnet.*
Förderinstitut
Förderung ohne Sanierungsfahrplan (iSFP)
Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
BAFA
15 % der maximal förderfähigen Kosten von €30.000, bis zu €4.500
15 % auf €60.000 (€9.000) + 5 % Bonus auf den Anteil über €30.000 (bis €1.500) = bis zu €10.500
Ohne iSFP:
Mit iSFP:
Förderung:
Gebäudehülle: Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch von Türen und Fenstern
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Anlagentechnik:Tätigkeiten wie der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen und die Installation digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Heizungsoptimierung: Schritte wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen zur Optimierung der Heizung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
*Der 5 %-Bonus wird nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von €30.000 berechnet (gültig für Anträge ab 21.07.2026). Bei mehr als einer Wohneinheit sind höhere Förderungssummen möglich. Quelle: BAFA-Förderrichtlinien BEG Einzelmaßnahmen, veröffentlicht 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.

Energieberatung in 2 Minuten erklärt

Jede Immobilie ist anders – deshalb beginnt gute Energieberatung immer mit Zuhören und einem klaren Plan.

Das heißt für uns: Orientierung schaffen, Einsparpotenziale erkennen und gezielt umsetzen.

Timo Schulze
Energie-Effizienzberater der ProEco Rheinland

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Ihre Fragen,
unsere Antworten

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan, der in Maßnahmenpaketen aufzeigt, wie Sie Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Die Umsetzung der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei förderfähigen Maßnahmen an der thermischen Hülle mit zusätzlichen 5% bezuschusst und die förderfähige Investitionssumme ist doppelt so hoch wie ohne iSFP (Stand Oktober 2024).

Nach Ihrer Unterschrift des iSFP-Serviceauftrags erfragen wir von Ihnen bereits vorhandene Immobiliendokumente. Anschließend führen wir bei Ihnen vor Ort eine detaillierte Datenaufnahme durch, um den iSFP fachgerecht zu erstellen. Zentraler Bestandteil unseres Services ist ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir die einzelnen Maßnahmenpakete mit Ihnen besprechen und den Ablauf der geplanten Sanierung definieren.

Durch staatliche Förderung können Sie diese Kosten deutlich senken. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % der Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 650 Euro bei 1–2 Wohneinheiten. Bei 3 oder mehr Wohneinheiten sind es bis zu 850 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit 3 oder mehr Wohneinheiten kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu, wenn der Energieberater die Ergebnisse des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in der Eigentümerversammlung erläutert. (Stand September 2026)

Nach der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans entscheiden Sie, ob und wann Sie welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Wichtige Entscheidungsgrundlagen erfahren Sie im Beratungsgespräch. Gerne unterstützen wir Sie in jedem Schritt der Beantragung staatlicher Fördermittel im Rahmen unseres Förderservices.
Aktuell bietet ProEco Energieberatungen ausschließlich für Wohngebäude an. Wir arbeiten jedoch bereits daran, unser Angebot zu erweitern, sodass wir in naher Zukunft auch Energieberatungen für Nicht-Wohngebäude anbieten können.
Eine Energieberatung von ProEco kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratung im Rahmen einer energetischen Sanierung an selbstgenutzten Wohngebäuden erfolgt. Dazu zählt beispielsweise die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eine Beratung über förderfähige Maßnahmen.
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