Die Beratung hat uns gezeigt, wo wir die größten Einsparpotenziale haben – das macht sich jetzt deutlich bei den Energiekosten bemerkbar.
Serkan Demir
Wir hätten nicht gedacht, dass kleine Maßnahmen so viel bewirken können – die Beratung hat sich wirklich gelohnt.
Kathrin Weber
Jetzt wissen wir endlich, wo wir anfangen müssen – und sehen die Ergebnisse direkt auf der nächsten Rechnung.
Christian Berthold

Die Energieberater in Mönchengladbach analysieren den energetischen Zustand Ihres Hauses und zeigen erste Einsparpotenziale auf. Darauf aufbauend fasst der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) alle Ergebnisse strukturiert zusammen und übersetzt sie in konkrete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen. So erhalten Immobilienbesitzer:innen in Mönchengladbach eine verlässliche Grundlage, um ihre Sanierung Schritt für Schritt, förderfähig und langfristig umzusetzen. 

Ihr Weg zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

So läuft der Prozess von der ersten Beratung bis zum fertigen Sanierungskonzept – transparent, verständlich und auf Ihr Zuhause abgestimmt.

Kartenausschnitt Standortseite | ProEco Rheinland

Welche regionalen Förderprogramme gibt es in Mönchengladbach?

Mönchengladbach unterhält kein eigenes städtisches Zuschussprogramm für die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Die Stadt verweist auf ihren Informationsseiten stattdessen unmittelbar auf die Bundesförderung – auf die Einzelmaßnahmenförderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie auf die Bundesförderung für Wohngebäude mit der Sanierung zu einem Effizienzhaus-Standard einschließlich Effizienzhaus Denkmal, jeweils samt energetischer Fachplanung und Baubegleitung. Wer in Mönchengladbach saniert, arbeitet also mit Bundes- und Landesmitteln. Der örtliche Energieversorger NEW hat in der Vergangenheit einen eigenen Zuschuss für Photovoltaikanlagen in Verbindung mit einem Dachvertrag angeboten; die Konditionen sind beim Versorger direkt zu prüfen, da die städtische Darstellung dazu nicht aktuell ist. Praktisch bedeutsamer ist eine landesrechtliche Pflicht, die viele Eigentümer überrascht: Nach der Verordnung zur Umsetzung der Solaranlagenpflicht in Nordrhein-Westfalen müssen bei Bestandsgebäuden, deren Dächer umfassend saniert werden, mindestens 30 Prozent der Netto-Dachfläche mit Photovoltaik belegt werden; bei Neubauten sind es 30 Prozent der Brutto-Dachfläche. Wer in Mönchengladbach eine Dachsanierung plant, sollte die Solaranlage deshalb von Anfang an mitdenken – sonst wird sie zum teuren Nachtrag. Stand dieses Beitrags: August 2026. Für eine bestmögliche Ausschöpfung der verfügbaren Förderung Ihrer energetischen Sanierung empfehlen wir Ihnen unseren Förderservice – unsere Energieeffizienz-Experten beraten Sie unabhängig.

Warum ist Energieberatung in Mönchengladbach besonders wichtig?

Mönchengladbach ist die größte Stadt am linken Niederrhein und aus zwei Kernen zusammengewachsen, Gladbach und Rheydt. Für die Energieberatung ist vor allem die Struktur des Bestands entscheidend: Neben dem Gründerzeit- und Werkssiedlungserbe der Textilindustrie prägen ausgedehnte Ein- und Zweifamilienhausgebiete der 1960er bis 1990er Jahre die Außenbezirke – typischerweise mit Satteldächern, die nie gedämmt wurden, und mit Heizungen, die inzwischen mehrfach ihre technische Lebensdauer erreicht haben. Bei solchen Gebäuden steht die Dachsanierung fast immer als erste große Maßnahme an. Und genau dort greift eine landesrechtliche Pflicht: Wird das Dach umfassend saniert, müssen mindestens 30 Prozent der Netto-Dachfläche mit Photovoltaik belegt werden. Wer Dämmung, Dachaufbau, Statik und Anlagenplanung erst nachträglich zusammenführt, zahlt dafür doppelt. Der bundesrechtliche Rahmen hat sich 2026 gleichzeitig gelockert und verschärft: Die Pflicht zu 65 Prozent erneuerbaren Energien bei neuen Heizungen ist entfallen, ebenso das Betriebsverbot für alte Heizkessel – dafür benötigen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe, beginnend bei zehn Prozent und ansteigend auf 60 Prozent im Jahr 2040. Da Mönchengladbach keine eigene Sanierungsförderung anbietet, hängt die Förderquote vollständig an der sauberen Nutzung der Bundesmittel – und deren Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte. Eine unabhängige Energieberatung durch Energieeffizienz-Experten (EEE) verbindet Dach, Hülle, Heiztechnik und Photovoltaik zu einer Reihenfolge, die technisch und fördertechnisch aufgeht; die Antragswege prüft unser Förderservice.

Was zeichnet den Gebäudebestand in Mönchengladbach aus?

Der Gebäudebestand Mönchengladbachs ist geprägt von der Textilgeschichte und der polyzentrischen Struktur aus den früheren Städten Gladbach und Rheydt. Rund um Abteiberg, in der Innenstadt und in Rheydt stehen gründerzeitliche Mehrfamilienhäuser mit Ziegel- und Stuckfassaden, dazu repräsentative Fabrikantenvillen – vielfach denkmalgeschützt und nur mit angepassten Lösungen wie Innendämmung sanierbar. Charakteristisch sind zudem Arbeiter- und Werkssiedlungen der Textilbetriebe: dichte Ziegelzeilen mit kleinen Wohneinheiten. Der Zweite Weltkrieg und der anschließende Wiederaufbau haben in den Zentren viel Nachkriegsarchitektur der 1950er und 1960er hinterlassen, ergänzt durch Zeilenbauten und Großsiedlungen der 1960er und 1970er Jahre. Außerhalb der Kerne – in Hardt, Wickrath, Odenkirchen, Giesenkirchen oder Rheindahlen – dominieren typische niederrheinische Strukturen: freistehende Backsteinhäuser, Hofstellen und ausgedehnte Ein- und Zweifamilienhausgebiete der 1960er bis 1990er Jahre, viele davon mit ungedämmten Satteldächern und Heizungen der ersten Generation. Vom Denkmal-Altbau bis zum Nachkriegs-Eigenheim braucht daher jedes Objekt sein eigenes Maßnahmenpaket.

Finanzielle Vorteile mit dem iSFP

Auf viele Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie mit einem gültigen Sanierungsfahrplan den sogenannten iSFP-Bonus. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 verdoppeln sich die förderfähigen Kosten weiterhin von maximal €30.000 auf €60.000, der zusätzliche 5 % Förderungszuschlag greift jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von €30.000 und wird nur auf den darüberliegenden Betrag berechnet.*
Förderinstitut
Förderung ohne Sanierungsfahrplan (iSFP)
Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
BAFA
15 % der maximal förderfähigen Kosten von €30.000, bis zu €4.500
15 % auf €60.000 (€9.000) + 5 % Bonus auf den Anteil über €30.000 (bis €1.500) = bis zu €10.500
Ohne iSFP:
Mit iSFP:
Förderung:
Gebäudehülle: Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch von Türen und Fenstern
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Anlagentechnik:Tätigkeiten wie der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen und die Installation digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Heizungsoptimierung: Schritte wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen zur Optimierung der Heizung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
*Der 5 %-Bonus wird nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von €30.000 berechnet (gültig für Anträge ab 21.07.2026). Bei mehr als einer Wohneinheit sind höhere Förderungssummen möglich. Quelle: BAFA-Förderrichtlinien BEG Einzelmaßnahmen, veröffentlicht 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.

Energieberatung in 2 Minuten erklärt

Jede Immobilie ist anders – deshalb beginnt gute Energieberatung immer mit Zuhören und einem klaren Plan.

Das heißt für uns: Orientierung schaffen, Einsparpotenziale erkennen und gezielt umsetzen.

Timo Schulze
Energie-Effizienzberater der ProEco Rheinland

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Ihre Fragen,
unsere Antworten

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan, der in Maßnahmenpaketen aufzeigt, wie Sie Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Die Umsetzung der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei förderfähigen Maßnahmen an der thermischen Hülle mit zusätzlichen 5% bezuschusst und die förderfähige Investitionssumme ist doppelt so hoch wie ohne iSFP (Stand Oktober 2024).

Nach Ihrer Unterschrift des iSFP-Serviceauftrags erfragen wir von Ihnen bereits vorhandene Immobiliendokumente. Anschließend führen wir bei Ihnen vor Ort eine detaillierte Datenaufnahme durch, um den iSFP fachgerecht zu erstellen. Zentraler Bestandteil unseres Services ist ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir die einzelnen Maßnahmenpakete mit Ihnen besprechen und den Ablauf der geplanten Sanierung definieren.

Durch staatliche Förderung können Sie diese Kosten deutlich senken. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % der Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 650 Euro bei 1–2 Wohneinheiten. Bei 3 oder mehr Wohneinheiten sind es bis zu 850 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit 3 oder mehr Wohneinheiten kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu, wenn der Energieberater die Ergebnisse des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in der Eigentümerversammlung erläutert. (Stand September 2026)

Nach der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans entscheiden Sie, ob und wann Sie welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Wichtige Entscheidungsgrundlagen erfahren Sie im Beratungsgespräch. Gerne unterstützen wir Sie in jedem Schritt der Beantragung staatlicher Fördermittel im Rahmen unseres Förderservices.
Aktuell bietet ProEco Energieberatungen ausschließlich für Wohngebäude an. Wir arbeiten jedoch bereits daran, unser Angebot zu erweitern, sodass wir in naher Zukunft auch Energieberatungen für Nicht-Wohngebäude anbieten können.
Eine Energieberatung von ProEco kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratung im Rahmen einer energetischen Sanierung an selbstgenutzten Wohngebäuden erfolgt. Dazu zählt beispielsweise die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eine Beratung über förderfähige Maßnahmen.
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