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Die Beratung hat uns gezeigt, wo wir die größten Einsparpotenziale haben – das macht sich jetzt deutlich bei den Energiekosten bemerkbar.
Serkan Demir
Wir hätten nicht gedacht, dass kleine Maßnahmen so viel bewirken können – die Beratung hat sich wirklich gelohnt.
Kathrin Weber
Jetzt wissen wir endlich, wo wir anfangen müssen – und sehen die Ergebnisse direkt auf der nächsten Rechnung.
Christian Berthold

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) – zentrales Element der Energieberatung

Die Energieberater in Wesseling analysieren den energetischen Zustand Ihres Hauses und zeigen erste Einsparpotenziale auf. Darauf aufbauend fasst der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) alle Ergebnisse strukturiert zusammen und übersetzt sie in konkrete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen. So erhalten Immobilienbesitzer:innen in Wesseling eine verlässliche Grundlage, um ihre Sanierung Schritt für Schritt, förderfähig und langfristig umzusetzen.

Ihr Weg zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

So läuft der Prozess von der ersten Beratung bis zum fertigen Sanierungskonzept – transparent, verständlich und auf Ihr Zuhause abgestimmt.

Kartenausschnitt Standortseite | ProEco Rheinland

Welche regionalen Förderprogramme gibt es in Wesseling?

In Wesseling ist die kommunale Förderlage klar, aber ungünstig. Die Stadt hatte als Maßnahme aus ihrem Integrierten Klimaschutzkonzept ein Förderprogramm für Dachbegrünung aufgelegt und dafür 60.000 Euro bereitgestellt, finanziert über das Landesprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“. Die Laufzeit dieses Programms endete am 30. März 2022. Die damaligen Bedingungen sind weiterhin lehrreich, weil sie in vergleichbaren Richtlinien wiederkehren: Die Verantwortung für die statische Belastbarkeit des Daches und für die Einholung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen lag ausdrücklich beim Antragsteller, Fördermittel waren mit Zinsen zurückzuzahlen, wenn die Anlage innerhalb von acht Jahren wieder entfernt wurde – und als nicht sachgerechte Verwendung galt es ausdrücklich, wenn eine geförderte Dachbegrünung zum Anlass einer Mietpreiserhöhung genommen wurde. Für die Einschätzung künftiger Auflagen ist die Haushaltslage entscheidend: Im Entwurf des Doppelhaushalts 2026/2027 hält die Stadt fest, dass die steigenden Aufwendungen nicht durch Erträge kompensiert werden, die Allgemeine Rücklage sich massiv verringert und deshalb verpflichtend ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen ist. Neue freiwillige Zuschüsse sind in dieser Lage unwahrscheinlich – wer plant, sollte nicht darauf warten. Auf Kreisebene fördert der Rhein-Erft-Kreis mit der „Energieoffensive“ Photovoltaik, Speicher, Solarthermie, Stecker-Solar und Wallboxen. Wichtig für die Planung: Das Kreisprogramm ist jahresweise budgetiert und wird nach Ausschöpfung geschlossen. Für 2026 standen rund eine Million Euro bereit; die Antragstellung startete am 5. Januar 2026 und war nach etwa drei Monaten bereits geschlossen. Eine Kreisförderung für Gebäudehülle oder Heizungstausch besteht nicht. Stand dieses Beitrags: August 2026. Für eine bestmögliche Ausschöpfung der verfügbaren Förderung Ihrer energetischen Sanierung empfehlen wir Ihnen unseren Förderservice – unsere Energieeffizienz-Experten beraten Sie unabhängig.

Warum ist Energieberatung in Wesseling besonders wichtig?

Wesseling ist eine Industriestadt am Rhein – geprägt von der chemischen Industrie und der Raffinerietechnik – und gleichzeitig eine Wohnstadt im Einzugsbereich von Köln und Bonn. Für die Sanierungsfrage ergibt das eine klare Ausgangslage: Der Wohnbestand besteht überwiegend aus Gebäuden der Wachstumsjahrzehnte zwischen 1950 und 1980, darunter viele Werks- und Siedlungshäuser sowie Ein- und Zweifamilienhäuser mit großen Hüllflächen. Diese Gebäude entstanden vor oder kurz nach der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 – ungedämmte oder schwach gedämmte Dächer, ungedämmte Kellerdecken, Fenster der zweiten Generation. Der Einspareffekt jeder Maßnahme ist hier hoch und gut kalkulierbar. Zwei Entwicklungen bestimmen den Zeitpunkt. Erstens der Bund: Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat die Pflicht zu 65 Prozent erneuerbaren Energien bei neuen Heizungen und das Betriebsverbot für alte Kessel gestrichen, dafür brauchen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe. Und die Bundesförderung wird knapper: Ab Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab 1. August 2028 vollständig. Zweitens die kommunale Ebene: Wesseling steht bis 2033 in der Haushaltssicherung, und Klimaschutzprojekte gehören zu den Bereichen, in denen gespart wird. Wer auf städtische Zuschüsse setzt, sollte deren Fortbestand also nicht voraussetzen, sondern die Bundesförderung zur Grundlage der Kalkulation machen. Kommt eine Dachsanierung hinzu, verlangt das Landesrecht mindestens 30 Prozent der Netto-Dachfläche mit Photovoltaik. Eine unabhängige Energieberatung durch Energieeffizienz-Experten (EEE) sorgt dafür, dass die Reihenfolge und die Antragsfristen zusammenpassen.

Was zeichnet den Gebäudebestand in Wesseling aus?

Wesselings Gebäudebestand ist eng mit der Industriegeschichte am Rhein verbunden. Die Ansiedlung der chemischen Industrie und der Raffinerien im 20. Jahrhundert hat Werks- und Arbeitersiedlungen hervorgebracht: gleichförmige Zeilen, Doppel- und Reihenhäuser mit kleinen Grundrissen, Ziegel- oder Putzfassaden und Satteldächern. Diese Gleichförmigkeit ist praktisch von Vorteil – Bauweise und Bauteilaufbau sind innerhalb einer Siedlung meist identisch, sodass sich Sanierungskonzepte und Kostenkalkulationen von Haus zu Haus übertragen lassen. Daneben haben sich die älteren Ortskerne erhalten: In Wesseling selbst sowie in Berzdorf, Keldenich und Urfeld finden sich rheinische Backsteinbauten, Fachwerk und ehemalige landwirtschaftliche Hofanlagen, teils denkmalgeschützt – massive Wände, kleine Fensteröffnungen, bei denen eine Außendämmung häufig ausgeschlossen ist und Innendämmung mit sorgfältiger Detailplanung an die Stelle tritt. Den größten Flächenanteil stellen die Wohngebiete der 1950er bis 1980er Jahre, die durch die Lage zwischen Köln und Bonn und den Arbeitsplätzen der Industrie gewachsen sind: freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhauszeilen mit Vollkeller und oft nachträglich ausgebautem Dachgeschoss, dazu Geschosswohnungsbau der Wachstumsjahrzehnte. Charakteristisch für diese Baualtersklassen sind Flachdächer an Anbauten und Garagen – Flächen, die sich für Begrünung und Photovoltaik gleichermaßen anbieten.

Finanzielle Vorteile mit dem iSFP

Auf viele Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie mit einem gültigen Sanierungsfahrplan den sogenannten iSFP-Bonus. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 verdoppeln sich die förderfähigen Kosten weiterhin von maximal €30.000 auf €60.000, der zusätzliche 5 % Förderungszuschlag greift jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von €30.000 und wird nur auf den darüberliegenden Betrag berechnet.*
Förderinstitut
Förderung ohne Sanierungsfahrplan (iSFP)
Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
BAFA
15 % der maximal förderfähigen Kosten von €30.000, bis zu €4.500
15 % auf €60.000 (€9.000) + 5 % Bonus auf den Anteil über €30.000 (bis €1.500) = bis zu €10.500
Ohne iSFP:
Mit iSFP:
Förderung:
Gebäudehülle: Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch von Türen und Fenstern
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Anlagentechnik:Tätigkeiten wie der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen und die Installation digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Heizungsoptimierung: Schritte wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen zur Optimierung der Heizung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
*Der 5 %-Bonus wird nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von €30.000 berechnet (gültig für Anträge ab 21.07.2026). Bei mehr als einer Wohneinheit sind höhere Förderungssummen möglich. Quelle: BAFA-Förderrichtlinien BEG Einzelmaßnahmen, veröffentlicht 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.

Energieberatung in 2 Minuten erklärt

Jede Immobilie ist anders – deshalb beginnt gute Energieberatung immer mit Zuhören und einem klaren Plan.

Das heißt für uns: Orientierung schaffen, Einsparpotenziale erkennen und gezielt umsetzen.

Timo Schulze
Energie-Effizienzberater der ProEco Rheinland

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Ihre Fragen,
unsere Antworten

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan, der in Maßnahmenpaketen aufzeigt, wie Sie Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Die Umsetzung der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei förderfähigen Maßnahmen an der thermischen Hülle mit zusätzlichen 5% bezuschusst und die förderfähige Investitionssumme ist doppelt so hoch wie ohne iSFP (Stand Oktober 2024).

Nach Ihrer Unterschrift des iSFP-Serviceauftrags erfragen wir von Ihnen bereits vorhandene Immobiliendokumente. Anschließend führen wir bei Ihnen vor Ort eine detaillierte Datenaufnahme durch, um den iSFP fachgerecht zu erstellen. Zentraler Bestandteil unseres Services ist ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir die einzelnen Maßnahmenpakete mit Ihnen besprechen und den Ablauf der geplanten Sanierung definieren.

Durch staatliche Förderung können Sie diese Kosten deutlich senken. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % der Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 650 Euro bei 1–2 Wohneinheiten. Bei 3 oder mehr Wohneinheiten sind es bis zu 850 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit 3 oder mehr Wohneinheiten kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu, wenn der Energieberater die Ergebnisse des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in der Eigentümerversammlung erläutert. (Stand September 2026)

Nach der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans entscheiden Sie, ob und wann Sie welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Wichtige Entscheidungsgrundlagen erfahren Sie im Beratungsgespräch. Gerne unterstützen wir Sie in jedem Schritt der Beantragung staatlicher Fördermittel im Rahmen unseres Förderservices.
Aktuell bietet ProEco Energieberatungen ausschließlich für Wohngebäude an. Wir arbeiten jedoch bereits daran, unser Angebot zu erweitern, sodass wir in naher Zukunft auch Energieberatungen für Nicht-Wohngebäude anbieten können.
Eine Energieberatung von ProEco kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratung im Rahmen einer energetischen Sanierung an selbstgenutzten Wohngebäuden erfolgt. Dazu zählt beispielsweise die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eine Beratung über förderfähige Maßnahmen.
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