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Die Beratung hat uns gezeigt, wo wir die größten Einsparpotenziale haben – das macht sich jetzt deutlich bei den Energiekosten bemerkbar.
Serkan Demir
Wir hätten nicht gedacht, dass kleine Maßnahmen so viel bewirken können – die Beratung hat sich wirklich gelohnt.
Kathrin Weber
Jetzt wissen wir endlich, wo wir anfangen müssen – und sehen die Ergebnisse direkt auf der nächsten Rechnung.
Christian Berthold

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) – zentrales Element der Energieberatung

Die Energieberater in Viersen analysieren den energetischen Zustand Ihres Hauses und zeigen erste Einsparpotenziale auf. Darauf aufbauend fasst der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) alle Ergebnisse strukturiert zusammen und übersetzt sie in konkrete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen. So erhalten Immobilienbesitzer:innen in Viersen eine verlässliche Grundlage, um ihre Sanierung Schritt für Schritt, förderfähig und langfristig umzusetzen.

Ihr Weg zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

So läuft der Prozess von der ersten Beratung bis zum fertigen Sanierungskonzept – transparent, verständlich und auf Ihr Zuhause abgestimmt.

Kartenausschnitt Standortseite | ProEco Rheinland

Welche regionalen Förderprogramme gibt es in Viersen?

Bei den Förderprogrammen gilt für Viersen eine wichtige Klarstellung: Die städtische Förderübersicht verweist auf das Förderprogramm Klimaschutz des Kreises Viersen, das Dachflächen-Photovoltaikanlagen, Stecker-Solar-Geräte, Batteriespeicher und Wallboxen bezuschusste. Dieses Kreisprogramm ist beendet. Der Kreis hatte im November 2023, August 2024 und November 2024 Förderfenster mit einem Budget von insgesamt rund 700.000 Euro geöffnet; eine Antragstellung ist nicht mehr möglich, und der Kreis stellt ausdrücklich fest, dass kein neuer Förderaufruf geplant ist. Wer bereits eine Förderzusage hat, kann nach vollständiger Installation und Inbetriebnahme weiterhin die Auszahlung über einen Auszahlungsantrag beantragen; welche Nachweise nötig sind, steht in der Richtlinie und in der Förderzusage. Eine Kreisförderung für Gebäudehülle oder Heizungstausch gab es nicht. Die Stadt Viersen selbst fördert im Umweltbereich gezielt an einer anderen Stelle: Über das Programm „Pflege von Altbäumen auf privaten Grundstücken“ bezuschusst sie baumpflegerische Maßnahmen und fachliche Baumgutachten für heimische Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 1,50 Meter, gemessen in einem Meter Höhe. Die Arbeiten muss ein qualifizierter Betrieb nach den Regeln der ZTV Baumpflege ausführen; dem schriftlichen Antrag sind ein Foto des Baumes, ein detaillierter Kostenvoranschlag und ein Qualifizierungsnachweis des Unternehmens beizufügen, anschließend folgen Ortsbesichtigung und Bescheid. Ein städtisches Zuschussprogramm für Dämmung, Fenster, Heizung oder Photovoltaik weist Viersen derzeit nicht aus. Stand dieses Beitrags: August 2026. Für eine bestmögliche Ausschöpfung der verfügbaren Förderung Ihrer energetischen Sanierung empfehlen wir Ihnen unseren Förderservice – unsere Energieeffizienz-Experten beraten Sie unabhängig.

Warum ist Energieberatung in Viersen besonders wichtig?

Viersen gehört zu den Kommunen, die beim Klimaschutz seit Jahren strukturiert arbeiten: Die Stadt trat 2010 dem European Energy Award bei, wurde 2014 erstmals ausgezeichnet und 2024 zum dritten Mal. Beim Gebäudebestand ändert das nichts an der Grundsituation – die Entscheidungen fällen die Eigentümer, und die stehen 2026 unter Zeitdruck. Das Integrierte Klimaschutzkonzept, das der Kreis Viersen gemeinsam mit sieben Kommunen umsetzt, stellt ein erhebliches Einsparpotenzial durch private Haushalte gerade in den Bereichen Gebäudesanierung und Heizenergieverbrauch fest. Eine Zahl macht die Ausgangslage greifbar: Im Kreis Viersen wurden 2020 rund 32.000 Einzelfeuerungsanlagen mit dem Brennstoff Holz betrieben. Das zeigt, wie viel Wärme hier noch aus Anlagen kommt, die weder zur künftigen Netzversorgung noch zu einer modernen Wärmepumpe passen. Die Stadt hat ihre kommunale Wärmeplanung nach Vorarbeiten der NEW begonnen und dafür eine eigene Stelle geschaffen; parallel entsteht ein Konzept zum Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen. Beide Planwerke betrachten Gebiete, nicht Einzelgebäude – wer wissen will, was das für das eigene Haus bedeutet, braucht eine Berechnung für dieses Haus. Dazu kommt der Zeitfaktor: Das Kreisprogramm ist beendet und wird nicht neu aufgelegt, der Klimageschwindigkeitsbonus der Bundesförderung sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte. Wer 2026 saniert, arbeitet also mit den derzeit besten Konditionen und ohne kommunalen Zuschuss als Puffer – umso wichtiger ist eine Reihenfolge, die technisch und finanziell aufgeht. Ein individueller Sanierungsfahrplan liefert genau diese Reihenfolge und erhöht zugleich die Förderquote für Einzelmaßnahmen an der Hülle.

Was zeichnet den Gebäudebestand in Viersen aus?

Viersen ist keine gewachsene Großstadt, sondern ein Verbund eigenständiger Orte: Alt-Viersen, Dülken und Süchteln waren bis 1970 eigene Städte, dazu kommen Boisheim, Bockert, Rahser und Hamm. Das prägt den Gebäudebestand bis heute, denn jeder dieser Orte hat einen eigenen historischen Kern mit eigener Bausubstanz. In Dülken und Süchteln finden sich geschlossene Altstadtbereiche mit Backsteinhäusern, teils traufständig und in Reihe gebaut, mit gemeinsamen Brandwänden und ohne Zugang zur Nachbarfassade. Dort ist eine Außendämmung oft nur an Teilflächen möglich, während Dach, Kellerdecke und Fenster die tragenden Maßnahmen bleiben. Wo Ortsbild oder Denkmalschutz eine Rolle spielen, kommt Innendämmung in Betracht – die aber nur mit geprüftem feuchtetechnischen Nachweis, Anschlussdetails an Deckenbalken und Innenwände sowie Lüftungskonzept funktioniert. Als Teil der niederrheinischen Textilregion besitzt Viersen zudem gründerzeitliche Fabrikantenhäuser und ehemalige Werkswohnungen mit hohen Räumen, Stuckdecken und Kastenfenstern, bei denen Instandsetzung der Fenster häufig sinnvoller ist als der Komplettaustausch. Den zahlenmäßig größten Block bilden die Eigenheimgebiete der 1950er bis 1980er Jahre am Rand der Ortsteile: freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, oft mit ungenutztem Satteldachboden, ungedämmter Kellerdecke, nachträglich verglaster Loggia und Bauteilen aus der ersten Ölkrise, die technisch am Ende sind. Der ländliche Westen mit Boisheim bringt Hofanlagen und umgebaute Wirtschaftsgebäude hinzu, bei denen Hüllfläche und Wohnfläche stark auseinanderfallen. Diese Spanne – Altstadtzeile, Fabrikantenhaus, Nachkriegs-Eigenheim, Hofanlage – macht eine Einzelbetrachtung unumgänglich.

Finanzielle Vorteile mit dem iSFP

Auf viele Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie mit einem gültigen Sanierungsfahrplan den sogenannten iSFP-Bonus. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 verdoppeln sich die förderfähigen Kosten weiterhin von maximal €30.000 auf €60.000, der zusätzliche 5 % Förderungszuschlag greift jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von €30.000 und wird nur auf den darüberliegenden Betrag berechnet.*
Förderinstitut
Förderung ohne Sanierungsfahrplan (iSFP)
Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
BAFA
15 % der maximal förderfähigen Kosten von €30.000, bis zu €4.500
15 % auf €60.000 (€9.000) + 5 % Bonus auf den Anteil über €30.000 (bis €1.500) = bis zu €10.500
Ohne iSFP:
Mit iSFP:
Förderung:
Gebäudehülle: Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch von Türen und Fenstern
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Anlagentechnik:Tätigkeiten wie der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen und die Installation digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Heizungsoptimierung: Schritte wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen zur Optimierung der Heizung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
*Der 5 %-Bonus wird nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von €30.000 berechnet (gültig für Anträge ab 21.07.2026). Bei mehr als einer Wohneinheit sind höhere Förderungssummen möglich. Quelle: BAFA-Förderrichtlinien BEG Einzelmaßnahmen, veröffentlicht 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.

Energieberatung in 2 Minuten erklärt

Jede Immobilie ist anders – deshalb beginnt gute Energieberatung immer mit Zuhören und einem klaren Plan.

Das heißt für uns: Orientierung schaffen, Einsparpotenziale erkennen und gezielt umsetzen.

Timo Schulze
Energie-Effizienzberater der ProEco Rheinland

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Ihre Fragen,
unsere Antworten

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan, der in Maßnahmenpaketen aufzeigt, wie Sie Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Die Umsetzung der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei förderfähigen Maßnahmen an der thermischen Hülle mit zusätzlichen 5% bezuschusst und die förderfähige Investitionssumme ist doppelt so hoch wie ohne iSFP (Stand Oktober 2024).

Nach Ihrer Unterschrift des iSFP-Serviceauftrags erfragen wir von Ihnen bereits vorhandene Immobiliendokumente. Anschließend führen wir bei Ihnen vor Ort eine detaillierte Datenaufnahme durch, um den iSFP fachgerecht zu erstellen. Zentraler Bestandteil unseres Services ist ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir die einzelnen Maßnahmenpakete mit Ihnen besprechen und den Ablauf der geplanten Sanierung definieren.

Durch staatliche Förderung können Sie diese Kosten deutlich senken. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % der Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 650 Euro bei 1–2 Wohneinheiten. Bei 3 oder mehr Wohneinheiten sind es bis zu 850 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit 3 oder mehr Wohneinheiten kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu, wenn der Energieberater die Ergebnisse des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in der Eigentümerversammlung erläutert. (Stand September 2026)

Nach der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans entscheiden Sie, ob und wann Sie welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Wichtige Entscheidungsgrundlagen erfahren Sie im Beratungsgespräch. Gerne unterstützen wir Sie in jedem Schritt der Beantragung staatlicher Fördermittel im Rahmen unseres Förderservices.
Aktuell bietet ProEco Energieberatungen ausschließlich für Wohngebäude an. Wir arbeiten jedoch bereits daran, unser Angebot zu erweitern, sodass wir in naher Zukunft auch Energieberatungen für Nicht-Wohngebäude anbieten können.
Eine Energieberatung von ProEco kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratung im Rahmen einer energetischen Sanierung an selbstgenutzten Wohngebäuden erfolgt. Dazu zählt beispielsweise die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eine Beratung über förderfähige Maßnahmen.
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