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Die Beratung hat uns gezeigt, wo wir die größten Einsparpotenziale haben – das macht sich jetzt deutlich bei den Energiekosten bemerkbar.
Serkan Demir
Wir hätten nicht gedacht, dass kleine Maßnahmen so viel bewirken können – die Beratung hat sich wirklich gelohnt.
Kathrin Weber
Jetzt wissen wir endlich, wo wir anfangen müssen – und sehen die Ergebnisse direkt auf der nächsten Rechnung.
Christian Berthold

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) – zentrales Element der Energieberatung

Die Energieberater in Troisdorf analysieren den energetischen Zustand Ihres Hauses und zeigen erste Einsparpotenziale auf. Darauf aufbauend fasst der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) alle Ergebnisse strukturiert zusammen und übersetzt sie in konkrete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen. So erhalten Immobilienbesitzer:innen in Troisdorf eine verlässliche Grundlage, um ihre Sanierung Schritt für Schritt, förderfähig und langfristig umzusetzen.

Ihr Weg zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

So läuft der Prozess von der ersten Beratung bis zum fertigen Sanierungskonzept – transparent, verständlich und auf Ihr Zuhause abgestimmt.

Kartenausschnitt Standortseite | ProEco Rheinland

Welche regionalen Förderprogramme gibt es in Troisdorf?

Troisdorf hat eines der inhaltlich breitesten kommunalen Förderprogramme der Region – aber für das laufende Jahr ist es nicht abrufbar. Die Stadt teilt in ihrem Serviceportal mit, dass für das Jahr 2026 derzeit keine Fördermittel zur Verfügung stehen und eine Entscheidung über die Fortführung im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse erwartet wird, voraussichtlich im Mai 2026. Wer hier saniert, sollte den Beschlussstand direkt bei der Stabsstelle Strategische Mobilitätsplanung und Klimawandelvorsorge erfragen. Inhaltlich lohnt das, denn das Programm „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ besteht seit 2019 und deckt anders als die meisten Nachbarprogramme die Gebäudehülle mit ab: gefördert wurden energetische Gebäudesanierung mit Wärmedämmung von Dach und Fassade, Fenster- und Haustürtausch sowie Erneuerung der Heizungstechnik, dazu klimafreundliche Technologien wie Photovoltaikanlagen mit Speicher, Solarthermie, Balkonkraftwerke, Wärmepumpen und Wallboxen. Ein eigener Teil der Richtlinie widmet sich Anpassungsmaßnahmen: Entsiegelung, Regenwasserzisternen, Begrünung von Schottervorgärten sowie Dach- und Fassadenbegrünung. Seit 2024 gibt es zusätzlich einen Teil D für Unternehmen, Gewerbe und Betriebe. Auch Mieterinnen und Mieter können Zuschüsse zu bestimmten Maßnahmen beantragen. Zur Größenordnung: In der Förderperiode 2021 bis 2022 wurden 306 Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 288.000 Euro bewilligt. Eine Regel ist dabei entscheidend und gilt auch für künftige Auflagen: Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen noch nicht begonnen wurde – und dazu zählt bereits die Auftragsvergabe. Wer erst beauftragt und dann den Antrag stellt, verliert den Zuschuss. Stand dieses Beitrags: August 2026. Für eine bestmögliche Ausschöpfung der verfügbaren Förderung Ihrer energetischen Sanierung empfehlen wir Ihnen unseren Förderservice – unsere Energieeffizienz-Experten beraten Sie unabhängig.

Warum ist Energieberatung in Troisdorf besonders wichtig?

Troisdorf ist die größte Stadt des Rhein-Sieg-Kreises und liegt zwischen Köln und Bonn – gewachsen als Industriestandort und als Wohnstadt für beide Metropolen. Der Wohnbestand besteht deshalb überwiegend aus Gebäuden der Jahrzehnte zwischen 1950 und 1990: Werks- und Siedlungshäuser, Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhauszeilen und Geschosswohnungsbau. Energetisch bedeutet das große Hüllflächen, ungedämmte oder schwach gedämmte Satteldächer, ungedämmte Kellerdecken und Fenster der zweiten Generation – und damit Einsparpotenziale, die hoch und gut kalkulierbar sind. Warum der Zeitpunkt zählt: Die Stadt fördert ausschließlich Maßnahmen, mit denen noch nicht begonnen wurde, und rechnet bereits die Auftragsvergabe als Beginn. Wer erst den Handwerker beauftragt und dann den Antrag stellt, verliert die kommunale Förderung vollständig – unabhängig davon, wie sinnvoll die Maßnahme ist. Parallel verändert sich der Bundesrahmen: Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat seit Ende Juli 2026 die Pflicht zu 65 Prozent erneuerbaren Energien bei neuen Heizungen und das Betriebsverbot für alte Kessel gestrichen. Der Druck kommt dafür von den Betriebskosten – neu eingebaute Gas- und Ölheizungen brauchen ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe, von zehn Prozent bis auf 60 Prozent im Jahr 2040. Und die Bundesförderung schmilzt ab: Ab Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus der Bundesförderung alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab 1. August 2028 vollständig. Wird das Dach ohnehin saniert, verlangt das Landesrecht mindestens 30 Prozent der Netto-Dachfläche mit Photovoltaik. Eine unabhängige Energieberatung durch Energieeffizienz-Experten (EEE) sorgt dafür, dass Reihenfolge, Antragsfristen und Nachweise zusammenpassen – die Antragsvorbereitung übernimmt unser Förderservice.

Was zeichnet den Gebäudebestand in Troisdorf aus?

Troisdorfs Gebäudebestand ist das Ergebnis einer Industriegeschichte und einer späteren Wohnstadtentwicklung. Aus der Eisen- und Metallverarbeitung sowie der chemischen Industrie stammen Werks- und Arbeitersiedlungen – gleichförmige Zeilen, Doppel- und Reihenhäuser mit kleinen Grundrissen, Ziegel- oder Putzfassaden und Satteldächern. Diese Gleichförmigkeit ist bei der Sanierung ein Vorteil, weil Bauweise und Bauteilaufbau innerhalb einer Siedlung meist identisch sind und sich Konzepte samt Kostenschätzung übertragen lassen. Daneben haben sich die älteren Ortslagen erhalten: In Sieglar, Eschmar, Kriegsdorf, Oberlar und Bergheim finden sich rheinische Backsteinbauten, Fachwerk und ehemalige landwirtschaftliche Hofanlagen, teils denkmalgeschützt – massive Wände, kleine Fensteröffnungen, bei denen eine Außendämmung häufig ausgeschlossen ist und stattdessen Innendämmung mit sorgfältiger Detailplanung greift. Den größten Flächenanteil stellen die Wohngebiete der 1950er bis 1990er Jahre, die durch die Lage zwischen Köln und Bonn entstanden sind: freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhauszeilen mit Vollkeller und häufig nachträglich ausgebautem Dachgeschoss, dazu Geschosswohnungsbau der Wachstumsjahrzehnte. Charakteristisch für die östlichen und südlichen Lagen ist die Nähe zu Wahner Heide und Siegaue mit größeren, oft unversiegelten Grundstücken – Erdwärme und Flächenkollektoren sind dort technisch häufiger möglich als in dichter Bebauung.

Finanzielle Vorteile mit dem iSFP

Auf viele Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie mit einem gültigen Sanierungsfahrplan den sogenannten iSFP-Bonus. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 verdoppeln sich die förderfähigen Kosten weiterhin von maximal €30.000 auf €60.000, der zusätzliche 5 % Förderungszuschlag greift jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von €30.000 und wird nur auf den darüberliegenden Betrag berechnet.*
Förderinstitut
Förderung ohne Sanierungsfahrplan (iSFP)
Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
BAFA
15 % der maximal förderfähigen Kosten von €30.000, bis zu €4.500
15 % auf €60.000 (€9.000) + 5 % Bonus auf den Anteil über €30.000 (bis €1.500) = bis zu €10.500
Ohne iSFP:
Mit iSFP:
Förderung:
Gebäudehülle: Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch von Türen und Fenstern
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Anlagentechnik:Tätigkeiten wie der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen und die Installation digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Heizungsoptimierung: Schritte wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen zur Optimierung der Heizung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
*Der 5 %-Bonus wird nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von €30.000 berechnet (gültig für Anträge ab 21.07.2026). Bei mehr als einer Wohneinheit sind höhere Förderungssummen möglich. Quelle: BAFA-Förderrichtlinien BEG Einzelmaßnahmen, veröffentlicht 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.

Energieberatung in 2 Minuten erklärt

Jede Immobilie ist anders – deshalb beginnt gute Energieberatung immer mit Zuhören und einem klaren Plan.

Das heißt für uns: Orientierung schaffen, Einsparpotenziale erkennen und gezielt umsetzen.

Timo Schulze
Energie-Effizienzberater der ProEco Rheinland

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Ihre Fragen,
unsere Antworten

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan, der in Maßnahmenpaketen aufzeigt, wie Sie Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Die Umsetzung der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei förderfähigen Maßnahmen an der thermischen Hülle mit zusätzlichen 5% bezuschusst und die förderfähige Investitionssumme ist doppelt so hoch wie ohne iSFP (Stand Oktober 2024).

Nach Ihrer Unterschrift des iSFP-Serviceauftrags erfragen wir von Ihnen bereits vorhandene Immobiliendokumente. Anschließend führen wir bei Ihnen vor Ort eine detaillierte Datenaufnahme durch, um den iSFP fachgerecht zu erstellen. Zentraler Bestandteil unseres Services ist ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir die einzelnen Maßnahmenpakete mit Ihnen besprechen und den Ablauf der geplanten Sanierung definieren.

Durch staatliche Förderung können Sie diese Kosten deutlich senken. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % der Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 650 Euro bei 1–2 Wohneinheiten. Bei 3 oder mehr Wohneinheiten sind es bis zu 850 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit 3 oder mehr Wohneinheiten kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu, wenn der Energieberater die Ergebnisse des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in der Eigentümerversammlung erläutert. (Stand September 2026)

Nach der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans entscheiden Sie, ob und wann Sie welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Wichtige Entscheidungsgrundlagen erfahren Sie im Beratungsgespräch. Gerne unterstützen wir Sie in jedem Schritt der Beantragung staatlicher Fördermittel im Rahmen unseres Förderservices.
Aktuell bietet ProEco Energieberatungen ausschließlich für Wohngebäude an. Wir arbeiten jedoch bereits daran, unser Angebot zu erweitern, sodass wir in naher Zukunft auch Energieberatungen für Nicht-Wohngebäude anbieten können.
Eine Energieberatung von ProEco kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratung im Rahmen einer energetischen Sanierung an selbstgenutzten Wohngebäuden erfolgt. Dazu zählt beispielsweise die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eine Beratung über förderfähige Maßnahmen.
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