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Die Beratung hat uns gezeigt, wo wir die größten Einsparpotenziale haben – das macht sich jetzt deutlich bei den Energiekosten bemerkbar.
Serkan Demir
Wir hätten nicht gedacht, dass kleine Maßnahmen so viel bewirken können – die Beratung hat sich wirklich gelohnt.
Kathrin Weber
Jetzt wissen wir endlich, wo wir anfangen müssen – und sehen die Ergebnisse direkt auf der nächsten Rechnung.
Christian Berthold

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) – zentrales Element der Energieberatung

Die Energieberater in Tönisvorst analysieren den energetischen Zustand Ihres Hauses und zeigen erste Einsparpotenziale auf. Darauf aufbauend fasst der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) alle Ergebnisse strukturiert zusammen und übersetzt sie in konkrete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen. So erhalten Immobilienbesitzer:innen in Tönisvorst eine verlässliche Grundlage, um ihre Sanierung Schritt für Schritt, förderfähig und langfristig umzusetzen.

Ihr Weg zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

So läuft der Prozess von der ersten Beratung bis zum fertigen Sanierungskonzept – transparent, verständlich und auf Ihr Zuhause abgestimmt.

Kartenausschnitt Standortseite | ProEco Rheinland

Welche regionalen Förderprogramme gibt es in Tönisvorst?

Tönisvorst fördert seit mehreren Jahren mit einer eigenen Richtlinie, allerdings gezielt im Bereich Begrünung und Entsiegelung. Bei Dachbegrünungen beträgt der Zuschuss 25 Prozent der Gesamtkosten, maximal 1.000 Euro; zuschussfähig sind dabei Kosten von höchstens 60 Euro pro Quadratmeter bei extensiver und 100 Euro pro Quadratmeter bei intensiver Begrünung. Für Vorgartenbegrünung und Schottergartenentsiegelung gibt es 50 Prozent, maximal 2.000 Euro. Weitere Fördergegenstände der Richtlinie – darunter Baumpflanzungen sowie die Pflanzung von Obstbaumhochstämmen, Spalier- und Säulenobst – sind mit gestaffelten Sätzen von 25 bis 50 Prozent und Obergrenzen von 800 bis 2.000 Euro hinterlegt. Gewährt wird jeweils ein einmaliger, anteiliger und nicht rückzahlbarer Zuschuss. Drei Ausschlüsse sind wichtig: Maßnahmen, die bauplanungs-, bauordnungs-, denkmalschutzrechtliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften verletzen, werden nicht gefördert – erforderliche Genehmigungen müssen bis zur Zuschussbewilligung vorliegen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Maßnahmen, die bereits im Rahmen anderer Förderprogramme bezuschusst werden, wobei die Richtlinie die KfW-Förderung zur energieeffizienten Sanierung ausdrücklich als Beispiel nennt. Und: Über die Durchführung der Programme entscheidet der Rat gemäß Beschluss jährlich im Rahmen der Haushaltsberatung – eine Zusage für kommende Jahre gibt es also nicht. Für Dämmung, Fenster und Heizungstausch weist Tönisvorst keinen eigenen Zuschuss aus. Vom Kreis kommt dazu ebenfalls nichts mehr: Das Förderprogramm Klimaschutz des Kreises Viersen ist nach Förderfenstern im November 2023, August 2024 und November 2024 mit insgesamt rund 700.000 Euro beendet, ein neuer Förderaufruf ist nicht geplant. Stand dieses Beitrags: August 2026. Für eine bestmögliche Ausschöpfung der verfügbaren Förderung Ihrer energetischen Sanierung empfehlen wir Ihnen unseren Förderservice – unsere Energieeffizienz-Experten beraten Sie unabhängig.

Warum ist Energieberatung in Tönisvorst besonders wichtig?

Tönisvorst hat sich bei der Wärmeversorgung ein klares Ziel und einen klaren Termin gesetzt: Die kommunale Wärmeplanung soll eine Strategie zur klimaneutralen Wärmeversorgung der Stadt bis 2045 entwickeln, und vorlegen muss die Stadt diese Planung bis spätestens 30. Juni 2028. Der Aufstellungsbeschluss ist gefasst. Für Eigentümer ist dieser Zeitplan doppelt relevant. Erstens: Die Planung liefert eine Gebietsaussage – also die Frage, ob ein Quartier künftig ein Netz bekommt oder auf Einzelversorgung angewiesen bleibt. Zweitens: Wer eine Heizung hat, die vor 2028 ausfällt, kann nicht auf das Ergebnis warten. Und das ist bei einem großen Teil des Bestandes wahrscheinlich – im Kreis Viersen wurden 2020 rund 32.000 Einzelfeuerungsanlagen mit dem Brennstoff Holz betrieben, ein Hinweis auf den Erneuerungsstau bei der Wärmeerzeugung. Bemerkenswert ist, dass die Stadt das Thema selbst als Beratungsaufgabe versteht: Im Stadtentwicklungskonzept Tönisvorst 2035 ist die „aufsuchende Beratung zur energetischen Gebäudesanierung“ als beschlossene Maßnahme aufgeführt, ebenso die Festsetzung von Dach- und Fassadenbegrünungen in Bebauungsplänen für Nachverdichtungen. Genau an dieser Stelle lauert eine Förderfalle: Die städtische Begrünungsförderung schließt Maßnahmen aus, die bereits über andere Programme bezuschusst werden, und nennt die KfW-Förderung zur energieeffizienten Sanierung ausdrücklich als Beispiel. Wer Dachsanierung, Dämmung und Begrünung in einem Zug plant, muss die Antragswege deshalb sauber trennen – sonst verliert er einen der beiden Zuschüsse. Dazu kommt die Degression des Klimageschwindigkeitsbonus ab Februar 2027. Ein individueller Sanierungsfahrplan ordnet Reihenfolge, Antragswege und Fristen und erhöht die Förderquote für Einzelmaßnahmen an der Hülle.

Was zeichnet den Gebäudebestand in Tönisvorst aus?

Tönisvorst ist 1970 aus den beiden eigenständigen Gemeinden St. Tönis und Vorst entstanden – zwei Ortskerne, zwei Bautraditionen, eine Stadt. Beide Kerne sind niederrheinisch geprägt: Backsteinbauten in geschlossener oder halboffener Reihe, teils mit gemeinsamen Brandwänden, dazu Hoflägen und ehemalige Wirtschaftsgebäude, die im Laufe der Zeit zu Wohnraum umgebaut wurden. Bei diesen Gebäuden entscheidet der Wandaufbau über die Sanierungsstrategie: Eine zweischalige Ziegelwand mit Luftschicht lässt sich unter Umständen durch Einblasdämmung verbessern, eine einschalig massive nicht – dort bleiben Dach, oberste Geschossdecke, Kellerdecke und Fenster die wirksamen Ansatzpunkte, gegebenenfalls ergänzt durch fachgerecht nachgewiesene Innendämmung. Wo Ortsbild oder Denkmalschutz eine Rolle spielen, ist das ohnehin der Weg; die städtische Förderrichtlinie verlangt für Begrünungsmaßnahmen ausdrücklich, dass denkmalschutzrechtliche Vorschriften eingehalten und erforderliche Genehmigungen vorgelegt werden. Den größten Teil des Bestandes bilden die Eigenheimgebiete der 1950er bis 1990er Jahre, die Tönisvorst als Wohnstandort im Umland von Krefeld haben wachsen lassen: freistehende Häuser, Doppelhäuser und Bungalows mit Satteldach oder flach geneigtem Dach, ungedämmter Kellerdecke, Rollladenkästen als Wärmebrücke und Fenstern aus mehreren Bauphasen. Charakteristisch ist die Einbettung in die Obstanbaulandschaft: viele Grundstücke sind groß, oft mit Nebengebäuden, Garagen und Anbauten, deren Flachdächer sich für Begrünung oder Photovoltaik eignen und die energetisch häufig die schlechtesten Bauteile des Grundstücks sind. Hinzu kommen Nachverdichtungsquartiere, in denen die Stadt Begrünung planungsrechtlich festsetzt.

Finanzielle Vorteile mit dem iSFP

Auf viele Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie mit einem gültigen Sanierungsfahrplan den sogenannten iSFP-Bonus. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 verdoppeln sich die förderfähigen Kosten weiterhin von maximal €30.000 auf €60.000, der zusätzliche 5 % Förderungszuschlag greift jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von €30.000 und wird nur auf den darüberliegenden Betrag berechnet.*
Förderinstitut
Förderung ohne Sanierungsfahrplan (iSFP)
Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
BAFA
15 % der maximal förderfähigen Kosten von €30.000, bis zu €4.500
15 % auf €60.000 (€9.000) + 5 % Bonus auf den Anteil über €30.000 (bis €1.500) = bis zu €10.500
Ohne iSFP:
Mit iSFP:
Förderung:
Gebäudehülle: Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch von Türen und Fenstern
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Anlagentechnik:Tätigkeiten wie der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen und die Installation digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Heizungsoptimierung: Schritte wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen zur Optimierung der Heizung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
*Der 5 %-Bonus wird nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von €30.000 berechnet (gültig für Anträge ab 21.07.2026). Bei mehr als einer Wohneinheit sind höhere Förderungssummen möglich. Quelle: BAFA-Förderrichtlinien BEG Einzelmaßnahmen, veröffentlicht 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.

Energieberatung in 2 Minuten erklärt

Jede Immobilie ist anders – deshalb beginnt gute Energieberatung immer mit Zuhören und einem klaren Plan.

Das heißt für uns: Orientierung schaffen, Einsparpotenziale erkennen und gezielt umsetzen.

Timo Schulze
Energie-Effizienzberater der ProEco Rheinland

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Ihre Fragen,
unsere Antworten

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan, der in Maßnahmenpaketen aufzeigt, wie Sie Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Die Umsetzung der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei förderfähigen Maßnahmen an der thermischen Hülle mit zusätzlichen 5% bezuschusst und die förderfähige Investitionssumme ist doppelt so hoch wie ohne iSFP (Stand Oktober 2024).

Nach Ihrer Unterschrift des iSFP-Serviceauftrags erfragen wir von Ihnen bereits vorhandene Immobiliendokumente. Anschließend führen wir bei Ihnen vor Ort eine detaillierte Datenaufnahme durch, um den iSFP fachgerecht zu erstellen. Zentraler Bestandteil unseres Services ist ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir die einzelnen Maßnahmenpakete mit Ihnen besprechen und den Ablauf der geplanten Sanierung definieren.

Durch staatliche Förderung können Sie diese Kosten deutlich senken. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % der Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 650 Euro bei 1–2 Wohneinheiten. Bei 3 oder mehr Wohneinheiten sind es bis zu 850 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit 3 oder mehr Wohneinheiten kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu, wenn der Energieberater die Ergebnisse des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in der Eigentümerversammlung erläutert. (Stand September 2026)

Nach der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans entscheiden Sie, ob und wann Sie welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Wichtige Entscheidungsgrundlagen erfahren Sie im Beratungsgespräch. Gerne unterstützen wir Sie in jedem Schritt der Beantragung staatlicher Fördermittel im Rahmen unseres Förderservices.
Aktuell bietet ProEco Energieberatungen ausschließlich für Wohngebäude an. Wir arbeiten jedoch bereits daran, unser Angebot zu erweitern, sodass wir in naher Zukunft auch Energieberatungen für Nicht-Wohngebäude anbieten können.
Eine Energieberatung von ProEco kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratung im Rahmen einer energetischen Sanierung an selbstgenutzten Wohngebäuden erfolgt. Dazu zählt beispielsweise die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eine Beratung über förderfähige Maßnahmen.
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