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Die Beratung hat uns gezeigt, wo wir die größten Einsparpotenziale haben – das macht sich jetzt deutlich bei den Energiekosten bemerkbar.
Serkan Demir
Wir hätten nicht gedacht, dass kleine Maßnahmen so viel bewirken können – die Beratung hat sich wirklich gelohnt.
Kathrin Weber
Jetzt wissen wir endlich, wo wir anfangen müssen – und sehen die Ergebnisse direkt auf der nächsten Rechnung.
Christian Berthold

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) – zentrales Element der Energieberatung

Die Energieberater in Stolberg analysieren den energetischen Zustand Ihres Hauses und zeigen erste Einsparpotenziale auf. Darauf aufbauend fasst der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) alle Ergebnisse strukturiert zusammen und übersetzt sie in konkrete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen. So erhalten Immobilienbesitzer:innen in Stolberg eine verlässliche Grundlage, um ihre Sanierung Schritt für Schritt, förderfähig und langfristig umzusetzen.

Ihr Weg zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

So läuft der Prozess von der ersten Beratung bis zum fertigen Sanierungskonzept – transparent, verständlich und auf Ihr Zuhause abgestimmt.

Kartenausschnitt Standortseite | ProEco Rheinland

Welche regionalen Förderprogramme gibt es in Stolberg (Rhld.)?

In Stolberg kommt die kommunale Förderung von der StädteRegion Aachen. Deren Förderprogramme gelten ausdrücklich für Stolberg und die übrigen städteregionalen Kommunen – nicht für das Gebiet der Stadt Aachen selbst. Nutzbar sind derzeit vor allem drei Bausteine. Erstens Dach- und Fassadenbegrünung: antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern; Planung und Installation müssen durch ein Fachunternehmen erfolgen, Ausnahme sind Klicksysteme für Flachdächer; die Substratschicht muss mindestens acht Zentimeter dick sein, bei Klicksystemen sechs. Bei Fassadenbegrünung sind nur Pflanzen förderfähig, die ausschließlich mit einer Rankhilfe gedeihen. Der Antrag ist ausschließlich elektronisch zu stellen. Zweitens regenerative Gebäudetechnik – hier gilt ein Ticketsystem: Ab Start der Förderung wird ein Ticket gebucht, das zur digitalen Antragstellung berechtigt, und nach Erhalt bleiben 14 Tage Zeit. Anzahl der Tickets und Wartelistenplätze sind begrenzt; zuletzt waren alle Tickets vergeben. Drittens Stecker-Photovoltaik, allerdings ausdrücklich für Mieterinnen und Mieter. Wichtig: Der Städteregionstag hat am 16. Juli 2026 beschlossen, dass für Batteriespeichersysteme aufgrund der Haushaltssituation in diesem Jahr keine weiteren Anträge angenommen werden. Eine Doppelförderung derselben Maßnahme innerhalb der städteregionalen Körperschaften ist ausgeschlossen. Ein eigenes städtisches Zuschussprogramm für private Sanierung weist Stolberg darüber hinaus nicht aus. Für Photovoltaikanlagen und Batteriespeichersysteme an Gebäuden mit überwiegender Wohnnutzung gilt zudem, dass steckerfähige oder gemietete Anlagen von dieser Förderung ausgeschlossen sind. Für 2026 liegt eine eigene Förderrichtlinie für Dach- und Fassadenbegrünungen vor; der formgebundene Antrag ist ausschließlich elektronisch per E-Mail an die StädteRegion zu stellen, beigefügt werden eine Checkliste, das Antragsformular 2026, eine vom Dachunternehmen auszufüllende Fachunternehmensbescheinigung und das Datenschutzblatt. Stand dieses Beitrags: August 2026. Für eine bestmögliche Ausschöpfung der verfügbaren Förderung Ihrer energetischen Sanierung empfehlen wir Ihnen unseren Förderservice – unsere Energieeffizienz-Experten beraten Sie unabhängig.

Warum ist Energieberatung in Stolberg (Rhld.) besonders wichtig?

Stolberg trägt den Beinamen Kupferstadt – die Metallverarbeitung hat den Ort seit dem 16. Jahrhundert geprägt und einen Gebäudebestand hinterlassen, der energetisch anspruchsvoll und baukulturell wertvoll ist. Für Eigentümerinnen und Eigentümer in der Innenstadt ist eine Besonderheit entscheidend: Stolberg hat zwei förmlich festgelegte Sanierungsgebiete, „Talachse Innenstadt“ und „Zinkhütter Hof“. Für die Talachse gilt seit einem Ratsbeschluss vom September 2021 die Genehmigungspflicht nach § 144 Baugesetzbuch. Das heißt konkret: Bauliche Veränderungen bedürfen dort einer sanierungsrechtlichen Genehmigung – wer dämmt, Fenster tauscht oder das Dach erneuert, muss das vorab klären. Gleichzeitig öffnet die Lage im Sanierungsgebiet die Möglichkeit, Modernisierungskosten steuerlich geltend zu machen. Dieser Hinweis ersetzt keine steuerliche Beratung; ob und in welcher Höhe Kosten ansetzbar sind, ist mit der Steuerberatung und der Stadt zu klären, und eine Bescheinigung der Gemeinde ist erforderlich. Für die Orientierung stellt die Stadt einen Sanierungsratgeber bereit, der auf einer Baukulturanalyse beruht und gute Beispiele nach Baustilen sortiert zeigt. Bundesrechtlich hat sich 2026 der Rahmen gedreht: Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat die 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen und das Betriebsverbot für alte Kessel gestrichen. Der Druck kommt über die Kosten – neue Gas- und Ölheizungen benötigen ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe – und über die Degression: Ab Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus der Bundesförderung alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab 1. August 2028 vollständig. Eine unabhängige Energieberatung durch Energieeffizienz-Experten (EEE) verbindet Sanierungsrecht, Bausubstanz und Förderfenster.

Was zeichnet den Gebäudebestand in Stolberg (Rhld.) aus?

Stolbergs Gebäudebestand ist von der Metallverarbeitung geprägt – dem Kupfer, das der Stadt ihren Beinamen gab. In der Altstadt am Hang unterhalb der Burg stehen dicht gestaffelte Bruchstein- und Fachwerkhäuser sowie die charakteristischen Kupferhöfe, die einst Wohnen und Produktion verbanden; sie sind weitgehend denkmalgeschützt und liegen teils in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten. Bei diesen Gebäuden ist eine Außendämmung ausgeschlossen; die energetische Verbesserung läuft über Innendämmung, die Dämmung der obersten Geschossdecke, Fenstersanierung und eine sorgfältige Ausführung an Anschlüssen – zumal die Bausubstanz aus regionalem Kalk- und Bruchstein diffusionsoffen ist und eigene bauphysikalische Regeln verlangt. Entlang der Vichttäler und in den Industrielagen finden sich Werks- und Arbeitersiedlungen mit gleichförmigen Ziegelzeilen, bei denen sich Sanierungskonzepte gut übertragen lassen. Den größten Flächenanteil stellen jedoch die Wohngebiete der 1950er bis 1980er Jahre in den außerhalb gelegenen Stadtteilen: freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhauszeilen mit Satteldach, Vollkeller und häufig ausgebautem Dachgeschoss, viele davon in Hanglage mit Souterrain. Charakteristisch für Stolberg ist die Topografie: Täler, Hänge und Höhenlagen bedeuten Verschattung, Kaltluftsammlung in den Talsohlen und erdberührte Bauteile – Faktoren, die Feuchteschutz und die Standortwahl für Solaranlagen und Wärmepumpen zu eigenen Planungsfragen machen.

Finanzielle Vorteile mit dem iSFP

Auf viele Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie mit einem gültigen Sanierungsfahrplan den sogenannten iSFP-Bonus. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 verdoppeln sich die förderfähigen Kosten weiterhin von maximal €30.000 auf €60.000, der zusätzliche 5 % Förderungszuschlag greift jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von €30.000 und wird nur auf den darüberliegenden Betrag berechnet.*
Förderinstitut
Förderung ohne Sanierungsfahrplan (iSFP)
Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
BAFA
15 % der maximal förderfähigen Kosten von €30.000, bis zu €4.500
15 % auf €60.000 (€9.000) + 5 % Bonus auf den Anteil über €30.000 (bis €1.500) = bis zu €10.500
Ohne iSFP:
Mit iSFP:
Förderung:
Gebäudehülle: Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch von Türen und Fenstern
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Anlagentechnik:Tätigkeiten wie der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen und die Installation digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Heizungsoptimierung: Schritte wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen zur Optimierung der Heizung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
*Der 5 %-Bonus wird nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von €30.000 berechnet (gültig für Anträge ab 21.07.2026). Bei mehr als einer Wohneinheit sind höhere Förderungssummen möglich. Quelle: BAFA-Förderrichtlinien BEG Einzelmaßnahmen, veröffentlicht 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.

Energieberatung in 2 Minuten erklärt

Jede Immobilie ist anders – deshalb beginnt gute Energieberatung immer mit Zuhören und einem klaren Plan.

Das heißt für uns: Orientierung schaffen, Einsparpotenziale erkennen und gezielt umsetzen.

Timo Schulze
Energie-Effizienzberater der ProEco Rheinland

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Ihre Fragen,
unsere Antworten

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan, der in Maßnahmenpaketen aufzeigt, wie Sie Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Die Umsetzung der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei förderfähigen Maßnahmen an der thermischen Hülle mit zusätzlichen 5% bezuschusst und die förderfähige Investitionssumme ist doppelt so hoch wie ohne iSFP (Stand Oktober 2024).

Nach Ihrer Unterschrift des iSFP-Serviceauftrags erfragen wir von Ihnen bereits vorhandene Immobiliendokumente. Anschließend führen wir bei Ihnen vor Ort eine detaillierte Datenaufnahme durch, um den iSFP fachgerecht zu erstellen. Zentraler Bestandteil unseres Services ist ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir die einzelnen Maßnahmenpakete mit Ihnen besprechen und den Ablauf der geplanten Sanierung definieren.

Durch staatliche Förderung können Sie diese Kosten deutlich senken. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % der Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 650 Euro bei 1–2 Wohneinheiten. Bei 3 oder mehr Wohneinheiten sind es bis zu 850 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit 3 oder mehr Wohneinheiten kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu, wenn der Energieberater die Ergebnisse des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in der Eigentümerversammlung erläutert. (Stand September 2026)

Nach der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans entscheiden Sie, ob und wann Sie welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Wichtige Entscheidungsgrundlagen erfahren Sie im Beratungsgespräch. Gerne unterstützen wir Sie in jedem Schritt der Beantragung staatlicher Fördermittel im Rahmen unseres Förderservices.
Aktuell bietet ProEco Energieberatungen ausschließlich für Wohngebäude an. Wir arbeiten jedoch bereits daran, unser Angebot zu erweitern, sodass wir in naher Zukunft auch Energieberatungen für Nicht-Wohngebäude anbieten können.
Eine Energieberatung von ProEco kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratung im Rahmen einer energetischen Sanierung an selbstgenutzten Wohngebäuden erfolgt. Dazu zählt beispielsweise die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eine Beratung über förderfähige Maßnahmen.
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