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Die Beratung hat uns gezeigt, wo wir die größten Einsparpotenziale haben – das macht sich jetzt deutlich bei den Energiekosten bemerkbar.
Serkan Demir
Wir hätten nicht gedacht, dass kleine Maßnahmen so viel bewirken können – die Beratung hat sich wirklich gelohnt.
Kathrin Weber
Jetzt wissen wir endlich, wo wir anfangen müssen – und sehen die Ergebnisse direkt auf der nächsten Rechnung.
Christian Berthold

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) – zentrales Element der Energieberatung

Die Energieberater in Siegburg analysieren den energetischen Zustand Ihres Hauses und zeigen erste Einsparpotenziale auf. Darauf aufbauend fasst der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) alle Ergebnisse strukturiert zusammen und übersetzt sie in konkrete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen. So erhalten Immobilienbesitzer:innen in Siegburg eine verlässliche Grundlage, um ihre Sanierung Schritt für Schritt, förderfähig und langfristig umzusetzen.

Ihr Weg zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

So läuft der Prozess von der ersten Beratung bis zum fertigen Sanierungskonzept – transparent, verständlich und auf Ihr Zuhause abgestimmt.

Kartenausschnitt Standortseite | ProEco Rheinland

Welche regionalen Förderprogramme gibt es in Siegburg?

Siegburg fördert Steckersolargeräte – und zwar mit einer Bedingung, die in der Region selten ist: Die Richtlinie verlangt eine Eigenerklärung zum Haushaltseinkommen, weil die Förderung an Einkommensgrenzen gebunden ist. Erklärtes Ziel ist die Teilhabe an der Energiewende gerade für Einwohnerinnen und Einwohner, die kaum andere Möglichkeiten haben. Antragsberechtigt sind Personen, die zum Antragszeitpunkt mit erstem Wohnsitz in Siegburg gemeldet sind. Technisch ist ein Fenster definiert: Die Wechselrichterausgangsleistung muss mindestens 400 Watt betragen und darf höchstens 800 Watt erreichen; Anlagen zwischen 600 und 800 Watt werden nur gefördert, sofern das im jeweiligen Antragszeitraum zulässig ist. Auch die Installation einer Außensteckdose durch einen Fachbetrieb ist förderfähig, nachzuweisen über die Rechnung. Wichtig ist der Charakter der Leistung: Das Programm ist eine freiwillige Leistung, ein Anspruch besteht nicht, Bewilligung und Auszahlung erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel – mit der Bewilligung wird der Zuschuss allerdings verbindlich reserviert. Nachgewiesen werden muss unter anderem das Datum der erstmaligen Inbetriebnahme laut Marktstammdatenregister. Ein eigenes städtisches Zuschussprogramm für Dämmung, Fenster oder Wärmeerzeuger weist Siegburg nicht aus; eine Kreisförderung für private Sanierungsvorhaben besteht im Rhein-Sieg-Kreis ebenfalls nicht. Dafür setzt die Stadt auf den Quartiersansatz: Der Rat hat am 20. April 2023 das Programm „Soziale Klimaquartiere Siegburg“ beschlossen und den Stadtteil Deichhaus als Musterquartier bestimmt. Im März 2026 erhielt die Stadt dafür einen KfW-Zuschuss von 223.897 Euro für ein energetisches Sanierungsmanagement mit einer Laufzeit von fünf Jahren; ein Quartiersbüro ist vorgesehen. Stand dieses Beitrags: August 2026. Für eine bestmögliche Ausschöpfung der verfügbaren Förderung Ihrer energetischen Sanierung empfehlen wir Ihnen unseren Förderservice – unsere Energieeffizienz-Experten beraten Sie unabhängig.

Warum ist Energieberatung in Siegburg besonders wichtig?

Siegburg ist Kreisstadt des Rhein-Sieg-Kreises und durch den ICE-Halt eng an Köln und Bonn angebunden – eine Lage, die den Wohnungsmarkt unter Druck setzt. Genau deshalb ist der soziale Aspekt der Sanierung hier ausdrücklich Thema: Die Stadt formuliert selbst, dass energetische Sanierung nicht zur Verdrängung weniger einkommensstarker Haushalte führen darf. Für Vermietende hat das eine konkrete Konsequenz aus dem neuen Bundesrecht: Wer eine fossile Heizung einbaut, trägt künftig die Hälfte der Mehrkosten für die ab 2029 verpflichtenden Bioanteile mit, und ab 2028 werden die CO2-Kosten hälftig zwischen Mietenden und Vermietenden geteilt. Eine auf den ersten Blick günstige Gasheizung kann sich damit zur Dauerbelastung entwickeln. Baulich ist Siegburg vielfältig: eine dicht bebaute Altstadt mit historischer Substanz, gründerzeitliche Mehrfamilienhäuser, Nachkriegsbestand der 1950er bis 1970er Jahre und Eigenheimgebiete in den höher gelegenen Ortsteilen. Im Nachkriegsbestand liegt der größte Hebel, weil diese Gebäude vor der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 entstanden sind. Der Rahmen hat sich 2026 verschoben: Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat die 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen und das Betriebsverbot für alte Kessel gestrichen. Gleichzeitig wird die Bundesförderung knapper – ab Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus der Bundesförderung alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab 1. August 2028 vollständig. Wird das Dach umfassend saniert, verlangt das Landesrecht mindestens 30 Prozent der Netto-Dachfläche mit Photovoltaik. Und weil das städtische Programm auf die Energieeffizienz des Gebäudes abstellt, ist der Energieausweis das Dokument, mit dem alles beginnt – wir stellen ihn aus und ordnen im Rahmen einer unabhängigen Energieberatung ein, welche Maßnahmen sich in welcher Reihenfolge rechnen.

Was zeichnet den Gebäudebestand in Siegburg aus?

Siegburgs Gebäudebestand gruppiert sich um einen historischen Kern von überregionaler Bedeutung: den Michaelsberg mit der Abtei und die darunterliegende Altstadt mit Markt und engen Gassen. Dort prägen Fachwerk, rheinischer Backstein und gründerzeitliche Substanz das Bild, vielfach denkmalgeschützt oder in Ensembleschutzbereichen – massive Wände, kleine Fensteröffnungen und aufwendige Fassadendetails, bei denen eine Außendämmung in der Regel ausgeschlossen ist. Hier entscheiden Innendämmung, Kastenfenstersanierung und die Detailausführung an Anschlüssen über Erfolg oder Feuchteschäden. Historisch war Siegburg ein Zentrum der Steinzeugherstellung, was die kleinteilige, gewerblich geprägte Struktur der Altstadt bis heute erklärt. Rund um den Kern liegt ein umfangreicher Nachkriegsbestand: Zeilenbebauung und Geschosswohnungsbau der 1950er bis 1970er Jahre mit schlichten Putzfassaden, dünnen Außenwänden und ungedämmten Kellerdecken – gleichförmig gebaut und damit gut für übertragbare Sanierungskonzepte geeignet. In den höher gelegenen und randstädtischen Ortsteilen wie Kaldauen, Braschoß, Stallberg, Wolsdorf und Deichhaus dominieren Ein- und Zweifamilienhäuser der 1950er bis 1990er Jahre, häufig in Hanglage mit Souterrain und ausgebautem Dachgeschoss. Ergänzt wird der Bestand durch jüngere Neubaugebiete und durch Umnutzungen im Umfeld des Bahnhofs. Zwischen Altstadthaus, Nachkriegszeile und Hangeigenheim liegen damit vollkommen unterschiedliche Sanierungspfade.

Finanzielle Vorteile mit dem iSFP

Auf viele Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie mit einem gültigen Sanierungsfahrplan den sogenannten iSFP-Bonus. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 verdoppeln sich die förderfähigen Kosten weiterhin von maximal €30.000 auf €60.000, der zusätzliche 5 % Förderungszuschlag greift jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von €30.000 und wird nur auf den darüberliegenden Betrag berechnet.*
Förderinstitut
Förderung ohne Sanierungsfahrplan (iSFP)
Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
BAFA
15 % der maximal förderfähigen Kosten von €30.000, bis zu €4.500
15 % auf €60.000 (€9.000) + 5 % Bonus auf den Anteil über €30.000 (bis €1.500) = bis zu €10.500
Ohne iSFP:
Mit iSFP:
Förderung:
Gebäudehülle: Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch von Türen und Fenstern
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Anlagentechnik:Tätigkeiten wie der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen und die Installation digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Heizungsoptimierung: Schritte wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen zur Optimierung der Heizung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
*Der 5 %-Bonus wird nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von €30.000 berechnet (gültig für Anträge ab 21.07.2026). Bei mehr als einer Wohneinheit sind höhere Förderungssummen möglich. Quelle: BAFA-Förderrichtlinien BEG Einzelmaßnahmen, veröffentlicht 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.

Energieberatung in 2 Minuten erklärt

Jede Immobilie ist anders – deshalb beginnt gute Energieberatung immer mit Zuhören und einem klaren Plan.

Das heißt für uns: Orientierung schaffen, Einsparpotenziale erkennen und gezielt umsetzen.

Timo Schulze
Energie-Effizienzberater der ProEco Rheinland

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Ihre Fragen,
unsere Antworten

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan, der in Maßnahmenpaketen aufzeigt, wie Sie Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Die Umsetzung der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei förderfähigen Maßnahmen an der thermischen Hülle mit zusätzlichen 5% bezuschusst und die förderfähige Investitionssumme ist doppelt so hoch wie ohne iSFP (Stand Oktober 2024).

Nach Ihrer Unterschrift des iSFP-Serviceauftrags erfragen wir von Ihnen bereits vorhandene Immobiliendokumente. Anschließend führen wir bei Ihnen vor Ort eine detaillierte Datenaufnahme durch, um den iSFP fachgerecht zu erstellen. Zentraler Bestandteil unseres Services ist ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir die einzelnen Maßnahmenpakete mit Ihnen besprechen und den Ablauf der geplanten Sanierung definieren.

Durch staatliche Förderung können Sie diese Kosten deutlich senken. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % der Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 650 Euro bei 1–2 Wohneinheiten. Bei 3 oder mehr Wohneinheiten sind es bis zu 850 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit 3 oder mehr Wohneinheiten kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu, wenn der Energieberater die Ergebnisse des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in der Eigentümerversammlung erläutert. (Stand September 2026)

Nach der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans entscheiden Sie, ob und wann Sie welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Wichtige Entscheidungsgrundlagen erfahren Sie im Beratungsgespräch. Gerne unterstützen wir Sie in jedem Schritt der Beantragung staatlicher Fördermittel im Rahmen unseres Förderservices.
Aktuell bietet ProEco Energieberatungen ausschließlich für Wohngebäude an. Wir arbeiten jedoch bereits daran, unser Angebot zu erweitern, sodass wir in naher Zukunft auch Energieberatungen für Nicht-Wohngebäude anbieten können.
Eine Energieberatung von ProEco kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratung im Rahmen einer energetischen Sanierung an selbstgenutzten Wohngebäuden erfolgt. Dazu zählt beispielsweise die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eine Beratung über förderfähige Maßnahmen.
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