+++ Aktuell hohe Nachfrage – jetzt Termin sichern +++
Die Beratung hat uns gezeigt, wo wir die größten Einsparpotenziale haben – das macht sich jetzt deutlich bei den Energiekosten bemerkbar.
Serkan Demir
Wir hätten nicht gedacht, dass kleine Maßnahmen so viel bewirken können – die Beratung hat sich wirklich gelohnt.
Kathrin Weber
Jetzt wissen wir endlich, wo wir anfangen müssen – und sehen die Ergebnisse direkt auf der nächsten Rechnung.
Christian Berthold

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) – zentrales Element der Energieberatung

Die Energieberater in Sankt Augustin analysieren den energetischen Zustand Ihres Hauses und zeigen erste Einsparpotenziale auf. Darauf aufbauend fasst der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) alle Ergebnisse strukturiert zusammen und übersetzt sie in konkrete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen. So erhalten Immobilienbesitzer:innen in Sankt Augustin eine verlässliche Grundlage, um ihre Sanierung Schritt für Schritt, förderfähig und langfristig umzusetzen.

Ihr Weg zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

So läuft der Prozess von der ersten Beratung bis zum fertigen Sanierungskonzept – transparent, verständlich und auf Ihr Zuhause abgestimmt.

Kartenausschnitt Standortseite | ProEco Rheinland

Welche regionalen Förderprogramme gibt es in Sankt Augustin?

Sankt Augustin weist derzeit kein eigenes städtisches Zuschussprogramm für die energetische Sanierung privater Wohngebäude aus. Die Stadt arbeitet stattdessen konzeptionell und mit Planungswerkzeugen. Der Rat hat beschlossen, dass Klimaneutralität bis 2035 möglich sein soll; dazu wird das Integrierte Klimaschutzkonzept fortgeschrieben und ausdrücklich um eine gebäudescharfe Treibhausgasbilanz ergänzt – also um Daten, die bis auf das einzelne Gebäude herunterreichen. Bereits Ende Mai 2021 wurde ein Klimaanpassungskonzept fertiggestellt, gefördert aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative; für die Umsetzung ist eine vollständig geförderte Stelle im Klimaanpassungsmanagement eingerichtet. Am European Energy Award nimmt die Stadt mit einem energiepolitischen Arbeitsprogramm und verbindlichem Maßnahmenplan teil, begleitet von einem interdisziplinären Energieteam aus Verwaltung, Stadtwerken und externer Beratung. Konkret nutzbar für Eigentümerinnen und Eigentümer ist das städtische Gründachpotenzialkataster, mit dem sich die Eignung des eigenen Dachs für eine Begrünung vorab einschätzen lässt. Für die eigentliche Sanierungsförderung bedeutet das: Sie kommt vollständig von Bund und Land. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude deckt Dämmung, Fenster und Heizungstausch ab, ergänzt um die Förderdarlehen der NRW.BANK, die über die Hausbank oder Sparkasse beantragt werden. Eine Kreisförderung für private Sanierungsvorhaben besteht im Rhein-Sieg-Kreis nicht. Stand dieses Beitrags: August 2026. Für eine bestmögliche Ausschöpfung der verfügbaren Förderung Ihrer energetischen Sanierung empfehlen wir Ihnen unseren Förderservice – unsere Energieeffizienz-Experten beraten Sie unabhängig.

Warum ist Energieberatung in Sankt Augustin besonders wichtig?

Sankt Augustin hat sich das Ziel gesetzt, bis 2035 klimaneutral zu werden, und geht dabei einen bemerkenswert datengetriebenen Weg: Das Integrierte Klimaschutzkonzept wird um eine gebäudescharfe Treibhausgasbilanz ergänzt. Das heißt, die Stadt will nicht nur wissen, wie viel CO2 insgesamt entsteht, sondern wo – bis auf das einzelne Gebäude. Für Eigentümerinnen und Eigentümer ist das ein Hinweis darauf, dass die energetische Qualität eines Hauses zunehmend sichtbar und vergleichbar wird. Genau in diese Richtung wirkt auch das Bundesrecht: Ab dem 1. Januar 2027 gelten neue Anforderungen an Energieausweise – digitale, maschinenlesbare Ausstellung, zusätzliche Pflichtangaben, und die bisherige Ausnahme für Baudenkmäler entfällt. Der Sankt Augustiner Bestand macht die Aufgabe überschaubar: Die Stadt ist in den 1960er und 1970er Jahren aus mehreren Dörfern zu einer planmäßig entwickelten Stadt zusammengewachsen, entsprechend dominieren Gebäude dieser Jahrzehnte – Reihen- und Einfamilienhäuser, Zeilenbebauung und Geschosswohnungsbau, gebaut vor der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977. Dort wirkt jede Maßnahme unmittelbar, und weil die Bauweisen sich wiederholen, sind Kosten und Einsparung gut vorhersagbar. Der gesetzliche Zwang ist 2026 entfallen: Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat die 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen und das Betriebsverbot für alte Kessel gestrichen. Der Druck kommt über die Kosten – neue Gas- und Ölheizungen brauchen ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe, und der Klimageschwindigkeitsbonus der Bundesförderung sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab 1. August 2028 vollständig. Wird das Dach saniert, verlangt das Landesrecht mindestens 30 Prozent der Netto-Dachfläche mit Photovoltaik. Wir erstellen Energieausweise und ordnen im Rahmen einer unabhängigen Energieberatung ein, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind.

Was zeichnet den Gebäudebestand in Sankt Augustin aus?

Sankt Augustin ist eine junge Stadt mit alten Wurzeln – und der Gebäudebestand zeigt beides deutlich. Die heutige Stadt entstand aus dem Zusammenschluss mehrerer eigenständiger Dörfer und wurde in den 1960er und 1970er Jahren planmäßig zu einem Mittelzentrum ausgebaut, mit einem neu geschaffenen Zentrum und großen Wohnbauvorhaben. Aus dieser Phase stammt der größte Teil des Bestandes: Reihen- und Doppelhäuser, freistehende Einfamilienhäuser, Zeilenbebauung und Geschosswohnungsbau mit Flachdächern oder flach geneigten Dächern, schlichten Putzfassaden und Vollkellern. Diese Gebäude sind gleichförmig gebaut, was Sanierungskonzepte übertragbar macht – und ihre Flachdächer sowie Garagen bieten Flächen für Photovoltaik und Begrünung. In den älteren Ortslagen entlang der Sieg, etwa in Meindorf, Buisdorf, Menden und Niederpleis, haben sich dagegen rheinische Backsteinbauten, Fachwerk und ehemalige landwirtschaftliche Hofanlagen erhalten, teils denkmalgeschützt. Dort bestimmen massive Wände und kleine Fensteröffnungen die Möglichkeiten: Eine Außendämmung ist meist ausgeschlossen, sodass Innendämmung und die Detailausführung an Anschlüssen über Erfolg oder Feuchteschäden entscheiden. Hinzu kommen Eigenheimgebiete der 1980er und 1990er Jahre am Siedlungsrand sowie jüngere Neubaugebiete. Charakteristisch für die siegnahen Lagen sind größere Grundstücke – Erdwärme und Flächenkollektoren sind hier technisch häufiger möglich als in der dichter bebauten Stadtmitte.

Finanzielle Vorteile mit dem iSFP

Auf viele Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie mit einem gültigen Sanierungsfahrplan den sogenannten iSFP-Bonus. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 verdoppeln sich die förderfähigen Kosten weiterhin von maximal €30.000 auf €60.000, der zusätzliche 5 % Förderungszuschlag greift jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von €30.000 und wird nur auf den darüberliegenden Betrag berechnet.*
Förderinstitut
Förderung ohne Sanierungsfahrplan (iSFP)
Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
BAFA
15 % der maximal förderfähigen Kosten von €30.000, bis zu €4.500
15 % auf €60.000 (€9.000) + 5 % Bonus auf den Anteil über €30.000 (bis €1.500) = bis zu €10.500
Ohne iSFP:
Mit iSFP:
Förderung:
Gebäudehülle: Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch von Türen und Fenstern
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Anlagentechnik:Tätigkeiten wie der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen und die Installation digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Heizungsoptimierung: Schritte wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen zur Optimierung der Heizung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
*Der 5 %-Bonus wird nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von €30.000 berechnet (gültig für Anträge ab 21.07.2026). Bei mehr als einer Wohneinheit sind höhere Förderungssummen möglich. Quelle: BAFA-Förderrichtlinien BEG Einzelmaßnahmen, veröffentlicht 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.

Energieberatung in 2 Minuten erklärt

Jede Immobilie ist anders – deshalb beginnt gute Energieberatung immer mit Zuhören und einem klaren Plan.

Das heißt für uns: Orientierung schaffen, Einsparpotenziale erkennen und gezielt umsetzen.

Timo Schulze
Energie-Effizienzberater der ProEco Rheinland

Kontakt aufnehmen!

Ihre Fragen,
unsere Antworten

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan, der in Maßnahmenpaketen aufzeigt, wie Sie Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Die Umsetzung der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei förderfähigen Maßnahmen an der thermischen Hülle mit zusätzlichen 5% bezuschusst und die förderfähige Investitionssumme ist doppelt so hoch wie ohne iSFP (Stand Oktober 2024).

Nach Ihrer Unterschrift des iSFP-Serviceauftrags erfragen wir von Ihnen bereits vorhandene Immobiliendokumente. Anschließend führen wir bei Ihnen vor Ort eine detaillierte Datenaufnahme durch, um den iSFP fachgerecht zu erstellen. Zentraler Bestandteil unseres Services ist ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir die einzelnen Maßnahmenpakete mit Ihnen besprechen und den Ablauf der geplanten Sanierung definieren.

Durch staatliche Förderung können Sie diese Kosten deutlich senken. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % der Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 650 Euro bei 1–2 Wohneinheiten. Bei 3 oder mehr Wohneinheiten sind es bis zu 850 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit 3 oder mehr Wohneinheiten kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu, wenn der Energieberater die Ergebnisse des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in der Eigentümerversammlung erläutert. (Stand September 2026)

Nach der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans entscheiden Sie, ob und wann Sie welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Wichtige Entscheidungsgrundlagen erfahren Sie im Beratungsgespräch. Gerne unterstützen wir Sie in jedem Schritt der Beantragung staatlicher Fördermittel im Rahmen unseres Förderservices.
Aktuell bietet ProEco Energieberatungen ausschließlich für Wohngebäude an. Wir arbeiten jedoch bereits daran, unser Angebot zu erweitern, sodass wir in naher Zukunft auch Energieberatungen für Nicht-Wohngebäude anbieten können.
Eine Energieberatung von ProEco kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratung im Rahmen einer energetischen Sanierung an selbstgenutzten Wohngebäuden erfolgt. Dazu zählt beispielsweise die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eine Beratung über förderfähige Maßnahmen.
Ihre Frage nicht dabei / weitere Fragen