+++ Aktuell hohe Nachfrage – jetzt Termin sichern +++
Die Beratung hat uns gezeigt, wo wir die größten Einsparpotenziale haben – das macht sich jetzt deutlich bei den Energiekosten bemerkbar.
Serkan Demir
Wir hätten nicht gedacht, dass kleine Maßnahmen so viel bewirken können – die Beratung hat sich wirklich gelohnt.
Kathrin Weber
Jetzt wissen wir endlich, wo wir anfangen müssen – und sehen die Ergebnisse direkt auf der nächsten Rechnung.
Christian Berthold

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) – zentrales Element der Energieberatung

Die Energieberater in Rheinberg analysieren den energetischen Zustand Ihres Hauses und zeigen erste Einsparpotenziale auf. Darauf aufbauend fasst der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) alle Ergebnisse strukturiert zusammen und übersetzt sie in konkrete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen. So erhalten Immobilienbesitzer:innen in Rheinberg eine verlässliche Grundlage, um ihre Sanierung Schritt für Schritt, förderfähig und langfristig umzusetzen.

Ihr Weg zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

So läuft der Prozess von der ersten Beratung bis zum fertigen Sanierungskonzept – transparent, verständlich und auf Ihr Zuhause abgestimmt.

Kartenausschnitt Standortseite | ProEco Rheinland

Welche regionalen Förderprogramme gibt es in Rheinberg?

Rheinberg fördert auf zwei Schienen. Die erste ist das „Förderprogramm für Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung im Stadtgebiet Rheinberg – Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung“, das der Rat am 24. Juni 2020 beschlossen hat. Es gilt für Wohn- und Gewerbebau, ausdrücklich sowohl bei Neubauten als auch bei der Ausstattung bereits vorhandener Dächer, Fassaden und Nebenanlagen, und fördert nur freiwillige Maßnahmen – was planungsrechtlich vorgeschrieben ist, ist also nicht förderfähig. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten sowie 20 Euro pro Quadratmeter, maximal jedoch 2.000 Euro pro Maßnahme. Bei Eigenleistungen im Rahmen einer Entsiegelung werden nur die aus Rechnungen hervorgehenden Material- und Entsorgungskosten berücksichtigt. Jedes Vorhaben kann nur einmal gefördert werden, ein Rechtsanspruch besteht nicht, und die Bewilligungsstelle entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die zweite Schiene ist ein städtisches Förderprogramm Klimaschutz für erneuerbare Energie und Sanierungsmaßnahmen; die Begrünungsrichtlinie nimmt darauf ausdrücklich Bezug und erlaubt es der Fachstelle, nicht benötigte Mittel bei unterschiedlicher Nachfrage zwischen beiden Programmen zu verschieben. Wer saniert, sollte deshalb beide Töpfe zusammen betrachten und früh fragen, wie die Mittel im laufenden Jahr verteilt sind – die konkreten Sätze des Klimaschutzprogramms waren öffentlich nicht vollständig auslesbar und sind vor einer Antragstellung bei der Stadt zu erfragen. Eine Kreisförderung für private Sanierungsvorhaben besteht im Kreis Wesel nicht; der Kreis ist aber Ansprechpartner der öffentlichen Wohnraumförderung, die auch Privatpersonen offensteht und die energetische Modernisierung von Bestandswohnungen einschließt. Stand dieses Beitrags: August 2026. Für eine bestmögliche Ausschöpfung der verfügbaren Förderung Ihrer energetischen Sanierung empfehlen wir Ihnen unseren Förderservice – unsere Energieeffizienz-Experten beraten Sie unabhängig.

Warum ist Energieberatung in Rheinberg besonders wichtig?

Rheinberg hat seine kommunale Wärmeplanung abgeschlossen – und die Stadt formuliert das Ergebnis für Eigentümer bemerkenswert klar: Der Wärmeplan zeige Perspektiven auf und diene als Entscheidungsgrundlage, aber „Sie entscheiden auch zukünftig über die in Ihrem Keller genutzte Heiztechnologie“. Genau darin liegt Chance und Aufgabe. Die Planung hat Zielpfade für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 formuliert, Maßnahmen priorisiert – darunter den Ausbau von Wärmenetzen und gezielte Sanierungsinitiativen – und einen Maßnahmenplan entwickelt, der für verschiedene Stadtquartiere maßgeschneiderte Lösungen vorsieht, samt Zeitplan für Reihenfolge und Umfang der Umsetzung. Für ein einzelnes Haus heißt das: Es gibt jetzt eine Aussage für das eigene Quartier, aber die Entscheidung, welche Technik im eigenen Keller funktioniert, bleibt beim Eigentümer – und die hängt an Heizlast, Heizflächen und Zustand der Hülle. Dazu kommt die Förderlogik vor Ort. Rheinberg hat zwei kommunale Töpfe, und die Begrünungsrichtlinie erlaubt es der Verwaltung ausdrücklich, nicht benötigte Mittel je nach Nachfrage zwischen Klimafolgenanpassung und Klimaschutz zu verschieben. Wer zuerst fragt und früh beantragt, hat also messbar bessere Chancen – einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Und bundesseitig sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus der Bundesförderung ab Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte. Ein individueller Sanierungsfahrplan bringt diese drei Ebenen zusammen: Gebietsaussage, kommunale Antragsreihenfolge und Bundesbonus.

Was zeichnet den Gebäudebestand in Rheinberg aus?

Rheinberg ist eine alte Stadt mit einer ungewöhnlich vielfältigen Ortsteilstruktur. Der historische Kern um den Kirchplatz geht auf die mittelalterliche Stadtgründung zurück; hier stehen kleinteilige Gebäude in geschlossener Bauweise, teils mit gemeinsamen Brandwänden, und der Ortsbildcharakter ist prägend – Außendämmung ist an solchen Fassaden meist keine Option, weshalb Dach, oberste Geschossdecke, Kellerdecke, Fenster und ein bauphysikalisch nachgewiesener Innendämmaufbau die tragenden Maßnahmen sind. Einen zweiten historischen Schwerpunkt bildet Orsoy, die ehemalige Festungsstadt direkt am Rhein, mit erhaltenem Stadtgrundriss und Resten der Befestigung. In den ländlichen Ortsteilen – unter anderem Budberg, Borth, Ossenberg, Millingen, Vierbaum und Eversael – dominiert der niederrheinische Typ: Backsteinhäuser in offener Bauweise und ehemalige Hofstellen, deren Stall- und Scheunenteile zu Wohnraum umgebaut wurden. Solche Umbauten sind energetisch häufig die schwächsten Stellen, weil sie ohne durchgehende Dämmebene und mit improvisierten Anschlüssen entstanden sind. Den größten Flächenanteil stellen die Eigenheimgebiete der 1950er bis 1980er Jahre rund um Kernstadt und Ortsteile, gewachsen mit der Chemie- und Salzindustrie der Region: freistehende Häuser, Doppelhäuser und Bungalows mit ungedämmter Kellerdecke, Rollladenkästen als Wärmebrücke und Fenstern mehrerer Generationen. Zwei Standortbedingungen wirken überall: die Rheinlage mit hohen Grundwasserständen und Hochwasserschutz sowie die bergbaubedingten Bodenbewegungen der Region, die bei Kellerabdichtung und Erdwärme zu prüfen sind.

Finanzielle Vorteile mit dem iSFP

Auf viele Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie mit einem gültigen Sanierungsfahrplan den sogenannten iSFP-Bonus. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 verdoppeln sich die förderfähigen Kosten weiterhin von maximal €30.000 auf €60.000, der zusätzliche 5 % Förderungszuschlag greift jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von €30.000 und wird nur auf den darüberliegenden Betrag berechnet.*
Förderinstitut
Förderung ohne Sanierungsfahrplan (iSFP)
Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
BAFA
15 % der maximal förderfähigen Kosten von €30.000, bis zu €4.500
15 % auf €60.000 (€9.000) + 5 % Bonus auf den Anteil über €30.000 (bis €1.500) = bis zu €10.500
Ohne iSFP:
Mit iSFP:
Förderung:
Gebäudehülle: Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch von Türen und Fenstern
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Anlagentechnik:Tätigkeiten wie der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen und die Installation digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Heizungsoptimierung: Schritte wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen zur Optimierung der Heizung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
*Der 5 %-Bonus wird nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von €30.000 berechnet (gültig für Anträge ab 21.07.2026). Bei mehr als einer Wohneinheit sind höhere Förderungssummen möglich. Quelle: BAFA-Förderrichtlinien BEG Einzelmaßnahmen, veröffentlicht 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.

Energieberatung in 2 Minuten erklärt

Jede Immobilie ist anders – deshalb beginnt gute Energieberatung immer mit Zuhören und einem klaren Plan.

Das heißt für uns: Orientierung schaffen, Einsparpotenziale erkennen und gezielt umsetzen.

Timo Schulze
Energie-Effizienzberater der ProEco Rheinland

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Ihre Fragen,
unsere Antworten

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan, der in Maßnahmenpaketen aufzeigt, wie Sie Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Die Umsetzung der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei förderfähigen Maßnahmen an der thermischen Hülle mit zusätzlichen 5% bezuschusst und die förderfähige Investitionssumme ist doppelt so hoch wie ohne iSFP (Stand Oktober 2024).

Nach Ihrer Unterschrift des iSFP-Serviceauftrags erfragen wir von Ihnen bereits vorhandene Immobiliendokumente. Anschließend führen wir bei Ihnen vor Ort eine detaillierte Datenaufnahme durch, um den iSFP fachgerecht zu erstellen. Zentraler Bestandteil unseres Services ist ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir die einzelnen Maßnahmenpakete mit Ihnen besprechen und den Ablauf der geplanten Sanierung definieren.

Durch staatliche Förderung können Sie diese Kosten deutlich senken. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % der Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 650 Euro bei 1–2 Wohneinheiten. Bei 3 oder mehr Wohneinheiten sind es bis zu 850 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit 3 oder mehr Wohneinheiten kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu, wenn der Energieberater die Ergebnisse des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in der Eigentümerversammlung erläutert. (Stand September 2026)

Nach der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans entscheiden Sie, ob und wann Sie welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Wichtige Entscheidungsgrundlagen erfahren Sie im Beratungsgespräch. Gerne unterstützen wir Sie in jedem Schritt der Beantragung staatlicher Fördermittel im Rahmen unseres Förderservices.
Aktuell bietet ProEco Energieberatungen ausschließlich für Wohngebäude an. Wir arbeiten jedoch bereits daran, unser Angebot zu erweitern, sodass wir in naher Zukunft auch Energieberatungen für Nicht-Wohngebäude anbieten können.
Eine Energieberatung von ProEco kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratung im Rahmen einer energetischen Sanierung an selbstgenutzten Wohngebäuden erfolgt. Dazu zählt beispielsweise die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eine Beratung über förderfähige Maßnahmen.
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