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Die Beratung hat uns gezeigt, wo wir die größten Einsparpotenziale haben – das macht sich jetzt deutlich bei den Energiekosten bemerkbar.
Serkan Demir
Wir hätten nicht gedacht, dass kleine Maßnahmen so viel bewirken können – die Beratung hat sich wirklich gelohnt.
Kathrin Weber
Jetzt wissen wir endlich, wo wir anfangen müssen – und sehen die Ergebnisse direkt auf der nächsten Rechnung.
Christian Berthold

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) – zentrales Element der Energieberatung

Die Energieberater in Rheinbach analysieren den energetischen Zustand Ihres Hauses und zeigen erste Einsparpotenziale auf. Darauf aufbauend fasst der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) alle Ergebnisse strukturiert zusammen und übersetzt sie in konkrete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen. So erhalten Immobilienbesitzer:innen in Rheinbach eine verlässliche Grundlage, um ihre Sanierung Schritt für Schritt, förderfähig und langfristig umzusetzen.

Ihr Weg zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

So läuft der Prozess von der ersten Beratung bis zum fertigen Sanierungskonzept – transparent, verständlich und auf Ihr Zuhause abgestimmt.

Kartenausschnitt Standortseite | ProEco Rheinland

Welche Vorteile hat ein Energieeffizienz-Experte für Sie in Rheinbach?

Ein Energieeffizienz-Experte (EEE) – häufig auch schlicht Energieberater genannt – ist eine qualifizierte Fachkraft mit einem entscheidenden Nachweis: der Eintragung in die Energie-Effizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes, geführt von der Deutschen Energie-Agentur (dena). In diese Liste kommt nur, wer eine einschlägige Ausbildung, eine anerkannte Zusatzqualifikation und regelmäßige Fortbildungen nachweist. Die Eintragung ist damit mehr als ein Titel – sie ist die Voraussetzung dafür, Förderanträge des Bundes überhaupt begleiten zu dürfen, und für Sie ein verlässliches Qualitätssiegel.

Vor allem aber steht ein Energieberater auf Ihrer Seite – unabhängig von Herstellern, Heizungsbauern und Produktanbietern. Wir verkaufen Ihnen keine Anlage, sondern beraten Sie neutral. Dafür betrachten wir Ihr Gebäude als Ganzes – Dach, Fassade, Fenster, Keller und Heizung im Zusammenspiel –, decken die entscheidenden Schwachstellen auf und sagen Ihnen ehrlich, welche Maßnahmen sich wirklich lohnen und in welcher Reihenfolge. So vermeiden Sie teure Fehlinvestitionen und setzen jeden Euro dort ein, wo er die größte Wirkung entfaltet.

Genau diese Eintragung zahlt sich für Sie doppelt aus: Ohne gelistete Fachkraft gibt es die attraktivsten Bundesförderungen gar nicht. Für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und viele Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist ein eingetragener Energieeffizienz-Experte Voraussetzung. Der iSFP wird selbst gefördert und sichert Ihnen zusätzlich einen Bonus von 5 Prozent auf spätere Maßnahmen. Wir kennen die aktuelle Förderlage bis ins Detail, kombinieren Bundes-, Landes- und kommunale Programme und holen für Sie das Maximum heraus.

Gerade in Rheinbach zahlt sich diese Erfahrung aus. Der Gebäudebestand ist geprägt von einem historischen Stadtkern mit mittelalterlichen Türmen und Nachkriegsbebauung, und jedes Baualter bringt eigene Schwachstellen und Sanierungschancen mit. Vom Ortskern bis in Ortslagen wie Flerzheim, Wormersdorf oder Oberdrees sind uns die typischen Bauweisen vor Ort bestens vertraut. Als Ihr Energieberater in Rheinbach übersetzen wir das in einen konkreten, wirtschaftlich durchgerechneten Plan: von der ersten Einschätzung über die passenden Fördermittel bis zur fachlichen Begleitung während der Umsetzung.

Das Ergebnis ist mehr als eine niedrigere Heizkostenrechnung: ein spürbar besseres Wohnklima, ein zukunftssicheres Gebäude und eine Immobilie, die dauerhaft an Wert gewinnt. Kurz gesagt – ein Energieeffizienz-Experte spart Ihnen nicht nur Energie, sondern auch Zeit, Geld und Risiko und macht aus vielen offenen Einzelfragen einen klaren, gangbaren Weg.

Stand dieses Beitrags: September 2026

Welche Förderungen und Zuschüsse gibt es aktuell für Sanierung und Heizungstausch in Rheinbach?

Die gute Nachricht vorweg: Wer 2026 saniert oder die Heizung tauscht, wird weiterhin kräftig unterstützt. Nach der Umstellung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind seit dem 21. Juli 2026 wieder alle Anträge möglich – einen laufenden Förderstopp gibt es nicht. Zwei Wege stehen offen: Zuschüsse für den Heizungstausch über die KfW und Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik über das BAFA.

Beim Heizungstausch beträgt die Grundförderung 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dazu kommen kombinierbare Boni: Der Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 16 Prozent belohnt den frühen Austausch alter Öl-, Kohle- oder mindestens 20 Jahre alter Gasheizungen, und ein Einkommensbonus von bis zu 40 Prozent unterstützt Haushalte mit niedrigerem Einkommen. Der Zuschuss ist auf höchstens 70 Prozent gedeckelt, für einkommensschwache Haushalte auf bis zu 80 Prozent. Bei förderfähigen Kosten von bis zu 28.000 Euro für die erste Wohneinheit sind so aktuell bis zu 22.400 Euro Zuschuss möglich.

Für Dämmung, Fenster oder neue Anlagentechnik gibt es über das BAFA 15 Prozent Zuschuss – mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) sogar 20 Prozent. Wichtig zu wissen: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab Februar 2027 halbjährlich. Wer früher handelt, sichert sich also die höheren Sätze.

Kommunale Förderprogramme sind im Rheinland inzwischen vielerorts ausgelaufen oder verweisen ausdrücklich auf die Bundesmittel – umso wichtiger ist es, die Bundesförderung wirklich vollständig auszuschöpfen. Genau hier setzen wir an: Als Ihr Energieberater in Rheinbach – ob im Ortskern oder in Ortslagen wie Flerzheim, Wormersdorf oder Oberdrees – prüfen wir Ihre Ausgangslage, wählen die passende Kombination aus KfW- und BAFA-Förderung und übernehmen die Antragstellung im richtigen Moment, damit Ihnen kein Zuschuss entgeht.

Stand dieses Beitrags: September 2026

Welche Änderungen bringt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – und welche Bundesmittel gibt es für den Heizungstausch in Rheinbach?

Das sogenannte Heizungsgesetz ist Geschichte: Seit Ende Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablöst. Für Eigentümer:innen bedeutet das vor allem eines – mehr Wahlfreiheit. Die starre Vorgabe, dass jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen muss, entfällt.

An ihre Stelle tritt ein technologieoffener Ansatz: Neben Wärmepumpe und Fernwärme bleiben unter bestimmten Voraussetzungen auch Gas- und Ölheizungen zulässig. Der Weg zur Klimaneutralität wird stärker über den CO₂-Preis und die kommunale Wärmeplanung gesteuert als über pauschale Verbote. Ab 2029 greift zudem die sogenannte Bio-Treppe: Fossile Heizungen müssen dann einen schrittweise steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe beimischen, bis 2045 soll der Gebäudebestand klimaneutral sein. Neu ist auch ein stärkerer Schutz von Mieter:innen vor unwirtschaftlichen Heizkosten.

Mehr Freiheit heißt allerdings nicht weniger Verantwortung. Wer heute auf eine fossile Heizung setzt, trägt das Risiko steigender CO₂-Preise und künftig strengerer Anforderungen. Ob Wärmepumpe, Hybridlösung oder der Anschluss an ein geplantes Wärmenetz die wirtschaftlichste Wahl ist, hängt stark vom einzelnen Gebäude ab – und genau hier lohnt der neutrale Blick eines Energieberaters.

Bei den Bundesmitteln bleibt der Heizungstausch attraktiv gefördert: bis zu 70 Prozent Zuschuss, für einkommensschwache Haushalte bis zu 80 Prozent, auf förderfähige Kosten von bis zu 28.000 Euro (die Details finden Sie im Förder-Absatz oben). Eine Rolle spielt dabei auch die kommunale Wärmeplanung vor Ort – sie zeigt, ob sich künftig ein Anschluss an ein Wärmenetz anbietet. In Rheinbach – ob im Zentrum oder in Ortslagen wie Flerzheim, Wormersdorf oder Oberdrees – ordnen wir die neue Rechtslage für Ihr Gebäude ein, rechnen die Varianten wirtschaftlich durch und sagen Ihnen, welcher Weg sich für Sie lohnt.

Stand dieses Beitrags: September 2026

Finanzielle Vorteile mit dem iSFP

Auf viele Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie mit einem gültigen Sanierungsfahrplan den sogenannten iSFP-Bonus. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 verdoppeln sich die förderfähigen Kosten weiterhin von maximal €30.000 auf €60.000, der zusätzliche 5 % Förderungszuschlag greift jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von €30.000 und wird nur auf den darüberliegenden Betrag berechnet.*
Förderinstitut
Förderung ohne Sanierungsfahrplan (iSFP)
Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
BAFA
15 % der maximal förderfähigen Kosten von €30.000, bis zu €4.500
15 % auf €60.000 (€9.000) + 5 % Bonus auf den Anteil über €30.000 (bis €1.500) = bis zu €10.500
Ohne iSFP:
Mit iSFP:
Förderung:
Gebäudehülle: Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch von Türen und Fenstern
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Anlagentechnik:Tätigkeiten wie der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen und die Installation digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Heizungsoptimierung: Schritte wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen zur Optimierung der Heizung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
*Der 5 %-Bonus wird nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von €30.000 berechnet (gültig für Anträge ab 21.07.2026). Bei mehr als einer Wohneinheit sind höhere Förderungssummen möglich. Quelle: BAFA-Förderrichtlinien BEG Einzelmaßnahmen, veröffentlicht 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.

Energieberatung in 2 Minuten erklärt

Jede Immobilie ist anders – deshalb beginnt gute Energieberatung immer mit Zuhören und einem klaren Plan.

Das heißt für uns: Orientierung schaffen, Einsparpotenziale erkennen und gezielt umsetzen.

Timo Schulze
Energie-Effizienzberater der ProEco Rheinland

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Ihre Fragen,
unsere Antworten

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan, der in Maßnahmenpaketen aufzeigt, wie Sie Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Die Umsetzung der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei förderfähigen Maßnahmen an der thermischen Hülle mit zusätzlichen 5% bezuschusst und die förderfähige Investitionssumme ist doppelt so hoch wie ohne iSFP (Stand Oktober 2024).

Nach Ihrer Unterschrift des iSFP-Serviceauftrags erfragen wir von Ihnen bereits vorhandene Immobiliendokumente. Anschließend führen wir bei Ihnen vor Ort eine detaillierte Datenaufnahme durch, um den iSFP fachgerecht zu erstellen. Zentraler Bestandteil unseres Services ist ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir die einzelnen Maßnahmenpakete mit Ihnen besprechen und den Ablauf der geplanten Sanierung definieren.

Durch staatliche Förderung können Sie diese Kosten deutlich senken. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % der Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 650 Euro bei 1–2 Wohneinheiten. Bei 3 oder mehr Wohneinheiten sind es bis zu 850 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit 3 oder mehr Wohneinheiten kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu, wenn der Energieberater die Ergebnisse des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in der Eigentümerversammlung erläutert. (Stand September 2026)

Nach der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans entscheiden Sie, ob und wann Sie welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Wichtige Entscheidungsgrundlagen erfahren Sie im Beratungsgespräch. Gerne unterstützen wir Sie in jedem Schritt der Beantragung staatlicher Fördermittel im Rahmen unseres Förderservices.
Aktuell bietet ProEco Energieberatungen ausschließlich für Wohngebäude an. Wir arbeiten jedoch bereits daran, unser Angebot zu erweitern, sodass wir in naher Zukunft auch Energieberatungen für Nicht-Wohngebäude anbieten können.
Eine Energieberatung von ProEco kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratung im Rahmen einer energetischen Sanierung an selbstgenutzten Wohngebäuden erfolgt. Dazu zählt beispielsweise die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eine Beratung über förderfähige Maßnahmen.
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