+++ Aktuell hohe Nachfrage – jetzt Termin sichern +++
Die Beratung hat uns gezeigt, wo wir die größten Einsparpotenziale haben – das macht sich jetzt deutlich bei den Energiekosten bemerkbar.
Serkan Demir
Wir hätten nicht gedacht, dass kleine Maßnahmen so viel bewirken können – die Beratung hat sich wirklich gelohnt.
Kathrin Weber
Jetzt wissen wir endlich, wo wir anfangen müssen – und sehen die Ergebnisse direkt auf der nächsten Rechnung.
Christian Berthold

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) – zentrales Element der Energieberatung

Die Energieberater in Pulheim analysieren den energetischen Zustand Ihres Hauses und zeigen erste Einsparpotenziale auf. Darauf aufbauend fasst der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) alle Ergebnisse strukturiert zusammen und übersetzt sie in konkrete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen. So erhalten Immobilienbesitzer:innen in Pulheim eine verlässliche Grundlage, um ihre Sanierung Schritt für Schritt, förderfähig und langfristig umzusetzen.

Ihr Weg zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

So läuft der Prozess von der ersten Beratung bis zum fertigen Sanierungskonzept – transparent, verständlich und auf Ihr Zuhause abgestimmt.

Kartenausschnitt Standortseite | ProEco Rheinland

Welche regionalen Förderprogramme gibt es in Pulheim?

Pulheim gehört zu den Gemeinden im Rhein-Erft-Kreis mit eigenen, mehrgleisigen Förderprogrammen. Unter dem Dach „Klimafreundliches Pulheim“ hat die Stadt drei Programme aufgelegt. Das bekannteste ist „Neuerrichtung von Solaranlagen“: Neu installierte Solaranlagen einschließlich Speicher sind mit bis zu 1.000 Euro förderfähig, und auch Solarthermieanlagen sowie Stecker-Solargeräte werden bezuschusst. Ergänzend fördert die Stadt Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung. Für alle Programme gilt eine Regel, die man kennen muss: Nach vollständiger Ausschöpfung der Mittel endet die Fördermöglichkeit – und die Stadt selbst beschreibt die Nachfrage als hoch und die Mittel als schnell ausgeschöpft. Zuständig ist das städtische Klimaschutzmanagement. Auf Kreisebene kommt die „Energieoffensive Rhein-Erft“ hinzu, die Photovoltaik, Stecker-Solargeräte, Solarthermie, Stromspeicher und Ladeinfrastruktur fördert. Hier zeigt sich dieselbe Dynamik in größerem Maßstab: Für 2026 standen rund 1 Million Euro bereit, die Antragstellung startete am 5. Januar 2026 über das Bürgerportal des Kreises – und wurde nach etwa drei Monaten und rund 1.100 Anträgen geschlossen. Beide Ebenen sind also keine Dauerangebote, sondern Fenster. Für Dämmung, Fenster und Heizungstausch bleibt die Bundesförderung der tragende Posten, ergänzt um die Darlehen der NRW.BANK über Hausbank oder Sparkasse. Stand dieses Beitrags: August 2026. Für eine bestmögliche Ausschöpfung der verfügbaren Förderung Ihrer energetischen Sanierung empfehlen wir Ihnen unseren Förderservice – unsere Energieeffizienz-Experten beraten Sie unabhängig.

Warum ist Energieberatung in Pulheim besonders wichtig?

Pulheim hat sich in seinem Integrierten Klimaschutzkonzept an einem ambitionierten Szenario ausgerichtet – und darin steckt die eigentliche Aufgabe: Während das Trendszenario mit einer Sanierungsquote von einem Prozent rechnet, unterstellt das Klimaschutzszenario 2,5 Prozent. Diese Lücke schließt sich nur über private Sanierungsentscheidungen. Der Pulheimer Bestand ist dafür gut geeignet: Die Stadt entstand 1975 aus zwölf zuvor eigenständigen Ortschaften und wuchs vor allem durch Zuzug aus Köln, sodass Ein- und Zweifamilienhäuser der 1960er bis 1990er Jahre den größten Anteil stellen – große Hüllflächen, Satteldächer, Vollkeller, Fenster in zweiter Generation. In solchen Gebäuden ist der Einspareffekt jeder Maßnahme hoch und die Umsetzung technisch unkompliziert. Seit 2026 hat sich der Rahmen verändert: Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat die Pflicht zu 65 Prozent erneuerbaren Energien bei neuen Heizungen und das Betriebsverbot für alte Kessel gestrichen. Der Druck kommt dafür von den Betriebskosten – neu eingebaute Gas- und Ölheizungen brauchen ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe. Parallel schmilzt die Bundesförderung ab: Ab Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus der Bundesförderung alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab 1. August 2028 vollständig. Ein Vorteil in Pulheim: Die kommunale Wärmeplanung liegt vor. Die Stadt formuliert deren Rolle treffend – sie ersetzt keine individuellen Entscheidungen, schafft aber Transparenz und Planungssicherheit. Und bei umfassender Dachsanierung verlangt das Landesrecht mindestens 30 Prozent der Netto-Dachfläche mit Photovoltaik. Eine unabhängige Energieberatung durch Energieeffizienz-Experten (EEE) führt Wärmeplan, Bausubstanz und Förderfenster zusammen.

Was zeichnet den Gebäudebestand in Pulheim aus?

Pulheim ist 1975 aus zwölf zuvor eigenständigen Ortschaften gebildet worden und hat 1981 Stadtrechte erhalten – der Gebäudebestand ist deshalb kein zusammenhängendes Stadtgefüge, sondern eine Reihe von Ortskernen mit jeweils eigenem Charakter. In Brauweiler, Stommeln, Sinnersdorf, Geyen und Sinthern prägen rheinische Backsteinbauten, Fachwerk und landwirtschaftliche Hofanlagen das Bild, vielfach um historische Kirchen und Klosteranlagen gruppiert und teils denkmalgeschützt. Diese Gebäude haben massive Ziegel- oder Bruchsteinwände und kleine Fensteröffnungen; eine Außendämmung ist wegen Denkmal- oder Ensembleschutz oft ausgeschlossen, sodass Innendämmung und sorgfältige Detailausführung an Anschlüssen entscheiden. Den weit größeren Flächenanteil stellen jedoch die Siedlungserweiterungen der 1960er bis 1990er Jahre, die durch den Zuzug aus dem benachbarten Köln entstanden sind: freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhauszeilen mit Satteldach, Vollkeller und häufig nachträglich ausgebautem Dachgeschoss, dazwischen einzelne Geschosswohnungsbauten. Charakteristisch ist die ländlich gebliebene Umgebung mit großen Grundstücken, was Erdwärme und Flächenkollektoren technisch häufiger möglich macht als in dichter bebauten Städten. Ergänzt wird der Bestand durch jüngere Neubaugebiete am Rand der Ortschaften. Zwischen denkmalgeschütztem Hofgebäude und Eigenheim der 1980er Jahre liegen damit vollkommen unterschiedliche Sanierungspfade.

Finanzielle Vorteile mit dem iSFP

Auf viele Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie mit einem gültigen Sanierungsfahrplan den sogenannten iSFP-Bonus. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 verdoppeln sich die förderfähigen Kosten weiterhin von maximal €30.000 auf €60.000, der zusätzliche 5 % Förderungszuschlag greift jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von €30.000 und wird nur auf den darüberliegenden Betrag berechnet.*
Förderinstitut
Förderung ohne Sanierungsfahrplan (iSFP)
Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
BAFA
15 % der maximal förderfähigen Kosten von €30.000, bis zu €4.500
15 % auf €60.000 (€9.000) + 5 % Bonus auf den Anteil über €30.000 (bis €1.500) = bis zu €10.500
Ohne iSFP:
Mit iSFP:
Förderung:
Gebäudehülle: Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch von Türen und Fenstern
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Anlagentechnik:Tätigkeiten wie der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen und die Installation digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Heizungsoptimierung: Schritte wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen zur Optimierung der Heizung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
*Der 5 %-Bonus wird nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von €30.000 berechnet (gültig für Anträge ab 21.07.2026). Bei mehr als einer Wohneinheit sind höhere Förderungssummen möglich. Quelle: BAFA-Förderrichtlinien BEG Einzelmaßnahmen, veröffentlicht 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.

Energieberatung in 2 Minuten erklärt

Jede Immobilie ist anders – deshalb beginnt gute Energieberatung immer mit Zuhören und einem klaren Plan.

Das heißt für uns: Orientierung schaffen, Einsparpotenziale erkennen und gezielt umsetzen.

Timo Schulze
Energie-Effizienzberater der ProEco Rheinland

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Ihre Fragen,
unsere Antworten

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan, der in Maßnahmenpaketen aufzeigt, wie Sie Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Die Umsetzung der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei förderfähigen Maßnahmen an der thermischen Hülle mit zusätzlichen 5% bezuschusst und die förderfähige Investitionssumme ist doppelt so hoch wie ohne iSFP (Stand Oktober 2024).

Nach Ihrer Unterschrift des iSFP-Serviceauftrags erfragen wir von Ihnen bereits vorhandene Immobiliendokumente. Anschließend führen wir bei Ihnen vor Ort eine detaillierte Datenaufnahme durch, um den iSFP fachgerecht zu erstellen. Zentraler Bestandteil unseres Services ist ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir die einzelnen Maßnahmenpakete mit Ihnen besprechen und den Ablauf der geplanten Sanierung definieren.

Durch staatliche Förderung können Sie diese Kosten deutlich senken. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % der Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 650 Euro bei 1–2 Wohneinheiten. Bei 3 oder mehr Wohneinheiten sind es bis zu 850 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit 3 oder mehr Wohneinheiten kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu, wenn der Energieberater die Ergebnisse des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in der Eigentümerversammlung erläutert. (Stand September 2026)

Nach der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans entscheiden Sie, ob und wann Sie welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Wichtige Entscheidungsgrundlagen erfahren Sie im Beratungsgespräch. Gerne unterstützen wir Sie in jedem Schritt der Beantragung staatlicher Fördermittel im Rahmen unseres Förderservices.
Aktuell bietet ProEco Energieberatungen ausschließlich für Wohngebäude an. Wir arbeiten jedoch bereits daran, unser Angebot zu erweitern, sodass wir in naher Zukunft auch Energieberatungen für Nicht-Wohngebäude anbieten können.
Eine Energieberatung von ProEco kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratung im Rahmen einer energetischen Sanierung an selbstgenutzten Wohngebäuden erfolgt. Dazu zählt beispielsweise die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eine Beratung über förderfähige Maßnahmen.
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