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Die Beratung hat uns gezeigt, wo wir die größten Einsparpotenziale haben – das macht sich jetzt deutlich bei den Energiekosten bemerkbar.
Serkan Demir
Wir hätten nicht gedacht, dass kleine Maßnahmen so viel bewirken können – die Beratung hat sich wirklich gelohnt.
Kathrin Weber
Jetzt wissen wir endlich, wo wir anfangen müssen – und sehen die Ergebnisse direkt auf der nächsten Rechnung.
Christian Berthold

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) – zentrales Element der Energieberatung

Die Energieberater in Nettetal analysieren den energetischen Zustand Ihres Hauses und zeigen erste Einsparpotenziale auf. Darauf aufbauend fasst der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) alle Ergebnisse strukturiert zusammen und übersetzt sie in konkrete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen. So erhalten Immobilienbesitzer:innen in Nettetal eine verlässliche Grundlage, um ihre Sanierung Schritt für Schritt, förderfähig und langfristig umzusetzen.

Ihr Weg zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

So läuft der Prozess von der ersten Beratung bis zum fertigen Sanierungskonzept – transparent, verständlich und auf Ihr Zuhause abgestimmt.

Kartenausschnitt Standortseite | ProEco Rheinland

Welche regionalen Förderprogramme gibt es in Nettetal?

Nettetal hat im Kreis Viersen die breiteste eigene Förderpalette – allerdings mit klarem Schwerpunkt auf Klimaanpassung, nicht auf der Gebäudehülle. Das Programm „Nettetal grünt und blüht“ fördert Maßnahmen zur Herstellung hitzemindernder Strukturen: die Anlage extensiver Dachbegrünungen und von Fassadenbegrünungen bei Bestands- und Neubauten im Wohn- und Gewerbebau, die Entsiegelung von Schottergärten und deren Umwandlung in klimafreundliche Vorgärten sowie die Entsiegelung sonstiger Flächen mit anschließender Anlage wasserdurchlässiger Alternativen. Zuletzt kamen ein Zuschuss für Regentonnen samt Regensammlern und für Halbhöhlennistkästen hinzu. Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Wohnsitz in Nettetal sowie Unternehmen. Zweitens fördert die Stadt Photovoltaik-Steckermodule, seit der Auflage vom 19. Februar 2024 gezielt für Mietobjekte: Bei einer Geräteleistung von 250 bis 430 Watt gibt es 50 Prozent der Kosten, maximal 100 Euro, ab 430 bis 600 Watt 50 Prozent, maximal 200 Euro. Den Antrag können Mieter wie Vermieter stellen; eine Doppelförderung durch Kombination mit anderen Förderprogrammen ist nicht erlaubt, und Mieter sollten ihre Vermieter vor der Aufstellung informieren. Drittens ist zum 1. Juli 2026 ein Förderprogramm Starkregenvorsorge gestartet – für Eigentümer der aktuellste Zugang. Nicht gefördert werden von der Stadt Dämmung, Fenster und Wärmeerzeuger. Auch vom Kreis kommt dazu nichts mehr: Das Förderprogramm Klimaschutz des Kreises Viersen für Dachflächen-Photovoltaik, Stecker-Solar, Batteriespeicher und Wallboxen ist nach Förderfenstern im November 2023, August 2024 und November 2024 mit insgesamt rund 700.000 Euro beendet; ein neuer Förderaufruf ist nicht geplant. Stand dieses Beitrags: August 2026. Für eine bestmögliche Ausschöpfung der verfügbaren Förderung Ihrer energetischen Sanierung empfehlen wir Ihnen unseren Förderservice – unsere Energieeffizienz-Experten beraten Sie unabhängig.

Warum ist Energieberatung in Nettetal besonders wichtig?

Nettetal liegt im Naturpark Schwalm-Nette an der niederländischen Grenze, und die Wasserlandschaft, die den Ort attraktiv macht, ist gleichzeitig sein größtes Risiko am Gebäude. Die Stadt hat eine Starkregenanalyse durchführen lassen, lässt ein Starkregenrisikomanagement mit Handlungsoptionen für den Leuther Süden erstellen und hat zum 1. Juli 2026 ein eigenes Förderprogramm Starkregenvorsorge gestartet. Wer hier saniert, sollte Energie und Wasser deshalb in einem Zug denken: Eine neue Wärmepumpe im Keller, eine gedämmte Kellerdecke oder eine nachträgliche Perimeterdämmung sind nur dann eine Verbesserung, wenn Rückstausicherung und Abdichtung stimmen – sonst steht die neue Technik im Wasser. Der zweite Punkt ist die Wärme selbst. Das integrierte kommunale Klimaschutzkonzept der Stadt stammt aus dem Jahr 2015 und ist damit älter als die gesamte heutige Rechtslage: Es kennt weder die kommunale Wärmeplanung noch die aktuellen Förderbedingungen. Verlässliche Antworten für das einzelne Haus liefert es folglich nicht. Dazu passt eine Zahl aus dem Kreis: Im Kreis Viersen wurden 2020 rund 32.000 Einzelfeuerungsanlagen mit dem Brennstoff Holz betrieben – ein Hinweis darauf, wie viele Heizsysteme hier auf einem Stand sind, der weder zu einer künftigen Netzversorgung noch zu einer effizienten Wärmepumpe passt. Und schließlich der Zeitrahmen: Die städtischen Programme decken Begrünung, Entsiegelung, Stecker-Photovoltaik und Starkregenvorsorge ab, aber weder Dämmung noch Heizung; das Kreisprogramm ist beendet und wird nicht neu aufgelegt; der Klimageschwindigkeitsbonus der Bundesförderung sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte. Ein individueller Sanierungsfahrplan bringt diese Bausteine in eine tragfähige Reihenfolge und erhöht die Förderquote für Einzelmaßnahmen an der Hülle.

Was zeichnet den Gebäudebestand in Nettetal aus?

Nettetal ist 1970 aus sechs eigenständigen Orten zusammengefügt worden – Lobberich, Kaldenkirchen, Breyell, Hinsbeck, Leuth und Schaag. Entsprechend gibt es nicht einen Ortskern, sondern sechs, jeder mit eigener Bausubstanz und eigenem Maßstab. In Kaldenkirchen und Lobberich prägen geschlossene Backsteinzeilen und gründerzeitliche Wohn- und Geschäftshäuser das Bild, teils mit gegliederten Ziegelfassaden, Gesimsen und Kastenfenstern. Dort ist die Straßenfassade selten der richtige Ort für eine Außendämmung; die wirksamen Maßnahmen liegen bei Dach, oberster Geschossdecke, Kellerdecke, Fenstern und Hoffassade, gegebenenfalls ergänzt durch fachgerecht geplante Innendämmung mit feuchtetechnischem Nachweis. Hinsbeck und Schaag liegen am Rand der Endmoränenhöhen, hier finden sich Hanglagen mit Souterrainräumen, die bauphysikalisch eigene Regeln haben: erdberührte Wände, unterschiedliche Temperaturzonen im selben Geschoss und häufig ungeklärte Abdichtung. Ein zweiter, großer Block sind die Eigenheimgebiete der 1950er bis 1980er Jahre in allen sechs Ortsteilen: Ein- und Zweifamilienhäuser mit Satteldach, ungenutztem oder halb ausgebautem Dachraum, ungedämmter Kellerdecke und viel Hüllfläche pro Quadratmeter Wohnfläche. Charakteristisch für Nettetal ist die Nähe zu Seen, Bruchflächen und Niederungen: Viele Grundstücke liegen in Bereichen mit hoch anstehendem Wasser und Starkregengefährdung, weshalb Keller, Bodenplatte und Entwässerung zum energetischen Konzept gehören und nicht danach. Dazu kommen ehemalige Textil- und Gewerbebauten sowie landwirtschaftliche Hofanlagen im Außenbereich, bei denen Umnutzung und energetische Sanierung zusammenfallen.

Finanzielle Vorteile mit dem iSFP

Auf viele Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie mit einem gültigen Sanierungsfahrplan den sogenannten iSFP-Bonus. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 verdoppeln sich die förderfähigen Kosten weiterhin von maximal €30.000 auf €60.000, der zusätzliche 5 % Förderungszuschlag greift jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von €30.000 und wird nur auf den darüberliegenden Betrag berechnet.*
Förderinstitut
Förderung ohne Sanierungsfahrplan (iSFP)
Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
BAFA
15 % der maximal förderfähigen Kosten von €30.000, bis zu €4.500
15 % auf €60.000 (€9.000) + 5 % Bonus auf den Anteil über €30.000 (bis €1.500) = bis zu €10.500
Ohne iSFP:
Mit iSFP:
Förderung:
Gebäudehülle: Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch von Türen und Fenstern
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Anlagentechnik:Tätigkeiten wie der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen und die Installation digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Heizungsoptimierung: Schritte wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen zur Optimierung der Heizung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
*Der 5 %-Bonus wird nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von €30.000 berechnet (gültig für Anträge ab 21.07.2026). Bei mehr als einer Wohneinheit sind höhere Förderungssummen möglich. Quelle: BAFA-Förderrichtlinien BEG Einzelmaßnahmen, veröffentlicht 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.

Energieberatung in 2 Minuten erklärt

Jede Immobilie ist anders – deshalb beginnt gute Energieberatung immer mit Zuhören und einem klaren Plan.

Das heißt für uns: Orientierung schaffen, Einsparpotenziale erkennen und gezielt umsetzen.

Timo Schulze
Energie-Effizienzberater der ProEco Rheinland

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Ihre Fragen,
unsere Antworten

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan, der in Maßnahmenpaketen aufzeigt, wie Sie Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Die Umsetzung der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei förderfähigen Maßnahmen an der thermischen Hülle mit zusätzlichen 5% bezuschusst und die förderfähige Investitionssumme ist doppelt so hoch wie ohne iSFP (Stand Oktober 2024).

Nach Ihrer Unterschrift des iSFP-Serviceauftrags erfragen wir von Ihnen bereits vorhandene Immobiliendokumente. Anschließend führen wir bei Ihnen vor Ort eine detaillierte Datenaufnahme durch, um den iSFP fachgerecht zu erstellen. Zentraler Bestandteil unseres Services ist ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir die einzelnen Maßnahmenpakete mit Ihnen besprechen und den Ablauf der geplanten Sanierung definieren.

Durch staatliche Förderung können Sie diese Kosten deutlich senken. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % der Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 650 Euro bei 1–2 Wohneinheiten. Bei 3 oder mehr Wohneinheiten sind es bis zu 850 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit 3 oder mehr Wohneinheiten kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu, wenn der Energieberater die Ergebnisse des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in der Eigentümerversammlung erläutert. (Stand September 2026)

Nach der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans entscheiden Sie, ob und wann Sie welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Wichtige Entscheidungsgrundlagen erfahren Sie im Beratungsgespräch. Gerne unterstützen wir Sie in jedem Schritt der Beantragung staatlicher Fördermittel im Rahmen unseres Förderservices.
Aktuell bietet ProEco Energieberatungen ausschließlich für Wohngebäude an. Wir arbeiten jedoch bereits daran, unser Angebot zu erweitern, sodass wir in naher Zukunft auch Energieberatungen für Nicht-Wohngebäude anbieten können.
Eine Energieberatung von ProEco kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratung im Rahmen einer energetischen Sanierung an selbstgenutzten Wohngebäuden erfolgt. Dazu zählt beispielsweise die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eine Beratung über förderfähige Maßnahmen.
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