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Die Beratung hat uns gezeigt, wo wir die größten Einsparpotenziale haben – das macht sich jetzt deutlich bei den Energiekosten bemerkbar.
Serkan Demir
Wir hätten nicht gedacht, dass kleine Maßnahmen so viel bewirken können – die Beratung hat sich wirklich gelohnt.
Kathrin Weber
Jetzt wissen wir endlich, wo wir anfangen müssen – und sehen die Ergebnisse direkt auf der nächsten Rechnung.
Christian Berthold

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) – zentrales Element der Energieberatung

Die Energieberater in Mettmann analysieren den energetischen Zustand Ihres Hauses und zeigen erste Einsparpotenziale auf. Darauf aufbauend fasst der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) alle Ergebnisse strukturiert zusammen und übersetzt sie in konkrete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen. So erhalten Immobilienbesitzer:innen in Mettmann eine verlässliche Grundlage, um ihre Sanierung Schritt für Schritt, förderfähig und langfristig umzusetzen.

Ihr Weg zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

So läuft der Prozess von der ersten Beratung bis zum fertigen Sanierungskonzept – transparent, verständlich und auf Ihr Zuhause abgestimmt.

Kartenausschnitt Standortseite | ProEco Rheinland

Welche regionalen Förderprogramme gibt es in Mettmann?

Ein eigenes städtisches Zuschussprogramm für die energetische Sanierung privater Wohngebäude weist die Kreisstadt Mettmann derzeit nicht aus. Das einzige bürgergerichtete Förderinstrument der Stadt ist der Westenergie Klimaschutzpreis, den Mettmann gemeinsam mit dem Energiedienstleister auslädt. Wichtig zur richtigen Erwartung: Das ist ein Wettbewerb, kein Sanierungszuschuss. Das Preisgeld ist nach Einwohnerzahl der Kommune gestaffelt und reicht von 200 bis 2.500 Euro, und Privatpersonen können nur teilnehmen, wenn ihr Projekt auch der Allgemeinheit zugutekommt und öffentlich zugänglich beziehungsweise nutzbar ist. Für die Sanierung des eigenen Hauses ist er damit nicht der richtige Weg. Auf Kreisebene gibt es ein weiteres Angebot, das allerdings ausdrücklich Betrieben vorbehalten ist: Mit ÖKOPROFIT betreibt der Kreis Mettmann seit 2011 ein Umweltberatungsprogramm für Unternehmen, das Umwelt- und Klimaschutz mit der Senkung von Betriebskosten verbindet; inzwischen haben mehr als sechzig Betriebe teilgenommen. Eine Kreisförderung für private Sanierungsvorhaben besteht im Kreis Mettmann dagegen nicht. Für private Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet das: Die Förderung für Dämmung, Fenster und Heizungstausch kommt vollständig von Bund und Land – über die Bundesförderung für effiziente Gebäude sowie die Förderdarlehen der NRW.BANK, die über die Hausbank oder Sparkasse beantragt werden. Stand dieses Beitrags: August 2026. Für eine bestmögliche Ausschöpfung der verfügbaren Förderung Ihrer energetischen Sanierung empfehlen wir Ihnen unseren Förderservice – unsere Energieeffizienz-Experten beraten Sie unabhängig.

Warum ist Energieberatung in Mettmann besonders wichtig?

Mettmann ist Kreisstadt und liegt im Tal der Düssel am Rand des Neanderlands – eine Lage mit Hangbebauung, gewachsenen Ortslagen und einem hohen Anteil älterer Bausubstanz. Für die Sanierung heißt das: Es gibt selten eine Standardlösung. In der historischen Altstadt bestimmen Denkmal- und Ensembleschutz, was möglich ist – Außendämmung ist dort in der Regel ausgeschlossen, sodass Innendämmung, Fenstersanierung und die Detailausführung an Anschlüssen über Erfolg oder Feuchteschäden entscheiden. In den Wohngebieten der Nachkriegsjahrzehnte dagegen ist der Hebel groß und die Umsetzung technisch unkompliziert, weil diese Gebäude vor oder kurz nach der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 entstanden sind. Weil Mettmann selbst keine Zuschüsse für private Sanierungen vergibt, entscheidet die saubere Nutzung der Bundesförderung über die Wirtschaftlichkeit – und deren Fenster schließt sich: Ab Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus der Bundesförderung alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab 1. August 2028 vollständig. Der gesetzliche Zwang ist dagegen entfallen: Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat die 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen und das Betriebsverbot für alte Heizkessel gestrichen. Was bleibt, ist das Kostenrisiko – neu eingebaute Gas- und Ölheizungen benötigen ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe, von zehn Prozent bis auf 60 Prozent im Jahr 2040. Wer als Vermieterin oder Vermieter eine fossile Heizung einbaut, trägt zudem die Hälfte der daraus entstehenden Mehrkosten mit. Und wird das Dach umfassend saniert, verlangt das Landesrecht mindestens 30 Prozent der Netto-Dachfläche mit Photovoltaik – im geschützten Altbaubestand mit fachlicher Einzelfallprüfung. Eine unabhängige Energieberatung durch Energieeffizienz-Experten (EEE) klärt genau diese Fragen; die Förderwege prüft unser Förderservice.

Was zeichnet den Gebäudebestand in Mettmann aus?

Mettmann besitzt eine der besterhaltenen Altstädte im Kreis – und das prägt den Gebäudebestand. Rund um den historischen Kern stehen geschlossene Straßenzüge mit Fachwerkhäusern und rheinischem Backstein, vielfach denkmalgeschützt oder in Ensembleschutzbereichen. Diese Gebäude haben gefügte oder massive Wände, kleine Fensteröffnungen und historische Putz- und Holzoberflächen; eine Außendämmung ist dort praktisch ausgeschlossen, und die energetische Verbesserung läuft über Innendämmung, Dämmung der obersten Geschossdecke, Kastenfenstersanierung und eine sorgfältige Planung der Anschlüsse. Aus der Industriegeschichte der Region – Mettmann liegt im Umfeld der rheinischen Kalkindustrie – stammen Arbeiter- und Werkswohnhäuser mit gleichförmiger Ziegelbauweise, bei denen sich Sanierungskonzepte gut übertragen lassen. Den größten Flächenanteil stellen die Wohngebiete der 1950er bis 1990er Jahre, die durch die Anbindung an Düsseldorf gewachsen sind: freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhauszeilen mit Satteldach, Vollkeller und häufig ausgebautem Dachgeschoss – viele davon in Hanglage mit Souterrain und Garagenunterbau. Landschaftlich prägend ist die Nähe zum Neandertal mit Waldrändern und Tallagen: Das bedeutet Verschattung, erdberührte Bauteile und Kaltluftlagen – Faktoren, die Feuchteschutz, sommerlichen Wärmeschutz und die Standortwahl für Solaranlagen und Wärmepumpen-Außeneinheiten zu eigenen Planungsfragen machen.

Finanzielle Vorteile mit dem iSFP

Auf viele Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie mit einem gültigen Sanierungsfahrplan den sogenannten iSFP-Bonus. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 verdoppeln sich die förderfähigen Kosten weiterhin von maximal €30.000 auf €60.000, der zusätzliche 5 % Förderungszuschlag greift jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von €30.000 und wird nur auf den darüberliegenden Betrag berechnet.*
Förderinstitut
Förderung ohne Sanierungsfahrplan (iSFP)
Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
BAFA
15 % der maximal förderfähigen Kosten von €30.000, bis zu €4.500
15 % auf €60.000 (€9.000) + 5 % Bonus auf den Anteil über €30.000 (bis €1.500) = bis zu €10.500
Ohne iSFP:
Mit iSFP:
Förderung:
Gebäudehülle: Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch von Türen und Fenstern
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Anlagentechnik:Tätigkeiten wie der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen und die Installation digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Heizungsoptimierung: Schritte wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen zur Optimierung der Heizung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
*Der 5 %-Bonus wird nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von €30.000 berechnet (gültig für Anträge ab 21.07.2026). Bei mehr als einer Wohneinheit sind höhere Förderungssummen möglich. Quelle: BAFA-Förderrichtlinien BEG Einzelmaßnahmen, veröffentlicht 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.

Energieberatung in 2 Minuten erklärt

Jede Immobilie ist anders – deshalb beginnt gute Energieberatung immer mit Zuhören und einem klaren Plan.

Das heißt für uns: Orientierung schaffen, Einsparpotenziale erkennen und gezielt umsetzen.

Timo Schulze
Energie-Effizienzberater der ProEco Rheinland

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Ihre Fragen,
unsere Antworten

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan, der in Maßnahmenpaketen aufzeigt, wie Sie Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Die Umsetzung der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei förderfähigen Maßnahmen an der thermischen Hülle mit zusätzlichen 5% bezuschusst und die förderfähige Investitionssumme ist doppelt so hoch wie ohne iSFP (Stand Oktober 2024).

Nach Ihrer Unterschrift des iSFP-Serviceauftrags erfragen wir von Ihnen bereits vorhandene Immobiliendokumente. Anschließend führen wir bei Ihnen vor Ort eine detaillierte Datenaufnahme durch, um den iSFP fachgerecht zu erstellen. Zentraler Bestandteil unseres Services ist ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir die einzelnen Maßnahmenpakete mit Ihnen besprechen und den Ablauf der geplanten Sanierung definieren.

Durch staatliche Förderung können Sie diese Kosten deutlich senken. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % der Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 650 Euro bei 1–2 Wohneinheiten. Bei 3 oder mehr Wohneinheiten sind es bis zu 850 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit 3 oder mehr Wohneinheiten kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu, wenn der Energieberater die Ergebnisse des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in der Eigentümerversammlung erläutert. (Stand September 2026)

Nach der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans entscheiden Sie, ob und wann Sie welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Wichtige Entscheidungsgrundlagen erfahren Sie im Beratungsgespräch. Gerne unterstützen wir Sie in jedem Schritt der Beantragung staatlicher Fördermittel im Rahmen unseres Förderservices.
Aktuell bietet ProEco Energieberatungen ausschließlich für Wohngebäude an. Wir arbeiten jedoch bereits daran, unser Angebot zu erweitern, sodass wir in naher Zukunft auch Energieberatungen für Nicht-Wohngebäude anbieten können.
Eine Energieberatung von ProEco kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratung im Rahmen einer energetischen Sanierung an selbstgenutzten Wohngebäuden erfolgt. Dazu zählt beispielsweise die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eine Beratung über förderfähige Maßnahmen.
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