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Die Beratung hat uns gezeigt, wo wir die größten Einsparpotenziale haben – das macht sich jetzt deutlich bei den Energiekosten bemerkbar.
Serkan Demir
Wir hätten nicht gedacht, dass kleine Maßnahmen so viel bewirken können – die Beratung hat sich wirklich gelohnt.
Kathrin Weber
Jetzt wissen wir endlich, wo wir anfangen müssen – und sehen die Ergebnisse direkt auf der nächsten Rechnung.
Christian Berthold

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) – zentrales Element der Energieberatung

Die Energieberater in Lohmar analysieren den energetischen Zustand Ihres Hauses und zeigen erste Einsparpotenziale auf. Darauf aufbauend fasst der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) alle Ergebnisse strukturiert zusammen und übersetzt sie in konkrete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen. So erhalten Immobilienbesitzer:innen in Lohmar eine verlässliche Grundlage, um ihre Sanierung Schritt für Schritt, förderfähig und langfristig umzusetzen.

Ihr Weg zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

So läuft der Prozess von der ersten Beratung bis zum fertigen Sanierungskonzept – transparent, verständlich und auf Ihr Zuhause abgestimmt.

Kartenausschnitt Standortseite | ProEco Rheinland

Welche regionalen Förderprogramme gibt es in Lohmar?

Ein eigenes städtisches Zuschussprogramm für die energetische Sanierung privater Wohngebäude weist Lohmar derzeit nicht aus. Die Stadt arbeitet strategisch – mit einer in Entwicklung befindlichen Nachhaltigkeitsstrategie, die bisherige Entwicklungskonzepte zusammenführt, mit kommunaler Wärmeplanung und mit einem Energiemanagement für die städtischen Liegenschaften, das über die Nationale Klimaschutzinitiative mit 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert wird. Die investiven Förderprojekte betreffen die kommunale Infrastruktur; so wurde etwa die umfassende energetische Sanierung des Forum Wahlscheid über einen Landeswettbewerb mit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Erfreulich ist, dass die Stadt die Bundesebene aktiv aufbereitet: Auf ihren Klimaseiten weist Lohmar unter anderem darauf hin, dass die Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude mindestens bis 2029 gesichert sein soll, dass es keine gebäudeindividuellen Sanierungsvorgaben geben soll und dass öffentliche Nichtwohngebäude ab dem 1. Januar 2028 sowie alle Neubauten ab dem 1. Januar 2030 als Nullemissionsgebäude zu errichten sind. Für private Eigentümerinnen und Eigentümer ist die erste Aussage die wichtigste: Die Bundesförderung bleibt mittelfristig die tragende Säule – auch wenn ihr Klimageschwindigkeitsbonus ab Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte sinkt. Ergänzt wird sie durch die Förderdarlehen der NRW.BANK, die über die Hausbank oder Sparkasse beantragt werden. Eine ergänzende Förderung durch den Rhein-Sieg-Kreis besteht für private Sanierungsvorhaben nicht. Stand dieses Beitrags: August 2026. Für eine bestmögliche Ausschöpfung der verfügbaren Förderung Ihrer energetischen Sanierung empfehlen wir Ihnen unseren Förderservice – unsere Energieeffizienz-Experten beraten Sie unabhängig.

Warum ist Energieberatung in Lohmar besonders wichtig?

Lohmar liegt am Übergang vom Rheinland ins Bergische Land, im Tal der Agger und in den Höhenlagen darüber – und diese Struktur bestimmt die Sanierungsfrage. Die Stadt besteht aus vielen kleinen Ortschaften, dazu Weiler und Einzellagen von Höfen. Praktisch bedeutet das: kaum Wärmenetze, also eine gebäudeindividuelle Heizungsentscheidung; große Grundstücke, die Erdwärme und Flächenkollektoren erleichtern; und überwiegend freistehende Gebäude mit großen Hüllflächen, bei denen jede Dämmmaßnahme viel bewirkt. Hinzu kommt eine längere Heizperiode in den Höhenlagen als im Rheintal. Bemerkenswert ist, wie die Stadt selbst über den Bundesrahmen informiert – unter anderem mit dem Hinweis, dass die Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude mindestens bis 2029 gesichert sein soll und dass es keine gebäudeindividuellen Sanierungsvorgaben geben soll. Das ist eine wichtige Einordnung: Niemand wird gezwungen, sein Haus zu einem bestimmten Stichtag zu sanieren. Der Druck entsteht über die Kosten. Seit Ende Juli 2026 hat das Gebäudemodernisierungsgesetz die Pflicht zu 65 Prozent erneuerbaren Energien bei neuen Heizungen und das Betriebsverbot für alte Kessel gestrichen; dafür brauchen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe. Für Ölheizungen im ländlichen Raum ist das besonders relevant. Und die Bundesförderung wird knapper: Ab Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab 1. August 2028 vollständig. Wer das Dach umfassend saniert, muss nach Landesrecht mindestens 30 Prozent der Netto-Dachfläche mit Photovoltaik belegen. Eine unabhängige Energieberatung durch Energieeffizienz-Experten (EEE) klärt, welche Lösung am konkreten Standort trägt und in welcher Reihenfolge sie sich rechnet.

Was zeichnet den Gebäudebestand in Lohmar aus?

Lohmars Gebäudebestand ist ländlich und stark zerstreut: Neben den größeren Ortslagen Lohmar-Ort, Wahlscheid, Birk und Honrath gehören zahlreiche kleine Ortschaften, Weiler und Einzellagen von Höfen zum Stadtgebiet. In den historischen Ortskernen und in den Aggertal-Lagen prägen Fachwerkbauten, Bruchstein und Backstein das Bild, dazu verschieferte Fassaden und Giebel als typisch bergisches Element – eine Bauweise, die auf Schlagregenschutz ausgelegt ist, energetisch aber ohne Dämmung auskommt. Viele dieser Gebäude stehen unter Denkmal- oder Ensembleschutz oder prägen als Hofanlage eine ganze Ortslage; eine Außendämmung ist dort in der Regel ausgeschlossen, sodass Innendämmung, Fenstersanierung und die Detailausführung an Anschlüssen über Erfolg oder Feuchteschäden entscheiden. Den größeren Flächenanteil stellen jedoch die Eigenheimgebiete der 1960er bis 1990er Jahre, die durch die Anbindung an Köln und Bonn entstanden sind: freistehende Einfamilienhäuser und Doppelhäuser mit Satteldach, Vollkeller und häufig ausgebautem Dachgeschoss, vielfach in Hanglage mit Souterrain und Garagenunterbau. Charakteristisch für Lohmar sind große Grundstücke, ein hoher Anteil freistehender Gebäude und eine waldreiche Umgebung – baulich anspruchsvoll wegen der großen Hüllflächen und der teilweisen Verschattung, technisch aber vorteilhaft für Erdwärme, Flächenkollektoren und die Aufstellung von Wärmepumpen-Außeneinheiten.

Finanzielle Vorteile mit dem iSFP

Auf viele Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie mit einem gültigen Sanierungsfahrplan den sogenannten iSFP-Bonus. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 verdoppeln sich die förderfähigen Kosten weiterhin von maximal €30.000 auf €60.000, der zusätzliche 5 % Förderungszuschlag greift jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von €30.000 und wird nur auf den darüberliegenden Betrag berechnet.*
Förderinstitut
Förderung ohne Sanierungsfahrplan (iSFP)
Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
BAFA
15 % der maximal förderfähigen Kosten von €30.000, bis zu €4.500
15 % auf €60.000 (€9.000) + 5 % Bonus auf den Anteil über €30.000 (bis €1.500) = bis zu €10.500
Ohne iSFP:
Mit iSFP:
Förderung:
Gebäudehülle: Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch von Türen und Fenstern
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Anlagentechnik:Tätigkeiten wie der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen und die Installation digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Heizungsoptimierung: Schritte wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen zur Optimierung der Heizung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
*Der 5 %-Bonus wird nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von €30.000 berechnet (gültig für Anträge ab 21.07.2026). Bei mehr als einer Wohneinheit sind höhere Förderungssummen möglich. Quelle: BAFA-Förderrichtlinien BEG Einzelmaßnahmen, veröffentlicht 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.

Energieberatung in 2 Minuten erklärt

Jede Immobilie ist anders – deshalb beginnt gute Energieberatung immer mit Zuhören und einem klaren Plan.

Das heißt für uns: Orientierung schaffen, Einsparpotenziale erkennen und gezielt umsetzen.

Timo Schulze
Energie-Effizienzberater der ProEco Rheinland

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Ihre Fragen,
unsere Antworten

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan, der in Maßnahmenpaketen aufzeigt, wie Sie Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Die Umsetzung der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei förderfähigen Maßnahmen an der thermischen Hülle mit zusätzlichen 5% bezuschusst und die förderfähige Investitionssumme ist doppelt so hoch wie ohne iSFP (Stand Oktober 2024).

Nach Ihrer Unterschrift des iSFP-Serviceauftrags erfragen wir von Ihnen bereits vorhandene Immobiliendokumente. Anschließend führen wir bei Ihnen vor Ort eine detaillierte Datenaufnahme durch, um den iSFP fachgerecht zu erstellen. Zentraler Bestandteil unseres Services ist ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir die einzelnen Maßnahmenpakete mit Ihnen besprechen und den Ablauf der geplanten Sanierung definieren.

Durch staatliche Förderung können Sie diese Kosten deutlich senken. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % der Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 650 Euro bei 1–2 Wohneinheiten. Bei 3 oder mehr Wohneinheiten sind es bis zu 850 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit 3 oder mehr Wohneinheiten kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu, wenn der Energieberater die Ergebnisse des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in der Eigentümerversammlung erläutert. (Stand September 2026)

Nach der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans entscheiden Sie, ob und wann Sie welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Wichtige Entscheidungsgrundlagen erfahren Sie im Beratungsgespräch. Gerne unterstützen wir Sie in jedem Schritt der Beantragung staatlicher Fördermittel im Rahmen unseres Förderservices.
Aktuell bietet ProEco Energieberatungen ausschließlich für Wohngebäude an. Wir arbeiten jedoch bereits daran, unser Angebot zu erweitern, sodass wir in naher Zukunft auch Energieberatungen für Nicht-Wohngebäude anbieten können.
Eine Energieberatung von ProEco kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratung im Rahmen einer energetischen Sanierung an selbstgenutzten Wohngebäuden erfolgt. Dazu zählt beispielsweise die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eine Beratung über förderfähige Maßnahmen.
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