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Die Beratung hat uns gezeigt, wo wir die größten Einsparpotenziale haben – das macht sich jetzt deutlich bei den Energiekosten bemerkbar.
Serkan Demir
Wir hätten nicht gedacht, dass kleine Maßnahmen so viel bewirken können – die Beratung hat sich wirklich gelohnt.
Kathrin Weber
Jetzt wissen wir endlich, wo wir anfangen müssen – und sehen die Ergebnisse direkt auf der nächsten Rechnung.
Christian Berthold

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) – zentrales Element der Energieberatung

Die Energieberater in Königswinter analysieren den energetischen Zustand Ihres Hauses und zeigen erste Einsparpotenziale auf. Darauf aufbauend fasst der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) alle Ergebnisse strukturiert zusammen und übersetzt sie in konkrete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen. So erhalten Immobilienbesitzer:innen in Königswinter eine verlässliche Grundlage, um ihre Sanierung Schritt für Schritt, förderfähig und langfristig umzusetzen.

Ihr Weg zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

So läuft der Prozess von der ersten Beratung bis zum fertigen Sanierungskonzept – transparent, verständlich und auf Ihr Zuhause abgestimmt.

Kartenausschnitt Standortseite | ProEco Rheinland

Welche regionalen Förderprogramme gibt es in Königswinter?

Königswinter fördert seit Herbst 2023 mit dem Programm „Klimaschutz für Königswinter“ und hat es seither mehrfach erweitert. Die Struktur besteht aus zwei Säulen: Säule I ist eine Breitenförderung für Privathaushalte, Säule II fördert Dach-Photovoltaikanlagen auf Gebäuden mit öffentlicher oder gemeinwohlorientierter Nutzung, also etwa Kitas, Schulen und Vereine. Für Privathaushalte sind die Sätze bei Steckersolargeräten klar gestaffelt: Bei einem Wechselrichter bis 499 Watt gibt es pauschal 150 Euro, ab 500 Watt pauschal 250 Euro. Für die Installation einer Außensteckdose kommen pauschal 50 Euro hinzu. Antragsberechtigt sind volljährige Privatpersonen mit Wohnsitz in Königswinter – ausdrücklich Mieterinnen und Mieter ebenso wie Wohnungs- und Hauseigentümer. Seit August 2024 fördert die Stadt zusätzlich Dachbegrünungen für Privathaushalte, 2025 kamen Anlagen zur Regenwassernutzung, ein Sondertopf für individuelle Klimaschutzprojekte sowie die „Zukunftsbaum-Aktion“ mit Laub- und Obstbäumen hinzu; Steckersolar und Dachbegrünung wurden auch für öffentliche und gemeinwohlorientierte Einrichtungen geöffnet. Entscheidend für die Planung ist das Verfahren: Die Stadt arbeitet mit begrenzten Antragsfenstern und berücksichtigt die Anträge je Fördermaßnahme in der Reihenfolge ihres Eingangs, also im Windhund-Verfahren. Wie knapp das wird, zeigt eine städtische Zwischenbilanz: Am ersten Antragstag gingen über 80 Anträge ein, nach einer Woche waren es 157 – rund 70 Prozent des verfügbaren Budgets. Wichtig: Die belegten Antragsfenster stammen aus dem Jahr 2025, zuletzt mit Öffnung am 6. März 2025. Ob und wann 2026 ein Fenster geöffnet wird, ist bei der Stabsstelle Klimaschutz zu erfragen. Auf Kreisebene kommt nichts hinzu: Im Rhein-Sieg-Kreis besteht für private Sanierungsvorhaben keine Förderung. Stand dieses Beitrags: August 2026. Für eine bestmögliche Ausschöpfung der verfügbaren Förderung Ihrer energetischen Sanierung empfehlen wir Ihnen unseren Förderservice – unsere Energieeffizienz-Experten beraten Sie unabhängig.

Warum ist Energieberatung in Königswinter besonders wichtig?

Königswinter liegt am Rhein und im Siebengebirge – und diese Lage macht die energetische Sanierung anspruchsvoller als in der Ebene. Ein erheblicher Teil des Bestandes steht in Hanglage, mit Souterrainräumen, erdberührten Wänden und häufig ungünstiger Verschattung durch Gelände und Bewuchs. Gleichzeitig prägt der Denkmal- und Naturschutz weite Teile des Stadtgebiets: In den historischen Ortslagen und in den Villenlagen der Rheinromantik sind Außendämmung und moderne Fensterformate vielfach ausgeschlossen, sodass Innendämmung, Fenstersanierung und eine sorgfältige Detailplanung an Anschlüssen über den Erfolg entscheiden. In den höher gelegenen Ortsteilen überwiegen dagegen Eigenheime der Nachkriegsjahrzehnte mit großen Hüllflächen – dort ist der Effekt jeder Dämmmaßnahme am größten, und die längere Heizperiode in den Bergortsteilen verstärkt ihn zusätzlich. Bei der Förderung ist eine Abgrenzung wichtig: Das städtische Programm unterstützt Privathaushalte bei Steckersolargeräten, Dachbegrünung, Regenwassernutzung und Bäumen – Dach-Photovoltaik jedoch nur bei Vereinen, Schulen und Kitas. Für Hülle und Heiztechnik am eigenen Haus bleibt deshalb die Bundesförderung maßgeblich, und deren Fenster schließt sich: Ab Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus der Bundesförderung alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab 1. August 2028 vollständig. Der gesetzliche Zwang ist entfallen – das Gebäudemodernisierungsgesetz hat die 65-Prozent-Vorgabe und das Betriebsverbot für alte Kessel gestrichen –, dafür benötigen neue Gas- und Ölheizungen ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe. Wird das Dach umfassend saniert, verlangt das Landesrecht mindestens 30 Prozent der Netto-Dachfläche mit Photovoltaik – im Denkmalbestand ist hier eine fachliche Einzelfallprüfung nötig. Eine unabhängige Energieberatung durch Energieeffizienz-Experten (EEE) klärt genau das.

Was zeichnet den Gebäudebestand in Königswinter aus?

Königswinters Gebäudebestand ist einer der vielfältigsten der Region – er reicht vom rheinischen Fachwerkdorf bis zur Gründerzeitvilla am Strom. Entlang des Rheins, in Königswinter selbst sowie in Ober- und Niederdollendorf, prägen Fachwerkbauten, rheinischer Backstein und Winzerhäuser die historischen Ortskerne; hinzu kommen repräsentative Villen und Hotelbauten aus der Zeit der Rheinromantik, als das Siebengebirge zum Reiseziel wurde. Diese Gebäude stehen vielfach unter Denkmal- oder Ensembleschutz und liegen zudem im Umfeld eines Naturschutzgebiets, was bauliche Veränderungen zusätzlich bindet. Charakteristisch ist die Verwendung regionaler Steine aus den historischen Brüchen des Siebengebirges, etwa Trachyt und Basalt – massive, diffusionsoffene Wände, die bauphysikalisch eigene Regeln verlangen. In den Bergortsteilen wie Ittenbach, Heisterbacherrott, Stieldorf und Oelinghoven dominieren ländliche Fachwerk- und Backsteinstrukturen sowie Hofanlagen, ergänzt durch ausgedehnte Ein- und Zweifamilienhausgebiete der 1960er bis 1990er Jahre – häufig in Hanglage mit Souterrain, Garagenunterbau und ausgebautem Dachgeschoss. Ergänzt wird der Bestand durch Geschosswohnungsbau der Wachstumsjahrzehnte im Talbereich. Die Kombination aus Hanglage, historischer Bausubstanz, Natur- und Denkmalschutz und jüngeren Eigenheimen bedeutet: In Königswinter gibt es kaum eine übertragbare Standardlösung.

Finanzielle Vorteile mit dem iSFP

Auf viele Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie mit einem gültigen Sanierungsfahrplan den sogenannten iSFP-Bonus. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 verdoppeln sich die förderfähigen Kosten weiterhin von maximal €30.000 auf €60.000, der zusätzliche 5 % Förderungszuschlag greift jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von €30.000 und wird nur auf den darüberliegenden Betrag berechnet.*
Förderinstitut
Förderung ohne Sanierungsfahrplan (iSFP)
Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
BAFA
15 % der maximal förderfähigen Kosten von €30.000, bis zu €4.500
15 % auf €60.000 (€9.000) + 5 % Bonus auf den Anteil über €30.000 (bis €1.500) = bis zu €10.500
Ohne iSFP:
Mit iSFP:
Förderung:
Gebäudehülle: Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch von Türen und Fenstern
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Anlagentechnik:Tätigkeiten wie der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen und die Installation digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Heizungsoptimierung: Schritte wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen zur Optimierung der Heizung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
*Der 5 %-Bonus wird nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von €30.000 berechnet (gültig für Anträge ab 21.07.2026). Bei mehr als einer Wohneinheit sind höhere Förderungssummen möglich. Quelle: BAFA-Förderrichtlinien BEG Einzelmaßnahmen, veröffentlicht 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.

Energieberatung in 2 Minuten erklärt

Jede Immobilie ist anders – deshalb beginnt gute Energieberatung immer mit Zuhören und einem klaren Plan.

Das heißt für uns: Orientierung schaffen, Einsparpotenziale erkennen und gezielt umsetzen.

Timo Schulze
Energie-Effizienzberater der ProEco Rheinland

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Ihre Fragen,
unsere Antworten

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan, der in Maßnahmenpaketen aufzeigt, wie Sie Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Die Umsetzung der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei förderfähigen Maßnahmen an der thermischen Hülle mit zusätzlichen 5% bezuschusst und die förderfähige Investitionssumme ist doppelt so hoch wie ohne iSFP (Stand Oktober 2024).

Nach Ihrer Unterschrift des iSFP-Serviceauftrags erfragen wir von Ihnen bereits vorhandene Immobiliendokumente. Anschließend führen wir bei Ihnen vor Ort eine detaillierte Datenaufnahme durch, um den iSFP fachgerecht zu erstellen. Zentraler Bestandteil unseres Services ist ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir die einzelnen Maßnahmenpakete mit Ihnen besprechen und den Ablauf der geplanten Sanierung definieren.

Durch staatliche Förderung können Sie diese Kosten deutlich senken. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % der Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 650 Euro bei 1–2 Wohneinheiten. Bei 3 oder mehr Wohneinheiten sind es bis zu 850 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit 3 oder mehr Wohneinheiten kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu, wenn der Energieberater die Ergebnisse des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in der Eigentümerversammlung erläutert. (Stand September 2026)

Nach der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans entscheiden Sie, ob und wann Sie welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Wichtige Entscheidungsgrundlagen erfahren Sie im Beratungsgespräch. Gerne unterstützen wir Sie in jedem Schritt der Beantragung staatlicher Fördermittel im Rahmen unseres Förderservices.
Aktuell bietet ProEco Energieberatungen ausschließlich für Wohngebäude an. Wir arbeiten jedoch bereits daran, unser Angebot zu erweitern, sodass wir in naher Zukunft auch Energieberatungen für Nicht-Wohngebäude anbieten können.
Eine Energieberatung von ProEco kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratung im Rahmen einer energetischen Sanierung an selbstgenutzten Wohngebäuden erfolgt. Dazu zählt beispielsweise die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eine Beratung über förderfähige Maßnahmen.
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