+++ Aktuell hohe Nachfrage – jetzt Termin sichern +++
Die Beratung hat uns gezeigt, wo wir die größten Einsparpotenziale haben – das macht sich jetzt deutlich bei den Energiekosten bemerkbar.
Serkan Demir
Wir hätten nicht gedacht, dass kleine Maßnahmen so viel bewirken können – die Beratung hat sich wirklich gelohnt.
Kathrin Weber
Jetzt wissen wir endlich, wo wir anfangen müssen – und sehen die Ergebnisse direkt auf der nächsten Rechnung.
Christian Berthold

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) – zentrales Element der Energieberatung

Die Energieberater in Kerpen analysieren den energetischen Zustand Ihres Hauses und zeigen erste Einsparpotenziale auf. Darauf aufbauend fasst der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) alle Ergebnisse strukturiert zusammen und übersetzt sie in konkrete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen. So erhalten Immobilienbesitzer:innen in Kerpen eine verlässliche Grundlage, um ihre Sanierung Schritt für Schritt, förderfähig und langfristig umzusetzen.

Ihr Weg zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

So läuft der Prozess von der ersten Beratung bis zum fertigen Sanierungskonzept – transparent, verständlich und auf Ihr Zuhause abgestimmt.

Kartenausschnitt Standortseite | ProEco Rheinland

Welche regionalen Förderprogramme gibt es in Kerpen?

In Kerpen greifen zwei Ebenen ineinander. Die Kolpingstadt Kerpen fördert Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung mit 50 Prozent der als förderungswürdig anerkannten Kosten; bei der Dachbegrünung gilt ein Höchstsatz von 40 Euro je Quadratmeter Vegetationsfläche. Die Bedingungen sind präzise gefasst: Die Sanierung einer Fassade oder einer bestehenden Fassadenbegrünung ist nicht zuwendungsfähig, wandgebundene Begrünungen nur dann, wenn die Bewässerung ganz oder teilweise aus Regenwasser-Rückhaltesystemen wie Zisterne oder Retentionsdach erfolgt, und gefördert werden ausschließlich Rankhilfen, die allein dem Begrünungszweck dienen. Bei fachgerechter Eigenleistung sind die Materialkosten förderfähig. Der Antrag ist vor Maßnahmenbeginn an die Abteilung Stadtplanung zu richten. Die zweite Ebene ist der Rhein-Erft-Kreis mit seiner „Energieoffensive“: gefördert werden Photovoltaikanlagen, Stecker-Solargeräte, thermische Solaranlagen, Stromspeicher und Ladeinfrastruktur. Wichtig für die Planung: Das Kreisprogramm ist jahresweise budgetiert und wird nach Ausschöpfung geschlossen. Für 2026 standen insgesamt rund 1 Million Euro bereit; die Antragstellung startete am 5. Januar 2026 über das Bürgerportal des Kreises und wurde nach etwa drei Monaten und rund 1.100 eingereichten Anträgen wieder geschlossen. Wer die Kreisförderung nutzen will, braucht die Maßnahmenplanung also fertig, bevor das nächste Fenster zum Jahresbeginn aufgeht – und muss den Antrag in jedem Fall vor der Beauftragung stellen. Wer hier mitgehen will, braucht die Maßnahmenplanung fertig in der Schublade, bevor das Fenster aufgeht. Für Dämmung, Fenster und Heizungstausch bleibt die Bundesförderung der größte Posten, ergänzt um die Darlehen der NRW.BANK über Hausbank oder Sparkasse. Stand dieses Beitrags: August 2026. Für eine bestmögliche Ausschöpfung der verfügbaren Förderung Ihrer energetischen Sanierung empfehlen wir Ihnen unseren Förderservice – unsere Energieeffizienz-Experten beraten Sie unabhängig.

Warum ist Energieberatung in Kerpen besonders wichtig?

Kerpen liegt im Rheinischen Revier, und das prägt die Aufgabe: Ein Großteil des Wohnbestands entstand in den Wachstumsjahrzehnten nach dem Krieg, als Braunkohle und Industrie Arbeitsplätze schufen und später die Nähe zu Köln für starken Zuzug sorgte. Typisch sind Reihen-, Doppel- und Einfamilienhäuser der 1960er bis 1990er Jahre – gebaut nach den damaligen Anforderungen, also mit ungedämmtem oder schwach gedämmtem Dach, ungedämmter Kellerdecke und Fenstern in zweiter Generation. Diese Gebäude sind energetisch die dankbarsten: Die Maßnahmen sind technisch unkompliziert, die Bauteile gut zugänglich, und die Einsparungen fallen hoch aus, weil das Ausgangsniveau niedrig ist. Der Zeitpunkt entscheidet dabei zunehmend über die Kosten. Seit Ende Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz: Die Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, ist entfallen, ebenso das Betriebsverbot für alte Heizkessel. Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen brauchen dafür ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe – von zehn Prozent bis auf 60 Prozent im Jahr 2040. Parallel wird die Bundesförderung schrittweise abgeschmolzen: Ab Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus der Bundesförderung alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab 1. August 2028 vollständig. Wer in Kerpen ohnehin das Dach anfassen muss, sollte zudem wissen: Bei umfassender Dachsanierung verlangt das Landesrecht, mindestens 30 Prozent der Netto-Dachfläche mit Photovoltaik zu belegen. Dämmung, Neueindeckung und Solaranlage gehören deshalb in eine Planung. Eine unabhängige Energieberatung durch Energieeffizienz-Experten (EEE) legt die Reihenfolge fest und dokumentiert sie förderfähig.

Was zeichnet den Gebäudebestand in Kerpen aus?

Kerpen ist keine gewachsene Einheit, sondern ein Verbund eigenständiger Ortschaften – und der Gebäudebestand unterscheidet sich entsprechend deutlich. In den historischen Kernen von Kerpen, Blatzheim, Türnich und Brüggen finden sich Fachwerk- und Backsteinbauten sowie landwirtschaftliche Hofanlagen des Rheinlands, teils denkmalgeschützt, mit massiven Ziegelwänden und kleinen Fensteröffnungen. Solche Gebäude sind bauphysikalisch robust, lassen aber eine Außendämmung häufig nicht zu, sodass Innendämmung und Detaillösungen an Anschlüssen über den Erfolg entscheiden. Die Industriegeschichte des Reviers hat Werks- und Arbeitersiedlungen hinterlassen: gleichförmige Zeilen und Doppelhäuser mit kleinen Grundrissen, bei denen sich Sanierungskonzepte gut übertragen lassen. Den größten Flächenanteil stellen jedoch die Siedlungserweiterungen der 1960er bis 1990er Jahre, vor allem in Sindorf und Horrem, das sich zu einem der bevölkerungsstärksten Ortsteile entwickelt hat: freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhauszeilen mit Satteldach, Vollkeller und häufig ausgebautem Dachgeschoss. Hinzu kommen jüngere Neubaugebiete am Rand der Ortschaften sowie einzelne Geschosswohnungsbauten der 1970er Jahre. Für die Praxis bedeutet diese Mischung: Zwischen denkmalgeschütztem Hofgebäude, Werkssiedlungshaus und Eigenheim mit ausgebautem Dach liegen vollkommen unterschiedliche Sanierungspfade – gemeinsam ist ihnen nur, dass die Gebäudehülle vor der Heiztechnik betrachtet werden sollte.

Finanzielle Vorteile mit dem iSFP

Auf viele Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie mit einem gültigen Sanierungsfahrplan den sogenannten iSFP-Bonus. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 verdoppeln sich die förderfähigen Kosten weiterhin von maximal €30.000 auf €60.000, der zusätzliche 5 % Förderungszuschlag greift jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von €30.000 und wird nur auf den darüberliegenden Betrag berechnet.*
Förderinstitut
Förderung ohne Sanierungsfahrplan (iSFP)
Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
BAFA
15 % der maximal förderfähigen Kosten von €30.000, bis zu €4.500
15 % auf €60.000 (€9.000) + 5 % Bonus auf den Anteil über €30.000 (bis €1.500) = bis zu €10.500
Ohne iSFP:
Mit iSFP:
Förderung:
Gebäudehülle: Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch von Türen und Fenstern
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Anlagentechnik:Tätigkeiten wie der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen und die Installation digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Heizungsoptimierung: Schritte wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen zur Optimierung der Heizung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
*Der 5 %-Bonus wird nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von €30.000 berechnet (gültig für Anträge ab 21.07.2026). Bei mehr als einer Wohneinheit sind höhere Förderungssummen möglich. Quelle: BAFA-Förderrichtlinien BEG Einzelmaßnahmen, veröffentlicht 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.

Energieberatung in 2 Minuten erklärt

Jede Immobilie ist anders – deshalb beginnt gute Energieberatung immer mit Zuhören und einem klaren Plan.

Das heißt für uns: Orientierung schaffen, Einsparpotenziale erkennen und gezielt umsetzen.

Timo Schulze
Energie-Effizienzberater der ProEco Rheinland

Kontakt aufnehmen!

Ihre Fragen,
unsere Antworten

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan, der in Maßnahmenpaketen aufzeigt, wie Sie Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Die Umsetzung der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei förderfähigen Maßnahmen an der thermischen Hülle mit zusätzlichen 5% bezuschusst und die förderfähige Investitionssumme ist doppelt so hoch wie ohne iSFP (Stand Oktober 2024).

Nach Ihrer Unterschrift des iSFP-Serviceauftrags erfragen wir von Ihnen bereits vorhandene Immobiliendokumente. Anschließend führen wir bei Ihnen vor Ort eine detaillierte Datenaufnahme durch, um den iSFP fachgerecht zu erstellen. Zentraler Bestandteil unseres Services ist ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir die einzelnen Maßnahmenpakete mit Ihnen besprechen und den Ablauf der geplanten Sanierung definieren.

Durch staatliche Förderung können Sie diese Kosten deutlich senken. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % der Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 650 Euro bei 1–2 Wohneinheiten. Bei 3 oder mehr Wohneinheiten sind es bis zu 850 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit 3 oder mehr Wohneinheiten kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu, wenn der Energieberater die Ergebnisse des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in der Eigentümerversammlung erläutert. (Stand September 2026)

Nach der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans entscheiden Sie, ob und wann Sie welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Wichtige Entscheidungsgrundlagen erfahren Sie im Beratungsgespräch. Gerne unterstützen wir Sie in jedem Schritt der Beantragung staatlicher Fördermittel im Rahmen unseres Förderservices.
Aktuell bietet ProEco Energieberatungen ausschließlich für Wohngebäude an. Wir arbeiten jedoch bereits daran, unser Angebot zu erweitern, sodass wir in naher Zukunft auch Energieberatungen für Nicht-Wohngebäude anbieten können.
Eine Energieberatung von ProEco kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratung im Rahmen einer energetischen Sanierung an selbstgenutzten Wohngebäuden erfolgt. Dazu zählt beispielsweise die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eine Beratung über förderfähige Maßnahmen.
Ihre Frage nicht dabei / weitere Fragen