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Die Beratung hat uns gezeigt, wo wir die größten Einsparpotenziale haben – das macht sich jetzt deutlich bei den Energiekosten bemerkbar.
Serkan Demir
Wir hätten nicht gedacht, dass kleine Maßnahmen so viel bewirken können – die Beratung hat sich wirklich gelohnt.
Kathrin Weber
Jetzt wissen wir endlich, wo wir anfangen müssen – und sehen die Ergebnisse direkt auf der nächsten Rechnung.
Christian Berthold

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) – zentrales Element der Energieberatung

Die Energieberater in Kaarst analysieren den energetischen Zustand Ihres Hauses und zeigen erste Einsparpotenziale auf. Darauf aufbauend fasst der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) alle Ergebnisse strukturiert zusammen und übersetzt sie in konkrete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen. So erhalten Immobilienbesitzer:innen in Kaarst eine verlässliche Grundlage, um ihre Sanierung Schritt für Schritt, förderfähig und langfristig umzusetzen.

Ihr Weg zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

So läuft der Prozess von der ersten Beratung bis zum fertigen Sanierungskonzept – transparent, verständlich und auf Ihr Zuhause abgestimmt.

Kartenausschnitt Standortseite | ProEco Rheinland

Welche regionalen Förderprogramme gibt es in Kaarst?

Kaarst hat zwei eigene Programme mit veröffentlichten Richtlinien. Das Förderprogramm „Dach-, Fassaden- und Vorgartenbegrünung“ bezuschusst die fachgerechte Anlage extensiver oder intensiver Dachbegrünungen auf Flachdächern und flachgeneigten Dächern bis 15 Grad, im Wohn- und Gewerbebau, im gesamten Stadtgebiet und ausdrücklich auch bei der Nachrüstung vorhandener Dächer – Carports und Garagen eingeschlossen. Die Sätze sind klar geregelt: Dachbegrünung 50 Prozent der als förderwürdig anerkannten Kosten, maximal 50 Euro pro Quadratmeter Nettovegetationsfläche, begrenzt auf 3.000 Euro pro Vorhaben und Jahr; Fassadenbegrünung 50 Prozent, ebenfalls bis 3.000 Euro pro Gebäude und Jahr; Vorgartenbegrünung 50 Prozent, maximal 10 Euro pro Quadratmeter und bis 500 Euro pro Grundstück und Jahr. Zwei Einschränkungen sind wichtig: Jede Anlage kann nur einmal gefördert werden, und ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht. Anträge laufen online über das städtische Serviceportal. Ergänzend fördert Kaarst über eine eigene Richtlinie Stecker-Photovoltaikanlagen in Wohneinheiten von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern; sind die Mittel ausschöpft, ist das Programm für das laufende Haushaltsjahr beendet – frühe Antragstellung zahlt sich also aus. Die Richtlinie stellt zudem klar, dass die Stadt keine Verantwortung für die technische Richtigkeit übernimmt und die Prüfung der Eignung, insbesondere der statischen Belastbarkeit der Fläche, beim Antragsteller liegt. Auf Kreisebene besteht keine Förderung mehr: Der Rhein-Kreis Neuss hat sein Programm für Stecker-Photovoltaikanlagen zum 30. April 2025 eingestellt; eine Kreisförderung für Gebäudehülle oder Heizungstausch gab es ohnehin nicht. Stand dieses Beitrags: August 2026. Für eine bestmögliche Ausschöpfung der verfügbaren Förderung Ihrer energetischen Sanierung empfehlen wir Ihnen unseren Förderservice – unsere Energieeffizienz-Experten beraten Sie unabhängig.

Warum ist Energieberatung in Kaarst besonders wichtig?

Kaarst denkt Klimaschutz von der Wasserseite her, und das hat einen konkreten Grund: Die Stadt führt eine eigene Starkregen-Seite, sammelt Schadensmeldungen von Betroffenen und begründet ihr Begrünungsprogramm ausdrücklich mit der Zurückhaltung von Niederschlagsmengen auf privaten Grundstücken. Wer hier saniert, entscheidet also nicht nur über Heizkosten, sondern auch darüber, wie das eigene Grundstück mit Starkregen umgeht. Interessant ist ein technischer Punkt, den die Stadt selbst hervorhebt: Eine Dachbegrünung in Kombination mit einer Photovoltaikanlage kann den Ertrag der Anlage um bis zu 25 Prozent erhöhen, weil die Verdunstung die Module kühlt – und das dichte Blattwerk schützt den Wohnraum darunter vor Hitze und Kälte, besonders bei nicht gedämmten Gebäuden. Damit hängen in Kaarst drei Entscheidungen zusammen, die sonst getrennt getroffen werden: Dämmung, Photovoltaik und Dachbegrünung. Wer sie in der falschen Reihenfolge angeht, verschenkt Fördermittel oder muss das Dach zweimal anfassen. Praktisch relevant ist zudem, dass die städtische Förderung jede Anlage nur einmal bezuschusst und keinen Rechtsanspruch gewährt, während das Stecker-Photovoltaik-Programm endet, sobald die Mittel des Haushaltsjahres ausschöpft sind. Dazu kommt der Bundesrahmen: Der Klimageschwindigkeitsbonus der Bundesförderung sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab 1. August 2028 vollständig. Ein Zwang zum Heizungstausch besteht nicht – das Gebäudemodernisierungsgesetz hat die 65-Prozent-Vorgabe und das Betriebsverbot für alte Kessel gestrichen –, dafür brauchen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe. Eine unabhängige Energieberatung durch Energieeffizienz-Experten (EEE) bringt Dach, Anlagentechnik und Antragsfenster in eine Reihenfolge, die alle drei Programme mitnimmt.

Was zeichnet den Gebäudebestand in Kaarst aus?

Kaarst liegt zwischen Neuss, Mönchengladbach und der Düsseldorfer Rheinschiene und ist aus mehreren eigenständigen Ortslagen zusammengewachsen – neben Kaarst selbst gehören unter anderem Büttgen, Holzbüttgen, Vorst und Driesch zum Stadtgebiet; in Büttgen unterhält die Stadt bis heute eine eigene Verwaltungsdienststelle. In diesen Kernen prägen ältere Massivbauten das Bild: rheinischer Backstein, Bruchstein und Fachwerk sowie ehemalige Hofanlagen der niederrheinischen Landwirtschaft mit Scheunen und Stallgebäuden, die vielfach zu Wohnraum umgenutzt wurden – mit den typischen Aufgaben großer Hüllflächen, erdberührter ungedämmter Bauteile und nachträglich eingebauter Anlagentechnik. Den weit größeren Flächenanteil stellt jedoch der Eigenheimbau der Nachkriegsjahrzehnte: Kaarst wuchs vor allem ab den 1960er Jahren als Wohnstandort im Umfeld Düsseldorfs, entsprechend dominieren freistehende Einfamilien- und Doppelhäuser sowie Reihenhauszeilen der 1960er bis 1980er Jahre mit Vollkeller, kompakten Grundrissen und häufig ausgebautem Dachgeschoss, ergänzt um die Erweiterungen der 1990er Jahre. Charakteristisch ist der hohe Anteil an Flachdächern und flach geneigten Dächern – an Wohnhäusern, vor allem aber an Garagen und Carports. Genau diese Flächen sind bautechnisch häufig sanierungsbedürftig und gleichzeitig die naheliegendsten Kandidaten für Begrünung und Photovoltaik. Prägend ist zudem die flache Niederrheinlage mit hohem Grundwasserstand und Flächen, die bei Starkregen schlecht abfließen – Kellerabdichtung und Versickerung gehören hier zur Sanierungsplanung.

Finanzielle Vorteile mit dem iSFP

Auf viele Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie mit einem gültigen Sanierungsfahrplan den sogenannten iSFP-Bonus. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 verdoppeln sich die förderfähigen Kosten weiterhin von maximal €30.000 auf €60.000, der zusätzliche 5 % Förderungszuschlag greift jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von €30.000 und wird nur auf den darüberliegenden Betrag berechnet.*
Förderinstitut
Förderung ohne Sanierungsfahrplan (iSFP)
Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
BAFA
15 % der maximal förderfähigen Kosten von €30.000, bis zu €4.500
15 % auf €60.000 (€9.000) + 5 % Bonus auf den Anteil über €30.000 (bis €1.500) = bis zu €10.500
Ohne iSFP:
Mit iSFP:
Förderung:
Gebäudehülle: Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch von Türen und Fenstern
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Anlagentechnik:Tätigkeiten wie der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen und die Installation digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Heizungsoptimierung: Schritte wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen zur Optimierung der Heizung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
*Der 5 %-Bonus wird nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von €30.000 berechnet (gültig für Anträge ab 21.07.2026). Bei mehr als einer Wohneinheit sind höhere Förderungssummen möglich. Quelle: BAFA-Förderrichtlinien BEG Einzelmaßnahmen, veröffentlicht 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.

Energieberatung in 2 Minuten erklärt

Jede Immobilie ist anders – deshalb beginnt gute Energieberatung immer mit Zuhören und einem klaren Plan.

Das heißt für uns: Orientierung schaffen, Einsparpotenziale erkennen und gezielt umsetzen.

Timo Schulze
Energie-Effizienzberater der ProEco Rheinland

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Ihre Fragen,
unsere Antworten

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan, der in Maßnahmenpaketen aufzeigt, wie Sie Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Die Umsetzung der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei förderfähigen Maßnahmen an der thermischen Hülle mit zusätzlichen 5% bezuschusst und die förderfähige Investitionssumme ist doppelt so hoch wie ohne iSFP (Stand Oktober 2024).

Nach Ihrer Unterschrift des iSFP-Serviceauftrags erfragen wir von Ihnen bereits vorhandene Immobiliendokumente. Anschließend führen wir bei Ihnen vor Ort eine detaillierte Datenaufnahme durch, um den iSFP fachgerecht zu erstellen. Zentraler Bestandteil unseres Services ist ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir die einzelnen Maßnahmenpakete mit Ihnen besprechen und den Ablauf der geplanten Sanierung definieren.

Durch staatliche Förderung können Sie diese Kosten deutlich senken. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % der Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 650 Euro bei 1–2 Wohneinheiten. Bei 3 oder mehr Wohneinheiten sind es bis zu 850 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit 3 oder mehr Wohneinheiten kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu, wenn der Energieberater die Ergebnisse des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in der Eigentümerversammlung erläutert. (Stand September 2026)

Nach der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans entscheiden Sie, ob und wann Sie welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Wichtige Entscheidungsgrundlagen erfahren Sie im Beratungsgespräch. Gerne unterstützen wir Sie in jedem Schritt der Beantragung staatlicher Fördermittel im Rahmen unseres Förderservices.
Aktuell bietet ProEco Energieberatungen ausschließlich für Wohngebäude an. Wir arbeiten jedoch bereits daran, unser Angebot zu erweitern, sodass wir in naher Zukunft auch Energieberatungen für Nicht-Wohngebäude anbieten können.
Eine Energieberatung von ProEco kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratung im Rahmen einer energetischen Sanierung an selbstgenutzten Wohngebäuden erfolgt. Dazu zählt beispielsweise die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eine Beratung über förderfähige Maßnahmen.
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