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Die Beratung hat uns gezeigt, wo wir die größten Einsparpotenziale haben – das macht sich jetzt deutlich bei den Energiekosten bemerkbar.
Serkan Demir
Wir hätten nicht gedacht, dass kleine Maßnahmen so viel bewirken können – die Beratung hat sich wirklich gelohnt.
Kathrin Weber
Jetzt wissen wir endlich, wo wir anfangen müssen – und sehen die Ergebnisse direkt auf der nächsten Rechnung.
Christian Berthold

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) – zentrales Element der Energieberatung

Die Energieberater in Jülich analysieren den energetischen Zustand Ihres Hauses und zeigen erste Einsparpotenziale auf. Darauf aufbauend fasst der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) alle Ergebnisse strukturiert zusammen und übersetzt sie in konkrete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen. So erhalten Immobilienbesitzer:innen in Jülich eine verlässliche Grundlage, um ihre Sanierung Schritt für Schritt, förderfähig und langfristig umzusetzen.

Ihr Weg zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

So läuft der Prozess von der ersten Beratung bis zum fertigen Sanierungskonzept – transparent, verständlich und auf Ihr Zuhause abgestimmt.

Kartenausschnitt Standortseite | ProEco Rheinland

Welche regionalen Förderprogramme gibt es in Jülich?

Jülich führt mit dem Haus- und Hofprogramm einen kommunalen Einzelzuschuss mit hohem Höchstbetrag – mit klar umgrenztem Zweck. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 20.000 Euro pro Objekt, für die Sanierung öffentlich einsehbarer Fassaden und Hofflächen. Antragsberechtigt sind Privateigentümer von Gebäuden in der Jülicher Innenstadt – das Programm gilt also nicht stadtweit, sondern im Fördergebiet des Integrierten Handlungskonzeptes. Mitgefördert werden die Schaffung oder Verbesserung von Zugängen, die Entsiegelung und Begrünung von Hof- und Fassadenflächen sowie die Nebenkosten für fachliche Beratung oder Betreuung durch eine anerkannte Fachkraft. Ausdrücklich nicht förderfähig sind Verwaltungs- und Finanzierungskosten – und, das ist für Sanierer der entscheidende Punkt, energetische Maßnahmen. Wer also die Fassade dämmen will, finanziert die Dämmung über die Bundesförderung, während das städtische Programm die gestalterische Aufwertung der sichtbaren Flächen trägt. Beides zusammen zu planen lohnt trotzdem, weil ein Gerüst nur einmal gestellt werden muss und die Abgrenzung der Kosten sauber dokumentiert werden kann. Die Fristen sind eng: Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2027, die Sanierungsmaßnahmen müssen jedoch bis zum 31. August 2027 abgeschlossen sein, damit die Auszahlung gewährleistet ist. Der Weg beginnt mit einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung zu Gestaltung und Förderfähigkeit. Der Fördertopf setzt sich aus Mitteln des Bundes, des Landes und kommunalen Eigenmitteln der Städtebauförderung zusammen. Auf Kreisebene ist die Lage jetzt geprüft und aufschlussreich: Der Kreis Düren hatte mit dem Programm „2.000 x 1.000 Euro – Der Weg zur Klimaneutralität“ eine Förderung, die ein breites Maßnahmenspektrum abdeckte – je 1.000 Euro für Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen, für den Austausch fossiler Heizungen UND für die Sanierung von Fenstern und Außentüren, bei insgesamt 2.000 bewilligungsfähigen Anträgen und Zuteilung nach dem Prinzip „first come, first serve“. Dieses Programm ist am 19. Dezember 2024 ausgelaufen. Weitergelaufen sind nach Mitteilung des Kreises von Dezember 2024 die Förderungen für Balkon-Photovoltaik, für das Pflanzen von Hecken und für Dachbegrünung; die Balkon-Photovoltaik wird nach der Richtlinie 2024/2025 mit jeweils 100 Euro gefördert, bei einer Wechselrichterausgangsleistung von maximal 800 Voltampere und einmalig je Immobilie, wobei die einjährige Umsetzungsfrist ausdrücklich nicht verlängerbar ist. Auch hier besteht kein Rechtsanspruch, und der Kreis behält sich vor, bei vorzeitiger Budgetausschöpfung zu schließen. Ob die weiterlaufenden Programme im aktuellen Haushaltsjahr noch abrufbar sind, ist beim Kreis zu erfragen. Stand dieses Beitrags: August 2026. Für eine bestmögliche Ausschöpfung der verfügbaren Förderung Ihrer energetischen Sanierung empfehlen wir Ihnen unseren Förderservice – unsere Energieeffizienz-Experten beraten Sie unabhängig.

Warum ist Energieberatung in Jülich besonders wichtig?

In Jülich entsteht bis 2027 ein Zeitfenster, das man kennen sollte – aber es ist ein gestalterisches, kein energetisches. Das städtische Haus- und Hofprogramm fördert die Aufwertung einsehbarer Fassaden und Hofflächen in der Innenstadt mit bis zu 20.000 Euro und schließt energetische Maßnahmen ausdrücklich aus. Genau daraus folgt der Beratungsbedarf: Wer die Fassade anfasst, sollte die energetische Verbesserung parallel über die Bundesförderung organisieren, denn ein Gerüst zweimal zu stellen ist die teuerste Variante. Die Fristen zwingen zur Planung: Die Maßnahmen müssen bis zum 31. August 2027 abgeschlossen sein, damit die Auszahlung gesichert ist, und der Klimageschwindigkeitsbonus der Bundesförderung sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte. Zwei Termine, zwei Antragslogiken, eine Baustelle – und eine saubere Kostenabgrenzung, weil die gestalterischen und die energetischen Anteile getrennt nachgewiesen werden müssen. Dazu kommt, dass die verpflichtende Beratung vor der Antragstellung auf Bundesebene entfallen ist: Anträge gehen schneller, die Verantwortung für Reihenfolge und Abgrenzung liegt aber allein bei den Eigentümern. Politisch hat sich die Stadt klar positioniert und sich zu kommunalen Klimaschutzzielen sowie zur Klimaneutralität bis 2045 bekannt; in eigene Gebäude investiert sie sichtbar, etwa mit Photovoltaik auf Schuldächern und der energetischen Sanierung kommunaler Gebäude über das Programm REVIER.GESTALTEN. Der private Bestand macht jedoch den weitaus größeren Teil der städtischen Emissionen aus. Ein individueller Sanierungsfahrplan ordnet Maßnahmen, Antragswege und Termine, trennt gestalterische von energetischen Kosten und erhöht die Förderquote für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.

Was zeichnet den Gebäudebestand in Jülich aus?

Jülich ist städtebaulich ein Sonderfall. Die Stadt wurde im November 1944 nahezu vollständig zerstört und anschließend auf dem historischen Straßengrundriss wieder aufgebaut – mit der Renaissance-Zitadelle als erhaltenem Bezugspunkt. Der Kern besteht daher fast durchgängig aus Bausubstanz der Wiederaufbauzeit: Zeilen- und Blockbebauung der späten 1940er bis 1960er Jahre, meist drei- bis viergeschossig, mit einschaligem Mauerwerk, verputzten Fassaden, kleinen Fensterformaten, undichten Rollladenkästen und ungedämmter Kellerdecke. Diese Gebäude sind der eigentliche Sanierungsschwerpunkt, und ihre gestaltprägende Fassadenstruktur ist genau der Punkt, an dem das städtische Haus- und Hofprogramm ansetzt – gestalterische Aufwertung und energetische Verbesserung lassen sich hier verbinden, wenn Materialwahl und Detailausbildung früh geplant werden. Eine zweite Schicht bilden die Eigenheimgebiete der 1960er bis 1990er Jahre am Rand der Kernstadt und in den Ortsteilen: freistehende Häuser, Doppelhäuser und Bungalows mit viel Hüllfläche im Verhältnis zur Wohnfläche und Nebengebäuden, deren Dachflächen sich für Photovoltaik eignen. Die dritte Schicht sind die ländlichen Ortsteile in der Bördelandschaft mit Backsteinbauten und ehemaligen Hofstellen, deren Wirtschaftstrakte zu Wohnraum umgebaut wurden – großes Volumen, uneinheitliche Bauteilschichten aus mehreren Umbauphasen, bei denen Baujahr und Bauakte den tatsächlichen Zustand selten abbilden. Prägend für die Region ist zudem der Strukturwandel im Rheinischen Revier, in dessen Rahmen auch Umsiedlungsstandorte mit jungem Gebäudebestand zum Stadtgebiet gehören.

Finanzielle Vorteile mit dem iSFP

Auf viele Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie mit einem gültigen Sanierungsfahrplan den sogenannten iSFP-Bonus. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 verdoppeln sich die förderfähigen Kosten weiterhin von maximal €30.000 auf €60.000, der zusätzliche 5 % Förderungszuschlag greift jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von €30.000 und wird nur auf den darüberliegenden Betrag berechnet.*
Förderinstitut
Förderung ohne Sanierungsfahrplan (iSFP)
Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
BAFA
15 % der maximal förderfähigen Kosten von €30.000, bis zu €4.500
15 % auf €60.000 (€9.000) + 5 % Bonus auf den Anteil über €30.000 (bis €1.500) = bis zu €10.500
Ohne iSFP:
Mit iSFP:
Förderung:
Gebäudehülle: Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch von Türen und Fenstern
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Anlagentechnik:Tätigkeiten wie der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen und die Installation digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Heizungsoptimierung: Schritte wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen zur Optimierung der Heizung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
*Der 5 %-Bonus wird nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von €30.000 berechnet (gültig für Anträge ab 21.07.2026). Bei mehr als einer Wohneinheit sind höhere Förderungssummen möglich. Quelle: BAFA-Förderrichtlinien BEG Einzelmaßnahmen, veröffentlicht 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.

Energieberatung in 2 Minuten erklärt

Jede Immobilie ist anders – deshalb beginnt gute Energieberatung immer mit Zuhören und einem klaren Plan.

Das heißt für uns: Orientierung schaffen, Einsparpotenziale erkennen und gezielt umsetzen.

Timo Schulze
Energie-Effizienzberater der ProEco Rheinland

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Ihre Fragen,
unsere Antworten

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan, der in Maßnahmenpaketen aufzeigt, wie Sie Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Die Umsetzung der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei förderfähigen Maßnahmen an der thermischen Hülle mit zusätzlichen 5% bezuschusst und die förderfähige Investitionssumme ist doppelt so hoch wie ohne iSFP (Stand Oktober 2024).

Nach Ihrer Unterschrift des iSFP-Serviceauftrags erfragen wir von Ihnen bereits vorhandene Immobiliendokumente. Anschließend führen wir bei Ihnen vor Ort eine detaillierte Datenaufnahme durch, um den iSFP fachgerecht zu erstellen. Zentraler Bestandteil unseres Services ist ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir die einzelnen Maßnahmenpakete mit Ihnen besprechen und den Ablauf der geplanten Sanierung definieren.

Durch staatliche Förderung können Sie diese Kosten deutlich senken. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % der Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 650 Euro bei 1–2 Wohneinheiten. Bei 3 oder mehr Wohneinheiten sind es bis zu 850 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit 3 oder mehr Wohneinheiten kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu, wenn der Energieberater die Ergebnisse des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in der Eigentümerversammlung erläutert. (Stand September 2026)

Nach der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans entscheiden Sie, ob und wann Sie welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Wichtige Entscheidungsgrundlagen erfahren Sie im Beratungsgespräch. Gerne unterstützen wir Sie in jedem Schritt der Beantragung staatlicher Fördermittel im Rahmen unseres Förderservices.
Aktuell bietet ProEco Energieberatungen ausschließlich für Wohngebäude an. Wir arbeiten jedoch bereits daran, unser Angebot zu erweitern, sodass wir in naher Zukunft auch Energieberatungen für Nicht-Wohngebäude anbieten können.
Eine Energieberatung von ProEco kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratung im Rahmen einer energetischen Sanierung an selbstgenutzten Wohngebäuden erfolgt. Dazu zählt beispielsweise die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eine Beratung über förderfähige Maßnahmen.
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