Herzogenrath fördert laut kommunaler Richtlinie vom 26. Februar 2025 Solarkollektoranlagen, Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung, Blockheizkraftwerke, ortsfeste Brauchwassernutzungsanlagen, PV-Kleinstanlagen, Maßnahmen zur Begrünung sowie Lastenfahrräder, Wallboxen und smarte Heizkörperthermostate. Damit ist Herzogenrath eine von wenigen Gemeinden im Rheinland, die auch die Wärmeerzeugung selbst bezuschusst. Dokumentierte Sätze aus den Richtlinienfassungen: Lastenrad und Wallbox je 300 Euro, smarte Thermostate 25 Euro pro Gerät und maximal 100 Euro pro Haushalt; Balkonkraftwerke wurden mit 100 Euro gefördert, eine Anlage pro Haushalt, die Begrünung von Dächern und Fassaden mit 30 Prozent der Kosten. Anträge sind online, per Mail, postalisch oder persönlich möglich.
Entscheidend ist jedoch der aktuelle Stand: Die Stadt teilt mit, dass derzeit keine neuen städtischen Fördermittel bereitgestellt werden können, weil Herzogenrath sich in der vorläufigen Haushaltsführung befindet. Vorbehaltlich der Haushaltsberatungen und der Genehmigung des Haushalts sollen künftig wieder Mittel zur Verfügung stehen. Wer plant, sollte den Programmstart daher aktiv verfolgen – die Nachfrage war nach Angaben der Stadt in den vergangenen Jahren sehr hoch. Parallel gelten die Programme der StädteRegion Aachen für Dach- und Fassadenbegrünung, regenerative Gebäudetechnik (Ticketsystem, 14 Tage Antragsfrist) und Stecker-Photovoltaik für Mietende; für Batteriespeicher hat der Städteregionstag am 16. Juli 2026 einen Antragsstopp beschlossen. Doppelförderung derselben Maßnahme ist ausgeschlossen. Für Photovoltaikanlagen und Batteriespeichersysteme an Gebäuden mit überwiegender Wohnnutzung gilt zudem, dass steckerfähige oder gemietete Anlagen von dieser Förderung ausgeschlossen sind.
Für 2026 liegt eine eigene Förderrichtlinie für Dach- und Fassadenbegrünungen vor; der formgebundene Antrag ist ausschließlich elektronisch per E-Mail an die StädteRegion zu stellen, beigefügt werden eine Checkliste, das Antragsformular 2026, eine vom Dachunternehmen auszufüllende Fachunternehmensbescheinigung und das Datenschutzblatt. Stand dieses Beitrags: August 2026. Für eine bestmögliche Ausschöpfung der verfügbaren Förderung Ihrer energetischen Sanierung empfehlen wir Ihnen unseren Förderservice – unsere Energieeffizienz-Experten beraten Sie unabhängig.