+++ Aktuell hohe Nachfrage – jetzt Termin sichern +++
Die Beratung hat uns gezeigt, wo wir die größten Einsparpotenziale haben – das macht sich jetzt deutlich bei den Energiekosten bemerkbar.
Serkan Demir
Wir hätten nicht gedacht, dass kleine Maßnahmen so viel bewirken können – die Beratung hat sich wirklich gelohnt.
Kathrin Weber
Jetzt wissen wir endlich, wo wir anfangen müssen – und sehen die Ergebnisse direkt auf der nächsten Rechnung.
Christian Berthold

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) – zentrales Element der Energieberatung

Die Energieberater in Herzogenrath analysieren den energetischen Zustand Ihres Hauses und zeigen erste Einsparpotenziale auf. Darauf aufbauend fasst der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) alle Ergebnisse strukturiert zusammen und übersetzt sie in konkrete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen. So erhalten Immobilienbesitzer:innen in Herzogenrath eine verlässliche Grundlage, um ihre Sanierung Schritt für Schritt, förderfähig und langfristig umzusetzen.

Ihr Weg zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

So läuft der Prozess von der ersten Beratung bis zum fertigen Sanierungskonzept – transparent, verständlich und auf Ihr Zuhause abgestimmt.

Kartenausschnitt Standortseite | ProEco Rheinland

Welche regionalen Förderprogramme gibt es in Herzogenrath?

Herzogenrath fördert laut kommunaler Richtlinie vom 26. Februar 2025 Solarkollektoranlagen, Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung, Blockheizkraftwerke, ortsfeste Brauchwassernutzungsanlagen, PV-Kleinstanlagen, Maßnahmen zur Begrünung sowie Lastenfahrräder, Wallboxen und smarte Heizkörperthermostate. Damit ist Herzogenrath eine von wenigen Gemeinden im Rheinland, die auch die Wärmeerzeugung selbst bezuschusst. Dokumentierte Sätze aus den Richtlinienfassungen: Lastenrad und Wallbox je 300 Euro, smarte Thermostate 25 Euro pro Gerät und maximal 100 Euro pro Haushalt; Balkonkraftwerke wurden mit 100 Euro gefördert, eine Anlage pro Haushalt, die Begrünung von Dächern und Fassaden mit 30 Prozent der Kosten. Anträge sind online, per Mail, postalisch oder persönlich möglich.

Entscheidend ist jedoch der aktuelle Stand: Die Stadt teilt mit, dass derzeit keine neuen städtischen Fördermittel bereitgestellt werden können, weil Herzogenrath sich in der vorläufigen Haushaltsführung befindet. Vorbehaltlich der Haushaltsberatungen und der Genehmigung des Haushalts sollen künftig wieder Mittel zur Verfügung stehen. Wer plant, sollte den Programmstart daher aktiv verfolgen – die Nachfrage war nach Angaben der Stadt in den vergangenen Jahren sehr hoch. Parallel gelten die Programme der StädteRegion Aachen für Dach- und Fassadenbegrünung, regenerative Gebäudetechnik (Ticketsystem, 14 Tage Antragsfrist) und Stecker-Photovoltaik für Mietende; für Batteriespeicher hat der Städteregionstag am 16. Juli 2026 einen Antragsstopp beschlossen. Doppelförderung derselben Maßnahme ist ausgeschlossen. Für Photovoltaikanlagen und Batteriespeichersysteme an Gebäuden mit überwiegender Wohnnutzung gilt zudem, dass steckerfähige oder gemietete Anlagen von dieser Förderung ausgeschlossen sind.

Für 2026 liegt eine eigene Förderrichtlinie für Dach- und Fassadenbegrünungen vor; der formgebundene Antrag ist ausschließlich elektronisch per E-Mail an die StädteRegion zu stellen, beigefügt werden eine Checkliste, das Antragsformular 2026, eine vom Dachunternehmen auszufüllende Fachunternehmensbescheinigung und das Datenschutzblatt. Stand dieses Beitrags: August 2026. Für eine bestmögliche Ausschöpfung der verfügbaren Förderung Ihrer energetischen Sanierung empfehlen wir Ihnen unseren Förderservice – unsere Energieeffizienz-Experten beraten Sie unabhängig.

Warum ist Energieberatung in Herzogenrath besonders wichtig?

Herzogenrath ist eine Grenzstadt – die Grenze zu den Niederlanden verläuft mitten durch Herzogenrath und Kerkrade, und die Stadt hat drei eigenständige Stadtteile mit sehr unterschiedlichem Gebäudebestand. Das macht pauschale Sanierungsempfehlungen unbrauchbar – zwischen einem Werkshaus in Merkstein, einem Gründerzeithaus in Kohlscheid und einem Siedlungshaus der 1970er Jahre liegen unterschiedliche Konstruktionen, Wärmebrückensituationen und Anlagentechniken. Die Stadt hat eigene Fachstellen für Klimaanpassung, erneuerbare Energien und Wärmeplanung aufgebaut und arbeitet an der kommunalen Wärmeplanung; deren Ergebnis entscheidet mit darüber, welche Straßenzüge realistisch auf ein Netz hoffen können und welche auf gebäudeindividuelle Lösungen zulaufen.

Die städtische Förderrichtlinie ist inhaltlich weit – sie umfasst auch regenerative Heizungsanlagen –, doch neue städtische Mittel können wegen der vorläufigen Haushaltsführung derzeit nicht bereitgestellt werden. Gleichzeitig wird die Bundesförderung teurer: Ab Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus der Bundesförderung alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab 1. August 2028 vollständig. Der Zwang ist entfallen – das Gebäudemodernisierungsgesetz hat die 65-Prozent-Vorgabe und das Betriebsverbot für alte Kessel gestrichen –, aber neu eingebaute Gas- und Ölheizungen brauchen ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe. Eine unabhängige Energieberatung durch Energieeffizienz-Experten (EEE) sortiert, was auf den Haushaltsbeschluss warten kann und was besser vor der Degression liegt.

Was zeichnet den Gebäudebestand in Herzogenrath aus?

Herzogenrath besteht aus drei gewachsenen Stadtteilen – Herzogenrath-Mitte, Kohlscheid und Merkstein –, und jeder bringt einen eigenen Gebäudetyp mit. Prägend ist das Erbe des Steinkohlenbergbaus im Aachener Revier: In Merkstein und Umgebung stehen Bergarbeiter- und Werkssiedlungen aus dem späten 19. und frühen 20. Jahrhundert, typischerweise Ziegelmassivbau mit zweischaligem oder einschaligem Mauerwerk, kleinen Zimmern, Satteldächern und großzügigen Nutzgärten. In Kohlscheid und im Kern von Herzogenrath finden sich Gründerzeit- und Zwischenkriegsbauten mit gegliederten Klinker- und Putzfassaden, teils in Ensembles, dazu ältere Ortslagen mit Bruchstein und Fachwerk.

Die große Fläche machen die Wohngebiete der Nachkriegsjahrzehnte aus: 1950er- bis 1970er-Jahre-Einfamilien- und Doppelhäuser mit Vollkeller, kompakten Grundrissen und häufig später ausgebautem Dachgeschoss, gefolgt von den Erweiterungen der 1980er und 1990er Jahre. Typisch für diese Baualtersklassen sind erste Dämmschichten, die heutigen Anforderungen nicht genügen, Fenster aus einer zweiten oder dritten Generation und Heizungen, die nachgerüstet statt geplant wurden. Eine Besonderheit ist die unmittelbare Grenzlage zu Kerkrade: Herzogenrath grenzt direkt an die Niederlande, die Neustraße verläuft auf der Grenze – mit einer durchgehenden, dicht bebauten Straßenfront, bei der Reihenhaus- und Doppelhaussituationen die Regel sind.

Finanzielle Vorteile mit dem iSFP

Auf viele Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie mit einem gültigen Sanierungsfahrplan den sogenannten iSFP-Bonus. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 verdoppeln sich die förderfähigen Kosten weiterhin von maximal €30.000 auf €60.000, der zusätzliche 5 % Förderungszuschlag greift jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von €30.000 und wird nur auf den darüberliegenden Betrag berechnet.*
Förderinstitut
Förderung ohne Sanierungsfahrplan (iSFP)
Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
BAFA
15 % der maximal förderfähigen Kosten von €30.000, bis zu €4.500
15 % auf €60.000 (€9.000) + 5 % Bonus auf den Anteil über €30.000 (bis €1.500) = bis zu €10.500
Ohne iSFP:
Mit iSFP:
Förderung:
Gebäudehülle: Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch von Türen und Fenstern
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Anlagentechnik:Tätigkeiten wie der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen und die Installation digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Heizungsoptimierung: Schritte wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen zur Optimierung der Heizung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
*Der 5 %-Bonus wird nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von €30.000 berechnet (gültig für Anträge ab 21.07.2026). Bei mehr als einer Wohneinheit sind höhere Förderungssummen möglich. Quelle: BAFA-Förderrichtlinien BEG Einzelmaßnahmen, veröffentlicht 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.

Energieberatung in 2 Minuten erklärt

Jede Immobilie ist anders – deshalb beginnt gute Energieberatung immer mit Zuhören und einem klaren Plan.

Das heißt für uns: Orientierung schaffen, Einsparpotenziale erkennen und gezielt umsetzen.

Timo Schulze
Energie-Effizienzberater der ProEco Rheinland

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Ihre Fragen,
unsere Antworten

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan, der in Maßnahmenpaketen aufzeigt, wie Sie Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Die Umsetzung der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei förderfähigen Maßnahmen an der thermischen Hülle mit zusätzlichen 5% bezuschusst und die förderfähige Investitionssumme ist doppelt so hoch wie ohne iSFP (Stand Oktober 2024).

Nach Ihrer Unterschrift des iSFP-Serviceauftrags erfragen wir von Ihnen bereits vorhandene Immobiliendokumente. Anschließend führen wir bei Ihnen vor Ort eine detaillierte Datenaufnahme durch, um den iSFP fachgerecht zu erstellen. Zentraler Bestandteil unseres Services ist ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir die einzelnen Maßnahmenpakete mit Ihnen besprechen und den Ablauf der geplanten Sanierung definieren.

Durch staatliche Förderung können Sie diese Kosten deutlich senken. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % der Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 650 Euro bei 1–2 Wohneinheiten. Bei 3 oder mehr Wohneinheiten sind es bis zu 850 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit 3 oder mehr Wohneinheiten kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu, wenn der Energieberater die Ergebnisse des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in der Eigentümerversammlung erläutert. (Stand September 2026)

Nach der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans entscheiden Sie, ob und wann Sie welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Wichtige Entscheidungsgrundlagen erfahren Sie im Beratungsgespräch. Gerne unterstützen wir Sie in jedem Schritt der Beantragung staatlicher Fördermittel im Rahmen unseres Förderservices.
Aktuell bietet ProEco Energieberatungen ausschließlich für Wohngebäude an. Wir arbeiten jedoch bereits daran, unser Angebot zu erweitern, sodass wir in naher Zukunft auch Energieberatungen für Nicht-Wohngebäude anbieten können.
Eine Energieberatung von ProEco kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratung im Rahmen einer energetischen Sanierung an selbstgenutzten Wohngebäuden erfolgt. Dazu zählt beispielsweise die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eine Beratung über förderfähige Maßnahmen.
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