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Die Beratung hat uns gezeigt, wo wir die größten Einsparpotenziale haben – das macht sich jetzt deutlich bei den Energiekosten bemerkbar.
Serkan Demir
Wir hätten nicht gedacht, dass kleine Maßnahmen so viel bewirken können – die Beratung hat sich wirklich gelohnt.
Kathrin Weber
Jetzt wissen wir endlich, wo wir anfangen müssen – und sehen die Ergebnisse direkt auf der nächsten Rechnung.
Christian Berthold

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) – zentrales Element der Energieberatung

Die Energieberater in Grevenbroich analysieren den energetischen Zustand Ihres Hauses und zeigen erste Einsparpotenziale auf. Darauf aufbauend fasst der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) alle Ergebnisse strukturiert zusammen und übersetzt sie in konkrete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen. So erhalten Immobilienbesitzer:innen in Grevenbroich eine verlässliche Grundlage, um ihre Sanierung Schritt für Schritt, förderfähig und langfristig umzusetzen.

Ihr Weg zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

So läuft der Prozess von der ersten Beratung bis zum fertigen Sanierungskonzept – transparent, verständlich und auf Ihr Zuhause abgestimmt.

Kartenausschnitt Standortseite | ProEco Rheinland

Welche regionalen Förderprogramme gibt es in Grevenbroich?

Ein eigenes städtisches Zuschussprogramm für die energetische Sanierung privater Wohngebäude weist Grevenbroich derzeit nicht aus. Die städtische Förderübersicht verweist auf Programme des Bundes und des Landes und wird nach eigener Angabe laufend ergänzt; sie enthält den wichtigen Hinweis, dass der Förderantrag vor der Auftragsvergabe gestellt werden muss – ein Fehler, der in der Praxis häufig die gesamte Förderung kostet. Auf Kreisebene förderte der Rhein-Kreis Neuss steckerfertige Photovoltaikanlagen bis 800 Watt Wechselrichterleistung in Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern; antragsberechtigt waren Mieterinnen, Mieter und Eigentümer, der Zuschuss betrug 100 Euro, mit Wohnberechtigungsschein 300 Euro. Dieses Programm hat der Kreis öffentlich als ausgeschöpft gemeldet: Das Budget von 100.000 Euro war aufgebraucht, 966 von 1.023 Anträgen wurden genehmigt, neue Anträge werden nicht mehr angenommen. Der Kreis hat am 30. April 2025 selbst mitgeteilt, dass das Budget ausgeschöpft ist und keine neuen Anträge mehr angenommen werden. Eine Kreisförderung für Gebäudehülle oder Heizungstausch besteht im Rhein-Kreis Neuss nicht. Praktisch hilfreich sind zwei kostenlose städtische Werkzeuge: Grevenbroich stellt für alle Gebäude im Stadtgebiet ein Solarpotenzialkataster und ein Gründachpotenzialkataster bereit – damit lässt sich vorab abschätzen, ob das eigene Dach für Photovoltaik oder eine Begrünung geeignet ist. Ergänzend verleiht die Stadt einen Klimaschutzpreis mit Preisgeld für Projekte mit Bezug und Nutzen für Grevenbroich. Stand dieses Beitrags: August 2026. Für eine bestmögliche Ausschöpfung der verfügbaren Förderung Ihrer energetischen Sanierung empfehlen wir Ihnen unseren Förderservice – unsere Energieeffizienz-Experten beraten Sie unabhängig.

Warum ist Energieberatung in Grevenbroich besonders wichtig?

Kaum eine Stadt in Nordrhein-Westfalen ist so eng mit der Energieerzeugung verbunden wie Grevenbroich: Auf dem Stadtgebiet stehen große Braunkohlekraftwerke, und der Strukturwandel im Rheinischen Revier verändert die wirtschaftliche Grundlage der Region. Für Hauseigentümer heißt das, dass Fragen der Energieversorgung hier nicht abstrakt sind. Die Stadt hat ein integriertes Klimaschutzkonzept erarbeiten lassen – der Endbericht liegt seit September 2023 vor – und daraus sechs Handlungsfelder abgeleitet, darunter erneuerbare Energie sowie Klimaschutz, Wirtschaft und Strukturwandel. Bemerkenswert ist das Ergebnis der städtischen Klimaschutzumfrage: Viele Grevenbroicherinnen und Grevenbroicher wünschten sich ausdrücklich eine Förderung nachhaltiger Energiegewinnung. Genau daran fehlt es auf kommunaler Ebene bislang – die Stadt weist kein eigenes Zuschussprogramm aus, und das einzige Kreisprogramm für Private, die Förderung steckerfertiger Photovoltaik, ist ausgeschöpft. Wer investieren will, ist damit auf Bundes- und Landesmittel angewiesen, und dort läuft die Zeit: Der Klimageschwindigkeitsbonus der Bundesförderung sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab 1. August 2028 vollständig. Wichtig ist dabei ein Punkt, der häufig falsch dargestellt wird: Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat die 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen und das Betriebsverbot für alte Kessel gestrichen. Es gibt also keinen Zwang zum sofortigen Tausch – dafür brauchen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe, und ab dem Antrag gilt: erst Förderung beantragen, dann beauftragen. Eine unabhängige Energieberatung durch Energieeffizienz-Experten (EEE) prüft, was der Bestand hergibt, und legt die Reihenfolge fest.

Was zeichnet den Gebäudebestand in Grevenbroich aus?

Grevenbroich ist flächenmäßig groß und stark polyzentrisch: Neben der Innenstadt gehören zahlreiche Ortsteile und Dörfer zum Stadtgebiet, darunter Wevelinghoven, Kapellen, Elsen, Neukirchen und Gustorf. In diesen gewachsenen Ortslagen prägen ältere Massivbauten das Bild: rheinischer Backstein, Bruchstein und Fachwerk sowie ehemalige Hofanlagen der Bördenlandwirtschaft mit Scheunen und Stallgebäuden, die vielfach zu Wohnraum umgenutzt wurden. Solche Umnutzungen bringen typische Aufgaben mit – erdberührte, ungedämmte Bauteile, große Raumhöhen und ein ungünstiges Verhältnis von Hüllfläche zu beheizter Wohnfläche. Der zweite prägende Strang ist die Industrie- und Kraftwerksgeschichte: Zur Versorgung der Braunkohlenindustrie entstanden Werks- und Arbeitersiedlungen mit gleichförmigen Ziegelzeilen, Doppel- und Reihenhäusern, kleinen Grundrissen und großen Gärten. Ihre Baugleichheit macht Sanierungskonzepte gut von Haus zu Haus übertragbar. Den größten Flächenanteil stellen die Eigenheimgebiete der Nachkriegsjahrzehnte: Einfamilien- und Doppelhäuser der 1950er bis 1970er Jahre mit Vollkeller, kompakten Grundrissen und häufig später ausgebautem Dachgeschoss, ergänzt um die Erweiterungen der 1980er und 1990er Jahre. Charakteristisch für Grevenbroich ist die flache, offene Bördenlage mit hoher Windexposition – Luftdichtheit und Fugendurchlässigkeit älterer Fenster wirken sich hier stärker aus als in geschützten Tallagen. Die Stadt stellt für alle Gebäude ein Solar- und ein Gründachpotenzialkataster bereit.

Finanzielle Vorteile mit dem iSFP

Auf viele Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie mit einem gültigen Sanierungsfahrplan den sogenannten iSFP-Bonus. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 verdoppeln sich die förderfähigen Kosten weiterhin von maximal €30.000 auf €60.000, der zusätzliche 5 % Förderungszuschlag greift jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von €30.000 und wird nur auf den darüberliegenden Betrag berechnet.*
Förderinstitut
Förderung ohne Sanierungsfahrplan (iSFP)
Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
BAFA
15 % der maximal förderfähigen Kosten von €30.000, bis zu €4.500
15 % auf €60.000 (€9.000) + 5 % Bonus auf den Anteil über €30.000 (bis €1.500) = bis zu €10.500
Ohne iSFP:
Mit iSFP:
Förderung:
Gebäudehülle: Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch von Türen und Fenstern
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Anlagentechnik:Tätigkeiten wie der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen und die Installation digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Heizungsoptimierung: Schritte wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen zur Optimierung der Heizung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
*Der 5 %-Bonus wird nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von €30.000 berechnet (gültig für Anträge ab 21.07.2026). Bei mehr als einer Wohneinheit sind höhere Förderungssummen möglich. Quelle: BAFA-Förderrichtlinien BEG Einzelmaßnahmen, veröffentlicht 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.

Energieberatung in 2 Minuten erklärt

Jede Immobilie ist anders – deshalb beginnt gute Energieberatung immer mit Zuhören und einem klaren Plan.

Das heißt für uns: Orientierung schaffen, Einsparpotenziale erkennen und gezielt umsetzen.

Timo Schulze
Energie-Effizienzberater der ProEco Rheinland

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Ihre Fragen,
unsere Antworten

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan, der in Maßnahmenpaketen aufzeigt, wie Sie Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Die Umsetzung der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei förderfähigen Maßnahmen an der thermischen Hülle mit zusätzlichen 5% bezuschusst und die förderfähige Investitionssumme ist doppelt so hoch wie ohne iSFP (Stand Oktober 2024).

Nach Ihrer Unterschrift des iSFP-Serviceauftrags erfragen wir von Ihnen bereits vorhandene Immobiliendokumente. Anschließend führen wir bei Ihnen vor Ort eine detaillierte Datenaufnahme durch, um den iSFP fachgerecht zu erstellen. Zentraler Bestandteil unseres Services ist ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir die einzelnen Maßnahmenpakete mit Ihnen besprechen und den Ablauf der geplanten Sanierung definieren.

Durch staatliche Förderung können Sie diese Kosten deutlich senken. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % der Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 650 Euro bei 1–2 Wohneinheiten. Bei 3 oder mehr Wohneinheiten sind es bis zu 850 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit 3 oder mehr Wohneinheiten kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu, wenn der Energieberater die Ergebnisse des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in der Eigentümerversammlung erläutert. (Stand September 2026)

Nach der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans entscheiden Sie, ob und wann Sie welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Wichtige Entscheidungsgrundlagen erfahren Sie im Beratungsgespräch. Gerne unterstützen wir Sie in jedem Schritt der Beantragung staatlicher Fördermittel im Rahmen unseres Förderservices.
Aktuell bietet ProEco Energieberatungen ausschließlich für Wohngebäude an. Wir arbeiten jedoch bereits daran, unser Angebot zu erweitern, sodass wir in naher Zukunft auch Energieberatungen für Nicht-Wohngebäude anbieten können.
Eine Energieberatung von ProEco kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratung im Rahmen einer energetischen Sanierung an selbstgenutzten Wohngebäuden erfolgt. Dazu zählt beispielsweise die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eine Beratung über förderfähige Maßnahmen.
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