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Die Beratung hat uns gezeigt, wo wir die größten Einsparpotenziale haben – das macht sich jetzt deutlich bei den Energiekosten bemerkbar.
Serkan Demir
Wir hätten nicht gedacht, dass kleine Maßnahmen so viel bewirken können – die Beratung hat sich wirklich gelohnt.
Kathrin Weber
Jetzt wissen wir endlich, wo wir anfangen müssen – und sehen die Ergebnisse direkt auf der nächsten Rechnung.
Christian Berthold

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) – zentrales Element der Energieberatung

Die Energieberater in Frechen analysieren den energetischen Zustand Ihres Hauses und zeigen erste Einsparpotenziale auf. Darauf aufbauend fasst der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) alle Ergebnisse strukturiert zusammen und übersetzt sie in konkrete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen. So erhalten Immobilienbesitzer:innen in Frechen eine verlässliche Grundlage, um ihre Sanierung Schritt für Schritt, förderfähig und langfristig umzusetzen.

Ihr Weg zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

So läuft der Prozess von der ersten Beratung bis zum fertigen Sanierungskonzept – transparent, verständlich und auf Ihr Zuhause abgestimmt.

Kartenausschnitt Standortseite | ProEco Rheinland

Welche regionalen Förderprogramme gibt es in Frechen?

Frechen hat zwei eigene Förderprogramme – und beide sind derzeit ausgeschöpft. Die Stadt weist auf ihrer Förderseite ausdrücklich darauf hin, dass die Haushaltsmittel für die Programme „Regenerative Energien“ und „Dachbegrünung“ bereits aufgebraucht sind. Inhaltlich ist das Programm „Regenerative Energien“ dennoch bemerkenswert, weil es weiter reicht als die meisten kommunalen Programme der Region: Bezuschusst werden die Errichtung von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sowie die Installation von Wärmepumpen, darüber hinaus kombinierte Wärme- und Stromerzeugungsanlagen, die keine fossilen Brennstoffe verwenden, etwa mit Holzpellets. Zwei Bedingungen sind entscheidend: Gefördert werden nur Photovoltaikanlagen ab fünf Kilowatt-Peak, und förderfähig sind ausschließlich Gebäude mit Baufertigstellung bis zum 31. Dezember 2021 – im Neubau sieht die Stadt Förderanreize nicht mehr als erforderlich an. Wichtig ist zudem das Kumulierungsverbot: Die Mittel aus „Regenerative Energien“ dürfen nicht mit Fördermitteln anderer Behörden und Institutionen kombiniert werden. Wer also die Bundesförderung nutzen will, muss sich entscheiden. Auf Kreisebene fördert der Rhein-Erft-Kreis mit der „Energieoffensive“ seit dem 22. November 2023 Solaranlagen und Ladeinfrastruktur an privaten Gebäuden; die Antragstellung erfolgt direkt beim Kreis. Wichtig für die Planung: Das Kreisprogramm ist jahresweise budgetiert und wird nach Ausschöpfung geschlossen. Für 2026 standen rund eine Million Euro bereit, die Antragstellung startete am 5. Januar 2026 und war nach etwa drei Monaten bereits geschlossen. Eine Kreisförderung für Dämmung oder Fenster besteht nicht. Stand dieses Beitrags: August 2026. Für eine bestmögliche Ausschöpfung der verfügbaren Förderung Ihrer energetischen Sanierung empfehlen wir Ihnen unseren Förderservice – unsere Energieeffizienz-Experten beraten Sie unabhängig.

Warum ist Energieberatung in Frechen besonders wichtig?

Frechen liegt am Westrand von Köln und hat seine Siedlungsstruktur aus zwei Kräften erhalten: der Rohstoffgewinnung – Quarzsand, Ton und Braunkohle – und dem Zuzug aus der Nachbarstadt. Der Wohnbestand besteht deshalb ganz überwiegend aus Gebäuden der 1950er bis 1990er Jahre: Werks- und Siedlungshäuser der Industrie sowie ausgedehnte Ein- und Zweifamilienhausgebiete in den Ortsteilen. Energetisch bedeutet das große Hüllflächen im Verhältnis zur Wohnfläche, ungedämmte oder schwach gedämmte Satteldächer, ungedämmte Kellerdecken und Fenster in zweiter Generation – und damit hohe, gut kalkulierbare Einsparpotenziale. Der Rahmen hat sich 2026 verschoben. Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat die Pflicht zu 65 Prozent erneuerbaren Energien bei neuen Heizungen und das Betriebsverbot für alte Heizkessel gestrichen; dafür benötigen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe, von zehn Prozent bis auf 60 Prozent im Jahr 2040. Gleichzeitig wird die Bundesförderung knapper: Ab Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus der Bundesförderung alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab 1. August 2028 vollständig. Für Frechen kommt eine formale Hürde hinzu, die über Geld entscheidet: Die städtische Förderung wird bei unvollständigen Anträgen abgelehnt, und die Kreisförderung war 2026 nach drei Monaten geschlossen. Wer hier Fördermittel einplant, braucht die Unterlagen früh und vollständig. Und wo das Dach ohnehin fällig ist, verlangt das Landesrecht bei umfassender Dachsanierung mindestens 30 Prozent der Netto-Dachfläche mit Photovoltaik. Eine unabhängige Energieberatung durch Energieeffizienz-Experten (EEE) legt die Reihenfolge fest; die Antragsunterlagen bereitet unser Förderservice vor. Die Stadt benennt die Verantwortlichkeiten selbst: Knapp 30 Prozent der lokalen Treibhausgase entstehen in Frechen durch private Haushalte, überwiegend bei der Bereitstellung von Strom und Wärme. Und sie beziffert das Potenzial: Frechen hat rund 1.500 Sonnenstunden im Jahr.

Was zeichnet den Gebäudebestand in Frechen aus?

Frechens Gebäudebestand ist von der Rohstoff- und Keramikgeschichte der Stadt geprägt. Jahrhundertelang wurden hier Ton und Quarzsand gewonnen und verarbeitet – Frechen war ein Zentrum der Steinzeugherstellung –, später kam die Braunkohle hinzu. Aus dieser Zeit stammen Werks- und Arbeitersiedlungen mit gleichförmigen Ziegel- und Putzbauten, kleinen Grundrissen und schlichten Fassaden; sie eignen sich gut für übertragbare Sanierungskonzepte, weil Bauweise und Bauteilaufbau innerhalb einer Siedlung meist identisch sind. In den alten Ortskernen von Bachem, Buschbell, Habbelrath, Grefrath und Königsdorf finden sich rheinische Backsteinbauten, Fachwerk und landwirtschaftliche Hofanlagen, teils denkmalgeschützt – massive Wände, kleine Fensteröffnungen, bei denen eine Außendämmung häufig ausgeschlossen ist. Den größten Flächenanteil stellen die Eigenheimgebiete der 1950er bis 1990er Jahre, die durch die Nähe zu Köln entstanden sind: freistehende Häuser, Doppelhäuser und Reihenhauszeilen mit Satteldach, Vollkeller und oft nachträglich ausgebautem Dachgeschoss. Dazwischen liegen Geschosswohnungsbauten der 1960er und 1970er Jahre sowie jüngere Neubaugebiete an den Ortsrändern. Charakteristisch für die westlichen Lagen ist die Nähe zum bewaldeten Villehöhenzug mit größeren Grundstücken – was Erdwärme und Flächenkollektoren technisch häufiger möglich macht als in dichter Bebauung.

Finanzielle Vorteile mit dem iSFP

Auf viele Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie mit einem gültigen Sanierungsfahrplan den sogenannten iSFP-Bonus. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 verdoppeln sich die förderfähigen Kosten weiterhin von maximal €30.000 auf €60.000, der zusätzliche 5 % Förderungszuschlag greift jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von €30.000 und wird nur auf den darüberliegenden Betrag berechnet.*
Förderinstitut
Förderung ohne Sanierungsfahrplan (iSFP)
Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
BAFA
15 % der maximal förderfähigen Kosten von €30.000, bis zu €4.500
15 % auf €60.000 (€9.000) + 5 % Bonus auf den Anteil über €30.000 (bis €1.500) = bis zu €10.500
Ohne iSFP:
Mit iSFP:
Förderung:
Gebäudehülle: Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch von Türen und Fenstern
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Anlagentechnik:Tätigkeiten wie der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen und die Installation digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Heizungsoptimierung: Schritte wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen zur Optimierung der Heizung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
*Der 5 %-Bonus wird nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von €30.000 berechnet (gültig für Anträge ab 21.07.2026). Bei mehr als einer Wohneinheit sind höhere Förderungssummen möglich. Quelle: BAFA-Förderrichtlinien BEG Einzelmaßnahmen, veröffentlicht 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.

Energieberatung in 2 Minuten erklärt

Jede Immobilie ist anders – deshalb beginnt gute Energieberatung immer mit Zuhören und einem klaren Plan.

Das heißt für uns: Orientierung schaffen, Einsparpotenziale erkennen und gezielt umsetzen.

Timo Schulze
Energie-Effizienzberater der ProEco Rheinland

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Ihre Fragen,
unsere Antworten

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan, der in Maßnahmenpaketen aufzeigt, wie Sie Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Die Umsetzung der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei förderfähigen Maßnahmen an der thermischen Hülle mit zusätzlichen 5% bezuschusst und die förderfähige Investitionssumme ist doppelt so hoch wie ohne iSFP (Stand Oktober 2024).

Nach Ihrer Unterschrift des iSFP-Serviceauftrags erfragen wir von Ihnen bereits vorhandene Immobiliendokumente. Anschließend führen wir bei Ihnen vor Ort eine detaillierte Datenaufnahme durch, um den iSFP fachgerecht zu erstellen. Zentraler Bestandteil unseres Services ist ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir die einzelnen Maßnahmenpakete mit Ihnen besprechen und den Ablauf der geplanten Sanierung definieren.

Durch staatliche Förderung können Sie diese Kosten deutlich senken. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % der Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 650 Euro bei 1–2 Wohneinheiten. Bei 3 oder mehr Wohneinheiten sind es bis zu 850 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit 3 oder mehr Wohneinheiten kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu, wenn der Energieberater die Ergebnisse des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in der Eigentümerversammlung erläutert. (Stand September 2026)

Nach der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans entscheiden Sie, ob und wann Sie welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Wichtige Entscheidungsgrundlagen erfahren Sie im Beratungsgespräch. Gerne unterstützen wir Sie in jedem Schritt der Beantragung staatlicher Fördermittel im Rahmen unseres Förderservices.
Aktuell bietet ProEco Energieberatungen ausschließlich für Wohngebäude an. Wir arbeiten jedoch bereits daran, unser Angebot zu erweitern, sodass wir in naher Zukunft auch Energieberatungen für Nicht-Wohngebäude anbieten können.
Eine Energieberatung von ProEco kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratung im Rahmen einer energetischen Sanierung an selbstgenutzten Wohngebäuden erfolgt. Dazu zählt beispielsweise die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eine Beratung über förderfähige Maßnahmen.
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