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Die Beratung hat uns gezeigt, wo wir die größten Einsparpotenziale haben – das macht sich jetzt deutlich bei den Energiekosten bemerkbar.
Serkan Demir
Wir hätten nicht gedacht, dass kleine Maßnahmen so viel bewirken können – die Beratung hat sich wirklich gelohnt.
Kathrin Weber
Jetzt wissen wir endlich, wo wir anfangen müssen – und sehen die Ergebnisse direkt auf der nächsten Rechnung.
Christian Berthold

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) – zentrales Element der Energieberatung

Die Energieberater in Erkrath analysieren den energetischen Zustand Ihres Hauses und zeigen erste Einsparpotenziale auf. Darauf aufbauend fasst der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) alle Ergebnisse strukturiert zusammen und übersetzt sie in konkrete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen. So erhalten Immobilienbesitzer:innen in Erkrath eine verlässliche Grundlage, um ihre Sanierung Schritt für Schritt, förderfähig und langfristig umzusetzen.

Ihr Weg zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

So läuft der Prozess von der ersten Beratung bis zum fertigen Sanierungskonzept – transparent, verständlich und auf Ihr Zuhause abgestimmt.

Kartenausschnitt Standortseite | ProEco Rheinland

Welche regionalen Förderprogramme gibt es in Erkrath?

Erkrath fördert kommunal die Dach- und Fassadenbegrünung. Der Antrag läuft über ein Formular an den Fachbereich Umweltschutz und Klimaschutz oder direkt online über das städtische Serviceportal. Interessanter als der Zuschuss selbst ist ein dauerhafter Effekt, den Erkrath in seiner Gebührensatzung verankert hat: Seit Juli 2021 werden lückenlos begrünte Dachflächen auf Antrag bei der Bemessung der Niederschlagswassergebühr nur mit der Hälfte der von ihnen überbauten Grundstücksfläche angesetzt – und das gilt ausdrücklich gleichermaßen für begrünte Bestandsdächer und für erstmalig begrünte Dachflächen. Wer also ein bereits begrüntes Dach hat und den Antrag nie gestellt hat, zahlt möglicherweise seit Jahren zu viel. Diese Halbierung wirkt jedes Jahr und ist damit wirtschaftlich oft relevanter als eine einmalige Förderung. Hinzu kommt eine zweite lokale Quelle: Die Stadtwerke Erkrath fördern die solare Energieerzeugung zusätzlich zu den staatlichen EEG-Vergütungssätzen über ein eigenes Photovoltaik-Programm; die jeweils aktuellen Konditionen veröffentlichen die Stadtwerke selbst. Ein kommunales Programm für Dämmung, Fenster oder Heizungstausch besteht darüber hinaus nicht – dafür tragen die Bundesförderung für effiziente Gebäude und die Förderdarlehen der NRW.BANK, die über die Hausbank oder Sparkasse beantragt werden. Im Kreis Mettmann besteht für private Sanierungsvorhaben keine eigene Kreisförderung. Stand dieses Beitrags: August 2026. Für eine bestmögliche Ausschöpfung der verfügbaren Förderung Ihrer energetischen Sanierung empfehlen wir Ihnen unseren Förderservice – unsere Energieeffizienz-Experten beraten Sie unabhängig.

Warum ist Energieberatung in Erkrath besonders wichtig?

Erkrath hat in seinem integrierten Klimaschutzkonzept einen Wert ermittelt, der die Prioritäten klar setzt: Rund 35 Prozent der gesamten CO2-Emissionen der Stadt entstehen durch die Wärmebereitstellung. Deshalb hat Erkrath dem Handlungsfeld Wärme ein eigenes Teilkonzept „Integrierte Wärmenutzung“ gewidmet. Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet das: Heizung und Gebäudehülle sind nicht ein Thema unter vielen, sondern der größte einzelne Hebel vor Ort. Der Erkrather Bestand macht die Aufgabe zweigeteilt. In den gewachsenen Ortslagen steht ältere, teils denkmalgeschützte Substanz, bei der eine Außendämmung meist ausgeschlossen ist. In Hochdahl dagegen dominieren Gebäude der 1960er und 1970er Jahre aus der Zeit der planmäßigen Stadterweiterung – gleichförmig gebaut, mit großen Hüllflächen und ohne relevante Dämmung, weil sie vor der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 entstanden sind. Dort ist der Einspareffekt am größten und die Planung am besten übertragbar. Der gesetzliche Rahmen hat sich 2026 gedreht: Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat die 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen und das Betriebsverbot für alte Kessel gestrichen. Der Druck kommt über die Betriebskosten – neu eingebaute Gas- und Ölheizungen benötigen ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe – und über die Förderdegression: Ab Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus der Bundesförderung alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab 1. August 2028 vollständig. Wird das Dach umfassend saniert, verlangt das Landesrecht mindestens 30 Prozent der Netto-Dachfläche mit Photovoltaik – und weil Erkrath begrünte Dächer dauerhaft bei der Niederschlagswassergebühr entlastet, lohnt es sich, Dämmung, Solaranlage und Begrünung in einem Zug zu planen. Eine unabhängige Energieberatung durch Energieeffizienz-Experten (EEE) bringt das zusammen.

Was zeichnet den Gebäudebestand in Erkrath aus?

Erkraths Gebäudebestand besteht aus zwei sehr unterschiedlichen Hälften. Alt-Erkrath im Tal der Düssel ist ein gewachsener Ort mit kleinteiliger Bebauung: Fachwerk, rheinischer Backstein und ehemalige Hofstellen, teils denkmalgeschützt oder in Ensembleschutzbereichen – massive Wände, kleine Fensteröffnungen, bei denen eine Außendämmung in der Regel ausgeschlossen ist und Innendämmung mit sorgfältiger Detailplanung an ihre Stelle tritt. Hochdahl dagegen ist eine planmäßig entwickelte Stadterweiterung der 1960er und 1970er Jahre: Reihenhauszeilen, Geschosswohnungsbau und Punkthäuser mit Flachdächern oder flach geneigten Dächern, schlichten Putz- und Sichtbetonfassaden, ungedämmten Kellerdecken und einfachen Fensterstandards. Diese Gleichförmigkeit ist bei der Sanierung ein Vorteil – Bauweise und Bauteilaufbau wiederholen sich, sodass sich Konzepte und Kostenschätzungen übertragen lassen, und die großen Flachdachflächen eignen sich für Photovoltaik und Begrünung. In Unterfeldhaus und an den Siedlungsrändern kommen Ein- und Zweifamilienhäuser der 1970er bis 1990er Jahre hinzu. Landschaftlich prägend ist die Lage am Neandertal mit seinen Hanglagen und Waldrändern – baulich bedeutet das Souterrainräume, erdberührte Bauteile und teilweise Verschattung, was Feuchteschutz und die Standortwahl für Solaranlagen zu eigenen Planungsfragen macht.

Finanzielle Vorteile mit dem iSFP

Auf viele Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie mit einem gültigen Sanierungsfahrplan den sogenannten iSFP-Bonus. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 verdoppeln sich die förderfähigen Kosten weiterhin von maximal €30.000 auf €60.000, der zusätzliche 5 % Förderungszuschlag greift jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von €30.000 und wird nur auf den darüberliegenden Betrag berechnet.*
Förderinstitut
Förderung ohne Sanierungsfahrplan (iSFP)
Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
BAFA
15 % der maximal förderfähigen Kosten von €30.000, bis zu €4.500
15 % auf €60.000 (€9.000) + 5 % Bonus auf den Anteil über €30.000 (bis €1.500) = bis zu €10.500
Ohne iSFP:
Mit iSFP:
Förderung:
Gebäudehülle: Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch von Türen und Fenstern
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Anlagentechnik:Tätigkeiten wie der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen und die Installation digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Heizungsoptimierung: Schritte wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen zur Optimierung der Heizung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
*Der 5 %-Bonus wird nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von €30.000 berechnet (gültig für Anträge ab 21.07.2026). Bei mehr als einer Wohneinheit sind höhere Förderungssummen möglich. Quelle: BAFA-Förderrichtlinien BEG Einzelmaßnahmen, veröffentlicht 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.

Energieberatung in 2 Minuten erklärt

Jede Immobilie ist anders – deshalb beginnt gute Energieberatung immer mit Zuhören und einem klaren Plan.

Das heißt für uns: Orientierung schaffen, Einsparpotenziale erkennen und gezielt umsetzen.

Timo Schulze
Energie-Effizienzberater der ProEco Rheinland

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Ihre Fragen,
unsere Antworten

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan, der in Maßnahmenpaketen aufzeigt, wie Sie Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Die Umsetzung der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei förderfähigen Maßnahmen an der thermischen Hülle mit zusätzlichen 5% bezuschusst und die förderfähige Investitionssumme ist doppelt so hoch wie ohne iSFP (Stand Oktober 2024).

Nach Ihrer Unterschrift des iSFP-Serviceauftrags erfragen wir von Ihnen bereits vorhandene Immobiliendokumente. Anschließend führen wir bei Ihnen vor Ort eine detaillierte Datenaufnahme durch, um den iSFP fachgerecht zu erstellen. Zentraler Bestandteil unseres Services ist ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir die einzelnen Maßnahmenpakete mit Ihnen besprechen und den Ablauf der geplanten Sanierung definieren.

Durch staatliche Förderung können Sie diese Kosten deutlich senken. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % der Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 650 Euro bei 1–2 Wohneinheiten. Bei 3 oder mehr Wohneinheiten sind es bis zu 850 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit 3 oder mehr Wohneinheiten kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu, wenn der Energieberater die Ergebnisse des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in der Eigentümerversammlung erläutert. (Stand September 2026)

Nach der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans entscheiden Sie, ob und wann Sie welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Wichtige Entscheidungsgrundlagen erfahren Sie im Beratungsgespräch. Gerne unterstützen wir Sie in jedem Schritt der Beantragung staatlicher Fördermittel im Rahmen unseres Förderservices.
Aktuell bietet ProEco Energieberatungen ausschließlich für Wohngebäude an. Wir arbeiten jedoch bereits daran, unser Angebot zu erweitern, sodass wir in naher Zukunft auch Energieberatungen für Nicht-Wohngebäude anbieten können.
Eine Energieberatung von ProEco kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratung im Rahmen einer energetischen Sanierung an selbstgenutzten Wohngebäuden erfolgt. Dazu zählt beispielsweise die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eine Beratung über förderfähige Maßnahmen.
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