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Die Beratung hat uns gezeigt, wo wir die größten Einsparpotenziale haben – das macht sich jetzt deutlich bei den Energiekosten bemerkbar.
Serkan Demir
Wir hätten nicht gedacht, dass kleine Maßnahmen so viel bewirken können – die Beratung hat sich wirklich gelohnt.
Kathrin Weber
Jetzt wissen wir endlich, wo wir anfangen müssen – und sehen die Ergebnisse direkt auf der nächsten Rechnung.
Christian Berthold

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) – zentrales Element der Energieberatung

Die Energieberater in Erftstadt analysieren den energetischen Zustand Ihres Hauses und zeigen erste Einsparpotenziale auf. Darauf aufbauend fasst der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) alle Ergebnisse strukturiert zusammen und übersetzt sie in konkrete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen. So erhalten Immobilienbesitzer:innen in Erftstadt eine verlässliche Grundlage, um ihre Sanierung Schritt für Schritt, förderfähig und langfristig umzusetzen.

Ihr Weg zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

So läuft der Prozess von der ersten Beratung bis zum fertigen Sanierungskonzept – transparent, verständlich und auf Ihr Zuhause abgestimmt.

Kartenausschnitt Standortseite | ProEco Rheinland

Welche regionalen Förderprogramme gibt es in Erftstadt?

Ein eigenes städtisches Zuschussprogramm für die energetische Sanierung privater Wohngebäude weist Erftstadt derzeit nicht aus. In Vorbereitung ist allerdings ein gebietsbezogenes Instrument: Im Rahmen des Masterplans Lechenich ist ein Hof- und Fassadenprogramm mit Schwerpunkt auf Begrünung und farblich abgestimmter Gestaltung vorgesehen. Vorgesehen heißt noch nicht abrufbar – wer im Ortskern von Lechenich ein Gebäude besitzt, sollte den Stand vor größeren Maßnahmen erfragen, weil solche Programme regelmäßig verlangen, dass die Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Auf Kreisebene besteht die „Energieoffensive Rhein-Erft“, allerdings als Jahresfenster: Für 2026 standen rund 1 Million Euro bereit, die Antragstellung startete am 5. Januar 2026 und wurde nach etwa drei Monaten und rund 1.100 Anträgen wieder geschlossen. Die tragende Ebene ist damit der Bund. Ein Punkt, der in Erftstadt besondere Bedeutung hat: Das Förderdarlehen NRW.BANK.Gebäudesanierung deckt ausdrücklich auch die Instandsetzung unwetter- und hochwasserbedingter Schäden ab – zinsgünstig, mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent und ohne Einkommensgrenzen, beantragt über die Hausbank oder Sparkasse. Wo eine Instandsetzung ohnehin ansteht, lohnt es sich, sie mit der energetischen Verbesserung zu verbinden, statt zweimal zu bauen. Stand dieses Beitrags: August 2026. Für eine bestmögliche Ausschöpfung der verfügbaren Förderung Ihrer energetischen Sanierung empfehlen wir Ihnen unseren Förderservice – unsere Energieeffizienz-Experten beraten Sie unabhängig.

Warum ist Energieberatung in Erftstadt besonders wichtig?

Erftstadt hat einen Kommunalen Wärmeplan in Auftrag gegeben, und die Stadt beschreibt dessen Zweck sehr praxisnah: Ziel sei es, der Bürgerschaft sowie den Unternehmen und Netzbetreibenden vor Ort eine Orientierung zu möglichen Technologieoptionen für die Zukunft zu bieten. Genau diese Orientierung ist der Ausgangspunkt einer sinnvollen Sanierungsplanung – denn die Frage, ob am eigenen Standort eher Wärmepumpe, Netzanschluss oder eine Hybridlösung trägt, entscheidet die Reihenfolge aller weiteren Maßnahmen. Der Erftstädter Bestand ist dafür typisch für das Kölner Umland: viele Ein- und Zweifamilienhäuser der 1960er bis 1990er Jahre mit großen Hüllflächen, Satteldächern und Vollkellern, dazu ältere Ortskerne mit massiver Bausubstanz. In den jüngeren Eigenheimen ist der Hebel besonders groß: Sie sind meist noch nie umfassend saniert worden, und Dämmung der obersten Geschossdecke, Kellerdecke und Fenstertausch wirken dort unmittelbar. Der gesetzliche Rahmen hat sich 2026 gedreht: Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat die 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen und das Betriebsverbot für alte Kessel gestrichen. Der Druck kommt jetzt über die Betriebskosten – neu eingebaute Gas- und Ölheizungen brauchen ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe. Und die Bundesförderung wird knapper: Ab Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab 1. August 2028 vollständig. Wird das Dach umfassend saniert, verlangt das Landesrecht mindestens 30 Prozent der Netto-Dachfläche mit Photovoltaik. Eine unabhängige Energieberatung durch Energieeffizienz-Experten (EEE) verbindet Wärmeplan, Bausubstanz und Förderfenster zu einer belastbaren Reihenfolge.

Was zeichnet den Gebäudebestand in Erftstadt aus?

Erftstadt ist 1969 aus einer Reihe eigenständiger Gemeinden gebildet worden, und der Gebäudebestand ist deshalb betont kleinteilig – eine Stadt aus vielen Dörfern statt eines gewachsenen Zentrums. Historischer Schwerpunkt ist Lechenich mit seinem geschlossenen Ortskern, dem historischen Rathaus und Resten der mittelalterlichen Stadtbefestigung; dort und in den umliegenden Dörfern prägen rheinische Backsteinbauten, Fachwerk und landwirtschaftliche Hofanlagen das Bild, vielfach denkmalgeschützt oder in Ensembleschutzbereichen. Solche Gebäude haben massive Wände und kleine Fensteröffnungen; eine Außendämmung ist meist ausgeschlossen, sodass Innendämmung, Kastenfenstersanierung und die Detailausführung an Anschlüssen über den Erfolg entscheiden. Hinzu kommen Guts- und Schlossanlagen im Umland, die als Ensembles den Charakter ganzer Ortslagen bestimmen. Den größten Flächenanteil stellen jedoch die Wohngebiete, die durch den Zuzug aus Köln und Bonn entstanden sind: Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhauszeilen der 1960er bis 1990er Jahre mit Satteldach, Vollkeller und häufig ausgebautem Dachgeschoss, dazu vereinzelt Geschosswohnungsbau der Wachstumsjahrzehnte. Ergänzt wird der Bestand durch jüngere Neubaugebiete an den Ortsrändern. Charakteristisch ist die ländliche Umgebung mit großen Grundstücken – Erdwärme und Flächenkollektoren sind hier technisch häufiger möglich als in dichter Bebauung.

Finanzielle Vorteile mit dem iSFP

Auf viele Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie mit einem gültigen Sanierungsfahrplan den sogenannten iSFP-Bonus. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 verdoppeln sich die förderfähigen Kosten weiterhin von maximal €30.000 auf €60.000, der zusätzliche 5 % Förderungszuschlag greift jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von €30.000 und wird nur auf den darüberliegenden Betrag berechnet.*
Förderinstitut
Förderung ohne Sanierungsfahrplan (iSFP)
Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
BAFA
15 % der maximal förderfähigen Kosten von €30.000, bis zu €4.500
15 % auf €60.000 (€9.000) + 5 % Bonus auf den Anteil über €30.000 (bis €1.500) = bis zu €10.500
Ohne iSFP:
Mit iSFP:
Förderung:
Gebäudehülle: Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch von Türen und Fenstern
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Anlagentechnik:Tätigkeiten wie der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen und die Installation digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Heizungsoptimierung: Schritte wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen zur Optimierung der Heizung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
*Der 5 %-Bonus wird nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von €30.000 berechnet (gültig für Anträge ab 21.07.2026). Bei mehr als einer Wohneinheit sind höhere Förderungssummen möglich. Quelle: BAFA-Förderrichtlinien BEG Einzelmaßnahmen, veröffentlicht 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.

Energieberatung in 2 Minuten erklärt

Jede Immobilie ist anders – deshalb beginnt gute Energieberatung immer mit Zuhören und einem klaren Plan.

Das heißt für uns: Orientierung schaffen, Einsparpotenziale erkennen und gezielt umsetzen.

Timo Schulze
Energie-Effizienzberater der ProEco Rheinland

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Ihre Fragen,
unsere Antworten

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan, der in Maßnahmenpaketen aufzeigt, wie Sie Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Die Umsetzung der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei förderfähigen Maßnahmen an der thermischen Hülle mit zusätzlichen 5% bezuschusst und die förderfähige Investitionssumme ist doppelt so hoch wie ohne iSFP (Stand Oktober 2024).

Nach Ihrer Unterschrift des iSFP-Serviceauftrags erfragen wir von Ihnen bereits vorhandene Immobiliendokumente. Anschließend führen wir bei Ihnen vor Ort eine detaillierte Datenaufnahme durch, um den iSFP fachgerecht zu erstellen. Zentraler Bestandteil unseres Services ist ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir die einzelnen Maßnahmenpakete mit Ihnen besprechen und den Ablauf der geplanten Sanierung definieren.

Durch staatliche Förderung können Sie diese Kosten deutlich senken. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % der Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 650 Euro bei 1–2 Wohneinheiten. Bei 3 oder mehr Wohneinheiten sind es bis zu 850 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit 3 oder mehr Wohneinheiten kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu, wenn der Energieberater die Ergebnisse des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in der Eigentümerversammlung erläutert. (Stand September 2026)

Nach der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans entscheiden Sie, ob und wann Sie welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Wichtige Entscheidungsgrundlagen erfahren Sie im Beratungsgespräch. Gerne unterstützen wir Sie in jedem Schritt der Beantragung staatlicher Fördermittel im Rahmen unseres Förderservices.
Aktuell bietet ProEco Energieberatungen ausschließlich für Wohngebäude an. Wir arbeiten jedoch bereits daran, unser Angebot zu erweitern, sodass wir in naher Zukunft auch Energieberatungen für Nicht-Wohngebäude anbieten können.
Eine Energieberatung von ProEco kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratung im Rahmen einer energetischen Sanierung an selbstgenutzten Wohngebäuden erfolgt. Dazu zählt beispielsweise die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eine Beratung über förderfähige Maßnahmen.
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