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Die Beratung hat uns gezeigt, wo wir die größten Einsparpotenziale haben – das macht sich jetzt deutlich bei den Energiekosten bemerkbar.
Serkan Demir
Wir hätten nicht gedacht, dass kleine Maßnahmen so viel bewirken können – die Beratung hat sich wirklich gelohnt.
Kathrin Weber
Jetzt wissen wir endlich, wo wir anfangen müssen – und sehen die Ergebnisse direkt auf der nächsten Rechnung.
Christian Berthold

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) – zentrales Element der Energieberatung

Die Energieberater in Dormagen analysieren den energetischen Zustand Ihres Hauses und zeigen erste Einsparpotenziale auf. Darauf aufbauend fasst der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) alle Ergebnisse strukturiert zusammen und übersetzt sie in konkrete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen. So erhalten Immobilienbesitzer:innen in Dormagen eine verlässliche Grundlage, um ihre Sanierung Schritt für Schritt, förderfähig und langfristig umzusetzen.

Ihr Weg zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

So läuft der Prozess von der ersten Beratung bis zum fertigen Sanierungskonzept – transparent, verständlich und auf Ihr Zuhause abgestimmt.

Kartenausschnitt Standortseite | ProEco Rheinland

Welche regionalen Förderprogramme gibt es in Dormagen?

Dormagen gehört zu den Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss, die ein eigenes kommunales Förderprogramm aufgelegt haben: „Klimafreundliches Dormagen“ bezuschusst Photovoltaikanlagen sowie Dach- und Fassadenbegrünung. Dokumentiert sind ein Gesamttopf von 50.000 Euro, aufgeteilt in je 25.000 Euro für Photovoltaik und für Begrünung, sowie die Grundregel, dass maximal 50 Prozent der Gesamtkosten einer Maßnahme gefördert werden; für größere Photovoltaikanlagen war ein Satz von 5 Prozent der anrechenbaren Brutto-Investitionskosten ausgewiesen. Entscheidend für die Planung ist die Erfahrung mit diesem Programm: Der Photovoltaik-Topf war mehrfach vorzeitig ausschöpft – nach rund 75 bewilligten Anträgen meldete die Stadt, dass keine weiteren PV-Anträge gestellt werden können, während für Dach- und Fassadenbegrünung weiterhin Anträge möglich waren. Wer Photovoltaik plant, sollte den Programmstart eines Haushaltsjahres also gezielt abwarten und früh beantragen; die konkreten Sätze und der Topfstand des laufenden Jahres sind vor der Beauftragung bei der Stadt zu erfragen. Auf Kreisebene förderte der Rhein-Kreis Neuss steckerfertige Photovoltaikanlagen bis 800 Watt mit 100 Euro, mit Wohnberechtigungsschein 300 Euro; dieses Programm hat der Kreis als ausgeschöpft gemeldet – das Budget von 100.000 Euro war aufgebraucht, 966 von 1.023 Anträgen wurden genehmigt. Der Kreis hat am 30. April 2025 selbst mitgeteilt, dass das Budget ausgeschöpft ist und keine neuen Anträge mehr angenommen werden. Eine Kreisförderung für Gebäudehülle oder Heizungstausch besteht nicht. Kostenlos nutzbar ist das städtische Solar- und Gründachpotenzialkataster. Stand dieses Beitrags: August 2026. Für eine bestmögliche Ausschöpfung der verfügbaren Förderung Ihrer energetischen Sanierung empfehlen wir Ihnen unseren Förderservice – unsere Energieeffizienz-Experten beraten Sie unabhängig.

Warum ist Energieberatung in Dormagen besonders wichtig?

Dormagen hat sein Potenzial rechnen lassen, und die Zahlen sind bemerkenswert: Nach den Abschätzungen des städtischen Klimaschutzkonzepts liegt auf den Dächern der Stadt ein Photovoltaik-Potenzial von rund 225.000 Megawattstunden Strom pro Jahr, dazu ein theoretisches Solarthermie-Potenzial von 338.000 Megawattstunden Wärme – wobei das Konzept selbst darauf hinweist, dass für die Wärme die Möglichkeiten zur Langzeitspeicherung fehlen. Genau das ist der entscheidende Punkt: Strom vom Dach ist technisch einfach, Wärme ist die schwierigere Hälfte. Als geeignet gelten bebaute, unverschattete und nach Süden orientierte Dachflächen; Freiflächen sieht die Stadt wegen der Konkurrenz zur Agrarproduktion kritisch, Ausnahmen sind Deponie- und Brachflächen. Für Eigentümer bedeutet das: Das eigene Dach ist in Dormagen die zentrale Ressource, und ob es taugt, entscheidet die Verschattung, die Ausrichtung und die Statik – das städtische Kataster gibt eine erste Orientierung, es beruht allerdings auf Laserscandaten von 2008 und ersetzt keine Aufnahme vor Ort. Hinzu kommt die Förderdynamik: Der städtische Photovoltaik-Topf war in der Vergangenheit mehrfach vorzeitig ausschöpft, und der Klimageschwindigkeitsbonus der Bundesförderung sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab 1. August 2028 vollständig. Der Zwang ist entfallen – das Gebäudemodernisierungsgesetz hat die 65-Prozent-Vorgabe und das Betriebsverbot für alte Kessel gestrichen –, dafür brauchen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe. Eine unabhängige Energieberatung durch Energieeffizienz-Experten (EEE) verbindet Dachpotenzial, Wärmefrage und Antragsfenster zu einer Reihenfolge, die auch in zehn Jahren noch trägt.

Was zeichnet den Gebäudebestand in Dormagen aus?

Dormagen ist eine flächengroße, ausgesprochen polyzentrische Stadt am linken Rheinufer: Zum Stadtgebiet gehören zahlreiche eigenständige Ortsteile – unter anderem Dormagen-Mitte, Hackenbroich, Horrem, Nievenheim, Delhoven, Delrath und Gohr. Historisch herausragend ist die ehemalige Zollfeste Zons am Rhein mit ihrem erhaltenen Befestigungsring und dichter, kleinteiliger Altbausubstanz; ebenso prägend ist die Klosteranlage Knechtsteden. In solchen Lagen bestimmen Denkmal- und Ensembleschutz, was an Fassade, Fenstern und Dach verändert werden darf – häufig führt der Weg dort über Innendämmung, Fensterinstandsetzung und sorgfältiges Detail statt über ein Vollwärmedämmsystem. In den ländlich geprägten Ortsteilen dominieren ältere Massivbauten aus rheinischem Backstein, Bruchstein und Fachwerk sowie ehemalige Hofanlagen mit Scheunen, die vielfach zu Wohnraum umgenutzt wurden – mit den typischen Folgen großer Hüllflächen und erdberührter, ungedämmter Bauteile. Der zweite Strang ist industriell: Der Chemiestandort am Rhein hat Werks- und Arbeitersiedlungen hervorgebracht, gleichförmige Ziegelzeilen und Doppelhäuser mit kleinen Grundrissen, deren Baugleichheit Sanierungskonzepte gut übertragbar macht. Den Flächenschwerpunkt bilden die Eigenheimgebiete der 1950er bis 1970er Jahre mit Vollkeller, kompakten Grundrissen und oft nachträglich ausgebautem Dachgeschoss sowie die Erweiterungen der 1980er und 1990er Jahre. Ergänzt wird der Bestand durch jüngere Quartiere, die bereits mit Dachbegrünung, Photovoltaik und Wärmepumpe geplant werden.

Finanzielle Vorteile mit dem iSFP

Auf viele Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie mit einem gültigen Sanierungsfahrplan den sogenannten iSFP-Bonus. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 verdoppeln sich die förderfähigen Kosten weiterhin von maximal €30.000 auf €60.000, der zusätzliche 5 % Förderungszuschlag greift jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von €30.000 und wird nur auf den darüberliegenden Betrag berechnet.*
Förderinstitut
Förderung ohne Sanierungsfahrplan (iSFP)
Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
BAFA
15 % der maximal förderfähigen Kosten von €30.000, bis zu €4.500
15 % auf €60.000 (€9.000) + 5 % Bonus auf den Anteil über €30.000 (bis €1.500) = bis zu €10.500
Ohne iSFP:
Mit iSFP:
Förderung:
Gebäudehülle: Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch von Türen und Fenstern
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Anlagentechnik:Tätigkeiten wie der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen und die Installation digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Heizungsoptimierung: Schritte wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen zur Optimierung der Heizung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
*Der 5 %-Bonus wird nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von €30.000 berechnet (gültig für Anträge ab 21.07.2026). Bei mehr als einer Wohneinheit sind höhere Förderungssummen möglich. Quelle: BAFA-Förderrichtlinien BEG Einzelmaßnahmen, veröffentlicht 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.

Energieberatung in 2 Minuten erklärt

Jede Immobilie ist anders – deshalb beginnt gute Energieberatung immer mit Zuhören und einem klaren Plan.

Das heißt für uns: Orientierung schaffen, Einsparpotenziale erkennen und gezielt umsetzen.

Timo Schulze
Energie-Effizienzberater der ProEco Rheinland

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Ihre Fragen,
unsere Antworten

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan, der in Maßnahmenpaketen aufzeigt, wie Sie Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Die Umsetzung der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei förderfähigen Maßnahmen an der thermischen Hülle mit zusätzlichen 5% bezuschusst und die förderfähige Investitionssumme ist doppelt so hoch wie ohne iSFP (Stand Oktober 2024).

Nach Ihrer Unterschrift des iSFP-Serviceauftrags erfragen wir von Ihnen bereits vorhandene Immobiliendokumente. Anschließend führen wir bei Ihnen vor Ort eine detaillierte Datenaufnahme durch, um den iSFP fachgerecht zu erstellen. Zentraler Bestandteil unseres Services ist ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir die einzelnen Maßnahmenpakete mit Ihnen besprechen und den Ablauf der geplanten Sanierung definieren.

Durch staatliche Förderung können Sie diese Kosten deutlich senken. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % der Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 650 Euro bei 1–2 Wohneinheiten. Bei 3 oder mehr Wohneinheiten sind es bis zu 850 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit 3 oder mehr Wohneinheiten kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu, wenn der Energieberater die Ergebnisse des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in der Eigentümerversammlung erläutert. (Stand September 2026)

Nach der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans entscheiden Sie, ob und wann Sie welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Wichtige Entscheidungsgrundlagen erfahren Sie im Beratungsgespräch. Gerne unterstützen wir Sie in jedem Schritt der Beantragung staatlicher Fördermittel im Rahmen unseres Förderservices.
Aktuell bietet ProEco Energieberatungen ausschließlich für Wohngebäude an. Wir arbeiten jedoch bereits daran, unser Angebot zu erweitern, sodass wir in naher Zukunft auch Energieberatungen für Nicht-Wohngebäude anbieten können.
Eine Energieberatung von ProEco kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratung im Rahmen einer energetischen Sanierung an selbstgenutzten Wohngebäuden erfolgt. Dazu zählt beispielsweise die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eine Beratung über förderfähige Maßnahmen.
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