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Die Beratung hat uns gezeigt, wo wir die größten Einsparpotenziale haben – das macht sich jetzt deutlich bei den Energiekosten bemerkbar.
Serkan Demir
Wir hätten nicht gedacht, dass kleine Maßnahmen so viel bewirken können – die Beratung hat sich wirklich gelohnt.
Kathrin Weber
Jetzt wissen wir endlich, wo wir anfangen müssen – und sehen die Ergebnisse direkt auf der nächsten Rechnung.
Christian Berthold

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) – zentrales Element der Energieberatung

Die Energieberater in Brühl analysieren den energetischen Zustand Ihres Hauses und zeigen erste Einsparpotenziale auf. Darauf aufbauend fasst der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) alle Ergebnisse strukturiert zusammen und übersetzt sie in konkrete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen. So erhalten Immobilienbesitzer:innen in Brühl eine verlässliche Grundlage, um ihre Sanierung Schritt für Schritt, förderfähig und langfristig umzusetzen.

Ihr Weg zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

So läuft der Prozess von der ersten Beratung bis zum fertigen Sanierungskonzept – transparent, verständlich und auf Ihr Zuhause abgestimmt.

Kartenausschnitt Standortseite | ProEco Rheinland

Welche regionalen Förderprogramme gibt es in Brühl?

Brühl hat seine kommunale Förderung konsequent auf Klimaanpassung ausgerichtet und unter der Marke „BRÜHL BUNT“ gebündelt – mit klaren, nachprüfbaren Konditionen. Dachbegrünungen auf Flachdächern und Garagen fördert die Stadt seit Mai 2021: 40 Euro pro Quadratmeter begrünter Dachfläche, maximal 2.000 Euro. Die begrünte Mindestfläche beträgt zehn Quadratmeter bei einer Substratschichtdicke von mindestens acht Zentimetern, also extensiver Begrünung. Der Antrag wird digital ausgefüllt und mit Kurzbeschreibung, Lageplan, Kostenaufstellung und einem Foto der Fläche eingereicht. Seit dem 1. Juli 2023 kommen zwei weitere Bausteine hinzu: die Förderung von Fassadenbegrünungen – gerade im innerstädtischen Bereich, wo am Boden kaum Fläche verfügbar ist – sowie die Förderung der Entsiegelung von Flächen und des Rückbaus von Schotterflächen. Ergänzend besteht ein Hof- und Fassadenprogramm im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzepts. Wichtig zur Einordnung: Diese Programme fördern Klimaanpassung, nicht die energetische Sanierung selbst. Für Dämmung, Fenster und Heizungstausch bleibt die Bundesförderung maßgeblich, ergänzt um die Darlehen der NRW.BANK über Hausbank oder Sparkasse. Auf Kreisebene besteht die „Energieoffensive Rhein-Erft“ für erneuerbare Energien in Wohngebäuden – allerdings als Jahresfenster: Für 2026 standen rund 1 Million Euro bereit, die Antragstellung startete am 5. Januar 2026 und wurde nach etwa drei Monaten und rund 1.100 Anträgen wieder geschlossen. Stand dieses Beitrags: August 2026. Für eine bestmögliche Ausschöpfung der verfügbaren Förderung Ihrer energetischen Sanierung empfehlen wir Ihnen unseren Förderservice – unsere Energieeffizienz-Experten beraten Sie unabhängig.

Warum ist Energieberatung in Brühl besonders wichtig?

Brühl geht den Klimaschutz seit Jahren systematisch an: Seit März 2023 liegt ein Klimaschutzkonzept vor, 2024 kam ein Klimaanpassungskonzept hinzu – ausdrücklich als Reaktion auf Hitze, Trockenheit und das Hochwasserereignis 2021 –, dazu ein Hitzeaktionsplan. Am European Energy Award nahm die Stadt bis 2025 teil und erhielt 2016 und 2021 ein Zertifikat für mehr als 50 Prozent Zielerreichung. Für Eigentümerinnen und Eigentümer folgt daraus eine doppelte Aufgabe, die man zusammen denken sollte: Wärmeschutz im Winter und Hitzeschutz im Sommer. Beides hängt an denselben Bauteilen – Dach, oberste Geschossdecke, Fenster und Verschattung. Wer nur die Heizung tauscht, löst die Hälfte des Problems. Der Brühler Bestand besteht überwiegend aus Ein- und Zweifamilienhäusern der Nachkriegsjahrzehnte sowie Geschosswohnungsbau der 1960er und 1970er Jahre, dazu historische Ortskerne mit massiver Bausubstanz. In den Nachkriegsgebäuden ist der Hebel am größten, weil sie vor oder kurz nach der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 entstanden sind. Der gesetzliche Rahmen hat sich 2026 gedreht: Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat die 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen und das Betriebsverbot für alte Kessel gestrichen; dafür brauchen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe. Und die Bundesförderung wird knapper: Ab Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab 1. August 2028 vollständig. Praktisch günstig ist in Brühl die Kombinierbarkeit: Wird das Dach ohnehin saniert, verlangt das Landesrecht mindestens 30 Prozent der Netto-Dachfläche mit Photovoltaik – und eine Dachbegrünung, die die Stadt bezuschusst, kühlt die Module und erhöht deren Ertrag. Eine unabhängige Energieberatung durch Energieeffizienz-Experten (EEE) bringt diese Bausteine in eine sinnvolle Abfolge.

Was zeichnet den Gebäudebestand in Brühl aus?

Brühls Gebäudebestand steht in einem ungewöhnlichen Spannungsfeld: höfische Baukultur auf der einen, Braunkohle- und Keramikgeschichte auf der anderen Seite. Prägend für das Stadtbild sind die Schlösser Augustusburg und Falkenlust mit ihren Parkanlagen, die zum UNESCO-Welterbe gehören – in ihrem Umfeld bestimmen Denkmal- und Ensembleschutz sowie Sichtachsen, was an Gebäuden verändert werden darf. In der Innenstadt und in den alten Ortskernen von Badorf, Pingsdorf, Vochem und Kierberg finden sich rheinische Backstein- und Fachwerkbauten sowie gründerzeitliche Substanz; Badorf und Pingsdorf waren im Mittelalter Zentren der Keramikherstellung, worauf die dichte, kleinteilige Struktur der Ortskerne bis heute verweist. Solche Gebäude haben massive Wände und kleine Fensteröffnungen, bei denen eine Außendämmung häufig ausgeschlossen ist – hier entscheiden Innendämmung und die Detailausführung an Anschlüssen. Die Braunkohle hat Werks- und Arbeitersiedlungen hinterlassen, deren gleichförmige Bauweise übertragbare Sanierungskonzepte erlaubt. Den größten Flächenanteil stellen jedoch die Wohngebiete der 1950er bis 1980er Jahre, die durch die Lage zwischen Köln und Bonn entstanden sind: Ein- und Zweifamilienhäuser mit Satteldach und Vollkeller, Reihenhauszeilen sowie Geschosswohnungsbau. Charakteristisch sind zudem Flachdächer und Garagen aus dieser Zeit – Flächen, die sich für Begrünung und Photovoltaik gleichermaßen anbieten.

Finanzielle Vorteile mit dem iSFP

Auf viele Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie mit einem gültigen Sanierungsfahrplan den sogenannten iSFP-Bonus. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 verdoppeln sich die förderfähigen Kosten weiterhin von maximal €30.000 auf €60.000, der zusätzliche 5 % Förderungszuschlag greift jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von €30.000 und wird nur auf den darüberliegenden Betrag berechnet.*
Förderinstitut
Förderung ohne Sanierungsfahrplan (iSFP)
Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
BAFA
15 % der maximal förderfähigen Kosten von €30.000, bis zu €4.500
15 % auf €60.000 (€9.000) + 5 % Bonus auf den Anteil über €30.000 (bis €1.500) = bis zu €10.500
Ohne iSFP:
Mit iSFP:
Förderung:
Gebäudehülle: Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch von Türen und Fenstern
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Anlagentechnik:Tätigkeiten wie der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen und die Installation digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Heizungsoptimierung: Schritte wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen zur Optimierung der Heizung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
*Der 5 %-Bonus wird nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von €30.000 berechnet (gültig für Anträge ab 21.07.2026). Bei mehr als einer Wohneinheit sind höhere Förderungssummen möglich. Quelle: BAFA-Förderrichtlinien BEG Einzelmaßnahmen, veröffentlicht 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.

Energieberatung in 2 Minuten erklärt

Jede Immobilie ist anders – deshalb beginnt gute Energieberatung immer mit Zuhören und einem klaren Plan.

Das heißt für uns: Orientierung schaffen, Einsparpotenziale erkennen und gezielt umsetzen.

Timo Schulze
Energie-Effizienzberater der ProEco Rheinland

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Ihre Fragen,
unsere Antworten

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan, der in Maßnahmenpaketen aufzeigt, wie Sie Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Die Umsetzung der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei förderfähigen Maßnahmen an der thermischen Hülle mit zusätzlichen 5% bezuschusst und die förderfähige Investitionssumme ist doppelt so hoch wie ohne iSFP (Stand Oktober 2024).

Nach Ihrer Unterschrift des iSFP-Serviceauftrags erfragen wir von Ihnen bereits vorhandene Immobiliendokumente. Anschließend führen wir bei Ihnen vor Ort eine detaillierte Datenaufnahme durch, um den iSFP fachgerecht zu erstellen. Zentraler Bestandteil unseres Services ist ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir die einzelnen Maßnahmenpakete mit Ihnen besprechen und den Ablauf der geplanten Sanierung definieren.

Durch staatliche Förderung können Sie diese Kosten deutlich senken. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % der Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 650 Euro bei 1–2 Wohneinheiten. Bei 3 oder mehr Wohneinheiten sind es bis zu 850 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit 3 oder mehr Wohneinheiten kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu, wenn der Energieberater die Ergebnisse des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in der Eigentümerversammlung erläutert. (Stand September 2026)

Nach der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans entscheiden Sie, ob und wann Sie welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Wichtige Entscheidungsgrundlagen erfahren Sie im Beratungsgespräch. Gerne unterstützen wir Sie in jedem Schritt der Beantragung staatlicher Fördermittel im Rahmen unseres Förderservices.
Aktuell bietet ProEco Energieberatungen ausschließlich für Wohngebäude an. Wir arbeiten jedoch bereits daran, unser Angebot zu erweitern, sodass wir in naher Zukunft auch Energieberatungen für Nicht-Wohngebäude anbieten können.
Eine Energieberatung von ProEco kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratung im Rahmen einer energetischen Sanierung an selbstgenutzten Wohngebäuden erfolgt. Dazu zählt beispielsweise die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eine Beratung über förderfähige Maßnahmen.
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