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Die Beratung hat uns gezeigt, wo wir die größten Einsparpotenziale haben – das macht sich jetzt deutlich bei den Energiekosten bemerkbar.
Serkan Demir
Wir hätten nicht gedacht, dass kleine Maßnahmen so viel bewirken können – die Beratung hat sich wirklich gelohnt.
Kathrin Weber
Jetzt wissen wir endlich, wo wir anfangen müssen – und sehen die Ergebnisse direkt auf der nächsten Rechnung.
Christian Berthold

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) – zentrales Element der Energieberatung

Die Energieberater in Bornheim analysieren den energetischen Zustand Ihres Hauses und zeigen erste Einsparpotenziale auf. Darauf aufbauend fasst der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) alle Ergebnisse strukturiert zusammen und übersetzt sie in konkrete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen. So erhalten Immobilienbesitzer:innen in Bornheim eine verlässliche Grundlage, um ihre Sanierung Schritt für Schritt, förderfähig und langfristig umzusetzen.

Ihr Weg zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

So läuft der Prozess von der ersten Beratung bis zum fertigen Sanierungskonzept – transparent, verständlich und auf Ihr Zuhause abgestimmt.

Kartenausschnitt Standortseite | ProEco Rheinland

Welche regionalen Förderprogramme gibt es in Bornheim?

Für die energetische Sanierung privater Wohngebäude weist Bornheim derzeit kein eigenes städtisches Zuschussprogramm aus. Die Stadt hat ihren Klimaschutz stattdessen interkommunal organisiert: Gemeinsam mit den Nachbarkommunen der ILEK-Region Rhein-Voreifel wurde ein integriertes Klimaschutzkonzept erarbeitet und über mehrere Förderperioden hinweg von einem gemeinsamen Klimaschutzmanagement umgesetzt. Zu den Inhalten dieses Konzepts gehören ausdrücklich die Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden und die Förderung der Stromeinsparung in privaten Haushalten – umgesetzt bislang jedoch vor allem über Information, Schulungen und Veranstaltungen, nicht über eigene Zuschüsse an Private. Die investiven Förderprojekte der Stadt betreffen die kommunale Infrastruktur, etwa die energetische Sanierung von Schulen und Sportanlagen. Bemerkenswert ist, wie die Stadt selbst die Förderlandschaft beschreibt: Die Komplexität der Förderverfahren und die regelmäßigen Änderungen von Förderprogrammen und zuwendungsrechtlichen Grundlagen auf allen staatlichen Ebenen machten eine zentrale Steuerung, einheitliche Abläufe und eine laufende Überwachung der Fördermodalitäten unverzichtbar. Deshalb hat Bornheim ein eigenes Fördermittelmanagement in der Kämmerei eingerichtet. Was für eine Stadtverwaltung gilt, gilt für private Eigentümer genauso. Die Förderung für Dämmung, Fenster und Heizungstausch kommt in Bornheim von Bund und Land: die Bundesförderung für effiziente Gebäude sowie die Förderdarlehen der NRW.BANK über Hausbank oder Sparkasse. Im Rhein-Sieg-Kreis besteht für private Sanierungsvorhaben keine eigene Kreisförderung. Eine Einordnung zur Beständigkeit: Das interkommunale Klimaschutzmanagement der Region Rhein-Voreifel wurde 2015 als zunächst befristete, vom Bund geförderte Stelle eingerichtet und über zwei Förderphasen bis Februar 2020 finanziert. Seit April 2020 wird es unbefristet und von den sechs Städten und Gemeinden vollständig eigenfinanziert fortgeführt – die Struktur hängt also nicht mehr an Fördermitteln. Ihr Aufgabenspektrum ergibt sich aus dem interkommunalen Maßnahmenkatalog zur Klimaneutralität und dem interkommunalen Klimaanpassungskonzept, das im Januar 2024 fertiggestellt wurde; der Rat hatte am 15. Dezember 2022 beschlossen, das interkommunale Klimaschutzteilkonzept zur Klimaanpassung für Bornheim umzusetzen und ein kontinuierliches Klimaanpassungs-Controlling aufzubauen. Stand dieses Beitrags: August 2026. Für eine bestmögliche Ausschöpfung der verfügbaren Förderung Ihrer energetischen Sanierung empfehlen wir Ihnen unseren Förderservice – unsere Energieeffizienz-Experten beraten Sie unabhängig.

Warum ist Energieberatung in Bornheim besonders wichtig?

Bornheim liegt zwischen Rhein und Vorgebirge, südwestlich von Bonn – eine Lage, die den Ort seit Generationen als Obst- und Gemüseregion geprägt hat und ihn heute zu einem gefragten Wohnstandort macht. Für die Sanierung ergibt sich daraus eine sehr gemischte Aufgabe: alte, oft landwirtschaftlich geprägte Bausubstanz in den Ortskernen und ein umfangreicher Eigenheimbestand der Nachkriegsjahrzehnte in den Siedlungserweiterungen. Bei den jüngeren Gebäuden liegt der wirtschaftliche Hebel: Sie sind groß, meist noch nie umfassend saniert und technisch unkompliziert zu verbessern – Dämmung der obersten Geschossdecke, Kellerdecke und Fenstertausch wirken dort unmittelbar. Der gesetzliche Rahmen hat sich 2026 grundlegend gedreht. Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat die Pflicht zu 65 Prozent erneuerbaren Energien bei neuen Heizungen und das Betriebsverbot für alte Heizkessel gestrichen. Was bleibt, ist wirtschaftlicher Druck: Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen benötigen ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe, von zehn Prozent bis auf 60 Prozent im Jahr 2040. Und die Bundesförderung wird schrittweise abgeschmolzen: Ab Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab 1. August 2028 vollständig. Weil Bornheim selbst keine Zuschüsse für private Sanierungen vergibt, entscheidet die saubere Nutzung der Bundesförderung über die Wirtschaftlichkeit – und dort liegt die Hürde im Verfahren, nicht in der Technik. Kommt eine Dachsanierung hinzu, verlangt das Landesrecht mindestens 30 Prozent der Netto-Dachfläche mit Photovoltaik; auf den großen Dachflächen des Bornheimer Bestandes ist das meist gut umsetzbar. Eine unabhängige Energieberatung durch Energieeffizienz-Experten (EEE) legt die Reihenfolge fest, die Anträge bereitet unser Förderservice vor.

Was zeichnet den Gebäudebestand in Bornheim aus?

Bornheims Gebäudebestand ist von der Lage zwischen Rheinaue und Vorgebirge geprägt – und von einer langen landwirtschaftlichen Tradition. In den historischen Ortskernen der zahlreichen Stadtteile, etwa in Walberberg, Merten, Sechtem, Roisdorf und Brenig, dominieren rheinische Backsteinbauten, Fachwerk und ehemalige Hofanlagen mit Toreinfahrten und Wirtschaftsgebäuden; vielfach stehen sie unter Denkmal- oder Ensembleschutz. Diese Gebäude haben massive Ziegel- oder Bruchsteinwände, kleine Fensteröffnungen und häufig große, ungedämmte Dachräume über ehemaligen Speicher- oder Stallbereichen. Eine Außendämmung ist dort meist ausgeschlossen; entscheidend sind Innendämmung, die Dämmung der obersten Geschossdecke und die sorgfältige Ausführung an Anschlüssen. In den rheinnahen Ortsteilen wie Hersel, Uedorf und Widdig kommen gründerzeitliche Substanz und ältere Villenbebauung hinzu. Den größten Flächenanteil stellen jedoch die Siedlungserweiterungen der 1960er bis 1990er Jahre, die durch die Nähe zu Bonn entstanden sind: freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhauszeilen mit Satteldach, Vollkeller und oft nachträglich ausgebautem Dachgeschoss. Charakteristisch für Bornheim sind große Grundstücke und weiterhin landwirtschaftlich genutzte Flächen im Umfeld der Ortslagen – Erdwärme, Flächenkollektoren und die Aufstellung von Außeneinheiten sind hier technisch häufiger möglich als in dichter bebauten Städten.

Finanzielle Vorteile mit dem iSFP

Auf viele Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie mit einem gültigen Sanierungsfahrplan den sogenannten iSFP-Bonus. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 verdoppeln sich die förderfähigen Kosten weiterhin von maximal €30.000 auf €60.000, der zusätzliche 5 % Förderungszuschlag greift jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von €30.000 und wird nur auf den darüberliegenden Betrag berechnet.*
Förderinstitut
Förderung ohne Sanierungsfahrplan (iSFP)
Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
BAFA
15 % der maximal förderfähigen Kosten von €30.000, bis zu €4.500
15 % auf €60.000 (€9.000) + 5 % Bonus auf den Anteil über €30.000 (bis €1.500) = bis zu €10.500
Ohne iSFP:
Mit iSFP:
Förderung:
Gebäudehülle: Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch von Türen und Fenstern
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Anlagentechnik:Tätigkeiten wie der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen und die Installation digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Heizungsoptimierung: Schritte wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen zur Optimierung der Heizung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
*Der 5 %-Bonus wird nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von €30.000 berechnet (gültig für Anträge ab 21.07.2026). Bei mehr als einer Wohneinheit sind höhere Förderungssummen möglich. Quelle: BAFA-Förderrichtlinien BEG Einzelmaßnahmen, veröffentlicht 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.

Energieberatung in 2 Minuten erklärt

Jede Immobilie ist anders – deshalb beginnt gute Energieberatung immer mit Zuhören und einem klaren Plan.

Das heißt für uns: Orientierung schaffen, Einsparpotenziale erkennen und gezielt umsetzen.

Timo Schulze
Energie-Effizienzberater der ProEco Rheinland

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Ihre Fragen,
unsere Antworten

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan, der in Maßnahmenpaketen aufzeigt, wie Sie Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Die Umsetzung der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei förderfähigen Maßnahmen an der thermischen Hülle mit zusätzlichen 5% bezuschusst und die förderfähige Investitionssumme ist doppelt so hoch wie ohne iSFP (Stand Oktober 2024).

Nach Ihrer Unterschrift des iSFP-Serviceauftrags erfragen wir von Ihnen bereits vorhandene Immobiliendokumente. Anschließend führen wir bei Ihnen vor Ort eine detaillierte Datenaufnahme durch, um den iSFP fachgerecht zu erstellen. Zentraler Bestandteil unseres Services ist ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir die einzelnen Maßnahmenpakete mit Ihnen besprechen und den Ablauf der geplanten Sanierung definieren.

Durch staatliche Förderung können Sie diese Kosten deutlich senken. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % der Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 650 Euro bei 1–2 Wohneinheiten. Bei 3 oder mehr Wohneinheiten sind es bis zu 850 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit 3 oder mehr Wohneinheiten kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu, wenn der Energieberater die Ergebnisse des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in der Eigentümerversammlung erläutert. (Stand September 2026)

Nach der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans entscheiden Sie, ob und wann Sie welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Wichtige Entscheidungsgrundlagen erfahren Sie im Beratungsgespräch. Gerne unterstützen wir Sie in jedem Schritt der Beantragung staatlicher Fördermittel im Rahmen unseres Förderservices.
Aktuell bietet ProEco Energieberatungen ausschließlich für Wohngebäude an. Wir arbeiten jedoch bereits daran, unser Angebot zu erweitern, sodass wir in naher Zukunft auch Energieberatungen für Nicht-Wohngebäude anbieten können.
Eine Energieberatung von ProEco kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratung im Rahmen einer energetischen Sanierung an selbstgenutzten Wohngebäuden erfolgt. Dazu zählt beispielsweise die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eine Beratung über förderfähige Maßnahmen.
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