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Die Beratung hat uns gezeigt, wo wir die größten Einsparpotenziale haben – das macht sich jetzt deutlich bei den Energiekosten bemerkbar.
Serkan Demir
Wir hätten nicht gedacht, dass kleine Maßnahmen so viel bewirken können – die Beratung hat sich wirklich gelohnt.
Kathrin Weber
Jetzt wissen wir endlich, wo wir anfangen müssen – und sehen die Ergebnisse direkt auf der nächsten Rechnung.
Christian Berthold

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) – zentrales Element der Energieberatung

Die Energieberater in Bergheim analysieren den energetischen Zustand Ihres Hauses und zeigen erste Einsparpotenziale auf. Darauf aufbauend fasst der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) alle Ergebnisse strukturiert zusammen und übersetzt sie in konkrete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen. So erhalten Immobilienbesitzer:innen in Bergheim eine verlässliche Grundlage, um ihre Sanierung Schritt für Schritt, förderfähig und langfristig umzusetzen.

Ihr Weg zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

So läuft der Prozess von der ersten Beratung bis zum fertigen Sanierungskonzept – transparent, verständlich und auf Ihr Zuhause abgestimmt.

Kartenausschnitt Standortseite | ProEco Rheinland

Welche regionalen Förderprogramme gibt es in Bergheim?

Bergheim ist Kreisstadt des Rhein-Erft-Kreises – und damit sitzt die wichtigste Förderstelle direkt vor Ort. Ein eigenes städtisches Zuschussprogramm für die energetische Sanierung privater Wohngebäude weist die Stadt derzeit nicht aus; zuständig für Klimaschutzthemen ist der Bereich Strukturwandel und Nachhaltigkeit. Getragen wird die kommunale Ebene dafür vom Kreis: Mit der „Energieoffensive“ fördert der Rhein-Erft-Kreis den Einsatz erneuerbarer Energien in Wohngebäuden – Photovoltaikanlagen, Stecker-Solargeräte, thermische Solaranlagen, Stromspeicher und Ladeinfrastruktur, jeweils bezogen auf Erwerb, Installation und Inbetriebnahme.

Nach den Jahrgängen 2024 und 2025 hat der Kreis das Programm für 2026 fortgeschrieben und verweist dabei ausdrücklich auf die starke Nachfrage der Vorjahre. Wichtig für die Planung: Das Kreisprogramm ist jahresweise budgetiert und wird nach Ausschöpfung geschlossen. Für 2026 standen insgesamt rund 1 Million Euro bereit; die Antragstellung startete am 5. Januar 2026 über das Bürgerportal des Kreises und wurde nach etwa drei Monaten und rund 1.100 eingereichten Anträgen wieder geschlossen. Wer die Kreisförderung nutzen will, braucht die Maßnahmenplanung also fertig, bevor das nächste Fenster zum Jahresbeginn aufgeht – und muss den Antrag in jedem Fall vor der Beauftragung stellen.

Den größeren Teil trägt ohnehin der Bund: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude deckt Dämmung, Fenster und Heizungstausch ab, ergänzt um die Förderdarlehen der NRW.BANK, die über die Hausbank oder Sparkasse laufen. Stand dieses Beitrags: August 2026. Für eine bestmögliche Ausschöpfung der verfügbaren Förderung Ihrer energetischen Sanierung empfehlen wir Ihnen unseren Förderservice – unsere Energieeffizienz-Experten beraten Sie unabhängig.

Warum Energieberatung in Bergheim besonders wichtig ist?

Bergheim liegt im Herzen des Rheinischen Reviers, und der Gebäudebestand ist stark von den Wachstumsjahrzehnten der Braunkohle geprägt. Ein sehr großer Teil der Wohnhäuser entstand zwischen den 1950er und 1980er Jahren – Zeilen, Doppel- und Einfamilienhäuser mit den Bauteilstandards ihrer Zeit. Das heißt in der Praxis: schwach oder gar nicht gedämmte Dächer und Kellerdecken, Fenster der zweiten Generation und Heizungen, die technisch am Ende ihres Lebens stehen.

Der Vorteil dieser Ausgangslage ist der große Hebel – je schlechter die Hülle, desto mehr bringt jede einzelne Maßnahme, und die Dämmung der obersten Geschossdecke gehört fast immer zu den wirtschaftlichsten Schritten überhaupt. Der rechtliche Rahmen hat sich 2026 verschoben: Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat die 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen und das Betriebsverbot für alte Heizkessel gestrichen. Der Druck kommt nun von den Betriebskosten – neu eingebaute Gas- und Ölheizungen benötigen ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe, und nach einer Studie des Öko-Instituts dürften die Wärmekosten dadurch von etwa 11 auf rund 15 Cent je Kilowattstunde steigen. Gleichzeitig wird die Bundesförderung knapper:

Ab Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus der Bundesförderung alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab 1. August 2028 vollständig. Für Bergheim mit seinen vielen Satteldächern kommt hinzu: Bei umfassender Dachsanierung sind nach Landesrecht mindestens 30 Prozent der Netto-Dachfläche mit Photovoltaik zu belegen. Eine unabhängige Energieberatung durch Energieeffizienz-Experten (EEE) bringt Hülle, Heiztechnik und Solaranlage in eine tragfähige Reihenfolge.

Was zeichnet den Gebäudebestand in Bergheim aus?

Bergheims Gebäudebestand erzählt zwei Geschichten gleichzeitig – die des mittelalterlichen Marktortes und die des Bergbaureviers. Im historischen Stadtkern haben sich Reste der Stadtbefestigung und geschlossene Straßenzüge mit Fachwerk- und Backsteinbauten erhalten, dazu das Aachener Tor als Wahrzeichen; hier bestimmen Denkmal- und Ensembleschutz, was energetisch möglich ist – in der Regel Innendämmung, Kastenfenstersanierung und behutsame Anlagentechnik statt Außendämmung.

In den Ortsteilen wie Paffendorf, Kenten oder Ahe prägen rheinische Hofanlagen, Backsteinhäuser und dörfliche Strukturen das Bild, teils um historische Guts- und Schlossanlagen gruppiert. Den größten Flächenanteil stellen jedoch die Siedlungen der Bergbau- und Wachstumsjahrzehnte: Werks- und Arbeiterhäuser, Zeilenbebauung der 1950er und 1960er Jahre sowie ausgedehnte Ein- und Zweifamilienhausgebiete der 1960er bis 1980er Jahre, vielfach in Quadrath-Ichendorf und den nördlichen Ortsteilen. Charakteristisch sind hier gleichförmige Grundrisse, Satteldächer, Vollkeller und ausgebaute Dachgeschosse.

Diese Gleichförmigkeit ist ein praktischer Vorteil: Was an einem Haus funktioniert, lässt sich auf die Nachbarschaft übertragen, und die Kosten sind gut kalkulierbar. Ergänzt wird der Bestand durch Geschosswohnungsbau der 1970er Jahre und jüngere Neubaugebiete am Siedlungsrand.

Finanzielle Vorteile mit dem iSFP

Auf viele Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie mit einem gültigen Sanierungsfahrplan den sogenannten iSFP-Bonus. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 verdoppeln sich die förderfähigen Kosten weiterhin von maximal €30.000 auf €60.000, der zusätzliche 5 % Förderungszuschlag greift jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von €30.000 und wird nur auf den darüberliegenden Betrag berechnet.*
Förderinstitut
Förderung ohne Sanierungsfahrplan (iSFP)
Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
BAFA
15 % der maximal förderfähigen Kosten von €30.000, bis zu €4.500
15 % auf €60.000 (€9.000) + 5 % Bonus auf den Anteil über €30.000 (bis €1.500) = bis zu €10.500
Ohne iSFP:
Mit iSFP:
Förderung:
Gebäudehülle: Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch von Türen und Fenstern
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Anlagentechnik:Tätigkeiten wie der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen und die Installation digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Heizungsoptimierung: Schritte wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen zur Optimierung der Heizung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
*Der 5 %-Bonus wird nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von €30.000 berechnet (gültig für Anträge ab 21.07.2026). Bei mehr als einer Wohneinheit sind höhere Förderungssummen möglich. Quelle: BAFA-Förderrichtlinien BEG Einzelmaßnahmen, veröffentlicht 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.

Energieberatung in 2 Minuten erklärt

Jede Immobilie ist anders – deshalb beginnt gute Energieberatung immer mit Zuhören und einem klaren Plan.

Das heißt für uns: Orientierung schaffen, Einsparpotenziale erkennen und gezielt umsetzen.

Timo Schulze
Energie-Effizienzberater der ProEco Rheinland

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Ihre Fragen,
unsere Antworten

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan, der in Maßnahmenpaketen aufzeigt, wie Sie Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Die Umsetzung der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei förderfähigen Maßnahmen an der thermischen Hülle mit zusätzlichen 5% bezuschusst und die förderfähige Investitionssumme ist doppelt so hoch wie ohne iSFP (Stand Oktober 2024).

Nach Ihrer Unterschrift des iSFP-Serviceauftrags erfragen wir von Ihnen bereits vorhandene Immobiliendokumente. Anschließend führen wir bei Ihnen vor Ort eine detaillierte Datenaufnahme durch, um den iSFP fachgerecht zu erstellen. Zentraler Bestandteil unseres Services ist ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir die einzelnen Maßnahmenpakete mit Ihnen besprechen und den Ablauf der geplanten Sanierung definieren.

Durch staatliche Förderung können Sie diese Kosten deutlich senken. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % der Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 650 Euro bei 1–2 Wohneinheiten. Bei 3 oder mehr Wohneinheiten sind es bis zu 850 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit 3 oder mehr Wohneinheiten kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu, wenn der Energieberater die Ergebnisse des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in der Eigentümerversammlung erläutert. (Stand September 2026)

Nach der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans entscheiden Sie, ob und wann Sie welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Wichtige Entscheidungsgrundlagen erfahren Sie im Beratungsgespräch. Gerne unterstützen wir Sie in jedem Schritt der Beantragung staatlicher Fördermittel im Rahmen unseres Förderservices.
Aktuell bietet ProEco Energieberatungen ausschließlich für Wohngebäude an. Wir arbeiten jedoch bereits daran, unser Angebot zu erweitern, sodass wir in naher Zukunft auch Energieberatungen für Nicht-Wohngebäude anbieten können.
Eine Energieberatung von ProEco kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratung im Rahmen einer energetischen Sanierung an selbstgenutzten Wohngebäuden erfolgt. Dazu zählt beispielsweise die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eine Beratung über förderfähige Maßnahmen.
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