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Die Beratung hat uns gezeigt, wo wir die größten Einsparpotenziale haben – das macht sich jetzt deutlich bei den Energiekosten bemerkbar.
Serkan Demir
Wir hätten nicht gedacht, dass kleine Maßnahmen so viel bewirken können – die Beratung hat sich wirklich gelohnt.
Kathrin Weber
Jetzt wissen wir endlich, wo wir anfangen müssen – und sehen die Ergebnisse direkt auf der nächsten Rechnung.
Christian Berthold

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) – zentrales Element der Energieberatung

Die Energieberater in Alsdorf analysieren den energetischen Zustand Ihres Hauses und zeigen erste Einsparpotenziale auf. Darauf aufbauend fasst der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) alle Ergebnisse strukturiert zusammen und übersetzt sie in konkrete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen. So erhalten Immobilienbesitzer:innen in Alsdorf eine verlässliche Grundlage, um ihre Sanierung Schritt für Schritt, förderfähig und langfristig umzusetzen.

Ihr Weg zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

So läuft der Prozess von der ersten Beratung bis zum fertigen Sanierungskonzept – transparent, verständlich und auf Ihr Zuhause abgestimmt.

Kartenausschnitt Standortseite | ProEco Rheinland

Welche regionalen Förderprogramme gibt es in Alsdorf?

In Alsdorf kommt die kommunale Förderung von der StädteRegion Aachen, deren Programme ausdrücklich für Alsdorf gelten – nicht für die Stadt Aachen. Nutzbar sind Dach- und Fassadenbegrünung, regenerative Gebäudetechnik und Stecker-Photovoltaik. Bei der Begrünung sind Planung und Installation durch ein Fachunternehmen vorgeschrieben, Ausnahme sind Klicksysteme für Flachdächer; die Substratschicht muss mindestens acht Zentimeter dick sein, bei Klicksystemen sechs. Für die regenerative Gebäudetechnik gilt ein Ticketsystem – zuerst wird ein Ticket gebucht, dann bleiben 14 Tage für den digitalen Antrag; Tickets und Wartelistenplätze sind begrenzt und waren zuletzt vergeben. Stecker-Photovoltaik richtet sich an Mieterinnen und Mieter.

Für Batteriespeichersysteme hat der Städteregionstag am 16. Juli 2026 beschlossen, aufgrund der Haushaltssituation in diesem Jahr keine weiteren Anträge anzunehmen; eine Doppelförderung derselben Maßnahme innerhalb der städteregionalen Körperschaften ist ausgeschlossen. Ein eigenes städtisches Zuschussprogramm für private Sanierung weist Alsdorf nicht aus. Dafür hat die Stadt etwas getan, das mehr wert sein kann als ein Zuschuss: Mit Änderungen ihrer Gestaltungssatzungen im Oktober 2025 verfolgt sie ausdrücklich das Ziel, Barrieren der energetischen Sanierung abzubauen und Sanierungen im Einklang mit der Gestaltungssatzung zu ermöglichen – ohne den Erhalt der Bergarbeitersiedlungen aufzugeben.

Photovoltaikanlagen sind seither auf allen Dachflächen zulässig, sofern einfarbig schwarze, matte Module verwendet werden, das historische Dach nicht fremdartig überformt wird und seine Kontur ablesbar bleibt. Gemeinsam mit Baesweiler, Herzogenrath und Würselen lobt Alsdorf zudem den Wettbewerb „Haus, Hof und Garten“ zu Artenvielfalt und Kleinklima aus. Für Photovoltaikanlagen und Batteriespeichersysteme an Gebäuden mit überwiegender Wohnnutzung gilt zudem, dass steckerfähige oder gemietete Anlagen von dieser Förderung ausgeschlossen sind. Für 2026 liegt eine eigene Förderrichtlinie für Dach- und Fassadenbegrünungen vor; der formgebundene Antrag ist ausschließlich elektronisch per E-Mail an die StädteRegion zu stellen, beigefügt werden eine Checkliste, das Antragsformular 2026, eine vom Dachunternehmen auszufüllende Fachunternehmensbescheinigung und das Datenschutzblatt. Stand dieses Beitrags: August 2026. Für eine bestmögliche Ausschöpfung der verfügbaren Förderung Ihrer energetischen Sanierung empfehlen wir Ihnen unseren Förderservice – unsere Energieeffizienz-Experten beraten Sie unabhängig.

Warum Energieberatung in Alsdorf besonders wichtig ist?

Alsdorf war bis 1992 Bergbaustadt – und diese Geschichte prägt die Sanierungsfrage bis heute. Ein erheblicher Teil des Wohnbestands besteht aus Bergarbeitersiedlungen, die als bauliches Erbe erhalten werden sollen und über Gestaltungssatzungen geschützt sind. Genau hier hat die Stadt einen wichtigen Schritt getan: Mit Änderungen dieser Satzungen im Oktober 2025 will Alsdorf ausdrücklich Barrieren der energetischen Sanierung abbauen, ohne den Erhalt der Siedlungen aufzugeben. Photovoltaik ist seither auf allen Dachflächen zulässig, wenn einfarbig schwarze, matte Module verwendet werden und die Kontur des historischen Dachs ablesbar bleibt. Für Eigentümerinnen und Eigentümer in diesen Siedlungen ist das eine echte Öffnung – vorausgesetzt, die Modulwahl und die Detailplanung stimmen.

Ein zweiter Punkt betrifft die Heiztechnik und wird in Alsdorf besonders relevant: Nach Darstellung in der städtischen Ratsinformation hat die Alsdorf Netz GmbH die Mittel für die Gasinfrastruktur deutlich reduziert; Neubauten von Gasleitungen sind nicht mehr vorgesehen, während der Ausbau der Strominfrastruktur als notwendig erachtet wird. Wer heute über eine neue Heizung nachdenkt, sollte diese Richtungsentscheidung des Netzbetreibers kennen.

Bundesrechtlich ist der Zwang entfallen – das Gebäudemodernisierungsgesetz hat die 65-Prozent-Vorgabe und das Betriebsverbot für alte Kessel gestrichen –, dafür brauchen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe. Und der Klimageschwindigkeitsbonus der Bundesförderung sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab 1. August 2028 vollständig. Eine unabhängige Energieberatung durch Energieeffizienz-Experten (EEE) verbindet Satzungsrecht, Netzentwicklung und Förderfenster zu einer belastbaren Reihenfolge.

Was zeichnet den Gebäudebestand in Alsdorf aus?

Baesweiler ist eine polyzentrische Stadt aus sieben Ortsteilen – neben Baesweiler selbst gehören Setterich, Oidtweiler, Beggendorf, Loverich, Floverich und Puffendorf dazu –, und der Gebäudebestand unterscheidet sich zwischen ihnen deutlich. In den kleineren, landwirtschaftlich geprägten Ortslagen im Norden und Westen dominieren ältere Massivbauten: Bruchstein, Fachwerk und rheinischer Backstein, dazu ehemalige Hofanlagen mit Scheunen und Stallgebäuden, die heute häufig zu Wohnraum umgenutzt sind.

Solche Umnutzungen bringen typische Themen mit – ungedämmte Gewölbe- und Erdberührungsbereiche, große Raumhöhen und Hüllflächen, die im Verhältnis zur beheizten Wohnfläche ungewöhnlich groß sind. Als Teil des Aachener Steinkohlenreviers hat Baesweiler zudem Bergarbeiter- und Werkssiedlungen aus dem späten 19. und frühen 20. Jahrhundert: gleichförmige Ziegelzeilen, Doppel- und Reihenhäuser mit kleinen Grundrissen, Satteldächern und großen Nutzgärten – gut übertragbare Sanierungssituationen, weil die Nachbarhäuser baugleich sind.

Den Flächenschwerpunkt bilden die Wohngebiete der Nachkriegsjahrzehnte: Einfamilien- und Doppelhäuser der 1950er bis 1970er Jahre mit Vollkeller, kompakten Grundrissen und oft nachträglich ausgebautem Dachgeschoss, gefolgt von den Erweiterungen der 1980er und 1990er Jahre. Hinzu kommen jüngere Quartiere, die bereits nach heutigen Effizienzstandards mit begrünten Fassaden geplant werden – ein Kontrast, der im direkten Vergleich sichtbar macht, welches Potenzial im Altbestand liegt. Charakteristisch ist außerdem die flache, offene Bördenlandschaft mit hoher Windexposition – relevant für Luftdichtheit und Fugendurchlässigkeit älterer Fenster.

Finanzielle Vorteile mit dem iSFP

Auf viele Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie mit einem gültigen Sanierungsfahrplan den sogenannten iSFP-Bonus. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 verdoppeln sich die förderfähigen Kosten weiterhin von maximal €30.000 auf €60.000, der zusätzliche 5 % Förderungszuschlag greift jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von €30.000 und wird nur auf den darüberliegenden Betrag berechnet.*
Förderinstitut
Förderung ohne Sanierungsfahrplan (iSFP)
Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
BAFA
15 % der maximal förderfähigen Kosten von €30.000, bis zu €4.500
15 % auf €60.000 (€9.000) + 5 % Bonus auf den Anteil über €30.000 (bis €1.500) = bis zu €10.500
Ohne iSFP:
Mit iSFP:
Förderung:
Gebäudehülle: Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch von Türen und Fenstern
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Anlagentechnik:Tätigkeiten wie der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen und die Installation digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Heizungsoptimierung: Schritte wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen zur Optimierung der Heizung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
*Der 5 %-Bonus wird nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von €30.000 berechnet (gültig für Anträge ab 21.07.2026). Bei mehr als einer Wohneinheit sind höhere Förderungssummen möglich. Quelle: BAFA-Förderrichtlinien BEG Einzelmaßnahmen, veröffentlicht 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.

Energieberatung in 2 Minuten erklärt

Jede Immobilie ist anders – deshalb beginnt gute Energieberatung immer mit Zuhören und einem klaren Plan.

Das heißt für uns: Orientierung schaffen, Einsparpotenziale erkennen und gezielt umsetzen.

Timo Schulze
Energie-Effizienzberater der ProEco Rheinland

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Ihre Fragen,
unsere Antworten

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan, der in Maßnahmenpaketen aufzeigt, wie Sie Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Die Umsetzung der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei förderfähigen Maßnahmen an der thermischen Hülle mit zusätzlichen 5% bezuschusst und die förderfähige Investitionssumme ist doppelt so hoch wie ohne iSFP (Stand Oktober 2024).

Nach Ihrer Unterschrift des iSFP-Serviceauftrags erfragen wir von Ihnen bereits vorhandene Immobiliendokumente. Anschließend führen wir bei Ihnen vor Ort eine detaillierte Datenaufnahme durch, um den iSFP fachgerecht zu erstellen. Zentraler Bestandteil unseres Services ist ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir die einzelnen Maßnahmenpakete mit Ihnen besprechen und den Ablauf der geplanten Sanierung definieren.

Durch staatliche Förderung können Sie diese Kosten deutlich senken. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % der Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 650 Euro bei 1–2 Wohneinheiten. Bei 3 oder mehr Wohneinheiten sind es bis zu 850 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit 3 oder mehr Wohneinheiten kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu, wenn der Energieberater die Ergebnisse des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in der Eigentümerversammlung erläutert. (Stand September 2026)

Nach der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans entscheiden Sie, ob und wann Sie welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Wichtige Entscheidungsgrundlagen erfahren Sie im Beratungsgespräch. Gerne unterstützen wir Sie in jedem Schritt der Beantragung staatlicher Fördermittel im Rahmen unseres Förderservices.
Aktuell bietet ProEco Energieberatungen ausschließlich für Wohngebäude an. Wir arbeiten jedoch bereits daran, unser Angebot zu erweitern, sodass wir in naher Zukunft auch Energieberatungen für Nicht-Wohngebäude anbieten können.
Eine Energieberatung von ProEco kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratung im Rahmen einer energetischen Sanierung an selbstgenutzten Wohngebäuden erfolgt. Dazu zählt beispielsweise die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eine Beratung über förderfähige Maßnahmen.
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