Die Beratung hat uns gezeigt, wo wir die größten Einsparpotenziale haben – das macht sich jetzt deutlich bei den Energiekosten bemerkbar.
Serkan Demir
Wir hätten nicht gedacht, dass kleine Maßnahmen so viel bewirken können – die Beratung hat sich wirklich gelohnt.
Kathrin Weber
Jetzt wissen wir endlich, wo wir anfangen müssen – und sehen die Ergebnisse direkt auf der nächsten Rechnung.
Christian Berthold

Die Energieberater in Bonn analysieren den energetischen Zustand Ihres Hauses und zeigen erste Einsparpotenziale auf. Darauf aufbauend fasst der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) alle Ergebnisse strukturiert zusammen und übersetzt sie in konkrete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen. So erhalten Immobilienbesitzer:innen in Bonn eine verlässliche Grundlage, um ihre Sanierung Schritt für Schritt, förderfähig und langfristig umzusetzen.

Ihr Weg zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

So läuft der Prozess von der ersten Beratung bis zum fertigen Sanierungskonzept – transparent, verständlich und auf Ihr Zuhause abgestimmt.

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Welche regionalen Förderprogramme gibt es in Bonn?

Bonn hatte bis vor kurzem eines der interessantesten kommunalen Förderprogramme der Region – und man sollte es kennen, auch wenn es derzeit geschlossen ist. Das Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische Bestandssanierung startete am 1. August 2025 und richtete sich ausdrücklich an Eigentümerinnen und Eigentümer privat vermieteter Wohngebäude. Gefördert wurden Komplettsanierungen ebenso wie Einzelmaßnahmen – von der besseren Dämmung bis zum Ersatz alter Heizsysteme durch klimafreundliche Technologien – als nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 100.000 Euro pro Gebäude und höchstens 60 Prozent der Investitionskosten.

Die Bedingungen waren klar zugeschnitten: Das Gebäude musste die Energieklasse F, G oder H aufweisen, und mindestens 50 Prozent der Wohnfläche mussten vermietet sein. Die städtische Förderung war dabei stets als Ergänzung zur Bundesförderung gedacht. Inzwischen teilt die Stadt mit, dass mit sofortiger Wirkung keine neuen Förderanträge mehr eingereicht werden können. Ähnlich beim Photovoltaik-Programm „Solares Bonn“: Wegen der großen Nachfrage sind die Mittel für 2026 ausgeschöpft und die Antragstellung ist derzeit nicht mehr möglich; die Stadt kündigt an zu informieren, sobald wieder Anträge gestellt werden können.

Weiterhin offen ist das städtische Förderprogramm Begrünung für Dach- und Fassadenbegrünung – es lässt sich sogar mit „Solares Bonn“ kombinieren, wenn Photovoltaik und Begrünung auf derselben Teildachfläche realisiert werden. Stand dieses Beitrags: August 2026. Für eine bestmögliche Ausschöpfung der verfügbaren Förderung Ihrer energetischen Sanierung empfehlen wir Ihnen unseren Förderservice – unsere Energieeffizienz-Experten beraten Sie unabhängig.

Warum Energieberatung in Bonn besonders wichtig ist?

Bonn verfolgt mit seinem Klimaplan das Ziel der Klimaneutralität bis 2035, und die Stadt benennt den entscheidenden Hebel selbst: Rund 40 Prozent der Treibhausgasemissionen entstehen im Gebäudesektor. Hinzu kommt eine Bonner Besonderheit – ein erheblicher Teil der Mietwohnungen befindet sich im Eigentum privater Vermieterinnen und Vermieter, die bei energetischen Maßnahmen häufig vor organisatorischen und finanziellen Hürden stehen. Genau diese Gruppe trifft die Rechtsänderung von 2026 doppelt.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat die Pflicht zu 65 Prozent erneuerbaren Energien bei neuen Heizungen gestrichen, gleichzeitig aber die Kostenaufteilung neu geregelt: Wer eine fossile Heizung einbaut, trägt künftig die Hälfte der Mehrkosten für die ab 2029 verpflichtenden Bioanteile mit, und ab 2028 werden auch die CO2-Kosten hälftig zwischen Mietenden und Vermietenden geteilt.

Eine auf den ersten Blick günstige Gasheizung kann sich für Vermietende damit in eine Dauerbelastung verwandeln. Bemerkenswert ist zudem, worauf das städtische Programm abgestellt hat: auf die Energieeffizienzklasse F, G oder H. Damit wird der Energieausweis zum entscheidenden Dokument – er weist die Klasse aus und ist die Voraussetzung dafür, überhaupt in diese Förderlogik zu kommen. Ab dem 1. Januar 2027 verschärfen sich die Anforderungen an Energieausweise ohnehin, und die bisherige Ausnahme für Baudenkmäler entfällt. Wer in Bonn vermietet, sollte den energetischen Ist-Zustand deshalb dokumentiert haben, bevor das nächste Förderfenster öffnet. Wir erstellen Energieausweise und ordnen im Rahmen einer unabhängigen Energieberatung ein, welche Maßnahmen sich in welcher Reihenfolge rechnen.

Was zeichnet den Gebäudebestand in Bonn aus?

Bonn besitzt einen der wertvollsten Altbaubestände Deutschlands. Die Bonner Südstadt ist ein großflächig zusammenhängendes Gründerzeitviertel – prächtige Stuckfassaden, hohe Räume, Kastenfenster, großteils denkmalgeschützt und damit ein Fall für Innendämmung, Kastenfenstersanierung und behutsame Anlagentechnik. In der Altstadt und Nordstadt prägen dichte Stadthäuser das Bild, in der Weststadt und in Poppelsdorf gutbürgerliche Mehrfamilienhäuser und Stadtvillen. Bad Godesberg steht für großzügige Villen und Diplomatensitze im Grünen, oft mit hohem Sanierungsaufwand wegen großer Hüllflächen.

Eine Bonner Besonderheit ist die Architektur der Bundeshauptstadt-Jahrzehnte: Verwaltungs-, Wohn- und Reihenhausbauten der 1950er bis 1970er Jahre, teils in großen Siedlungen wie Tannenbusch oder Brüser Berg, energetisch typischer Nachkriegsstandard. In den rechtsrheinischen Stadtteilen Beuel, Holzlar und Vilich sowie in Duisdorf und Lengsdorf mischen sich dörfliche Strukturen, Fachwerk und Backstein mit Einfamilienhausgebieten der 1960er bis 1990er Jahre. Diese Spanne von Denkmal-Gründerzeit bis Nachkriegssiedlung erfordert gebäudescharfe Sanierungskonzepte.

Finanzielle Vorteile mit dem iSFP

Auf viele Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie mit einem gültigen Sanierungsfahrplan den sogenannten iSFP-Bonus. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 verdoppeln sich die förderfähigen Kosten weiterhin von maximal €30.000 auf €60.000, der zusätzliche 5 % Förderungszuschlag greift jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von €30.000 und wird nur auf den darüberliegenden Betrag berechnet.*
Förderinstitut
Förderung ohne Sanierungsfahrplan (iSFP)
Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
BAFA
15 % der maximal förderfähigen Kosten von €30.000, bis zu €4.500
15 % auf €60.000 (€9.000) + 5 % Bonus auf den Anteil über €30.000 (bis €1.500) = bis zu €10.500
Ohne iSFP:
Mit iSFP:
Förderung:
Gebäudehülle: Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch von Türen und Fenstern
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Anlagentechnik:Tätigkeiten wie der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen und die Installation digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Heizungsoptimierung: Schritte wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen zur Optimierung der Heizung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
*Der 5 %-Bonus wird nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von €30.000 berechnet (gültig für Anträge ab 21.07.2026). Bei mehr als einer Wohneinheit sind höhere Förderungssummen möglich. Quelle: BAFA-Förderrichtlinien BEG Einzelmaßnahmen, veröffentlicht 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.

Energieberatung in 2 Minuten erklärt

Jede Immobilie ist anders – deshalb beginnt gute Energieberatung immer mit Zuhören und einem klaren Plan.

Das heißt für uns: Orientierung schaffen, Einsparpotenziale erkennen und gezielt umsetzen.

Timo Schulze
Energie-Effizienzberater der ProEco Rheinland

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Ihre Fragen,
unsere Antworten

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan, der in Maßnahmenpaketen aufzeigt, wie Sie Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Die Umsetzung der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei förderfähigen Maßnahmen an der thermischen Hülle mit zusätzlichen 5% bezuschusst und die förderfähige Investitionssumme ist doppelt so hoch wie ohne iSFP (Stand Oktober 2024).

Nach Ihrer Unterschrift des iSFP-Serviceauftrags erfragen wir von Ihnen bereits vorhandene Immobiliendokumente. Anschließend führen wir bei Ihnen vor Ort eine detaillierte Datenaufnahme durch, um den iSFP fachgerecht zu erstellen. Zentraler Bestandteil unseres Services ist ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir die einzelnen Maßnahmenpakete mit Ihnen besprechen und den Ablauf der geplanten Sanierung definieren.

Durch staatliche Förderung können Sie diese Kosten deutlich senken. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % der Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 650 Euro bei 1–2 Wohneinheiten. Bei 3 oder mehr Wohneinheiten sind es bis zu 850 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit 3 oder mehr Wohneinheiten kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu, wenn der Energieberater die Ergebnisse des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in der Eigentümerversammlung erläutert. (Stand September 2026)

Nach der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans entscheiden Sie, ob und wann Sie welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Wichtige Entscheidungsgrundlagen erfahren Sie im Beratungsgespräch. Gerne unterstützen wir Sie in jedem Schritt der Beantragung staatlicher Fördermittel im Rahmen unseres Förderservices.
Aktuell bietet ProEco Energieberatungen ausschließlich für Wohngebäude an. Wir arbeiten jedoch bereits daran, unser Angebot zu erweitern, sodass wir in naher Zukunft auch Energieberatungen für Nicht-Wohngebäude anbieten können.
Eine Energieberatung von ProEco kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratung im Rahmen einer energetischen Sanierung an selbstgenutzten Wohngebäuden erfolgt. Dazu zählt beispielsweise die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eine Beratung über förderfähige Maßnahmen.
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