Die Beratung hat uns gezeigt, wo wir die größten Einsparpotenziale haben – das macht sich jetzt deutlich bei den Energiekosten bemerkbar.
Serkan Demir
Wir hätten nicht gedacht, dass kleine Maßnahmen so viel bewirken können – die Beratung hat sich wirklich gelohnt.
Kathrin Weber
Jetzt wissen wir endlich, wo wir anfangen müssen – und sehen die Ergebnisse direkt auf der nächsten Rechnung.
Christian Berthold

Die Energieberater in Haan analysieren den energetischen Zustand Ihres Hauses und zeigen erste Einsparpotenziale auf. Darauf aufbauend fasst der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) alle Ergebnisse strukturiert zusammen und übersetzt sie in konkrete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen. So erhalten Immobilienbesitzer:innen in Haan eine verlässliche Grundlage, um ihre Sanierung Schritt für Schritt, förderfähig und langfristig umzusetzen.

Ihr Weg zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

So läuft der Prozess von der ersten Beratung bis zum fertigen Sanierungskonzept – transparent, verständlich und auf Ihr Zuhause abgestimmt.

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Welche regionalen Förderprogramme gibt es in Haan?

In Haan lohnt die Unterscheidung zwischen zwei städtischen Programmen, weil nur eines davon noch offen ist. Die Förderrichtlinie Dachbegrünung ist am 3. Juni 2022 in Kraft getreten und weist auslesbare Konditionen aus: Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der als förderwürdig anerkannten Kosten, maximal jedoch 50 Euro je Quadratmeter Nettovegetationsfläche. Gefördert wird die Anlage von Dachbegrünungen nach den Richtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau auf Flachdächern oder flachgeneigten Dächern bis 15 Grad, und zwar bei Neubauten ebenso wie bei nachträglicher Begrünung vorhandener Dächer. Förderfähig sind Aufbauten ab mindestens sechs Zentimeter Gesamtstärke, wobei die Bepflanzung nicht mitgerechnet wird. Ob es sich um ein Wohn- oder Gewerbegebäude, eine Garage oder eine Nebenanlage handelt, spielt keine Rolle – das Garagendach ist also ausdrücklich einbezogen. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer im Stadtgebiet oder schriftlich bevollmächtigte Vertreter. Ein Enddatum weist die Richtlinie nicht aus; die Verfügbarkeit der Mittel im laufenden Haushaltsjahr sollte gleichwohl vor der Beauftragung erfragt werden. Beendet ist dagegen das städtische Programm für steckerfertige Photovoltaikanlagen: Die Stadt teilt mit, dass es abgeschlossen ist und keine Fördermittel mehr beantragt werden können. Auch das vergleichbare Programm des Kreises Mettmann, auf das die Stadt verwiesen hatte, endete am 31. Juli 2024. Eine Kreisförderung für Gebäudehülle oder Heizungstausch besteht im Kreis Mettmann nicht. Eine Regel gilt in Haan für alle Förderwege: Anträge müssen vor dem Kauf gestellt und positiv beschieden werden. Stand dieses Beitrags: August 2026. Für eine bestmögliche Ausschöpfung der verfügbaren Förderung Ihrer energetischen Sanierung empfehlen wir Ihnen unseren Förderservice – unsere Energieeffizienz-Experten beraten Sie unabhängig.

Warum ist Energieberatung in Haan besonders wichtig?

Haan trägt den Beinamen Gartenstadt, und das ist für die Sanierungsfrage mehr als ein Etikett: Der Bestand ist von locker bebauten Wohnlagen mit großen Gärten geprägt, dazu ein historischer Ortskern und der eigenständige Ortsteil Gruiten im Düsseltal. Praktisch bedeutet das gute Voraussetzungen für Erdwärme, Flächenkollektoren und die Aufstellung von Wärmepumpen-Außeneinheiten – zugleich aber viele freistehende Gebäude mit großen Hüllflächen, die von allen Seiten Energie verlieren. Genau dort wirkt jede Dämmmaßnahme am stärksten. Ein Punkt, den Haan selbst vormacht: Bei städtischen Gebäuden lässt die Stadt bei jeder Maßnahme, die das Dach betrifft, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für eine Photovoltaikanlage anfertigen. Für private Gebäude ist diese Kopplung inzwischen Landesrecht: Bei umfassender Dachsanierung sind mindestens 30 Prozent der Netto-Dachfläche mit Photovoltaik zu belegen. Wer sein Dach anfasst, sollte Dämmung, Neueindeckung, Solaranlage und – in Haan mit 50 Euro pro Quadratmeter gefördert – eine Begrünung in einer Planung zusammenführen, statt dreimal aufs Dach zu steigen. Der gesetzliche Zwang bei der Heizung ist dagegen entfallen: Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat die 65-Prozent-Vorgabe und das Betriebsverbot für alte Kessel gestrichen. Der Druck kommt über die Kosten – neu eingebaute Gas- und Ölheizungen benötigen ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe – und über die Förderdegression: Ab Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus der Bundesförderung alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab 1. August 2028 vollständig. Eine unabhängige Energieberatung durch Energieeffizienz-Experten (EEE) legt die Reihenfolge fest und dokumentiert sie förderfähig.

Was zeichnet den Gebäudebestand in Haan aus?

Haans Gebäudebestand ist zweigeteilt – und beide Teile stellen unterschiedliche Anforderungen. Der Ortsteil Gruiten im Düsseltal besitzt einen der besterhaltenen historischen Ortskerne der Region: Fachwerkhäuser, Bruchstein und rheinischer Backstein in dichter, gewachsener Anordnung, weitgehend denkmalgeschützt. Bei diesen Gebäuden sind Außendämmung und moderne Fensterformate ausgeschlossen; die energetische Verbesserung läuft über Innendämmung, die Dämmung der obersten Geschossdecke, Kastenfenstersanierung und eine sorgfältige Ausführung an Anschlüssen und Fensterlaibungen. Auch im alten Haaner Zentrum finden sich ältere, kleinteilige Substanz und gründerzeitliche Bauten. Der weit größere Teil des Bestandes stammt jedoch aus den Jahrzehnten nach dem Krieg, als Haan durch die Lage zwischen Düsseldorf, Wuppertal und Solingen als Wohnstandort wuchs: freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhauszeilen mit Satteldach, Vollkeller und häufig ausgebautem Dachgeschoss, dazu einzelne Geschosswohnungsbauten. Charakteristisch und namensgebend sind die großzügigen, durchgrünten Wohnlagen mit hohem Baumbestand – baulich bedeutet das gute Bedingungen für Erdwärme und Flächenkollektoren, aber auch Verschattung, die bei der Planung von Solaranlagen berücksichtigt werden muss. Aus der Industriegeschichte stammen zudem Werks- und Arbeiterwohnhäuser mit gleichförmiger Bauweise, bei denen sich Sanierungskonzepte gut übertragen lassen.

Finanzielle Vorteile mit dem iSFP

Auf viele Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie mit einem gültigen Sanierungsfahrplan den sogenannten iSFP-Bonus. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 verdoppeln sich die förderfähigen Kosten weiterhin von maximal €30.000 auf €60.000, der zusätzliche 5 % Förderungszuschlag greift jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von €30.000 und wird nur auf den darüberliegenden Betrag berechnet.*
Förderinstitut
Förderung ohne Sanierungsfahrplan (iSFP)
Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
BAFA
15 % der maximal förderfähigen Kosten von €30.000, bis zu €4.500
15 % auf €60.000 (€9.000) + 5 % Bonus auf den Anteil über €30.000 (bis €1.500) = bis zu €10.500
Ohne iSFP:
Mit iSFP:
Förderung:
Gebäudehülle: Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch von Türen und Fenstern
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Anlagentechnik:Tätigkeiten wie der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen und die Installation digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Heizungsoptimierung: Schritte wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen zur Optimierung der Heizung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
*Der 5 %-Bonus wird nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von €30.000 berechnet (gültig für Anträge ab 21.07.2026). Bei mehr als einer Wohneinheit sind höhere Förderungssummen möglich. Quelle: BAFA-Förderrichtlinien BEG Einzelmaßnahmen, veröffentlicht 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.

Energieberatung in 2 Minuten erklärt

Jede Immobilie ist anders – deshalb beginnt gute Energieberatung immer mit Zuhören und einem klaren Plan.

Das heißt für uns: Orientierung schaffen, Einsparpotenziale erkennen und gezielt umsetzen.

Timo Schulze
Energie-Effizienzberater der ProEco Rheinland

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Ihre Fragen,
unsere Antworten

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan, der in Maßnahmenpaketen aufzeigt, wie Sie Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Die Umsetzung der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei förderfähigen Maßnahmen an der thermischen Hülle mit zusätzlichen 5% bezuschusst und die förderfähige Investitionssumme ist doppelt so hoch wie ohne iSFP (Stand Oktober 2024).

Nach Ihrer Unterschrift des iSFP-Serviceauftrags erfragen wir von Ihnen bereits vorhandene Immobiliendokumente. Anschließend führen wir bei Ihnen vor Ort eine detaillierte Datenaufnahme durch, um den iSFP fachgerecht zu erstellen. Zentraler Bestandteil unseres Services ist ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir die einzelnen Maßnahmenpakete mit Ihnen besprechen und den Ablauf der geplanten Sanierung definieren.

Durch staatliche Förderung können Sie diese Kosten deutlich senken. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % der Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 650 Euro bei 1–2 Wohneinheiten. Bei 3 oder mehr Wohneinheiten sind es bis zu 850 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit 3 oder mehr Wohneinheiten kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu, wenn der Energieberater die Ergebnisse des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in der Eigentümerversammlung erläutert. (Stand September 2026)

Nach der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans entscheiden Sie, ob und wann Sie welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Wichtige Entscheidungsgrundlagen erfahren Sie im Beratungsgespräch. Gerne unterstützen wir Sie in jedem Schritt der Beantragung staatlicher Fördermittel im Rahmen unseres Förderservices.
Aktuell bietet ProEco Energieberatungen ausschließlich für Wohngebäude an. Wir arbeiten jedoch bereits daran, unser Angebot zu erweitern, sodass wir in naher Zukunft auch Energieberatungen für Nicht-Wohngebäude anbieten können.
Eine Energieberatung von ProEco kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratung im Rahmen einer energetischen Sanierung an selbstgenutzten Wohngebäuden erfolgt. Dazu zählt beispielsweise die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eine Beratung über förderfähige Maßnahmen.
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