Die Beratung hat uns gezeigt, wo wir die größten Einsparpotenziale haben – das macht sich jetzt deutlich bei den Energiekosten bemerkbar.
Serkan Demir
Wir hätten nicht gedacht, dass kleine Maßnahmen so viel bewirken können – die Beratung hat sich wirklich gelohnt.
Kathrin Weber
Jetzt wissen wir endlich, wo wir anfangen müssen – und sehen die Ergebnisse direkt auf der nächsten Rechnung.
Christian Berthold

Die Energieberater in Wesel analysieren den energetischen Zustand Ihres Hauses und zeigen erste Einsparpotenziale auf. Darauf aufbauend fasst der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) alle Ergebnisse strukturiert zusammen und übersetzt sie in konkrete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen. So erhalten Immobilienbesitzer:innen in Wesel eine verlässliche Grundlage, um ihre Sanierung Schritt für Schritt, förderfähig und langfristig umzusetzen.

Ihr Weg zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

So läuft der Prozess von der ersten Beratung bis zum fertigen Sanierungskonzept – transparent, verständlich und auf Ihr Zuhause abgestimmt.

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Welche regionalen Förderprogramme gibt es in Wesel?

Wesel hatte drei eigene Förderprogramme – und für alle drei gilt derselbe, für die Planung entscheidende Satz: Der Rat der Stadt Wesel hat für das Haushaltsjahr 2026 keine Haushaltsmittel bereitgestellt, eine Antragstellung ist daher aktuell nicht möglich. Betroffen sind das Programm „Klimaschutz in Wesel“, das Programm für Stecker-Photovoltaik-Anlagen und das Programm „Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung von Flächen“. Wer 2023 bereits einen Bewilligungsbescheid erhalten hat, für den bleiben die Mittel reserviert; nach Umsetzung ist der Kostennachweis einzureichen. Was die Programme geleistet haben, lohnt den Blick, weil sie ungewöhnlich weit gingen. Die Richtlinie „Klimaschutz in Wesel“ vom 2. Juli 2022 förderte ausdrücklich Sanierungsmaßnahmen von der Dach- und Fassadendämmung bis zum Austausch bestehender Heizungsanlagen sowie Photovoltaik und Solarthermie – mit technischen Mindestanforderungen bei Dämmmaßnahmen, einer Bagatellgrenze von mindestens 200 Euro Zuschuss und dem Verbot, vor Erteilung des Förderbescheides mit den Bauarbeiten zu beginnen. Eine Kumulierung mit nicht städtischen Programmen war zulässig, soweit diese es erlauben. Besonders bemerkenswert: Voraussetzung war eine Energieberatung am Wohngebäude – wer bereits ein BAFA-Gutachten, eine KfW-Förderung oder einen individuellen Sanierungsfahrplan hatte, konnte den Antrag direkt stellen, die Vor-Ort-Beratung entfiel. Bei der Begrünung lagen die Zuschüsse bei maximal 2.000 Euro für Dachbegrünung, 1.000 Euro für Fassadenbegrünung und bis zu 3.000 Euro je Entsiegelungsmaßnahme; die Bewilligung verfiel nach acht Monaten, und zur Endabrechnung war eine Fotodokumentation von Ausgangs- und Endzustand vorzulegen. Auf Kreisebene gibt es kein Klimaschutzprogramm für private Gebäude; der Kreis Wesel ist aber Ansprechpartner der öffentlichen Wohnraumförderung, die auch Privatpersonen offensteht und die Modernisierung von Bestandswohnungen mit Blick auf energetische Erneuerung ausdrücklich einschließt. Stand dieses Beitrags: August 2026. Für eine bestmögliche Ausschöpfung der verfügbaren Förderung Ihrer energetischen Sanierung empfehlen wir Ihnen unseren Förderservice – unsere Energieeffizienz-Experten beraten Sie unabhängig.

Warum ist Energieberatung in Wesel besonders wichtig?

Wesel hat sich in seiner Förderrichtlinie selbst ein Datum gesetzt: Die Stadt strebt die Klimaneutralität für das Jahr 2035 an. Das sind, gerechnet von heute, keine zehn Jahre – und es ist ein Ziel, das ohne den privaten Gebäudebestand nicht erreichbar ist, weil Heizen und Warmwasser in einer Stadt dieser Größe den größten Einzelposten der Emissionen bilden. Gleichzeitig ist die städtische Unterstützung genau jetzt weggefallen: Für 2026 stehen für alle drei kommunalen Programme keine Mittel bereit. Beides zusammen ergibt eine unangenehme Lage für Eigentümer – hoher Handlungsdruck, weniger kommunale Hilfe. Umso wichtiger wird, dass die verbleibenden Förderwege richtig genutzt werden. Und hier liefert Wesel ein Argument, das die Stadt selbst formuliert hat: In der Richtlinie „Klimaschutz in Wesel“ war eine Energieberatung am Wohngebäude Voraussetzung für den Zuschuss, und ein individueller Sanierungsfahrplan wurde ausdrücklich als gleichwertiger Nachweis anerkannt. Eine Kommune hat damit schriftlich festgehalten, was ein Fahrplan wert ist: Er ersetzt die Prüfung, weil er sie leistet. Auf Bundesebene kommt der Zeitdruck hinzu. Der Klimageschwindigkeitsbonus der Bundesförderung sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte, und der Bonus für Maßnahmen aus einem Sanierungsfahrplan bleibt der zuverlässigste Hebel, um die Quote oben zu halten. Wer in Wesel in den nächsten Monaten saniert, sollte deshalb zuerst die Reihenfolge klären – welches Bauteil zuerst, welcher Antrag wann, und was passiert, wenn die Stadt für 2027 wieder Mittel einstellt.

Was zeichnet den Gebäudebestand in Wesel aus?

Der Weseler Gebäudebestand ist geprägt von einem Ereignis: Die Hansestadt wurde im Zweiten Weltkrieg zu einer der am stärksten zerstörten Städte am Niederrhein. Historische Bausubstanz ist deshalb im Kern die Ausnahme, nicht die Regel – wer in der Innenstadt ein „Altbau“-Objekt besitzt, hat es meist mit den Wiederaufbaujahren zu tun. Diese Gebäude der späten 1940er und der 1950er Jahre sind energetisch eine eigene Klasse: knapp bemessene Wandstärken, oft Bauteile aus Trümmermaterial, ungeplante Details an Anschlüssen und Brüstungen, später eingebaute Fenster unterschiedlicher Generationen. Außendämmung ist hier technisch meist möglich, verlangt aber genaue Klärung des Untergrunds. Erhalten geblieben und prägend sind dafür die Zeugnisse der Festungsstadt und einzelne Ensembles am Rand des Kerns. Rings um die Innenstadt schließen die Wohngebiete der 1960er bis 1980er Jahre an, dazu Zeilenbauten des sozialen Wohnungsbaus mit Flachdächern oder flach geneigten Dächern – genau die Flächen, für die die Stadt ihre Begrünungsförderung aufgelegt hatte. In den Ortsteilen jenseits des Kerns, etwa in Büderich, Ginderich, Flüren, Obrighoven, Lackhausen und Bislich, dominiert der niederrheinische Typ: Backsteinhäuser in offener Bauweise, ehemalige Hofstellen mit umgebauten Nebengebäuden und Eigenheime auf großen Grundstücken. Die Rheinlage bringt eine zusätzliche Bedingung mit: hohe Grundwasserstände und Hochwasserschutz beeinflussen, was im Keller und beim Einsatz von Erdwärme sinnvoll ist.

Finanzielle Vorteile mit dem iSFP

Auf viele Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie mit einem gültigen Sanierungsfahrplan den sogenannten iSFP-Bonus. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 verdoppeln sich die förderfähigen Kosten weiterhin von maximal €30.000 auf €60.000, der zusätzliche 5 % Förderungszuschlag greift jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von €30.000 und wird nur auf den darüberliegenden Betrag berechnet.*
Förderinstitut
Förderung ohne Sanierungsfahrplan (iSFP)
Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
BAFA
15 % der maximal förderfähigen Kosten von €30.000, bis zu €4.500
15 % auf €60.000 (€9.000) + 5 % Bonus auf den Anteil über €30.000 (bis €1.500) = bis zu €10.500
Ohne iSFP:
Mit iSFP:
Förderung:
Gebäudehülle: Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch von Türen und Fenstern
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Anlagentechnik:Tätigkeiten wie der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen und die Installation digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Heizungsoptimierung: Schritte wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen zur Optimierung der Heizung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
*Der 5 %-Bonus wird nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von €30.000 berechnet (gültig für Anträge ab 21.07.2026). Bei mehr als einer Wohneinheit sind höhere Förderungssummen möglich. Quelle: BAFA-Förderrichtlinien BEG Einzelmaßnahmen, veröffentlicht 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.

Energieberatung in 2 Minuten erklärt

Jede Immobilie ist anders – deshalb beginnt gute Energieberatung immer mit Zuhören und einem klaren Plan.

Das heißt für uns: Orientierung schaffen, Einsparpotenziale erkennen und gezielt umsetzen.

Timo Schulze
Energie-Effizienzberater der ProEco Rheinland

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Ihre Fragen,
unsere Antworten

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan, der in Maßnahmenpaketen aufzeigt, wie Sie Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Die Umsetzung der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei förderfähigen Maßnahmen an der thermischen Hülle mit zusätzlichen 5% bezuschusst und die förderfähige Investitionssumme ist doppelt so hoch wie ohne iSFP (Stand Oktober 2024).

Nach Ihrer Unterschrift des iSFP-Serviceauftrags erfragen wir von Ihnen bereits vorhandene Immobiliendokumente. Anschließend führen wir bei Ihnen vor Ort eine detaillierte Datenaufnahme durch, um den iSFP fachgerecht zu erstellen. Zentraler Bestandteil unseres Services ist ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir die einzelnen Maßnahmenpakete mit Ihnen besprechen und den Ablauf der geplanten Sanierung definieren.

Durch staatliche Förderung können Sie diese Kosten deutlich senken. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % der Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 650 Euro bei 1–2 Wohneinheiten. Bei 3 oder mehr Wohneinheiten sind es bis zu 850 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit 3 oder mehr Wohneinheiten kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu, wenn der Energieberater die Ergebnisse des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in der Eigentümerversammlung erläutert. (Stand September 2026)

Nach der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans entscheiden Sie, ob und wann Sie welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Wichtige Entscheidungsgrundlagen erfahren Sie im Beratungsgespräch. Gerne unterstützen wir Sie in jedem Schritt der Beantragung staatlicher Fördermittel im Rahmen unseres Förderservices.
Aktuell bietet ProEco Energieberatungen ausschließlich für Wohngebäude an. Wir arbeiten jedoch bereits daran, unser Angebot zu erweitern, sodass wir in naher Zukunft auch Energieberatungen für Nicht-Wohngebäude anbieten können.
Eine Energieberatung von ProEco kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratung im Rahmen einer energetischen Sanierung an selbstgenutzten Wohngebäuden erfolgt. Dazu zählt beispielsweise die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eine Beratung über förderfähige Maßnahmen.
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