Die Beratung hat uns gezeigt, wo wir die größten Einsparpotenziale haben – das macht sich jetzt deutlich bei den Energiekosten bemerkbar.
Serkan Demir
Wir hätten nicht gedacht, dass kleine Maßnahmen so viel bewirken können – die Beratung hat sich wirklich gelohnt.
Kathrin Weber
Jetzt wissen wir endlich, wo wir anfangen müssen – und sehen die Ergebnisse direkt auf der nächsten Rechnung.
Christian Berthold

Die Energieberater in Leverkusen analysieren den energetischen Zustand Ihres Hauses und zeigen erste Einsparpotenziale auf. Darauf aufbauend fasst der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) alle Ergebnisse strukturiert zusammen und übersetzt sie in konkrete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen. So erhalten Immobilienbesitzer:innen in Leverkusen eine verlässliche Grundlage, um ihre Sanierung Schritt für Schritt, förderfähig und langfristig umzusetzen.

Ihr Weg zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

So läuft der Prozess von der ersten Beratung bis zum fertigen Sanierungskonzept – transparent, verständlich und auf Ihr Zuhause abgestimmt.

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Welche regionalen Förderprogramme gibt es in Leverkusen?

In Leverkusen sind die städtischen Förderprogramme ausgelaufen. Die Stadt teilt mit, dass städtische Förderprogramme, unter anderem zur Photovoltaik, aufgrund der Haushaltslage nicht fortgeführt werden können; bereits zugesagte Förderbescheide sind von der Sperre ausgenommen und werden abgewickelt. Betroffen sind die beiden zum 16. Oktober 2023 in Kraft getretenen Programme „Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen“ und „Entsiegelung, Dach- und Fassadenbegrünung“. Die Nachfrage war dabei erheblich: Das Photovoltaik-Programm war bereits am ersten Tag der Antragstellung überzeichnet, allein 2023 gingen 654 Förderanträge ein, und in den Jahren 2023 und 2024 wurden 439 Zuschüsse in Höhe von insgesamt 267.230 Euro ausgezahlt. Die damit geförderten Anlagen erreichen zusammen rund 2.500 Kilowatt-Peak, was etwa dem Jahresstromverbrauch von 625 Vierpersonenhaushalten entspricht. Beim Begrünungsprogramm wurden 29 Zuschüsse über insgesamt 35.750 Euro ausgezahlt. Für Leverkusener Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet das: Die Sanierungsförderung kommt derzeit ausschließlich von Bund und Land. Solarthermie und der Heizungstausch bleiben über die Bundesförderung förderfähig, und die Darlehen der NRW.BANK stehen unverändert bereit – beantragt werden sie über die Hausbank oder Sparkasse. Stand dieses Beitrags: August 2026. Für eine bestmögliche Ausschöpfung der verfügbaren Förderung Ihrer energetischen Sanierung empfehlen wir Ihnen unseren Förderservice – unsere Energieeffizienz-Experten beraten Sie unabhängig.

Warum ist Energieberatung in Leverkusen besonders wichtig?

Leverkusen ist eine Stadt, die aus der Industrie heraus gewachsen ist, und das prägt die energetische Ausgangslage bis heute. Ein großer Teil des Wohnbestands besteht aus Werkssiedlungen und Arbeiterkolonien in Wiesdorf, Rheindorf und Manfort sowie aus Reihen- und Doppelhäusern der Wachstumsjahrzehnte in Schlebusch, Alkenrath, Steinbüchel und Lützenkirchen. Solche Bestände sind einander baulich sehr ähnlich – gleiche Grundrisse, gleiche Dachformen, gleiche Bauteile. Das ist ein Vorteil: Lösungen lassen sich übertragen, und die Kosten sind besser kalkulierbar als bei Einzelstücken. Eine Leverkusener Besonderheit ist die vielfach vorhandene Fernwärmeversorgung. Sie verändert die Rechnung beim Heizungstausch grundlegend, denn die Bundesförderung ist seit der Reform vom Juli 2026 auf den Wechsel von fossil zu erneuerbar zugeschnitten – der Wechsel weg von einem bestehenden Fernwärmeanschluss wird nicht mehr gefördert. Wer bereits Fernwärme hat, verlagert den Förderhebel deshalb sinnvoll auf die Gebäudehülle: Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke sowie Fenster. Hinzu kommt der Zeitfaktor: Ab Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus der Bundesförderung alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab 1. August 2028 vollständig, und die städtischen Programme sind ausgelaufen. Der gesetzliche Zwang ist dagegen entfallen – neue Gas- und Ölheizungen benötigen ab 2029 aber einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe. Eine unabhängige Energieberatung durch Energieeffizienz-Experten (EEE) prüft, welcher Weg am konkreten Gebäude trägt, und ordnet die Maßnahmen so, dass die verbleibende Förderung voll genutzt wird.

Was zeichnet den Gebäudebestand in Leverkusen aus?

Der Leverkusener Gebäudebestand ist stark von der Industriegeschichte geprägt. Charakteristisch sind die Bayer-Werkssiedlungen und Arbeiterkolonien in Wiesdorf, Rheindorf und Manfort: planmäßig angelegte Zeilen und Doppelhäuser mit Ziegel- oder Putzfassaden, kleine Grundrisse und einheitliche Dachformen – teils denkmalgeschützt als Zeugnis des frühen Werkswohnungsbaus. In Opladen findet sich ein historischer Stadtkern mit gründerzeitlichen Mehrfamilienhäusern und Bahn-Werkssiedlungen, während Schlebusch, Alkenrath und Lützenkirchen die typische Nachkriegsentwicklung zeigen: Zeilenbauten, Punkthochhäuser und große Ein- und Zweifamilienhausgebiete der 1950er bis 1980er Jahre. In Hitdorf und den rheinnahen Lagen haben sich alte Ortskerne mit Fachwerk und Backstein erhalten, in Steinbüchel und Quettingen dominieren Reihen- und Doppelhäuser der Wachstumsjahre. Herausragend ist Schloss Morsbroich als barockes Baudenkmal. Auffallend ist die Verzahnung von Wohnquartieren mit dem Chempark: Fernwärmeversorgung ist vielfach vorhanden, gleichzeitig gibt es Lagen mit besonderen Anforderungen an Schall- und Luftschutz. Von der Werkssiedlung bis zum 70er-Jahre-Reihenhaus verlangt der Bestand pragmatische, seriell denkbare, aber gebäudescharf geprüfte Lösungen.

Finanzielle Vorteile mit dem iSFP

Auf viele Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie mit einem gültigen Sanierungsfahrplan den sogenannten iSFP-Bonus. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 verdoppeln sich die förderfähigen Kosten weiterhin von maximal €30.000 auf €60.000, der zusätzliche 5 % Förderungszuschlag greift jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von €30.000 und wird nur auf den darüberliegenden Betrag berechnet.*
Förderinstitut
Förderung ohne Sanierungsfahrplan (iSFP)
Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
BAFA
15 % der maximal förderfähigen Kosten von €30.000, bis zu €4.500
15 % auf €60.000 (€9.000) + 5 % Bonus auf den Anteil über €30.000 (bis €1.500) = bis zu €10.500
Ohne iSFP:
Mit iSFP:
Förderung:
Gebäudehülle: Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch von Türen und Fenstern
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Anlagentechnik:Tätigkeiten wie der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen und die Installation digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
Heizungsoptimierung: Schritte wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen zur Optimierung der Heizung.
15%
15% + 5%*
bis zu €10.500
statt €4.500
*Der 5 %-Bonus wird nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von €30.000 berechnet (gültig für Anträge ab 21.07.2026). Bei mehr als einer Wohneinheit sind höhere Förderungssummen möglich. Quelle: BAFA-Förderrichtlinien BEG Einzelmaßnahmen, veröffentlicht 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.

Energieberatung in 2 Minuten erklärt

Jede Immobilie ist anders – deshalb beginnt gute Energieberatung immer mit Zuhören und einem klaren Plan.

Das heißt für uns: Orientierung schaffen, Einsparpotenziale erkennen und gezielt umsetzen.

Timo Schulze
Energie-Effizienzberater der ProEco Rheinland

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Ihre Fragen,
unsere Antworten

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan, der in Maßnahmenpaketen aufzeigt, wie Sie Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Die Umsetzung der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei förderfähigen Maßnahmen an der thermischen Hülle mit zusätzlichen 5% bezuschusst und die förderfähige Investitionssumme ist doppelt so hoch wie ohne iSFP (Stand Oktober 2024).

Nach Ihrer Unterschrift des iSFP-Serviceauftrags erfragen wir von Ihnen bereits vorhandene Immobiliendokumente. Anschließend führen wir bei Ihnen vor Ort eine detaillierte Datenaufnahme durch, um den iSFP fachgerecht zu erstellen. Zentraler Bestandteil unseres Services ist ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir die einzelnen Maßnahmenpakete mit Ihnen besprechen und den Ablauf der geplanten Sanierung definieren.

Durch staatliche Förderung können Sie diese Kosten deutlich senken. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % der Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 650 Euro bei 1–2 Wohneinheiten. Bei 3 oder mehr Wohneinheiten sind es bis zu 850 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit 3 oder mehr Wohneinheiten kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu, wenn der Energieberater die Ergebnisse des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in der Eigentümerversammlung erläutert. (Stand September 2026)

Nach der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans entscheiden Sie, ob und wann Sie welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Wichtige Entscheidungsgrundlagen erfahren Sie im Beratungsgespräch. Gerne unterstützen wir Sie in jedem Schritt der Beantragung staatlicher Fördermittel im Rahmen unseres Förderservices.
Aktuell bietet ProEco Energieberatungen ausschließlich für Wohngebäude an. Wir arbeiten jedoch bereits daran, unser Angebot zu erweitern, sodass wir in naher Zukunft auch Energieberatungen für Nicht-Wohngebäude anbieten können.
Eine Energieberatung von ProEco kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratung im Rahmen einer energetischen Sanierung an selbstgenutzten Wohngebäuden erfolgt. Dazu zählt beispielsweise die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eine Beratung über förderfähige Maßnahmen.
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