5. November 2026_ https://proeco-rheinland.de/privatkunden/isfp-individueller-sanierungsfahrplan/foerderung/ Oktober 28th, 2026
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Kurz Erklärt

Förderung der Erstellung: 50 % des Honorars, max. 650 € (EFH/ZFH) bzw. 850 € (ab 3 Wohneinheiten).

Förderung der Maßnahmen: Mit iSFP verdoppeln sich die förderfähigen Kosten auf 60.000 € je Wohneinheit und Jahr. Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gilt seit dem 21.07.2026 nur noch für den Kostenanteil über 30.000 €.

1. Stufe 1: Zuschuss für die Erstellung des iSFP

Die Beratung selbst fördert das BAFA mit der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude: 50 % des Honorars, gedeckelt auf 650 € bzw. 850 €. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich 250 €, wenn die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung erläutert werden. Für ein Ein- oder Zweifamilienhaus zahlen Sie bei ProEco Rheinland damit 1.280 € Eigenanteil – wie sich der Betrag zusammensetzt, zeigen wir unter Sanierungsfahrplan: Kosten im Überblick. Wer antragsberechtigt ist und wie der Antrag abläuft, lesen Sie unter Sanierungsfahrplan beim BAFA.

2. Stufe 2: Mehr Förderung für die Sanierungsmaßnahmen

Der eigentliche Hebel liegt bei der Umsetzung. Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – Dämmung, Fenster, Außentüren – sowie für Anlagentechnik und Heizungsoptimierung gibt es über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) eine Grundförderung von 15 %. Ein iSFP verbessert diese Förderung auf zwei Wegen. Einen Gesamtüberblick über alle Änderungen der BEG-Reform – auch bei der Heizungsförderung – finden Sie in unserem Beitrag Heizungs- und Sanierungsförderung 2026: Der aktuelle Stand nach der BEG-Reform.

Vorteil 1: Doppelter Förderrahmen

Ohne iSFP sind pro Wohneinheit und Kalenderjahr höchstens 30.000 € förderfähig. Mit iSFP verdoppelt sich diese Grenze auf 60.000 €. Dieser Vorteil ist von der Reform im Juli 2026 nicht betroffen – und für größere Sanierungsschritte oft der wertvollste Effekt des Fahrplans.

Vorteil 2: Der iSFP-Bonus – seit Juli 2026 neu berechnet

Bis zum 20.07.2026 erhöhte der iSFP-Bonus die Förderquote für die gesamten förderfähigen Kosten um 5 Prozentpunkte. Seit dem 21.07.2026 gilt der Bonus nur noch für den Teil der Kosten, der 30.000 € übersteigt. Bei Maßnahmen unter 30.000 € entfällt er ganz.

iSFP-Bonus: So wird seit dem 21.07.2026 gerechnet

Beispiel: 50.000 € förderfähige Kosten für Maßnahmen an der Gebäudehülle

Bis 20.07.2026

5 % Bonus auf die volle Summe
5 % × 50.000 €

2.500 €

iSFP-Bonus
Gesamt: 20 % = 10.000 € Zuschuss

Seit 21.07.2026

5 % nur auf den Betrag über 30.000 €
5 % × 20.000 €

1.000 €

iSFP-Bonus
Gesamt: 15 % + Bonus = 8.500 € Zuschuss
Unverändert: Mit iSFP verdoppeln sich die förderfähigen Kosten auf 60.000 € je Wohneinheit

Förderfähige Kosten

iSFP-Bonus bis 20.07.2026

iSFP-Bonus seit 21.07.2026

Gesamtzuschuss heute (15 % + Bonus)

20.000 €

1.000 €

0 €

3.000 €

35.000 €

1.750 €

250 €

5.500 €

50.000 €

2.500 €

1.000 €

8.500 €

60.000 €

3.000 €

1.500 €

10.500 €

Sie möchten wissen, was ein iSFP für Ihr Haus kostet?

Zum iSFP-Angebot von ProEco Rheinland

3. Welche Maßnahmen profitieren vom iSFP?

 

    • Ja: Dämmung von Dach, oberster Geschossdecke, Fassade und Kellerdecke, Fenster und Außentüren, Lüftungsanlagen und weitere Anlagentechnik, Heizungsoptimierung
    • Nein: der Heizungstausch (z. B. Wärmepumpe) über die KfW – hier gibt es keinen iSFP-Bonus; ebenso nicht bei der Sanierung zum Effizienzhaus als Komplettmaßnahme

    Voraussetzung ist immer: Die Maßnahme muss im iSFP enthalten sein und in der Regel innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung umgesetzt werden. Förderanträge für die Maßnahmen stellen Sie vor Beginn der Arbeiten – unser Förderservice begleitet Sie dabei.

  1. Erstellung des Fahrplans: Alles wird im standardisierten iSFP-Dokument zusammengefasst.
  2. Übergabe und Erläuterung: Wir gehen den Fahrplan persönlich mit Ihnen durch – bei Wohnungseigentümergemeinschaften auf Wunsch auch in der Eigentümerversammlung.
 
Haus-Schnitt: Maßnahmen mit und ohne iSFP-Bonus12345678

Wo der iSFP-Bonus greift

Mit iSFP-Bonus

  1. 1Dach
  2. 2Oberste Geschossdecke
  3. 3Fassade
  4. 4Fenster & Außentüren
  5. 5Kellerdecke
  6. 6Lüftung & Anlagentechnik
  7. 7Heizungsoptimierung

Ohne iSFP-Bonus

  1. 8Heizungstausch, z. B. Wärmepumpe (KfW)

Auch die Sanierung zum Effizienzhaus als Komplettmaßnahme erhält keinen iSFP-Bonus.

4. Für wen lohnt sich die Förderung besonders?

  • Eigentümer:innen, die in einem Jahr mehr als 30.000 € je Wohneinheit in Hülle oder Anlagentechnik investieren
  • Umfassende Sanierungen in mehreren Etappen über einige Jahre
  • Mehrfamilienhäuser und WEG, bei denen große Summen auf mehrere Einheiten verteilt werden

Weniger ins Gewicht fällt die Förderung bei einzelnen, kleinen Maßnahmen wie dem Tausch weniger Fenster. Mehr dazu unter Ist ein iSFP sinnvoll?.

 

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Wer berät Sie?

Alle unsere Beraterinnen und Berater sind in der Energieeffizienz-Expertenliste (EEE) des Bundes gelistet. Eine Listung als zertifizierter EEE ist eine von mehreren Vorgaben, dass Ihr iSFP gefördert wird.

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Tobias Karweina

Zertifizierter Energieeffizienz-Experte

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Rafael Bielak

Zertifizierter Energieeffizienz-Experte

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Simon Kaulen

Zertifizierter Energieeffizienz-Experte

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„Jede Immobilie ist anders – deshalb beginnt gute Energieberatung immer mit Zuhören und einer individuellen Planung.“

Volker Knauß, Leiter Energieeffizienz-Berater der ProEco Rheinland

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Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan wissen Sie, welche Maßnahme wann sinnvoll ist. Und Sie sichern sich die bessere Förderung.

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5. Häufige Fragen zur Förderung

Ja. Maßgeblich sind die Förderbedingungen zum Zeitpunkt des Förderantrags für die Maßnahme, nicht das Erstellungsdatum des iSFP. Ihr Fahrplan bleibt gültig – der Bonus wird aber nach der neuen Logik berechnet.

Nicht für dieselbe Maßnahme. Selbstnutzende Eigentümer:innen können alternativ 20 % der Kosten über drei Jahre steuerlich geltend machen (§ 35c EStG). Gerade bei kleineren Maßnahmen ohne iSFP-Bonus kann das attraktiv sein – lassen Sie sich steuerlich beraten.

Ja, die Förderung für die Erstellung besteht weiterhin. Den aktuellen Stand fassen wir unter Wird der iSFP noch gefördert? zusammen.

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Unsere weiteren Services

Heizungsoptimierung

Durch einen hydraulischen Abgleich werden die Durchflussmengen im wassergeführten System Ihrer Heizungsanlage optimiert, um die Wärme gleichmäßig in allen Räumen zu verteilen. So lassen sich Energie und Kosten sparen. 

Heizlastberechnung

Wir ermitteln die benötigte Heizleistung Ihrer Immobilie, um die Innenräume bei verschiedenen Außentemperaturen komfortabel zu beheizen.

Grundrissdigitalisierung

Wir wandeln handgezeichnete oder gedruckte Grundrisse in digitale Formate um. Falls keine Unterlagen vorliegen, erstellen wir digitale Grundrisse durch einen 3D-Scan Ihrer Immobilie.

Energieberatung für
denkmalgeschützte Immobilien

Für denkmalgeschützte Gebäude entwickeln wir energetische Sanierungskonzepte, die den Substanz- und Ensembleschutz berücksichtigen. So verbessern Sie den Energieverbrauch Ihrer Immobilie, ohne den historischen Charakter und die schützenswerte Bausubstanz zu beeinträchtigen.

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Kontakt aufnehmen!

Ihre Fragen,
unsere Antworten

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan, der in Maßnahmenpaketen aufzeigt, wie Sie Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Die Umsetzung der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei förderfähigen Maßnahmen an der thermischen Hülle mit zusätzlichen 5% bezuschusst und die förderfähige Investitionssumme ist doppelt so hoch wie ohne iSFP (Stand Oktober 2024).

Nach Ihrer Unterschrift des iSFP-Serviceauftrags erfragen wir von Ihnen bereits vorhandene Immobiliendokumente. Anschließend führen wir bei Ihnen vor Ort eine detaillierte Datenaufnahme durch, um den iSFP fachgerecht zu erstellen. Zentraler Bestandteil unseres Services ist ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir die einzelnen Maßnahmenpakete mit Ihnen besprechen und den Ablauf der geplanten Sanierung definieren.
Die Kosten einer Energieberatung richten sich nach der Anzahl der Wohneinheiten Ihrer Immobilie. Sie können die Beratungskosten durch staatliche Förderung deutlich reduzieren. Das BAFA-Programm fördert Energieberatungen für Wohngebäude im Rahmen des iSFP mit bis zu 50% der Beratungskosten, gedeckelt auf 650 Euro für Wohnimmobilien mit 1-2 Wohneinheiten sowie 850 Euro für Wohnimmobilien mit mehr als 3 Wohneinheiten (Stand Oktober 2024).
Nach der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans entscheiden Sie, ob und wann Sie welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Wichtige Entscheidungsgrundlagen erfahren Sie im Beratungsgespräch. Gerne unterstützen wir Sie in jedem Schritt der Beantragung staatlicher Fördermittel im Rahmen unseres Förderservices.
Aktuell bietet ProEco Energieberatungen ausschließlich für Wohngebäude an. Wir arbeiten jedoch bereits daran, unser Angebot zu erweitern, sodass wir in naher Zukunft auch Energieberatungen für Nicht-Wohngebäude anbieten können.
Eine Energieberatung von ProEco kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratung im Rahmen einer energetischen Sanierung an selbstgenutzten Wohngebäuden erfolgt. Dazu zählt beispielsweise die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eine Beratung über förderfähige Maßnahmen.
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