5. November 2026_ https://proeco-rheinland.de/privatkunden/isfp-individueller-sanierungsfahrplan/wird-der-isfp-noch-gefoerdert/ Oktober 28th, 2026
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Kurz Erklärt

Ja, der iSFP wird 2026 weiterhin gefördert. Das BAFA übernimmt 50 % des Honorars (max. 650 € bzw. 850 €). Auch der doppelte Förderrahmen für spätere Maßnahmen bleibt. Geändert hat sich nur der iSFP-Bonus: Er gilt seit dem 21.07.2026 nur noch für Kosten über 30.000 €. Für ein Ein- oder Zweifamilienhaus zahlen Sie bei ProEco Rheinland nach Förderung 1.280 € Eigenanteil.

1.Was ist gleich geblieben?

Förderung

Stand seit 21.07.2026

Zuschuss zur iSFP-Erstellung

Unverändert: 50 %, max. 650 € (EFH/ZFH) bzw. 850 € (ab 3 WE)

Zuschuss WEG-Eigentümerversammlung

Unverändert: 250 € einmalig

Förderfähige Kosten mit iSFP

Unverändert: 60.000 € statt 30.000 € je Wohneinheit und Jahr

Grundförderung Gebäudehülle (BEG EM)

Unverändert: 15 %

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2.Was hat sich geändert?

iSFP-Bonus

Bis 20.07.2026

Seit 21.07.2026

Berechnungsgrundlage

gesamte förderfähige Kosten

nur der Anteil über 30.000 €

Maßnahme für 20.000 €

1.000 € Bonus

kein Bonus

Maßnahme für 50.000 €

2.500 € Bonus

1.000 € Bonus

Die ausführliche Erklärung mit Rechenbeispielen finden Sie unter Sanierungsfahrplan: Förderung & iSFP-Bonus. Einen Gesamtüberblick über alle Änderungen der Reform gibt unser Beitrag Heizungs- und Sanierungsförderung 2026: Der aktuelle Stand nach der BEG-Reform.

 

 

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Wer berät Sie?

Alle unsere Beraterinnen und Berater sind in der Energieeffizienz-Expertenliste (EEE) des Bundes gelistet. Eine Listung als zertifizierter EEE ist eine von mehreren Vorgaben, dass Ihr iSFP gefördert wird.

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Tobias Karweina

Zertifizierter Energieeffizienz-Experte

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Rafael Bielak

Zertifizierter Energieeffizienz-Experte

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Simon Kaulen

Zertifizierter Energieeffizienz-Experte

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„Jede Immobilie ist anders – deshalb beginnt gute Energieberatung immer mit Zuhören und einer individuellen Planung.“

Volker Knauß, Leiter Energieeffizienz-Berater der ProEco Rheinland

3. Was bedeutet das für Sie?

  • Sie haben schon einen iSFP: Er bleibt gültig. Für neue Förderanträge wird der Bonus aber nach der neuen Regel berechnet. Die alte Regel gilt nur noch für Maßnahmen, deren technische Projektbeschreibung bis zum 8. Juli 2026 erstellt und deren Antrag bis zum 20. Juli 2026 gestellt wurde.
  • Sie planen eine größere Sanierung: Der iSFP lohnt sich weiterhin, vor allem wegen des doppelten Förderrahmens.
  • Sie planen nur eine kleine Einzelmaßnahme: Der Bonus entfällt. Prüfen Sie, ob der iSFP als Planungsgrundlage für Sie trotzdem sinnvoll ist: Ist ein iSFP sinnvoll?
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4. Wie geht es mit der Förderung weiter?

Seit der Reform im Juli 2026 gab es keine weiteren Änderungen an der iSFP-Förderung. Angekündigt ist für Anfang 2027 ein zusätzlicher Bonus für Maßnahmen an der Gebäudehülle bei Gebäuden mit besonders schlechter Energieeffizienz (Worst-Performing-Buildings). Die genauen Bedingungen stehen noch nicht fest.

Förderprogramme werden regelmäßig angepasst, oft mit kurzer Vorlaufzeit. Maßgeblich sind immer die Bedingungen zum Zeitpunkt Ihres Förderantrags. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sich etwas ändert. Unser Förderservice behält die aktuellen Bedingungen für Sie im Blick.

5. Häufige Fragen

Nein, er wurde eingeschränkt. Er gilt seit dem 21.07.2026 nur noch für den Teil der förderfähigen Kosten über 30.000 €. Mehr dazu in unserem Beitrag Sanierungsfahrplan 2026: Der iSFP-Bonus wird seit Juli anders berechnet.

Nur, wenn die technische Projektbeschreibung bis zum 8. Juli 2026 erstellt und der Förderantrag bis zum 20. Juli 2026 gestellt wurde. Für alle späteren Anträge gilt die neue Berechnung.

Ja. Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude besteht weiterhin mit 50 % Zuschuss. Wie der Antrag abläuft: Sanierungsfahrplan beim BAFA.

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Unsere weiteren Services

Heizungsoptimierung

Durch einen hydraulischen Abgleich werden die Durchflussmengen im wassergeführten System Ihrer Heizungsanlage optimiert, um die Wärme gleichmäßig in allen Räumen zu verteilen. So lassen sich Energie und Kosten sparen. 

Heizlastberechnung

Wir ermitteln die benötigte Heizleistung Ihrer Immobilie, um die Innenräume bei verschiedenen Außentemperaturen komfortabel zu beheizen.

Grundrissdigitalisierung

Wir wandeln handgezeichnete oder gedruckte Grundrisse in digitale Formate um. Falls keine Unterlagen vorliegen, erstellen wir digitale Grundrisse durch einen 3D-Scan Ihrer Immobilie.

Energieberatung für
denkmalgeschützte Immobilien

Für denkmalgeschützte Gebäude entwickeln wir energetische Sanierungskonzepte, die den Substanz- und Ensembleschutz berücksichtigen. So verbessern Sie den Energieverbrauch Ihrer Immobilie, ohne den historischen Charakter und die schützenswerte Bausubstanz zu beeinträchtigen.

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Kontakt aufnehmen!

Ihre Fragen,
unsere Antworten

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan, der in Maßnahmenpaketen aufzeigt, wie Sie Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Die Umsetzung der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei förderfähigen Maßnahmen an der thermischen Hülle mit zusätzlichen 5% bezuschusst und die förderfähige Investitionssumme ist doppelt so hoch wie ohne iSFP (Stand Oktober 2024).

Nach Ihrer Unterschrift des iSFP-Serviceauftrags erfragen wir von Ihnen bereits vorhandene Immobiliendokumente. Anschließend führen wir bei Ihnen vor Ort eine detaillierte Datenaufnahme durch, um den iSFP fachgerecht zu erstellen. Zentraler Bestandteil unseres Services ist ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir die einzelnen Maßnahmenpakete mit Ihnen besprechen und den Ablauf der geplanten Sanierung definieren.
Die Kosten einer Energieberatung richten sich nach der Anzahl der Wohneinheiten Ihrer Immobilie. Sie können die Beratungskosten durch staatliche Förderung deutlich reduzieren. Das BAFA-Programm fördert Energieberatungen für Wohngebäude im Rahmen des iSFP mit bis zu 50% der Beratungskosten, gedeckelt auf 650 Euro für Wohnimmobilien mit 1-2 Wohneinheiten sowie 850 Euro für Wohnimmobilien mit mehr als 3 Wohneinheiten (Stand Oktober 2024).
Nach der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans entscheiden Sie, ob und wann Sie welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Wichtige Entscheidungsgrundlagen erfahren Sie im Beratungsgespräch. Gerne unterstützen wir Sie in jedem Schritt der Beantragung staatlicher Fördermittel im Rahmen unseres Förderservices.
Aktuell bietet ProEco Energieberatungen ausschließlich für Wohngebäude an. Wir arbeiten jedoch bereits daran, unser Angebot zu erweitern, sodass wir in naher Zukunft auch Energieberatungen für Nicht-Wohngebäude anbieten können.
Eine Energieberatung von ProEco kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratung im Rahmen einer energetischen Sanierung an selbstgenutzten Wohngebäuden erfolgt. Dazu zählt beispielsweise die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eine Beratung über förderfähige Maßnahmen.
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