Immobilienbesitzer | iSFP

Sanierungsfahrplan 2026: Der iSFP-Bonus wird seit Juli anders berechnet

28. September 2026

Sanierungsfahrplan Update

Share

Seit dem 21. Juli 2026 gilt beim individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) eine neue Berechnungsregel, die bislang kaum bekannt ist: Der bekannte 5-%-Bonus wird nicht mehr auf Ihre gesamte förderfähige Investitionssumme angerechnet, sondern nur noch auf den Teil, der über einer Mindestgrenze von 30.000 € liegt. Für alle, die aktuell einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen oder eine Einzelmaßnahme planen, hat das spürbare finanzielle Folgen – wir ordnen ein, was sich geändert hat und für wen sich ein iSFP trotzdem weiterhin lohnt.

Kurz erklärt: Seit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 gilt der iSFP-Bonus von 5 % nur noch für den Betrag oberhalb von 30.000 € förderfähiger Investitionssumme – nicht mehr für die volle Summe wie zuvor. Bei kleineren Einzelmaßnahmen unterhalb dieser Schwelle entfällt der Bonus vollständig. Der zweite große Vorteil des iSFP, die Verdopplung des förderfähigen Kostenrahmens von 30.000 € auf 60.000 €, bleibt davon unberührt.

Was ein individueller Sanierungsfahrplan war und ist

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein von einer Energieeffizienz-Expertin oder einem -Experten erstelltes Planungsdokument, das Ihnen zeigt, in welcher Reihenfolge sich Sanierungsmaßnahmen an Ihrem Gebäude sinnvoll umsetzen lassen. Eine ausführliche Einordnung – was genau darin steht, wie die Erstellung abläuft und wer sie durchführen darf – finden Sie in unserem ausführlichen Grundlagenbeitrag zum iSFP. Dieser Artikel konzentriert sich bewusst auf die aktuelle Änderung und ihre praktischen Folgen.

Die Änderung im Detail: So wird der Bonus beim Sanierungsfahrplan jetzt berechnet

Bis zum 20. Juli 2026 galt: Sobald Ihre förderfähige Investitionssumme die Schwelle von 30.000 € erreichte, griff der 5-%-Bonus auf die gesamte Summe. Seit dem 21. Juli 2026 gilt das nicht mehr. Der Bonus wird nur noch auf den Betrag angerechnet, der über der 30.000-€-Schwelle liegt.

Am Beispiel einer Investition von 50.000 € wird der Unterschied deutlich:

  • Bis 20.07.2026: 5 % auf die volle Summe von 50.000 € = 2.500 € Bonus
  • Seit 21.07.2026: 5 % nur auf die 20.000 €, die über der Schwelle liegen = 1.000 € Bonus

Bei kleineren Einzelmaßnahmen unterhalb von 30.000 € – etwa einem einzelnen Fenstertausch oder einer Dämmmaßnahme für rund 20.000 € – entfällt der Bonus durch die Reform vollständig, unabhängig davon, ob ein iSFP vorliegt oder nicht.

iSFP Bonus vorher nachher
iSFP Bonus vorher nachher

Wer ist von der Änderung beim Sanierungsfahrplan betroffen – und wer kaum?

Ob sich die neue Regel für Sie stark oder kaum bemerkbar macht, hängt vor allem vom Umfang Ihrer geplanten Sanierung ab:

  • Einzelmaßnahmen unter 30.000 € verlieren den iSFP-Bonus komplett – hier lohnt sich ein iSFP finanziell also ausschließlich noch wegen des verdoppelten Kostenrahmens, nicht mehr wegen des direkten Bonusprozentsatzes.
  • Umfassendere Sanierungen über 30.000 € profitieren weiterhin von einem Bonus, allerdings spürbar geringer als zuvor, da nur der übersteigende Betrag bezuschusst wird.
  • Sehr große Sanierungsvorhaben (deutlich über 60.000 €) verlieren prozentual am wenigsten, weil der übersteigende Betrag dort einen größeren Anteil der Gesamtsumme ausmacht.
iSFP vorher nachher
iSFP vorher nachher

Lohnt sich ein Sanierungsfahrplan jetzt überhaupt noch?

Ja – aber aus einem etwas anderen Grund als bisher. Der zweite zentrale Vorteil des Sanierungsfahrplans bleibt von der Reform nämlich vollständig unberührt: Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan verdoppelt sich der förderfähige Kostenrahmen für Einzelmaßnahmen von 30.000 € auf 60.000 €. Gerade bei mehreren geplanten Maßnahmen – etwa Dämmung und Fenstertausch zusammen – bleibt dieser höhere Kostenrahmen finanziell oft deutlich wertvoller als der (jetzt kleinere) Bonus selbst. Wie sich das konkret auswirkt, rechnen wir für unterschiedliche Szenarien in einem eigenen Beitrag durch.

Häufige Fragen zum Sanierungsfahrplan und seinem Bonus

Ab wann gilt die neue Berechnung des Sanierungsfahrplan-Bonus? Seit dem 21. Juli 2026. Für Anträge, die davor bewilligt wurden, gilt in der Regel die zu diesem Zeitpunkt gültige Berechnungsmethode – bei laufenden Verfahren lohnt sich eine Rückfrage bei Ihrer Energieberatung.

Verliere ich den iSFP-Bonus komplett, wenn meine Maßnahme unter 30.000 € liegt? Ja, nach aktueller Regelung entfällt der Bonus für den gesamten Betrag, wenn die förderfähige Investitionssumme die Schwelle von 30.000 € nicht erreicht.

Bleibt der verdoppelte Kostenrahmen (30.000 € auf 60.000 €) durch einen iSFP erhalten? Ja, dieser Vorteil ist von der aktuellen Änderung nicht betroffen und gilt unverändert weiter.

Muss ich meinen bereits erstellten Sanierungsfahrplan wegen der Änderung neu erstellen lassen? Nein. Die Änderung betrifft die Berechnung der Förderung bei der Antragstellung für Maßnahmen, nicht den Sanierungsfahrplan selbst. Ein bestehender iSFP bleibt weiterhin bis zu 15 Jahre gültig.

Unser Fazit

Der Sanierungsfahrplan bleibt auch mit der neuen Bonus-Berechnung ein wirkungsvolles Planungsinstrument. Die neue Berechnungsmethode macht den iSFP-Bonus für kleinere Einzelmaßnahmen zwar weniger attraktiv, ändert aber nichts an der grundsätzlichen Logik dahinter: Wer mehrere Sanierungsschritte plant und dafür einen höheren förderfähigen Kostenrahmen benötigt, profitiert weiterhin spürbar von einem individuellen Sanierungsfahrplan. Wichtig ist vor allem, mit realistischen, aktuellen Zahlen zu rechnen – und nicht mit den vor Juli 2026 gültigen Bonushöhen. Vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch mit einer unserer Energieeffizienz-Expert:innen – wir rechnen Ihnen anhand Ihres konkreten Sanierungsvorhabens vor, wie sich die neue Regelung bei Ihnen finanziell auswirkt.

Weitere Blog-Artikel

Ablauf Energieberatung

So läuft Ihre Energieberatung ab: Von der Anfrage bis zum fertigen Sanierungsfahrplan

Auszeichnung für die Initiative „WärmePartner Bonn-Rhein-Sieg

Ausgezeichnet: ProEco Rheinland ist Vorbild für Kooperation und Innovation im Handwerk

Energieberater oder Energieeffizienz-Experte

Energieberater oder Energieeffizienz-Experte: Der Unterschied, der über Ihre Förderung entscheidet

Schließung der Finanzierungslücke

Nach dem Förderbescheid: So schließen Sie die Finanzierungslücke bei Ihrer Sanierung

Energieausweis 2027

Energieausweis 2027: Was sich ändert – und wie Sie sich am besten vorbereiten

Wärmepumpe im Altbau

Wärmepumpe im Altbau: Warum sie sich auch ohne Pflicht weiterhin lohnt