Sanierungsfahrplan BAFA
Sanierungsfahrplan beim BAFA: Antrag, Voraussetzungen und Ablauf
Zuständig für die Förderung des Sanierungsfahrplans ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das Programm heißt offiziell „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“. Damit der Zuschuss sicher fließt, kommt es auf die richtige Reihenfolge an. Die gute Nachricht: Wenn Sie Ihren iSFP bei ProEco Rheinland erstellen lassen, übernehmen wir den Antrag für Sie.












Kurz Erklärt
Das BAFA übernimmt 50 % des Beratungshonorars, max. 650 € (EFH/ZFH) bzw. 850 € (ab 3 Wohneinheiten), plus 250 € für WEG bei Erläuterung in der Eigentümerversammlung. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung gestellt werden. Bei ProEco Rheinland übernehmen wir das mit Ihrer Vollmacht. Nach Abschluss überweist Ihnen das BAFA den Zuschuss direkt – für ein Ein- oder Zweifamilienhaus bleibt so ein Eigenanteil von 1.280 €.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) BAFA-Antrag
1. Wer ist antragsberechtigt?
- Eigentümer:innen von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Nießbrauchsberechtigte
- Mieter:innen und Pächter:innen – mit schriftlicher Zustimmung der Eigentümer:innen
Nicht gefördert wird, wer als Energieberater:in alleinige:r Eigentümer:in des Beratungsobjekts ist.
Ihr nächster Schritt
Planen Sie heute, was Ihr Zuhause morgen braucht.
Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan wissen Sie, welche Maßnahme wann sinnvoll ist. Und Sie sichern sich die bessere Förderung.
Zum iSFP-Angebot1.280 € Eigenanteil für Ein- und Zweifamilienhäuser
2. Welche Voraussetzungen gelten?
- Wohngebäude: Gefördert wird die Beratung für bestehende Wohngebäude.
- Gelistete Expert:innen: Die Beratung muss eine Energieeffizienz-Expertin oder ein -Experte aus der Expertenliste des Bundes durchführen.
- Antrag vor Beginn: Der Antrag muss gestellt sein, bevor die Beratung beginnt – also auch vor dem Vor-Ort-Termin.
- Vier-Jahres-Abstand: Zwischen zwei geförderten Beratungen für dasselbe Gebäude müssen mindestens vier Jahre liegen. Neue Eigentümer:innen sind davon ausgenommen.
Wer berät Sie?
Alle unsere Beraterinnen und Berater sind in der Energieeffizienz-Expertenliste (EEE) des Bundes gelistet. Eine Listung als zertifizierter EEE ist eine von mehreren Vorgaben, dass Ihr iSFP gefördert wird.
Tobias Karweina
Zertifizierter Energieeffizienz-Experte
- Gelistet in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes
Rafael Bielak
Zertifizierter Energieeffizienz-Experte
- Gelistet in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes
Simon Kaulen
Zertifizierter Energieeffizienz-Experte
- Gelistet in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes
„Jede Immobilie ist anders – deshalb beginnt gute Energieberatung immer mit Zuhören und einer individuellen Planung.“
Volker Knauß, Leiter Energieeffizienz-Berater der ProEco Rheinland
Sie möchten wissen, was ein iSFP für Ihr Haus kostet?
Zum iSFP-Angebot von ProEco Rheinland3. Der BAFA-Antrag Schritt für Schritt
- Energieberater:in auswählen und Angebot einholen: Achten Sie darauf, dass die Person in der Energieeffizienz-Expertenliste geführt ist.
- Vollmacht erteilen: In der Praxis stellt meist die Energieberaterin oder der Energieberater den Antrag für Sie im BAFA-Portal. Dafür unterschreiben Sie eine Vollmacht.
- Antrag im BAFA-Portal: Der Antrag wird online eingereicht – vor Beginn der Beratung.
- Bewilligung: Das BAFA bestätigt den Antrag mit einem Zuwendungsbescheid – in der Regel schon innerhalb eines Tages. Danach findet der Vor-Ort-Termin statt.
- Beratung und iSFP-Erstellung: Bestandsaufnahme, Maßnahmenpakete und Fahrplan-Dokument entstehen.
- Verwendungsnachweis: Nach Abschluss werden iSFP, Rechnung und Zahlungsnachweis beim BAFA eingereicht.
- Auszahlung: Sie begleichen zunächst die Rechnung über das volle Honorar. Nach Prüfung des Verwendungsnachweises überweist das BAFA den Zuschuss direkt an Sie – beim Ein- oder Zweifamilienhaus 650 €, sodass Ihr Eigenanteil 1.280 € beträgt.
- Vor der Beratung
- Beratung
- Nach der Beratung
- 1Energieberater:in wählenaus der Energieeffizienz-Expertenliste
- 2Vollmacht erteilenfür den Antrag im BAFA-Portal
- 3Vor BeratungsbeginnAntrag stellenonline im BAFA-Portal
- 4BewilligungZuwendungsbescheid, meist innerhalb eines Tages
- 5Beratung & iSFPBestandsaufnahme, Maßnahmenpakete, Fahrplan
- 6VerwendungsnachweisiSFP, Rechnung und Zahlungsnachweis einreichen
- €AuszahlungDas BAFA überweist den Zuschuss direkt an Sie
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4. Typische Fehler beim BAFA-Antrag
- Beratung vor Antragstellung begonnen: Dann entfällt der Zuschuss. Auch ein Vor-Ort-Termin zählt bereits als Beginn.
- Nicht gelistete Beraterin oder nicht gelisteter Berater: Ohne Eintrag in der Expertenliste gibt es keine Förderung – und der iSFP berechtigt nicht zu den Fördervorteilen bei der Sanierung.
- Fehlende Zustimmung: Mieter:innen oder Pächter:innen brauchen die schriftliche Zustimmung der Eigentümer:innen.
- WEG-Bonus vergessen: Die 250 € gibt es nur, wenn die Ergebnisse tatsächlich in einer Eigentümerversammlung erläutert werden.
So sichern Sie sich den vollen Zuschuss
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Antrag vor der Beratung
Der Antrag ist gestellt, bevor die Beratung beginnt. Schon der Vor-Ort-Termin zählt als Beginn.
Voraussetzung für den Zuschuss -
Gelistete Energieberatung
Ihre Energieberater:in steht in der Energieeffizienz-Expertenliste.
Voraussetzung für Förderung und iSFP-Vorteile -
Zustimmung bei Miete oder Pacht
Mieter:innen und Pächter:innen haben die schriftliche Zustimmung der Eigentümer:innen.
Voraussetzung für die Förderung -
Erläuterung in der WEG
Die Ergebnisse werden in der Eigentümerversammlung erläutert.
Zusätzlich 250 € Zuschuss
Sie möchten wissen, was ein iSFP für Ihr Haus kostet?
Zum iSFP-Angebot von ProEco Rheinland5. BAFA-Förderung für die Umsetzung: Was kommt danach?
Auch die spätere Sanierung läuft zum großen Teil über das BAFA: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung werden über die BEG EM gefördert. Hier bringt der iSFP den verdoppelten Förderrahmen von 60.000 € je Wohneinheit und Jahr sowie den iSFP-Bonus. Details lesen Sie unter Sanierungsfahrplan: Förderung & iSFP-Bonus. Wie Sie die Beratungsförderung strategisch in Ihre Finanzierung einbinden, beschreiben wir im Beitrag Sanierung clever planen mit der staatlichen Förderung für Energieberatung.
Ihr Weg zur geförderten Sanierung
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Schritt 1
Ihr Weg zu uns
oder
Über Ihre SparkasseIhre Berater:in bringt Sie mit uns zusammen.
Direkt bei unsFragen Sie Ihre Energieberatung einfach über unsere Webseite an.
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Schritt 2
Energieberatung, iSFP und Förderung
- Wir erstellen Ihren Sanierungsfahrplan
- Wir stellen den BAFA-Antrag für die Beratung
- Wir beraten Sie zu den Förderanträgen für die Umsetzung
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Schritt 3
Umsetzung über die BEG EM
Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung. Mit iSFP gilt:
60.000 €Förderrahmen je Wohneinheit und Jahr
+ iSFP-Bonus
6. Häufige Fragen zum BAFA-Antrag
Wie lange dauert die Bearbeitung beim BAFA?
Kaum Wartezeit: Den Zuwendungsbescheid erhalten wir in der Regel innerhalb eines Tages, danach kann der Vor-Ort-Termin stattfinden. Den Zuschuss zahlt das BAFA aus, nachdem es den Verwendungsnachweis geprüft hat.
Muss ich die Förderung vorstrecken?
Ja, für kurze Zeit. Sie bezahlen zunächst die Rechnung über das volle Honorar – der Zahlungsnachweis gehört zum Verwendungsnachweis beim BAFA. Anschließend überweist das BAFA Ihnen den Zuschuss direkt auf Ihr Konto.
Kann ich den Antrag selbst stellen?
Ja, das ist möglich. Einfacher ist es, die Energieberaterin oder den Energieberater zu bevollmächtigen – so ist sichergestellt, dass alle Unterlagen vollständig sind.
Gibt es die BAFA-Förderung auch für eine Eigentumswohnung?
Gefördert wird die Beratung für das Gebäude. Bei Eigentumswohnungen stellt in der Regel die WEG den Antrag – dann profitieren alle Eigentümer:innen vom Fahrplan für das gesamte Haus.
Ihr iSFP von ProEco Rheinland – Angebot in 2 Minuten
Sie wissen jetzt, was ein Sanierungsfahrplan leistet – der nächste Schritt ist Ihr eigener.
Unsere BAFA-gelisteten Energieeffizienz-Expert:innen erstellen Ihren individuellen Sanierungsfahrplan, stellen den Förderantrag für Sie und erläutern Ihnen jeden Schritt persönlich.
Unsere weiteren Services
Heizungsoptimierung
Durch einen hydraulischen Abgleich werden die Durchflussmengen im wassergeführten System Ihrer Heizungsanlage optimiert, um die Wärme gleichmäßig in allen Räumen zu verteilen. So lassen sich Energie und Kosten sparen.
Heizlastberechnung
Wir ermitteln die benötigte Heizleistung Ihrer Immobilie, um die Innenräume bei verschiedenen Außentemperaturen komfortabel zu beheizen.
Grundrissdigitalisierung
Wir wandeln handgezeichnete oder gedruckte Grundrisse in digitale Formate um. Falls keine Unterlagen vorliegen, erstellen wir digitale Grundrisse durch einen 3D-Scan Ihrer Immobilie.
Energieberatung für
denkmalgeschützte Immobilien
Für denkmalgeschützte Gebäude entwickeln wir energetische Sanierungskonzepte, die den Substanz- und Ensembleschutz berücksichtigen. So verbessern Sie den Energieverbrauch Ihrer Immobilie, ohne den historischen Charakter und die schützenswerte Bausubstanz zu beeinträchtigen.
Kontakt aufnehmen!
Ihre Fragen,
unsere Antworten
Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.
01Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan, der in Maßnahmenpaketen aufzeigt, wie Sie Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Die Umsetzung der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei förderfähigen Maßnahmen an der thermischen Hülle mit zusätzlichen 5% bezuschusst und die förderfähige Investitionssumme ist doppelt so hoch wie ohne iSFP (Stand Oktober 2024).