Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist eine staatlich garantierte Vergütung für Besitzer von Photovoltaikanlagen. Sie wird für jede Kilowattstunde (kWh) Solarstrom gezahlt, die nicht selbst im Haushalt verbraucht, sondern in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird.

Rechtliche Grundlage: In Deutschland ist die Einspeisevergütung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Das Gesetz verpflichtet die Netzbetreiber, den Solarstrom abzunehmen und über einen Zeitraum von 20 Jahren (plus das Jahr der Inbetriebnahme) zu einem festgeschriebenen Preis zu vergüten.

Wie hoch ist die Vergütung?

Die Höhe der Vergütung ist nicht für alle gleich, sondern hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Zeitpunkt der Inbetriebnahme: Wer seine Anlage früher anmeldet, sichert sich meist einen höheren Satz (da die Sätze für Neu-Anlagen monatlich oder quartalsweise leicht sinken – die sogenannte „Degression“).

  • Anlagengröße: Kleinere Anlagen auf Einfamilienhäusern erhalten pro Kilowattstunde meist eine etwas höhere Vergütung als sehr große Gewerbeanlagen.

  • Art der Nutzung: Es wird unterschieden zwischen Teileinspeisung (Eigenverbrauch nutzen, Rest verkaufen) und Volleinspeisung (der gesamte Strom wird verkauft). Volleinspeiser erhalten aktuell einen höheren Vergütungssatz.

Wirtschaftlicher Wandel:

Früher war die Einspeisevergütung so hoch, dass man mit dem reinen Verkauf von Solarstrom hohe Gewinne erzielen konnte. Heute liegen die Vergütungssätze deutlich unter dem Preis, den man für den Zukauf von Strom vom Versorger zahlt.

Die Faustregel lautet daher: Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart mehr Geld ein, als die Einspeisung einbringt. Die Einspeisevergütung dient heute eher als „Sicherheitsnetz“, das die Anlage über die Jahre mitfinanziert, während der eigentliche Gewinn durch den Eigenverbrauch entsteht.

Vorteile:

  • Planungssicherheit: Der feste Vergütungssatz für 20 Jahre macht die Wirtschaftlichkeit der Anlage kalkulierbar.

  • Refinanzierung: Die monatlichen Zahlungen helfen dabei, die Anschaffungskosten der PV-Anlage über die Zeit abzuzahlen.

  • Beitrag zur Energiewende: Auch wenn Sie den Strom nicht selbst nutzen, stellen Sie ihn der Allgemeinheit als saubere Energie zur Verfügung.

Wichtig: Um die Einspeisevergütung zu erhalten, muss die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Ohne diese Anmeldung besteht kein Anspruch auf die Auszahlung durch den Netzbetreiber.