CSRD – Corporate Sustainability Reporting Directive

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist die überarbeitete EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie verpflichtet viele Unternehmen dazu, detaillierte Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) offenzulegen. Ziel ist es, mehr Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsleistungen zu schaffen.

Wer ist berichtspflichtig?

Die CSRD gilt in mehreren Stufen für Unternehmen mit Sitz in der EU, u. a.:

  • Große Kapitalgesellschaften mit mehr als 250 Mitarbeitenden, 40 Mio. € Umsatz oder 20 Mio. € Bilanzsumme
  • Börsennotierte Unternehmen (auch KMU ab 2026)
  • Tochtergesellschaften von betroffenen Muttergesellschaften

Inhalte des Nachhaltigkeitsberichts

Ein CSRD-konformer Bericht enthält u. a. Informationen zu:

  • Umweltzielen, z. B. Klimaschutz, Ressourcennutzung, Biodiversität
  • Sozialstandards, z. B. Arbeitsbedingungen, Gleichstellung, Lieferkette
  • Unternehmensführung, z. B. Integrität, Risiko- und Compliance-Management
  • Strategien, Kennzahlen und Zielerreichung

Bedeutung für Unternehmen

Die CSRD sorgt für verbindliche und standardisierte Berichterstattung, meist basierend auf den ESRS (European Sustainability Reporting Standards). Unternehmen müssen belastbare Daten erheben, Risiken offenlegen und Strategien darlegen. Die Berichte sind prüfpflichtig und beeinflussen zunehmend Investitionsentscheidungen, Förderungen und Marktpositionen.