ESRS – European Sustainability Reporting Standards

ESRS steht für European Sustainability Reporting Standards. Diese Standards legen verbindlich fest, wie Unternehmen in der EU über ihre Nachhaltigkeitsleistung berichten müssen – also über Umweltauswirkungen, soziale Aspekte und gute Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance = ESG).

Die ESRS wurden von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) im Auftrag der Europäischen Kommission entwickelt und sind ein zentraler Bestandteil der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive). Sie sollen Vergleichbarkeit, Transparenz und Qualität in der Nachhaltigkeitsberichterstattung sicherstellen.

Ziel der ESRS

Die ESRS schaffen ein einheitliches und verbindliches Rahmenwerk für die nicht-finanzielle Berichterstattung. Das Ziel ist es:

  • Unternehmen zur offenen und glaubwürdigen Kommunikation ihrer Nachhaltigkeitsleistung zu verpflichten,
  • Stakeholdern, Investor:innen und Behörden eine fundierte Grundlage für Entscheidungen zu bieten,
  • Greenwashing zu verhindern,
  • und die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft aktiv zu unterstützen.

Wer muss nach ESRS berichten?

Die ESRS gelten für Unternehmen, die unter die CSRD fallen – das betrifft nach und nach immer mehr Firmen:

  • Ab 2025: große kapitalmarktorientierte Unternehmen (> 500 Mitarbeitende)
  • Ab 2026: große Unternehmen mit > 250 Mitarbeitenden, > 40 Mio. € Umsatz oder > 20 Mio. € Bilanzsumme
  • Ab 2027: börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sofern sie nicht optieren
  • Ab 2028: auch bestimmte Tochterunternehmen aus Drittländern

Die Berichte nach ESRS sind prüfpflichtig und müssen im Lagebericht veröffentlicht werden – also gemeinsam mit dem Jahresabschluss.

Struktur der ESRS

Die ESRS bestehen aus allgemeinen und themenspezifischen Standards. Insgesamt sind es aktuell 12 verbindliche Standards, unterteilt in drei Kategorien:

  1. Allgemeine Standards

Diese geben den Rahmen für die Berichterstattung vor:

  • ESRS 1 – Allgemeine Anforderungen
  • ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Hier werden Grundsätze wie Doppelte Wesentlichkeit, Zeitbezug, Berichtsgrenzen und der Berichtsprozess definiert.

  1. Umweltthemen (E – Environment)
  • ESRS E1 – Klimawandel (z. B. Emissionen, Klimarisiken)
  • ESRS E2 – Verschmutzung (Luft, Wasser, Boden)
  • ESRS E3 – Wasser- und Meeresressourcen
  • ESRS E4 – Biodiversität und Ökosysteme
  • ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
  1. Soziale Themen (S – Social)
  • ESRS S1 – Eigene Mitarbeitende
  • ESRS S2 – Mitarbeitende in der Wertschöpfungskette
  • ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften
  • ESRS S4 – Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
  1. Governance-Themen (G – Governance)
  • ESRS G1 – Unternehmensverhalten
    (z. B. Ethik, Korruptionsprävention, Steuern, Lobbyarbeit)

 

Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS

Ein zentrales Prinzip der ESRS ist die Doppelte Wesentlichkeit:

  • Finanzielle Wesentlichkeit: Welche Nachhaltigkeitsthemen haben Einfluss auf den Unternehmenserfolg?
  • Impact-Wesentlichkeit: Welche Auswirkungen hat das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft?

Nur Themen, die in der Wesentlichkeitsanalyse als relevant eingestuft werden, müssen im Detail berichtet werden – dies reduziert die Berichtslast und fokussiert auf wirklich relevante Inhalte.

Inhaltliche Anforderungen

Die ESRS verlangen konkrete Angaben, u. a.:

  • Strategie & Geschäftsmodell in Bezug auf Nachhaltigkeit
  • Ziele und Fortschritte bei z. B. CO₂-Reduktion
  • Governance-Strukturen zur ESG-Steuerung
  • Wesentlichkeitsanalyse mit Begründung
  • Datenerhebung und Kennzahlen (z. B. Scope 1–3 Emissionen, Gender Pay Gap)
  • Risiken und Chancen in Bezug auf Nachhaltigkeit

Die Berichte müssen sowohl quantitative Daten als auch qualitative Erläuterungen enthalten – in offenem, strukturiertem Format (machine readable).

Bedeutung für Unternehmen

Die ESRS stellen viele Unternehmen vor neue Herausforderungen – bieten aber auch Chancen:

  • Sie machen die Nachhaltigkeitsleistung messbar und vergleichbar
  • Sie helfen, ESG-Risiken zu erkennen und zu steuern
  • Sie fördern die interne Nachhaltigkeitsstrategie
  • Sie sind Grundlage für ESG-Ratings, Finanzierungen und öffentliche Aufträge
  • Unternehmen, die frühzeitig professionell berichten, verschaffen sich einen Wettbewerbsvorteil

Fazit

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind der neue Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU. Sie sind verbindlich, umfassend und strategisch wichtig. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut machen, um ihre Berichterstattung strukturiert, glaubwürdig und gesetzeskonform umzusetzen – und ihre Nachhaltigkeitsziele effektiv zu kommunizieren.