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CSDDD – Corporate Sustainability Due Diligence Directive

Die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen dazu verpflichtet künftig zu umfassenderen Prüf- und Berichtspflichten entlang ihrer Wertschöpfungsketten und erweitert das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) um Umwelt- und Klimaschutzaspekte. 

Ziel ist es, nachhaltiges und verantwortungsvolles Handeln fest in den Geschäftsstrategien und Entscheidungsprozessen zu verankern sowie einheitliche Standards und faire Wettbewerbsbedingungen im europäischen Binnenmarkt zu schaffen.

Verschiebung des Anwendungsbeginns:

Der Anwendungsbeginn der CSDDD wurde durch die sog. Stoptheclock“-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2025/794) am 16. April 2025 formal verschoben. Diese muss in Deutschland jedoch noch (Stand Januar 2026) in nationales Recht umgesetzt werden.

Wer ist betroffen?

Für Unternehmen bedeutet dies konkret: 

  • Die Mitgliedstaaten bekommen ein zusätzliches Jahr Zeit, um die CSDDD in nationales Recht umzusetzen. Neue Frist: 26. Juli 2027 
  • Anwendungsbeginn für Unternehmen mit > 3.000 Mitarbeitern & > 900 Mio. € weltweitem Umsatz um ein Jahr auf den 26. Juli 2028 verschoben 
  • Anwendungsbeginn für Unternehmen mit > 1.000 MA & > 450 Mio. € Umsatz auf den 26. Juli 2029 verschoben 

Pflichten der Unternehmen

Unternehmen müssen laut CSDDD: 

  • Risiken in der gesamten Wertschöpfungskette identifizieren und analysieren 
  • Sorgfaltspflichten umsetzen, z.B. durch Richtlinien, Prozesse und Verträge 
  • Maßnahmen zur Abhilfe ergreifen, wenn Menschenrechte oder Umweltstandards verletzt werden 
  • Berichtspflichten erfüllen und die Öffentlichkeit regelmäßig informieren 

Bedeutung für Nachhaltigkeit

Die CSDDD soll unternehmerische Verantwortung stärken und globale Standards durchsetzen. Besonders relevant ist sie für Branchen mit komplexen oder risikobehafteten Lieferketten, z.B. Textil, Elektronik oder Rohstoffe. Die Richtlinie ist Teil des umfassenden EU Green Deal.

 

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