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Im Fokus: Die Forschungszulage – eine attraktive F&E-Förderung unabhängig von Förderaufrufen

24. August 2026

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Im Fokus: Die Forschungszulage – eine attraktive F&E-Förderung unabhängig von Förderaufrufen

Neue Produkte entwickeln, bestehende Verfahren verbessern oder technische Herausforderungen lösen? Die Forschungszulage bietet Unternehmen eine attraktive Möglichkeit, ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte finanziell fördern zu lassen.

Viele mittelständische Unternehmen betreiben Forschung und Entwicklung im Sinne der Forschungszulage, ohne dies bewusst als solche einzuordnen. Denn Forschung und Entwicklung findet nicht nur in Laboren statt. Auch die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder technischer Lösungen gehört dazu.

Ein Maschinenbauunternehmen entwickelt eine neue Fertigungslösung. Ein Softwareunternehmen löst ein technisches Problem. Ein Hersteller entwickelt einen neuen Werkstoff. Ein Handwerksbetrieb verbessert ein Produktionsverfahren.

Solche Projekte gehören zum Alltag vieler Unternehmen. Die Forschungszulage bietet die Möglichkeit, insbesondere die Personalkosten der Mitarbeitenden in förderfähigen Forschungs- und Entwicklungsprojekten steuerlich zu fördern. Entscheidend ist dabei nicht die Branche, sondern das konkrete Projekt.

 

Was die Forschungszulage von klassischen Zuschussprogrammen unterscheidet

Das Forschungszulagengesetz eröffnet grundsätzlich steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland unabhängig von Branche und Unternehmensgröße den Zugang zur Forschungszulage. Voraussetzung ist, dass das konkrete Vorhaben die gesetzlichen Kriterien für Forschung und Entwicklung erfüllt.

Damit unterscheidet sich die Forschungszulage von vielen klassischen Förderprogrammen. Es gibt keinen Förderaufruf und keine begrenzten Fördermittel, an welche Unternehmen gebunden sind.

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Keine Antragsfristen: Die Forschungszulage ist nicht an einen Förderaufruf gebunden und kann auch rückwirkend beantragt werden.
  • Unabhängig von der Gewinnsituation: Auch Unternehmen mit geringem oder keinem zu versteuerndem Gewinn können die Forschungszulage nutzen. In diesem Fall wird die Förderung grundsätzlich ausgezahlt.
  • Branchen und technologieoffen: Ob Maschinenbau, Software, Produktion oder Handwerk: Entscheidend ist das konkrete Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.

 

Forschungszulage 2026: Das Wichtigste im Überblick/ Was wird gefördert?

Im Mittelpunkt der Forschungszulage stehen die Personalkosten der Mitarbeitenden, die an einem förderfähigen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben arbeiten.

  • Fördersatz: Der Grundfördersatz beträgt 25 %. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gilt ein erhöhter Fördersatz von 35 %.
  • Bemessungsgrundlage: Förderfähige Aufwendungen werden bis zu einem Höchstbetrag von 12 Mio. Euro pro Wirtschaftsjahr berücksichtigt.
  • Maximale Forschungszulage: Bei Ausschöpfung der maximalen Bemessungsgrundlage sind für KMU bis zu 4,2 Mio. Euro Forschungszulage pro Wirtschaftsjahr möglich.

Die Bemessungsgrundlage für die Höhe der Forschungszulage setzt sich aus den folgenden Kosten zusammen:

  • Personalkosten: Arbeitslöhne von Arbeitnehmern, die unmittelbar an dem FuE-Vorhaben beteiligt sind gehen zu 100%
  • Auftragsforschung: Das beim Auftraggeber entstandene Entgelt für in Auftrag gegebene Forschung und Entwicklung können zu 60% mit in die Bemessungsgrundlage eingehen.
  • Gemein und Betriebskosten: Seit 2026 können für nach dem 31. Dezember 2025 begonnene FuE Vorhaben zusätzlich 20 Prozent der förderfähigen Aufwendungen pauschal für Gemein und Betriebskosten angesetzt werden.
  • Wirtschaftsgüter: Wirtschaftsgüter, die nach dem 27. März 2024 angeschafft oder hergestellt wurden und für ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben eingesetzt werden, werden mit dem Wert Ihrer Abschreibung in der Bemessungsgrundlage berücksichtigt.

 

Auch bereits begonnene oder abgeschlossene Forschungs- und Entwicklungsprojekte können bis zu vier Jahre rückwirkend berücksichtigt werden. Deshalb lohnt sich der Blick auf vergangene Projekte: Förderfähige Entwicklungsarbeit aus den letzten Jahren lässt sich nachträglich prüfen und in die Beantragung der Forschungszulage einbeziehen.

 

Wer von der Forschungszulage profitiert

Viele Unternehmen haben förderfähige Forschungs- und Entwicklungsprojekte im eigenen Haus, ohne sie als solche zu erkennen. Entscheidend ist nicht die Branche, sondern die technische oder wissenschaftliche Herausforderung im konkreten Projekt.

Ob Maschinenbau, Software, Automatisierung oder Handwerk: Wer neue Lösungen entwickelt und dabei technische Unsicherheiten löst, sollte seine Projekte auf Förderfähigkeit prüfen lassen.

Gerade deshalb lohnt sich auch der Blick auf bereits abgeschlossene Projekte der vergangenen Jahre.

 

Der Weg zur Forschungszulage

Das Verfahren besteht aus zwei Schritten.

  1. Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage prüft, ob das Projekt die fachlichen Voraussetzungen für Forschung und Entwicklung erfüllt.

  1. Antrag beim Finanzamt

Nach der Bescheinigung beantragt das Unternehmen die Forschungszulage beim Finanzamt, welches die Höhe der Zulage festsetzt.

Wir begleiten von Prüfung bis Antrag bei der Bescheinigungsstelle

Sie möchten wissen, ob Ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte die Voraussetzungen für die Forschungszulage erfüllen? Wir unterstützen Sie bei der Identifikation förderfähiger Projekte und begleiten Sie bei der Erstellung und Einreichung des Antrags bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage.

Jetzt Kontakt aufnehmen

 

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