Wird iSFP noch gefördert?
Wird ein individueller Sanierungsfahrplan noch gefördert?
Stand: 16. Oktober 2026
Seit der BEG-Förderreform im Juli 2026 sind viele Eigentümer:innen verunsichert: Wurde die Förderung für den Sanierungsfahrplan gestrichen? Die klare Antwort: Nein. Der iSFP wird weiterhin gefördert – bei einem Vorteil haben sich aber die Regeln geändert. Hier der aktuelle Stand auf einen Blick. Ihren geförderten iSFP können Sie direkt hier bei ProEco Rheinland anfragen.












Kurz Erklärt
Ja, der iSFP wird 2026 weiterhin gefördert. Das BAFA übernimmt 50 % des Honorars (max. 650 € bzw. 850 €). Auch der doppelte Förderrahmen für spätere Maßnahmen bleibt. Geändert hat sich nur der iSFP-Bonus: Er gilt seit dem 21.07.2026 nur noch für Kosten über 30.000 €. Für ein Ein- oder Zweifamilienhaus zahlen Sie bei ProEco Rheinland nach Förderung 1.280 € Eigenanteil.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu iSFP (individueller Sanierungsfahrplan)sinnvoll?
1.Was ist gleich geblieben?
Förderung | Stand seit 21.07.2026 |
Zuschuss zur iSFP-Erstellung | Unverändert: 50 %, max. 650 € (EFH/ZFH) bzw. 850 € (ab 3 WE) |
Zuschuss WEG-Eigentümerversammlung | Unverändert: 250 € einmalig |
Förderfähige Kosten mit iSFP | Unverändert: 60.000 € statt 30.000 € je Wohneinheit und Jahr |
Grundförderung Gebäudehülle (BEG EM) | Unverändert: 15 % |
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2.Was hat sich geändert?
iSFP-Bonus | Bis 20.07.2026 | Seit 21.07.2026 |
Berechnungsgrundlage | gesamte förderfähige Kosten | nur der Anteil über 30.000 € |
Maßnahme für 20.000 € | 1.000 € Bonus | kein Bonus |
Maßnahme für 50.000 € | 2.500 € Bonus | 1.000 € Bonus |
Die ausführliche Erklärung mit Rechenbeispielen finden Sie unter Sanierungsfahrplan: Förderung & iSFP-Bonus. Einen Gesamtüberblick über alle Änderungen der Reform gibt unser Beitrag Heizungs- und Sanierungsförderung 2026: Der aktuelle Stand nach der BEG-Reform.
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Zum iSFP-Angebot von ProEco RheinlandWer berät Sie?
Alle unsere Beraterinnen und Berater sind in der Energieeffizienz-Expertenliste (EEE) des Bundes gelistet. Eine Listung als zertifizierter EEE ist eine von mehreren Vorgaben, dass Ihr iSFP gefördert wird.
Tobias Karweina
Zertifizierter Energieeffizienz-Experte
- Gelistet in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes
Rafael Bielak
Zertifizierter Energieeffizienz-Experte
- Gelistet in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes
Simon Kaulen
Zertifizierter Energieeffizienz-Experte
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„Jede Immobilie ist anders – deshalb beginnt gute Energieberatung immer mit Zuhören und einer individuellen Planung.“
Volker Knauß, Leiter Energieeffizienz-Berater der ProEco Rheinland
3. Was bedeutet das für Sie?
- Sie haben schon einen iSFP: Er bleibt gültig. Für neue Förderanträge wird der Bonus aber nach der neuen Regel berechnet. Die alte Regel gilt nur noch für Maßnahmen, deren technische Projektbeschreibung bis zum 8. Juli 2026 erstellt und deren Antrag bis zum 20. Juli 2026 gestellt wurde.
- Sie planen eine größere Sanierung: Der iSFP lohnt sich weiterhin, vor allem wegen des doppelten Förderrahmens.
- Sie planen nur eine kleine Einzelmaßnahme: Der Bonus entfällt. Prüfen Sie, ob der iSFP als Planungsgrundlage für Sie trotzdem sinnvoll ist: Ist ein iSFP sinnvoll?
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4. Wie geht es mit der Förderung weiter?
Seit der Reform im Juli 2026 gab es keine weiteren Änderungen an der iSFP-Förderung. Angekündigt ist für Anfang 2027 ein zusätzlicher Bonus für Maßnahmen an der Gebäudehülle bei Gebäuden mit besonders schlechter Energieeffizienz (Worst-Performing-Buildings). Die genauen Bedingungen stehen noch nicht fest.
Förderprogramme werden regelmäßig angepasst, oft mit kurzer Vorlaufzeit. Maßgeblich sind immer die Bedingungen zum Zeitpunkt Ihres Förderantrags. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sich etwas ändert. Unser Förderservice behält die aktuellen Bedingungen für Sie im Blick.
5. Häufige Fragen
Wurde der iSFP-Bonus abgeschafft?
Nein, er wurde eingeschränkt. Er gilt seit dem 21.07.2026 nur noch für den Teil der förderfähigen Kosten über 30.000 €. Mehr dazu in unserem Beitrag Sanierungsfahrplan 2026: Der iSFP-Bonus wird seit Juli anders berechnet.
Gilt für meine Maßnahme noch die alte Bonus-Regel?
Nur, wenn die technische Projektbeschreibung bis zum 8. Juli 2026 erstellt und der Förderantrag bis zum 20. Juli 2026 gestellt wurde. Für alle späteren Anträge gilt die neue Berechnung.
Wird die Energieberatung vom BAFA noch bezuschusst?
Ja. Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude besteht weiterhin mit 50 % Zuschuss. Wie der Antrag abläuft: Sanierungsfahrplan beim BAFA.
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Unsere weiteren Services
Heizungsoptimierung
Durch einen hydraulischen Abgleich werden die Durchflussmengen im wassergeführten System Ihrer Heizungsanlage optimiert, um die Wärme gleichmäßig in allen Räumen zu verteilen. So lassen sich Energie und Kosten sparen.
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Wir wandeln handgezeichnete oder gedruckte Grundrisse in digitale Formate um. Falls keine Unterlagen vorliegen, erstellen wir digitale Grundrisse durch einen 3D-Scan Ihrer Immobilie.
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Für denkmalgeschützte Gebäude entwickeln wir energetische Sanierungskonzepte, die den Substanz- und Ensembleschutz berücksichtigen. So verbessern Sie den Energieverbrauch Ihrer Immobilie, ohne den historischen Charakter und die schützenswerte Bausubstanz zu beeinträchtigen.
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unsere Antworten
Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.
01Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan, der in Maßnahmenpaketen aufzeigt, wie Sie Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Die Umsetzung der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei förderfähigen Maßnahmen an der thermischen Hülle mit zusätzlichen 5% bezuschusst und die förderfähige Investitionssumme ist doppelt so hoch wie ohne iSFP (Stand Oktober 2024).