Energieberatung

Welche Förderung gibt es für Fassadendämmung 2026?

29. Mai 2026

Hausbesitzer in rotem Pullover begutachtet weiße Dämmplatten an moderner Hausfassade, Handwerker im Hintergrund

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Die Fassadendämmung gehört zu den wirkungsvollsten Maßnahmen der energetischen Sanierung von Wohngebäuden. Gerade bei älteren Immobilien mit Baujahr vor 2010 kann eine professionelle Fassadendämmung den Energieverbrauch erheblich senken und den Wohnkomfort spürbar steigern. Für Immobilienbesitzer stellt sich dabei die wichtige Frage nach den verfügbaren Förderungen.

2026 stehen verschiedene staatliche und regionale Förderprogramme zur Verfügung, die die Kosten einer Fassadendämmung deutlich reduzieren können. Mit der richtigen Antragstellung und fachkundiger Beratung lassen sich oft mehrere Tausend Euro an Zuschüssen sichern.

Welche staatlichen Förderungen gibt es 2026 für Fassadendämmung?

Für die Fassadendämmung stehen 2026 hauptsächlich die BEG-Förderung des BAFA sowie KfW-Kredite zur Verfügung. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Zuschüsse von bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Fassadendämmung als Einzelmaßnahme im Rahmen der BEG EM (Einzelmaßnahmen). Dabei müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllt werden, etwa spezifische U-Werte für die Dämmung. Die KfW ergänzt das Angebot mit zinsgünstigen Krediten für umfassende Sanierungen.

Zusätzlich können Immobilienbesitzer von steuerlichen Vorteilen profitieren. Die energetische Gebäudesanierung lässt sich über drei Jahre hinweg steuerlich absetzen, wobei bis zu 20 Prozent der Kosten geltend gemacht werden können. Diese Option steht alternativ zu direkten Zuschüssen zur Verfügung.

Wie hoch sind die Zuschüsse für Fassadendämmung 2026?

Die BAFA-Zuschüsse für Fassadendämmung betragen 2026 grundsätzlich 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei Verwendung natürlicher Dämmstoffe erhöht sich der Fördersatz auf 20 Prozent. Die maximalen förderfähigen Kosten liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit.

Konkret bedeutet dies: Bei einer Fassadendämmung mit Kosten von 30.000 Euro erhalten Sie einen Zuschuss von 4.500 Euro (15 Prozent) beziehungsweise 6.000 Euro (20 Prozent) bei natürlichen Dämmstoffen. Die Förderung wird direkt auf Ihr Konto überwiesen, nachdem die Maßnahme abgeschlossen und nachgewiesen wurde.

Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen förderfähigen und tatsächlichen Kosten. Nicht alle Ausgaben werden anerkannt, sondern nur die direkt mit der Dämmmaßnahme verbundenen Materialien und Arbeitsleistungen. Planungskosten und die verpflichtende Energieberatung sind jedoch ebenfalls förderfähig.

Was sind die Voraussetzungen für die Förderung der Fassadendämmung?

Für die BAFA-Förderung müssen Sie eine qualifizierte Energieberatung durch einen zertifizierten Energieeffizienzexperten durchführen lassen und bestimmte technische Mindeststandards einhalten. Der U-Wert der gedämmten Außenwand darf maximal 0,20 W/(m²K) betragen.

Die wichtigsten Voraussetzungen im Detail: Das zu sanierende Gebäude muss vor dem 1. Januar 2000 errichtet worden sein. Ein qualifizierter Energieberater muss die Maßnahme planen und die Ausführung überwachen. Die verwendeten Materialien und das ausführende Unternehmen müssen den technischen Anforderungen entsprechen.

Zusätzlich ist der Antrag zwingend vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Als Maßnahmenbeginn gilt bereits die Beauftragung des Handwerksunternehmens, nicht erst der Baubeginn. Die fachgerechte Ausführung muss durch den Energieberater bestätigt werden, bevor die Förderung ausgezahlt wird.

Welche regionalen Förderprogramme gibt es zusätzlich?

Viele Bundesländer, Kommunen und Energieversorger bieten zusätzliche Förderprogramme für Fassadendämmung an, die mit der BAFA-Förderung kombiniert werden können. In Nordrhein-Westfalen gibt es beispielsweise das Programm „progres.nrw“ mit weiteren Zuschüssen.

Die regionalen Programme variieren stark je nach Standort. Manche Städte und Gemeinden gewähren Zuschüsse von mehreren Hundert bis Tausend Euro zusätzlich zur Bundesförderung. Energieversorger bieten oft Boni für Kunden, die ihre Energieeffizienz verbessern. Auch die örtlichen Sparkassen haben teilweise eigene Förderprogramme oder vermitteln günstige Finanzierungen.

Um alle verfügbaren regionalen Förderungen zu identifizieren, empfiehlt sich eine professionelle Beratung. Die Kombination verschiedener Programme kann die Gesamtförderung erheblich steigern, erfordert aber genaue Kenntnis der jeweiligen Bedingungen und Antragswege.

Wie beantrage ich die Förderung für Fassadendämmung richtig?

Die Förderung beantragen Sie online über das BAFA-Portal, nachdem Sie eine qualifizierte Energieberatung durchgeführt haben. Der Antrag muss zwingend vor Vertragsabschluss mit dem Handwerksbetrieb gestellt werden. Nach der Bewilligung haben Sie 24 Monate Zeit für die Umsetzung.

Der strukturierte Ablauf gestaltet sich folgendermaßen: Zunächst beauftragen Sie einen zertifizierten Energieberater, der die Maßnahme plant und den Förderantrag vorbereitet. Anschließend reichen Sie den vollständigen Antrag beim BAFA ein und warten die Bewilligung ab. Erst nach der Förderzusage dürfen Sie das Handwerksunternehmen beauftragen.

Nach Abschluss der Arbeiten erstellt der Energieberater eine Bestätigung über die ordnungsgemäße Ausführung. Diese reichen Sie zusammen mit den Rechnungen und weiteren Nachweisen beim BAFA ein. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen nach Prüfung der Unterlagen. ProEco Rheinland unterstützt Sie als Kompetenzzentrum der rheinischen Sparkassen bei der gesamten Antragstellung und übernimmt nach der Beauftragung automatisch die Beantragung des staatlichen BAFA-Zuschusses für Ihren individuellen Sanierungsfahrplan.

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