Energieberatung

Welche Fördermittel gibt es 2026 für neue Fenster?

16. Juni 2026

Hausbesitzer in roter Jacke prüft energieeffizientes Fenster im modernen Wohnzimmer mit Skandinavischem Stil und Zimmerpflanzen.

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Für neue Fenster gibt es 2026 vor allem zwei relevante Förderwege: die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über die KfW und das BAFA sowie in manchen Fällen ergänzende Landesprogramme. Wer alte Fenster durch moderne, energieeffiziente Modelle ersetzt, kann je nach Maßnahme und Gebäudetyp einen Zuschuss von bis zu 15 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Voraussetzungen, Antragstellung und Kombinationsmöglichkeiten.

Welche Förderprogramme kommen für den Fensteraustausch infrage?

Der Austausch alter Fenster wird 2026 hauptsächlich über die Bundesförderung für effiziente Gebäude im Bereich Einzelmaßnahmen (BEG EM) gefördert. Zuständig ist die KfW, die einen direkten Investitionszuschuss gewährt. Ergänzend dazu bieten einige Bundesländer und Kommunen eigene Förderprogramme an, die zusätzlich beantragt werden können.

Die BEG EM richtet sich an Eigentümer von Bestandsgebäuden, die einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen umsetzen möchten, ohne gleich das gesamte Gebäude zu sanieren. Fenster zählen dabei zur Kategorie der Maßnahmen an der Gebäudehülle. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen und die Maßnahme von einem zugelassenen Energieeffizienzexperten begleitet wird.

Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorweisen kann, profitiert von einem zusätzlichen Förderbonus. Das lohnt sich besonders dann, wenn mehrere Sanierungsmaßnahmen geplant sind und der Fensteraustausch Teil eines größeren Konzepts ist.

Wie hoch ist die Förderung für neue Fenster konkret?

Im Rahmen der BEG EM beträgt der Grundfördersatz für den Fensteraustausch 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Liegt ein gültiger individueller Sanierungsfahrplan vor, erhöht sich der Fördersatz um 5 Prozentpunkte auf insgesamt 20 Prozent. Die förderfähigen Kosten sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt.

Konkret bedeutet das: Wer für den Austausch alter Fenster in einer Wohneinheit 15.000 Euro investiert, erhält ohne iSFP einen Zuschuss von 2.250 Euro, mit iSFP 3.000 Euro. Bei mehreren Wohneinheiten multipliziert sich der Deckel entsprechend, was den Fensteraustausch in Mehrfamilienhäusern besonders attraktiv macht.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausgezahlt, nicht als Kredit. Das bedeutet: Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden und reduziert die tatsächlichen Investitionskosten direkt.

Welche technischen Anforderungen müssen neue Fenster erfüllen?

Neue Fenster müssen für die BEG-Förderung einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von maximal 0,95 W/(m²K) für das gesamte Fensterelement erreichen. Dieser Wert gilt für das Fenster als Ganzes, also Rahmen und Verglasung zusammen, nicht nur für die Scheibe allein.

In der Praxis erfüllen moderne Dreifachverglasungen diesen Wert problemlos. Auch hochwertige Zweifachverglasungen mit Wärmeschutzglas können die Anforderung erreichen, wenn der Rahmen entsprechend gut gedämmt ist. Entscheidend ist der sogenannte Uw-Wert, den der Hersteller im technischen Datenblatt ausweist.

Neben dem U-Wert spielt auch die fachgerechte Einbauqualität eine Rolle. Die Fenster müssen luftdicht eingebaut und die Anschlussfugen korrekt abgedichtet sein. Ein Energieeffizienzexperte prüft diese Anforderungen im Rahmen der Fachplanung und Baubegleitung, die für die Förderung verpflichtend ist.

Können Vermieter Fördermittel für vermietete Immobilien beantragen?

Ja, private Vermieter können die BEG-Förderung für den Fensteraustausch in vermieteten Wohnimmobilien beantragen. Antragsberechtigt sind alle Eigentümer von Wohngebäuden, unabhängig davon, ob sie selbst darin wohnen oder die Immobilie vermieten.

Für Vermieter gelten dieselben technischen Anforderungen und Fördersätze wie für selbstnutzende Eigentümer. Der Antrag wird auf den Namen des Eigentümers gestellt, nicht auf den des Mieters. Das ist ein wichtiger Punkt, da die Förderung an die Immobilie und deren Eigentümer gebunden ist.

Wer mehrere Mietwohnungen in einem Gebäude hat, kann die Förderung für alle Wohneinheiten nutzen, sofern die förderfähigen Kosten pro Einheit den Deckel von 60.000 Euro nicht überschreiten. Bei einem Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten sind also förderfähige Kosten von bis zu 240.000 Euro möglich.

Wie läuft die Antragstellung für die Fensterförderung ab?

Der Antrag für die BEG-Förderung beim Fensteraustausch muss zwingend vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Wer erst nach dem Einbau der neuen Fenster einen Antrag stellt, geht leer aus. Die Reihenfolge ist also entscheidend: erst beantragen, dann beauftragen, dann bauen.

Der Ablauf gliedert sich in vier Schritte:

  1. Energieeffizienzexperten beauftragen, der die Maßnahme fachlich begleitet und die technischen Anforderungen bestätigt.
  2. Antrag über das KfW-Zuschussportal stellen, bevor der Auftrag an das Fensterbauunternehmen erteilt wird.
  3. Fenster einbauen lassen und alle Rechnungen sowie die Bestätigung des Energieeffizienzexperten aufbewahren.
  4. Verwendungsnachweis bei der KfW einreichen, woraufhin der Zuschuss ausgezahlt wird.

Die Beauftragung eines Energieeffizienzexperten ist kein optionaler Schritt, sondern Pflicht. Ohne dessen Bestätigung wird der Zuschuss nicht ausgezahlt. Die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung sind selbst förderfähig und können in die förderfähigen Gesamtkosten eingerechnet werden.

Lassen sich mehrere Förderprogramme für Fenster kombinieren?

Eine Kombination der BEG-Bundesförderung mit Landesprogrammen oder kommunalen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, solange die Gesamtförderung die tatsächlichen Investitionskosten nicht übersteigt. Die KfW schreibt vor, dass alle anderen öffentlichen Förderungen bei der Berechnung der förderfähigen Kosten berücksichtigt werden müssen.

Was sich nicht kombinieren lässt: Für dieselbe Maßnahme können nicht gleichzeitig ein KfW-Zuschuss und ein KfW-Kredit aus der BEG beantragt werden. Auch eine Doppelförderung durch zwei Bundesprogramme für identische Kosten ist ausgeschlossen.

Sinnvoll kombinierbar ist hingegen die BEG-Förderung mit dem iSFP-Bonus. Wer zunächst einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lässt, erhöht nicht nur den Fördersatz beim Fensteraustausch, sondern schafft auch die Grundlage für weitere geförderte Maßnahmen wie Dämmung oder Heizungstausch. Der iSFP selbst wird vom BAFA mit bis zu 50 Prozent der Beratungskosten bezuschusst.

So unterstützt ProEco Rheinland beim Fensteraustausch

Wer alte Fenster austauschen und dabei Fördermittel optimal nutzen möchte, braucht vor allem eines: einen klaren Plan und einen Energieeffizienzexperten, der die Maßnahme fachlich begleitet. Genau hier setzen wir an.

Im Rahmen unserer Energieberatung für Privatkunden übernehmen wir für Sie:

  • Die Analyse des energetischen Zustands Ihrer Immobilie durch zertifizierte Energieeffizienzexperten vor Ort
  • Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), der Ihnen den iSFP-Bonus bei der Förderung sichert
  • Die vollständige Abwicklung der Förderanträge bei KfW und BAFA, inklusive Verwendungsnachweis
  • Konkrete Empfehlungen zu Fensterspezifikationen, die die technischen Fördervoraussetzungen sicher erfüllen

Sprechen Sie uns an, wenn Sie planen, alte Fenster zu ersetzen. Wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur Auszahlung des Zuschusses.

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