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Gewerbe zu Wohnen: Was der KfW-Zuschuss 266 für die Umwidmung von Nichtwohngebäuden bringt

30. Juni 2026

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„Gewerbe zu Wohnen“ ist ein neuer Zuschuss der KfW (Programm-Nr. 266), mit dem der Bund den Umbau von leerstehenden oder ungenutzten Nichtwohngebäuden zu Wohnraum fördert. Gefördert wird, wer ein beheiztes Gebäude – oder beheizte Teile davon –, das bisher nicht dem Wohnen dient, in Wohnungen umbaut. Damit adressiert das Programm ein doppeltes Problem unserer Zeit: leerstehende Büros, Läden und Gewerbeflächen auf der einen Seite, knappen und teuren Wohnraum auf der anderen. Gerade in dicht besiedelten Regionen wie dem Rheinland – von Köln über Düsseldorf und Bonn bis Essen und Aachen – ist dieses Potenzial beträchtlich.

Was ist „Gewerbe zu Wohnen“ – und worum geht es?

Der Grundgedanke ist einfach: Statt neu zu bauen und Flächen zu versiegeln, wird vorhandene Bausubstanz neu genutzt. Ein ehemaliges Ladenlokal, eine alte Praxis, ein leerstehendes Bürogebäude oder eine ungenutzte Werkstatt kann zu vollwertigem Wohnraum werden. Im Zielzustand ist dabei auch eine Mischnutzung zulässig – Wohnen, Arbeiten und Gewerbe dürfen sich im selben Gebäude also weiterhin kombinieren.

Wichtig: Die Umwidmung von Gewerbe zu Wohnen ist eine Nutzungsänderung und benötigt in der Regel eine Baugenehmigung. Der Förderantrag ersetzt diese baurechtliche Prüfung nicht, sondern kommt zusätzlich hinzu.


Was wird gefördert – und was nicht?

Der Zuschuss beträgt 30 % der förderfähigen Kosten, maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit. Je neu geschaffener Wohnung sind also bis zu 30.000 Euro Zuschuss möglich.

Gefördert werden ausdrücklich die Umbaukosten, die durch die Nutzungsänderung entstehen – beispielsweise Rückbau, Maßnahmen an der Statik, Innenausbau sowie neue Treppenhäuser und Zugänge. Nicht über das Programm 266 abgedeckt sind hingegen die Kosten der energetischen Sanierung selbst. Diese werden – sofern erforderlich – über andere Programme gefördert (dazu unten mehr).

Ein Hinweis zur Beihilfe: Mit Ausnahme privater Selbstnutzer müssen alle Antragstellergruppen die Förderung als sogenannte De-minimis-Beihilfe abbilden. Wer also als Unternehmen oder Investor umbaut, sollte den eigenen De-minimis-Spielraum im Blick behalten.


Welche Voraussetzungen gelten?

Damit der Zuschuss fließt, müssen einige Bedingungen erfüllt sein:

  • Neuer Wohnraum: Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen.
  • Energetisches Niveau: Alle geförderten Wohneinheiten müssen mindestens den Standard „Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien“ oder „Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien“ erreichen.
  • Fachliche Begleitung: Die Einbindung von Energie-Effizienz-Expert:innen, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der dena geführt werden, ist verpflichtend. Solche eingetragenen Fachleute – wie sie auch bei ProEco Rheinland mehrfach im Team vertreten sind – planen, begleiten und bestätigen das erforderliche Effizienzhaus-Niveau.
  • Zeitrahmen: Für die Umsetzung des Vorhabens stehen maximal 54 Monate zur Verfügung.

Die Pflicht zur Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten ist kein bürokratisches Beiwerk: Sie stellt sicher, dass das anspruchsvolle Effizienzhaus-Niveau realistisch geplant, korrekt umgesetzt und gegenüber der KfW nachgewiesen wird.


Wer kann die Förderung nutzen?

Das Programm ist bewusst breit angelegt. Gefördert werden alle, die beheizte Nichtwohngebäude oder beheizte Gebäudeteile zu Wohnraum umbauen möchten – von privaten Eigentümerinnen und Eigentümern über Unternehmen und Investoren bis hin zu kommunalen Akteuren. Ob aus dem ehemaligen Eckladen eine Wohnung wird oder ein ganzes Bürogebäude in ein Wohnquartier umgewandelt wird: Der Förderrahmen ist derselbe.


Wie lässt sich das Programm mit anderen Förderungen kombinieren?

Weil der Zuschuss 266 nur die Umbaukosten abdeckt, nicht aber die energetische Sanierung, bietet sich eine Kombination an. Um das geforderte Effizienzhaus-Niveau zu erreichen, lässt sich das Programm mit dem Wohngebäude-Kredit (261) der KfW verbinden.

Aus dieser Kombination ergibt sich häufig erst das wirtschaftlich tragfähige Gesamtbild – ein guter Grund, beide Förderstränge von Anfang an gemeinsam zu planen.


Worauf sollten Sie vor dem Start achten?

Ein Punkt ist entscheidend für den Fördererfolg: Der Antrag muss gestellt und die Förderzusage erteilt sein, bevor das Vorhaben beginnt. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen – wer vorher Aufträge vergibt, riskiert den Verlust der Förderung.

Die gute Nachricht: Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn. Sie können sich also bereits vor der Antragstellung fachlich beraten lassen, das energetische Konzept entwickeln und die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten klären, ohne die Förderung zu gefährden. Genau diese frühe Phase entscheidet oft darüber, ob ein Umbauvorhaben das geforderte Niveau überhaupt sinnvoll erreichen kann.

Die Antragstellung erfolgt direkt bei der KfW und ist voraussichtlich ab Juli 2026 möglich.


Hinweis: Die Programmangaben entsprechen dem Stand Juni 2026. Den genauen Förderstart und die jeweils aktuellen Konditionen prüfen Sie bitte direkt auf kfw.de.


Häufige Fragen zu „Gewerbe zu Wohnen“ (KfW 266)


Wie hoch ist der Zuschuss?
 30 % der förderfähigen Kosten, maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit – also bis zu 30.000 Euro Zuschuss je neu geschaffener Wohnung.


Werden auch die Kosten der energetischen Sanierung gefördert?
 Nein, das Programm 266 fördert die Umbaukosten der Nutzungsänderung. Für die energetische Sanierung lässt es sich mit dem Wohngebäude-Kredit (261) kombinieren.


Welches energetische Niveau muss erreicht werden?
 Mindestens „Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien“ oder „Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien“ für alle geförderten Wohneinheiten.


Brauche ich zwingend einen Energie-Effizienz-Experten?
 Ja. Die Einbindung einer in der dena-Expertenliste geführten Fachperson ist Voraussetzung für die Förderung.


Ab wann kann ich den Zuschuss beantragen?
 Voraussichtlich ab Juli 2026, direkt bei der KfW – und in jedem Fall, bevor das Vorhaben beginnt.

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